In dieser Arbeit wird erläutert, wie gut die deutsche Familienpolitik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen fördert. Dabei wird ein Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit geworfen, da diese zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen kann. Zudem wird die deutsche mit der schwedischen Familienpolitik verglichen, da Schweden in Bezug auf dieses Thema als Vorreiter gilt.
Das Ziel der Bachelorarbeit ist dabei, die Familienpolitik in Deutschland/Schweden in Bezug auf den Punkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vergleichen und die Auswirkungen aufzuzeigen. Anhand der Ergebnisse wird die folgende Forschungsfrage beantwortet: Welche Unterschiede gibt es zwischen der deutschen und der schwedischen Familienpolitik in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Die Ergebnisse sollen Aufschluss darüber bringen, wie gut die Familienpolitik in Deutschland/Schweden Frauen in Bezug auf die Kindererziehung und Betreuung unterstützt und inwiefern die Geschlechtergerechtigkeit gefördert wird. Außerdem sollen sie aufzeigen, was Deutschland noch verbessern könnte.
Im demografischen Wandel kann man eine sinkende Anzahl an jüngeren Menschen und eine steigende Anzahl an älteren Menschen beobachten. Eine Ursache für die sinkende Anzahl an jüngeren Menschen ist der Rückgang der Geburtenzahlen in Deutschland. Frauen bekommen immer später Kinder. Laut dem Statistischen Bundesamt waren Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes 2018 im Durchschnitt 30 Jahre alt. Dadurch bekommen sie weniger Kinder, wodurch auch die Anzahl der geborenen Kinder gesunken ist.
Seit 1935 hat sich kein Jahrgang mehr reproduziert und die Bestandserhaltung der Gesellschaft ist nicht mehr gesichert. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Geburtenquote ist die Doppelsozialisation der Frauen. Das bedeutet, dass der Frau auf der einen Seite die Rolle der Mutter und Hausfrau zugewiesen wird, sie aber auf der anderen Seite auch sich selbst in Beruf und Karriere verwirklichen soll. Man kann also die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen als einen der Gründe für den Rückgang der Geburtenrate und somit auch den demografischen Wandel sehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Einordnung
2.1. Die Typologie der Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen
2.2. Die Familienmodelle nach Pfau-Effinger
3. Familienpolitik in Deutschland
3.1. Wandel der Familie und Familienpolitik
3.2. Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld
3.3. Kinderbetreuung
3.4. Einordnung in Wohlfahrtsstaatentypologie und Familienmodelle
4. Familienpolitik in Schweden
4.1. Wandel der Familie und Familienpolitik
4.2. Elternversicherung und Erziehungsurlaub
4.3. Kinderbetreuung
4.4. Einordnung in Wohlfahrtsstaatentypologie und Familienmodelle
5. Auswirkungen derfamilienpolitischen Maßnahmen
5.1. Auswirkungen auf die Fertilitätsrate
5.2. Auswirkungen auf die Erwerbsquote
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Familien erfüllen in der Gesellschaft wichtige Funktionen. Eine sehr wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Funktion dabei ist die generative Funktion, also die Erhaltung unserer Gesellschaft (Bäcker et al. 2008: 248). Im demografischen Wandel kann eine sinkende Anzahl an jüngeren Menschen und eine steigende Anzahl an älteren Menschen beobachtet werden (vgl. Statistisches Bundesamt 2019). Eine von vielen Ursachen dafür ist der Rückgang der Geburtenzahlen in Deutschland. Lipinski und Stutzer (2004) führen in ihrem Artikel „Wollen die Deutschen keine Kinder?“ sechs Gründe für die niedrigen Geburtenzahlen in Deutschland an. Neben Gründen wie der Individualisierung, dem Wertewandel in Bezug auf Partnerschaft und Ehe, eine bewusste Entscheidung für Kinder, gesellschaftliche Unsicherheiten und finanziellen Aspekten spielt auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Rolle (ebd.).
Durch den Bedeutungsverlust des traditionellen Familienbildes und der damit einhergehenden Individualisierung des familiären Zusammenlebens kam es auch zu einem Bedeutungsverlust der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Dabei fordern Frauen einen selbstbestimmten Lebenslauf und vor allen Dingen auch ökonomische Unabhängigkeit ein. Die Frau kümmert sich nicht mehr nur um Haushalt und Kinder, sondern leistet auch Erwerbsarbeit (Bäcker et al. 2008: 252-254). Allerdings soll sie sich neben der Arbeit auch immer noch liebevoll um ihre Kinder kümmern. Diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Deutschland nicht gegeben. Deswegen wird der Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes oft hinausgeschoben, wodurch viele Frauen weniger Kinder oder auf Grund biologischer Aspekte gar keine Kinder mehr bekommen (Lipinski und Stutzer2004: 6f.; Strohmeier2008: 239).
Die Förderung und Unterstützung von Familien ist eine wichtige Aufgabe des Wohlfahrtsstaates, somit spielt die Familienpolitik hier eine zentrale Rolle. Das Ziel dieser Politik ist es Familien so zu unterstützen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von Familien gesichert sind, so dass die Familien somit auch in ihren eigenen Aufgaben und Funktionen unterstützt werden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kinder finanziell sowie zeitlich tragbar sind und es realisierbar ist eine Familie zu gründen. Es gibt unterschiedliche Ebenen und Bereiche, die von der Familienpolitik bearbeitet werden. Ein Bereich ist unter anderem die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienaufgaben (Bäcker et al. 2008: 248-250). Doch nicht überall gibt es eine fest verankerte, staatliche Familienpolitik wie in Deutschland. Familienpolitik ist Querschnittspolitik. Das bedeutet, dass sie mehrere Bereiche berührtwie beispielsweise die Bildungs-, Frauen- oder auch Arbeitsmarktpolitik. In allen europäischen Ländern gibt es staatliche Leistungen für Familie und Kinder. In den meisten Ländern sind diese Leistungen allerdings nicht direkt mit einem Interesse an Familie verbunden. Dabei spricht man von „implizierter Familienpolitik“ (Strohmeier 2008: 237-239). Klaus Peter Strohmeier definiert Familienpolitik als Maßnahmen die sich auf den „Lebenszusammenhang und Lebensführung von Familien“ auswirken können (ebd.: 237f.).
Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen beschäftigen. Dazu sollen verschiedene familienpolitische Maßnahmen betrachtet werden und es soll erörtert werden, welche Auswirkungen diese auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben können. Da die schwedische Familienpolitik als Vorbild in Bezug auf die Vereinbarkeit gilt, soll die deutsche Familienpolitik mit dieser verglichen werden (Duvander und Ferrarini 2013: 3). In dieser Bachelorarbeit soll folgende Forschungsfrage beantwortet werden:
In welchem Zusammenhang stehen familienpolitische Maßnahmen und die Vereinbarkeit von Familie und Berufin Deutschland und Schweden?
Allerdings muss an dieser Stelle noch einmal erwähnt werden, dass es viele unterschiedliche Faktoren gibt, die einen Einfluss auf die Vereinbarkeit haben. Dazu zählt unter anderem auch die Geschlechtergerechtigkeit und der Aspekt, dass Care-Ar- beit gesellschaftlich immer noch nicht als notwendige Arbeit anerkannt, sondern eher wie eine Gefälligkeit betrachtet wird, der meistens von Frauen ausgeführt wird (Riegraf 2019: 764). In unserer heutigen Gesellschaft, in der das „adult worker model“ gilt, also alle Erwachsenen zur Erwerbsarbeit verpflichtet sind, wird Frauen keine Entlastung geboten. Care-Arbeit liegt immer noch bei den Frauen (ebd.: 768f.). Leider kann auf den Aspekt dieser gesellschaftlichen Ansicht in dieser Arbeit aus Kapazitätsgründen nicht explizit eingegangen werden. Allerdings soll während der Arbeit die Frage im Hinterkopf behalten werden, wie sich Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit in der Familienpolitik widerspiegeln.
Diese Bachelorarbeit soll auf Grundlage ausgewerteter Sekundärliteratur verfasst werden. Eines der wichtigsten Werke in der vergleichenden Wohlfahrtsforschung ist das 1990 erschienene Werk „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ von dem Politikwissenschaftler und Soziologen Gösta Esping-Andersen (1990). Trotz seines Alters, ist dieses Werk immer noch sehr relevant. Es sollte dabei aber nicht vergessen werden, dass sich in der Sozialpolitik seit 1990 doch einiges getan hat. Der Ansatz von Esping-Andersen wurde von vielen Forscherinnen diskutiert und erweitert. Unter anderem auch von der deutschen Soziologin Birgit Pfau-Effinger. Sie entwickelte fünf Familientypen (vgl. Pfau-Effinger 2000: 86f.). Da Familienpolitik nicht in allen Ländern gleich konzipiert und somit auch nicht einfach zu vergleichen ist, sollen dieses Werk und dessen Erweiterung unterstützend zum Vergleich von Deutschland und Schweden beitragen. Nachdem die Familienpolitiken der Länder erläutert worden sind, sollen beide Länder in die Typologie der Wohlfahrtsstaaten von Esping-Andersen und in ein Familienmodell von Pfau-Effingereingeordnet werden. Um die Auswirkungen der Familienpolitiken auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darzustellen, sollen abschließend die Fertilitätsrate und Erwerbsquote der beiden Länder betrachtet und darüber diskutiert werden welche Einflüsse die Maßnahmen der beiden Länder haben könnten. Die Ergebnisse der Arbeit sollen Aufschluss darüber bringen, welchen Auswirkungen die familienpolitischen Maßnahmen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben können. Dabei sollen die unterschiedlichen Strategien der Länder genau betrachtet und Hypothesen über unterschiedliche Faktoren erarbeitet werden, die sich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken können.
2· Theoretische Einordnung
2.1 Die Typologie der Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen
In seinem Buch „The three worlds of welfare capitalism“ entwickelt Esping-Andersen drei wohlfahrtstaatliche Regime, bei dessen Entwicklung mehrere qualitative und quantitative Aspekte betrachtet wurden (1990). Auf die Frage was ein Wohlfahrtsstaat ist antwortet er, dass seine Vorgängerinnen in der Wohlfahrtsforschung davon ausgingen, dass die Höhe der Sozialausgaben das staatliche Engagement für die Wohlfahrt widerspiegelt, es allerdings neuere Entwicklungen in der Wohlfahrtsforschung gibt, die eine lineare Wohlfahrtsstaatenfolge schwierig machen. Aufgrund dieser neuen Entwicklungen konstituiert er die drei verschiedenen Typen von Wohlfahrtsstaaten (ebd.: 19-20).
Für Esping-Andersen spielt das Verhältnis zwischen Staat, Markt und Familie eine wichtige Rolle. Zentrale Begriffe sind dabei die Dekommodifizierung und die soziale Schichtung. Das Konzept der Dekommodifizierung basiert auf der Idee, dass Arbeit eine Marktware ist, die von Arbeitnehmerinnen verkauft werden muss. Dekommodifizierung meint das Maß in dem der Wohlfahrtsstaat den Bürgerinnen einen gesellschaftlich akzeptierten Lebensstandart, unabhängig von Markt und Arbeit ermöglicht. Nach Esping-Andersen ist sie ein Indikator für die Qualität der sozialen Rechte in einem Wohlfahrtsstaat. Je höher der Grad an Dekommodifizierung umso besser die Qualität des Wohlfahrtstaates (Esping-Andersen 1990: 21-23). In Bezug auf die soziale Schichtung bringt er an, dass der Wohlfahrtsstaat ein eigenes Schichtungssystem ist (ebd.: 23/55). Damit ist gemeint, dass die sozialen Rechte des Wohlfahrtsstaates zu sozialer Solidarität, Klassenunterschieden und Statusdifferenzierung beitragen können (ebd.: 55).
Im liberalen Wohlfahrtsstaat herrscht ein niedriges Maß an Dekommodifizierung. Hier spielt der Markt eine starke Rolle, welcher vom Staat gefördert wird. Dieser Typus ist durch niedrige und streng bedürftigkeitsgeprüfte Anspruchsrechte und bescheidene Sozialversicherungspläne gekennzeichnet. Diese richten sich oftmals auch nur an Staatsangehörige mit niedrigem Einkommen. Hier herrschen traditionelle und arbeitsethische Normen (Esping-Andersen 1990: 26f.; 1999: 85).
Der konservative Wohlfahrtstaat ist durch ein mittleres Maß an Dekommodifizierung gezeichnet. Hier gibt es staatlich geregelte soziale Versicherungen, außerdem ist jeder Bürger pflichtversichert. Allerdings sind soziale Leistungen an Status und Klasse gebunden und oft zeitlich begrenzt. Das Ziel dieses Typus ist die Statussicherung bestimmter Berufsgruppen. Es herrscht ein traditionelles Familienbild und der Typus ist von der Kirche geprägt. Die Familie spielt im konservativen Wohlfahrtsstaat eine zentrale Rolle. Hier herrscht das Subsidiaritätsprinzip: Der Staat mischt sich erst ein, wenn die Leistungsfähigkeit der Familie erschöpft ist. Der konservative Typus wird von einer Bewahrung von Unterschieden dominiert (Esping-Andersen 1990: 27; 1999: 85).
Im sozialdemokratischen Typ herrscht ein hohes Maß an Dekommodifizierung. Hier wird Gleichheit auf höchsten Maße angestrebt. Es gibt eine universelle Versorgung, hohe Sozialausgaben, soziale Bürgerrechte und eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Der Staat spielt hier die zentrale Rolle. Anstatt erst die Kapazität der Familie auszuschöpfen, investiert er präventiv in Familien. Dabei möchte der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat viel mehr die individuelle Unabhängigkeit fördern, als eine Abhängigkeit von der Familie. Damit das hohe Maß an Gleichheit gesichert ist, muss eine Mehrheit an Personen Erwerbsarbeit leisten und eine Minderheit von Sozialleistungen leben (Esping-Andersen 1990: 27f.; 1999: 85).
2.2 Die Familienmodelle nach Pfau-Effinger
Birgit Pfau-Effinger kritisiert an Esping-Andersens Ansatz, dass dem Aspekt der Familie und Geschlechtergerechtigkeit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Vor allem geht es dabei um den Aspekt, dass Frauen neben der Erwerbsarbeit auch unbezahlte familiäre Arbeiten leisten. Ihr zu folge muss beachtet werden, dass die Geschlechter einen unterschiedlichen Bezug zum Arbeitsmarkt und dem Wohlfahrtsstaat haben (Pfau-Effinger 2000: 79). Weiterhin kritisiert sie, dass der gesellschaftliche und kulturelle Kontext in den wohlfahrtsstaatlichen Geschlechterpolitiken keine Beachtung findet. Es wird angenommen, dass Frauen überall eine gleiche Vorstellung von der Gleichstellung der Geschlechter haben. Dem ist allerdings nicht so (ebd.: 83f.). Da es in dieser Arbeit um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auch um die Geschlechtergerechtigkeit gehen soll, muss diese Erweiterung des Ansatzes von Esping-Andersen, aufgrund der angebrachten Kritikpunkte, Beachtung finden.
Um verschiedene kulturelle Leitbilder in Bezug auf das Geschlechterverhältnis zu konzipieren, bringt Pfau-Effinger fünf unterschiedliche Vorstellungen an, die die Basis der Typisierung bilden sollen.
Dazu gehören ,,[...] Vorstellungen (1) über die zentralen Sphären der sozialen Integration von Frauen und Männern, (2) über die gesellschaftliche Bewertung jeder dieser Sphären, (3) über den zentralen gesellschaftlichen Bereich und die Zuständigkeiten, bezogen auf das Aufziehen von Kindern, (4) über die Abhängigkeitsbeziehungen in der Ehe und (5) über den gesellschaftlichen Stellenwert der Familie im Vergleich zu anderen privaten Lebensformen.“ (Pfau-Effinger2000: 86)
Pfau-Effinger unterscheidet fünf unterschiedliche kulturelle Modelle, die für die Entwicklung der Geschlechterpolitiken bedeutsam waren oder sind.
1. Das (vormoderne) familienökologische Modell, in dem beide Partner mit voller Arbeitskraft in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten.
2. Das Hausfrauenmodell der männlichen Versorgerehe, in dem der Mann erwerbstätig ist und die Frau die Care-Arbeit leistet.
3. Das Vereinbarkeitsmodell der männlichen Versorgerehe ist eine modernisierte Version von 2. in der die Mutter nur während der Kindererziehung zuhause bleibt und danach in Teilzeit arbeitet.
4. Bei dem Doppelversorgermodell mit staatlicher Kinderbetreuung arbeiten beide Elternteile in Vollzeit und Kinder werden staatlich betreut.
5. Bei dem Doppelversorger/Doppelbetreuermodell arbeiten beide Eltern in Teilzeit und übernehmen gemeinschaftlich die Care-Arbeit (Pfau-Effinger 2000: 86f.).
3· Familienpolitik in Deutschland
Im Folgenden soll auf die Familienpolitik in Deutschland eingegangen werden. Dazu wird erst der Wandel der Familienpolitik erläutert. Da der komplette Wandel der Familienpolitik zu umfangreich wäre und es in dieser Arbeit vor allen Dingen um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, soll hier insbesondere die Vereinbarkeitspolitik betrachtet werden. Daraufhin wird auf familienpolitischen Leistungen in Deutschland eingegangen. Abschließend wird Deutschland in die Wohlfahrtsstaatentypologie und in ein Familienmodell eingeordnet.
3.1 Wandel von Familie und Familienpolitik
Familienpolitik ist ein Feld, dass in der Sozialpolitik Deutschlands erst spät seine Anfänge gefunden hat. Schon 1954 gab es in der damaligen Bundesrepublik Deutschland das Kindergeld und Kinderabsetzbeträge und auch Anfang der 1970er Jahre existierte schon der traditionelle Familienausgleich. Weiterhin gab es ehebezogene Leistungen, wie beispielsweise das Ehegattensplitting. Doch bezogen auf die Vereinbarkeit gab es wenige bis gar keine Leistungen (Blum 2017: 316). Dies liegt möglicherweise an dem Familienleitbild der bürgerlichen Familie, welches damals in der BRD herrschte. Hier war die Sozialpolitik auf die Förderung der Ehe ausgelegt. Somit herrschte hauptsächlich das Modell des männlichen Ernährers.
Erst 1976 trat das 1. Eherechtsreformgesetz in Kraft und somit war auch die Ehefrau ohne Erlaubnis ihres Partners berechtigt Erwerbsarbeit auszuüben (Peuckert 2012: 5-7). Hier wurde das Augenmerk auf eine „sukzessive Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familientätigkeit der Frau“ (ebd.: 7) gelegt. In Bezug auf die Bevölkerungspolitik legte man mehr Wert auf die Verbesserung der familialen Bedingungen für Erziehung und weniger Wert auf steigende Geburten. In der DDR hingegen herrschte ein sozialistisches Familienleitbild und die Sozialpolitik war auf die Förderung der Familie ausgelegt. Somit war in der DDR auch ein Fokus auf die Gleichberechtigung der Frau gelegt. Es wurde das Ziel der „simultanen Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familientätigkeit“ (ebd.: 6) verfolgt. Auch in Bezug auf die Bevölkerungspolitik unterschied sich das geteilte Deutschland. In der DDR wollte man Geburten fördern. Trotzdem sollte die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht vernachlässigt werden. Dies bestätigt ein Blick auf den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten. Im heutigen Deutschland gibt es das Familienleitbild der DDR nicht mehr (ebd.: 7-8).
Die erste familienpolitische Maßnahme, die der heutigen Elternzeit ähnlich ist, war der Mutterschaftsurlaub, der 1979 in der BRD für erwerbstätige Mütter eingeführt wurde. Bezogen werden konnte er bis zum sechsten Lebensmonat des Neugeborenen. Erwerbstätigkeit war während des Urlaubs ausgeschlossen und es wurde ein Mutterschaftsurlaubsgeld von monatlich maximal 750 DM ausgezahlt. Außerdem bestand bis zu zwei Monate nach dieser Zeit ein Kündigungsschutz. Väter und Nicht-Ieibliche-Eltern wurden ausdrücklich vom Mutterschaftsurlaub ausgeschlossen (Blum 2017: 318). Mitte der 1980er Jahre wurde dieser reformiert und umbenannt in Erziehungsurlaub bzw. Erziehungsgeld. Von da an konnten nicht länger nur Mütter die Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem war es möglich, dass sich beide Elternteile einmal abwechseln. Die Freistellung der Arbeitwurde bis 1992 aufdrei Jahre ausgeweitet. Das Erziehungsgeld betrug monatlich 600 DM. Anfangs wurde das Geld für ein Jahr, später für zwei Jahre gezahlt. Teilzeitarbeit während dem Bezug war anfangs 18 Wochenstunden, später 19 Wochenstunden erlaubt. Mit der neuen Reform sollte Wahlfreiheit, zum einen zwischen Familien- und Erwerbsarbeit und zum anderen bei der Arbeitsaufteilung zwischen Frau und Mann, geschaffen werden. Hierbei wurde allerdings kritisiert, dass die 600 DM nicht als Einkommensersatz reichen würden und es somit einen Haupternährer brauchen würde. Zwischen 1986 und 2001 blieb die Väterbeteiligung somit sehr klein (ebd.: 390-392). 2001 wurde durch eine neue Reform des Erziehungsurlaubs/-geldes gleichstellungspolitische Aspekte vorgehoben. Somit wurde auch der Name geändert: Der Erziehungsurlaub wird zur Elternzeit. Der zeitliche und finanzielle Anspruch blieb zwar gleich, allerdings wurde ein Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit von 15-30 Wochenstunden eingeführt. Zusätzlich konnten beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen, sich bis zu 3 mal abwechseln und bis zu ein Jahr der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen (ebd.: 322). 2007 gab es erneut weitere Reformen der Elternzeit und des Elterngeldes (ebd.: 325). Auf diese soll an dieser Stelle allerdings nicht mehr eingegangen werden, da diese Leistungen wie sie heute sind in Teil 3.2. erläutert werden sollen.
Auch die Kinderbetreuung spielt in Bezug auf die Vereinbarkeitspolitik eine zentrale Rolle. Schon im 18 Jahrhundert gab es erste Ansätze der Kinderbetreuung durch sogenannte Kinderverwahranstalten. 1911 gab es die ersten Prüfungsordnungen für Kindergärtnerinnen und 1922 wurden durch die Einführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) ein wichtiger Grundbaustein für die institutionelle Kinderbetreuung gesetzt. In diesem Gesetz wurde die Finanzierung durch die Kommunen und das Subsidiaritätsprinzip für die Jugendhilfe festgelegt. Der Kindergarten war nicht mehr länger nur eine Verwahranstalt. Ab den 1960er Jahren stand vor allem die Bildung und Sozialisation im Vordergrund und somit hatten die Kindergärten nur halbtags in Westdeutschland geöffnet. Später wurde das RJWG vom Kinder- und Jugendhilfegesetz, durch das die Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt werden, abgelöst (Kreyenfeld et al. 2002: 203; Bäcker et al. 2008: 330). Auf dieses soll in Abschnitt 3.2. genauer eingegangen werden.
Heutzutage gibt es in Deutschland kein universales Familienleitbild mehr. Faktoren dafür sind die Pluralisierung der Lebensformen und auch die Differenzierung der Geschlechterrollen (Peuckert2012: 11).
3.2 Elterngeld und Elternzeit
Die Elternzeit ist für Eltern gedacht, die nach der Geburt ihres Kindes Zuhause bleiben wollen um das Kind selber zu betreuen und zu erziehen. Dazu können Eltern sich bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen lassen (BMFSFJ 2019a: 80). Die Elternzeit kann aufgeteilt oder gleichzeitig in Anspruch genommen werden (Bäcker et al. 2008: 341). Während dieser Zeit ist das Arbeiten in Teilzeit bis zu 30 Stunden die Woche erlaubt. Die Elternzeit darf vor dem dritten Lebensjahr und teilweise zwischen dem dritten und achten Lebensjahr genommen werden. Der Beginn und das Ende kann selbst bestimmt werden. Als Einschränkung gilt jedoch, dass ab dem dritten Lebensjahr des Kindes nur noch maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden können. Die gesamte Elternzeit kann in 2-3 Zeitabschnitte eingeteilt werden. Vor dem dritten Lebensjahr des Kindes darf der Antrag auf Elternzeit nicht abgelehnt werden, danach aus dringenden betrieblichen Gründen schon (BMFSFJ 2019a: 8085). Während dessen besteht ein Kündigungsschutz (ebd.: 92/95). Nach der Elternzeit kann wieder normal an den alten Arbeitsplatz zurückgekehrt werden, es sei denn es ist anders im Arbeitsvertrag geregelt (ebd.: 103f.).
Da die Elternzeit unbezahlt ist, ist es möglich in dieser Zeit Elterngeld zu beantragen (ebd.: 80). Dieses soll nach der Geburt das Einkommen ausgleichen, welches durch die Betreuung des Säuglings verloren gegangen ist. Die Voraussetzungen für das Elterngeld sind die eigene Betreuung des Kindes, das Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt und die Arbeitszeit. Bezüglich der Arbeitszeit gelten dieselben Regeln wie bei der Elternzeit, allerdings ist es möglich das Elterngeld auch zu bekommen, wenn man vor der Geburt erwerbslos oder Hausfrau/-mann war. Auch getrennt Erziehende oder Alleinerziehende haben Anspruch auf das Geld (ebd.: 1114). Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und das Partnerschaftsbonus. Das Basiselterngeld darf für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden und beträgt je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Gibt es einen kompletten Ausfall der Erwerbsarbeit und somit gar kein Einkommen werden 65% des Netto-Einkommens vor der Geburt ausgezahlt. Wird die Arbeitszeit auf Teilzeit minimiert, errechnet sich die Höhe der Leistung aus der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt. Das Elterngeld beträgt dann 65% dieser Differenz (ebd.: 19/30f.).
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- Quote paper
- Laura Litmeyer (Author), 2020, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familienpolitik in Deutschland und Schweden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/956942
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