Aufstellung einer Bilanz nach $ 266 HGB
Bilanzpositionen
Aktiv-Seite
1. Sonderposten (SOPO)
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
- Aufbau Organisationssystem
- Aufbau Vertriebssystem
- Aufbau Personalrekrutierung
- Probelauf
- Einführungswerbung
Bilanzierungsverbot nach § 248 HGB
- Gründungsaufwendungen
- Beschaffung Eigenkapital
3. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- Konzessionen, Patente, Lizenzen, Rechte
- Geschäfts- oder Firmenwert (§ 255 Abs. 4)
II. Sachanlagen
- Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (Erbpacht, Dauerwohnrecht)
- Bauten auf fremden Grundstücken
- Einbauten des Mieters
- Technische Anlagen und Maschinen
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
- Beteiligungsanteile an verbundenen Unternehmen (Organschaften, Konzerne)
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen Z.B. Darlehen (Organschaften, Konzerne) [Organschaft = Einheitliche Leitung, Mehrheit an den Anteilen]
- Beteiligungen (mindestens 20 % Anteile am Nennwert des Unternehmens)
- Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
- Wertpapiere (z.B. Festverzinsliche Wertpapiere, Bundesanleihen, Pfandbriefe, Wandelschuldschreibungen)
- Sonstige Ausleihungen (z.B. Genossenschaftsanteile)
4. Umlaufvermögen
I. Vorräte des Unternehmens
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Fertigerzeugnisse / Unfertige Erzeugnisse
- Waren
- Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Sonstige Vermögensgegenstände (z.B. Vorschüsse, Kautionen)
III. Wertpapiere
- Aktien
- Eigene Anteile
IV. Schecks, Kassenbestand, Konten
5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
6. Position unter der Bilanz
Haftungsverhältnis im Zusammenhang mit Wechselverbindlichkeiten
Passiv-Seite
1. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
- AGIO
- Zuzahlungen der Gesellschafter für besondere Konditionen
III. Gewinnrücklagen
- Gesetzliche Rücklage [ 5% des Jahresüberschusses solange bis die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage 10 % des gezeichneten Kapitals erreichen ]
- Rücklage für eigene Anteile
- Satzungsmäßige Rücklagen
- Andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
V. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag (Gewinn / Verlust)
nach Abzug von:
Steuern
Einstellung in die Rücklage
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
2. Sonderposten (SOPO) mit Rücklageanteil
§ 6 b EStG und Richtlinie R 35 EStG
§7 g EStG
Beispiel zu § 7 g EStG:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fall1: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
Abschreibung 1.000.000,- DM auf 20 Jahre = 50.000,- DM p.a.
Abschreibung 900.000,- DM auf 20 Jahre = 45.000,- DM p.a.
Unterschiedsbetrag = 5.000,- DM p.a.
Fall2:[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
Abschreibung 1.000.000,- DM auf 20 Jahre = 50.000,- DM p.a.
Auflösung Rücklage p.a. 5.000,- DM auf 20 Jahre (als sog. außerordentlicher Ertrag)
3. Rückstellungen
[Unbestimmte Verbindlichkeiten hinsichtlich der Fälligkeit, der Höhe oder dem Grunde nach]
a) Pflicht zur Bildung (§ 249 HGB)
- für ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. fur Prozesse, Garantie, Kulanz, Urlaubsgeld, Steuerzahlungen)
- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Beispiel:
2.01.96 Bestellung 500 Teile à 2.000,- DM Einkaufspreis
1.04.96 Gängiger Markteinkaufspreis 1.500,- DM
9.05.96 Lieferung 500 Teile zum Preis bei Bestellung 2.000,- DM [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] dadurch ergibt sich ein Verlust von 500,- DM X 500 Teile
- Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, wenn im Folgejahr innerhalb von 3 Monaten die Instandhaltung nachgeholt wird.
b) Wahlrecht
- Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, wenn im Folgejahr zwischen dem 4. und 12. Monat die Instandhaltung nachgeholt wird.
- für bestimmte Aufwendungen (Risiken), die am Abschlußtag erkennbar sind im Sinne von § 249 Abs. 2 HGB
c) Verbot
§ 249 Abs. 3 HGB besagt daß für alle anderen Fälle keine Rückstellungen gebildet werden dürfen.
d) Unterschied Rücklage - Rückstellung
Eine Rückstellung ist immer Fremdkapital, während eine Rücklage Eigenkapital ist. Die Rückstellung wird immer vor der Gewinnbesteuerung gebildet, die Rücklage wird immer nach der Gewinnbesteuerung gebildet.
4. Verbindlichkeiten
- Darlehen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Erhaltene Anzahlungen
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzierunqsq rundsätze
- Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GoB)
- Grundsatz der Vorsicht Anlage- und Umlaufvermögen möglichst niedrig bewerten Verbindlichkeiten möglichst hoch bewerten
- Grundsatz des Gläubigerschutzes
- Grundsatz der Bilanzwahrheit
- Grundsatz der Bilanzklarheit
- Grundsatz der Bilanzidentität
- Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
- „going concern“ Man geht davon aus, daß das Unternehmen weitergeführt wird und somit einen sachlichen Marktwert hat
Ansatzvorschriften [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
Handelsbilanz Steuerbilanz
- Es gilt das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
- was handelsrechtlich aktiviert werden muß, muß auch steuerrechtlich aktiviert werden
- was handelsrechtlich passiviert werden muß, muß auch steuerrechtlich passiviert werden
- was handelsrechtlich ein „Aktives Wahlrecht hat, hat auch steuerrechtlich ein „Aktives Wahlrecht"
- was handelsrechtlich nicht passiviert werden darf, darf auch steuerrechtlich nicht passiviert werden
- Anschaffungswertprinzip
- Grundstücke immer mit den Anschaffungskosten bewerten
- Übrige Vermögensgegenstände Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen
- Niedrigstwertprinzip (Nur Aktivseite)
- Höchstwertprinzip (Nur Passivseite)
- Realisationsprinzip Gewinne erst ausweisen, wenn sie schon entstanden sind
- Imparitätsprinzip Verluste dann ausweisen, wenn sie noch nicht entstanden, aber schon erkennbar sind.
- Stichtagsprinzip
In der Regel der 31.12. eines Jahres
Wertansätze
Anschaffunqskosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Herstellungskosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Börsenpreis (§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB)
Ist der Preis, der am Bilanzstichtag an einer bundesdeutschen Börse festgestellt wird.
Marktpreis
Ist der Preis, der am Bilanzstichtag am Ort des bilanzierenden Kaufmanns erzielt wird.
Übungsaufgabe zu Geschäfts- oder Firmenwert: (Fall 7 bei Dozent T.Büche)
Nach dem Tode des Firmeninhabers verkaufen die Erben der Firma „Saubermann-Waschmaschinen“ das Unternehmen am 17.08.1993 an einen der Großkunden, die „Versand-AG“, zum Preise von 8 Mio. DM; zu diesem Zeitpunkt werden die Aktiva und Passiva der Firma „Saubermann-Waschmaschinen“ auf die „Versand-AG“ übertragen.
Der Bilanzbuchhalter „Pfiffig“ der „Versand-AG“ erwartet, daß die AG das Jahr 1993 mit Verlust abschließen wird. Um den Verlust gering zu halten oder sogar zu vermeiden, will er den im Kaufpreis der Firma „Saubermann-Waschmaschinen“ enthaltenen Firmenwert im Jahresabschluß am 31.12.1993 aktivieren. Zur Bestimmung dieses Firmenwertes ermittelt er die Zeitwerte der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden am Abschlußstichtag (31.12.1993) und vergleicht diese Werte mit den letzten Bilanzwerten der „Saubermann-Waschmaschinen“ vom 31.12.1992 und den Zeitwerten zum Zeitpunkt der Übernahme (17.08.1993).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Pfiffig errechnet zu jedem der drei Zeitpunkte den Firmenwert und will den höchsten davon aktivieren.
1. Wie hoch ist der Firmenwert nach § 255 Abs. 4 ?
2. Pfiffig plant weiter, den Firmenwert über eine möglichst lange Zeit - er sieht 10 Jahre vor - linear abzuschreiben, damit der Erfolg in den nächsten Jahren nicht allzusehr beeinträchtigt wird. Kollege Gründlich weist Pfiffig jedoch darauf hin, daß nach § 255 Abs. 4 der Firmenwert in längstens 5 Jahren, also spätestens am 18.08.1998, getilgt sein muß, was wegen des Jahresabschlusses zum 31.12. Abschreibung bis spätestens 31.12.1997 bedeute. Beurteilen Sie die Sachlage !
3. Wo ist der Firmenwert in der Bilanz der Versand-AG auszuweisen ?
4. Durch die Höhe des Firmenwertes der „Saubermann-Waschmaschinen“ angeregt, besinnt sich Pfiffig, auf den eigenen Firmenwert der „Versand-AG“, den er nach gewissenhafter Prüfung auf mindestens 5 Mio. DM schätzt. Dabei stutzt er sich u.a. auf ein zwei Monate zurückliegendes Übernahmeangebot einer Konkurrenzunternehmung. Zur Verbesserung der Erfolgslage der Versand-AG erscheint es ihm vorteilhaft, diesen Firmenwert ebenfalls zu aktivieren und in 10 Jahren abzuschreiben.
Ist dieses Vorhaben handelsrechtlich zulässig ?
Begründen Sie die handelsrechtliche Regelung !
Lösung:
1. nach § 255 Abs. 4 HGB gilt der Zeitpunkt der Übernahme (17.08.1993) und der damalige Kaufpreis von 8 Mio. DM. Die Vermögensgegenstände (Grundstücke und Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung, Beteiligungen, Vorräte, Forderungen) zu diesem Zeitpunkt betragen 9,3 Mio. DM. Die Verbindlichkeiten 4,6 Mio. DM. Demnach ist der Firmenwert wie folgt zu berechnen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anlaaenspieael:
Ein Anlagenspiegel ist nur bei Kapitalgesellschaften erforderlich, nicht bei Personengesellschaften.
Beispiel für einen Anlagenspiegel:
Maschine: Anschaffungskosten 100.000,- DM Nutzungsdauer 5 Jahre Lineare Abschreibung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Übungsaufgabe zum Inhalt der Anschaffungskosten: (Fall 8 bei Dozent T.Büche)
Eine AG der metallverarbeitenden Industrie kauft eine Maschine zum Listenpreis von 200.000,- DM zuzüglich 15 % Mehrwertsteuer. Die AG unterliegt mit ihren Lieferungen und sonstigen Leistungen in voller Höhe der Mehrwertsteuer. Der Lieferant der Maschine gewährt der AG einen Rabatt von 5 °/o auf den Listenpreis. Da die AG sich bereiterklärt, den Rechnungsbetrag innerhalb einer Woche zu bezahlen, werden ihr auf den Nettopreis außerdem noch 3 % Skonto eingeraumt.
Für den Transport der Maschine muß die AG 2.200,- DM zuzüglich 15 % Mehrwertsteuer an Eingangsfrachten bezahlen. Weiterhin hält sie es für notwendig, eine Transportversicherung abzuschließen. Die entsprechende Versicherungsprämie beläuft sich auf 250,- DM; der Betrag wird aber erst im folgenden Geschäftsjahr von der AG durch Banküberweisung beglichen. Die Maschine wird in der Fabrikhalle der AG auf einem eigens dafür gegossenen massiven Betonsockel montiert. Dabei fallen Materialkosten in Höhe von 3.200,- DM zuzüglich Mehrwertsteuer und Bruttolöhne von 4.000,- DM an.
An Feuerversicherungsprämie für die Maschine zahlt die AG im voraus 800,- DM für einen Zeitraum von insgesamt 12 Monaten. Die Personalaufwendungen für die Bedienung der Maschine belaufen sich im ersten Monat nach Inbetriebnahme auf 12.000,- DM brutto.
1. ) Mit welchem Betrag sind die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (Abschreibungsbasis) anzu
setzen ?
2. ) Welcher Betrag würde sich ergeben, wenn die AG 2 Monate nach dem Kauf ein Zusatzgerät für die
Maschine zum Preis von 8.000,- DM zuzüglich 15 % Mehrwertsteuer erwerben würde ?
3. ) Wie hoch wären die Anschaffungskosten, wenn die Unternehmung gezwungen wäre, zur unmittel baren Finanzierung der Anschaffung ein langfristiges Darlehen von 100.000,- DM aufzunehmen und sich daraus im Anschaffungsjahr ein Zinsaufwand von 10.000,- DM ergeben würde.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. ) Die Anschaffungskosten sind mit 193.950,- DM anzusetzen.
2. ) Es würde sich ein Gesamtbetrag von 201.950,- DM ergeben.
3. ) Zinsen gehen nicht in die Anschaffungskosten, denn sie sind Betriebsausgaben und gehen somit in die Herstellkosten (Richtlinie R44 EStG).
Übungsaufgabe zu Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: (Fall 39 bei Dozent T.Büche)
Die Frost-AG produziert und vertreibt Kühlschränke. Sie stellt eines Tages fest, daß die Versand-AG in ihrem Katalog Kühlschränke anbietet, die denen der Frost-AG verblüffend ähnlich sehen, aber angeblich von einem ausländischen Unternehmen mit Weltruf stammen. Die Frost-AG fühlt sich geschädigt und verklagt die Versand-AG auf Schadensersatz in Höhe von 200.000,- DM wegen Verletzung des Gebrauchsmusterschutzgesetzes. Die gesamten Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten werden etwa 12.000,- DM betragen.
Wie und ggf. in welcher Höhe sollten Ihrer Meinung nach die beiden Unternehmungen den vorliegenden Tatbestand im Jahresabschluß berücksichtigen, wenn:
a) nach Meinung beider Parteien der Klage stattgegeben wird
b) jede der Parteien überzeugt ist, den Prozeß zu gewinnen
c) jede der Parteien überzeugt ist, den Prozeß zu verlieren
d) der Ausgang des Prozesses noch völlig ungewiß ist
e) beide Parteien mit einem Vergleich in Höhe von 50 % (Schaden einschließlich Kosten) rechnen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Übungsaufgabe zu Rückstellungen für Instandhaltung: (Fall 40 bei Dozent T.Büche)
Kurz vor Ablauf des Geschäftsjahres wird bei der Chemie-AG durch Hagelschlag das Dach einer Lagerhalle beschädigt. Der von einem Dachdeckermeister eingeholte Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens beläuft sich auf 23.000,- DM.
1. ) Was hat die Chemie-AG bei der Bilanzaufstellung zu beachten, wenn der schaden erst:
a) im Februar
b) im Juni
des neuen Jahres behoben werden kann ?
2. ) Welche Auswirkungen ergeben sich bei 1 b) im Geschäftsjahr, in dem der Schaden verursacht
wurde, und in dem darauffolgenden Geschäftsjahr, in dem der Schaden beseitigt wird jeweils auf:
a) den Erfolg
b) die Liquidität
der Chemie-AG, wenn aufgrund des gegebenen Passivierungswahlrechts keine Rückstellung gebildet wird ?
Lösung:
la) Es besteht eine Pflicht zur Rückstellung nach §249 Abs.1 HGB
lb) Es darf nach §249 Abs.2 HGB eine Rückstellung gebildet werden
2a) Der Erfolg der Chemie-AG im alten Jahr wird höher ausgewiesen und im neuen Jahr niedriger
2b) Die Liquidität der Chemie-AG wird in keinster Weise beeinträchtigt, da Rückstellung keinen Einfluß auf die Liquidität eines Unternehmens haben.
Übungsaufgabe zu Rückstellungen für Gewährleistungen: (Fall 41 bei Dozent T.Büche)
Die Frontantriebs-AG gewährt auf die von ihr hergestellten Automobile eine Garantie für die Dauer von 6 Monaten bzw. 10.000 km. Aus den Aufzeichnungen ihrer Vertragswerkstätten weiß die AG, daß bei 60 % ihrer Automobile die Antriebswellen zwischen 25.000 km und 50.000 km Fahrleistung unbrauchbar werden.
Dieser Umstand wird zum Leidwesen der AG von Presse und Fernsehen aufgegriffen und als „Gelenk- wellen-Skandal“ gebrandmarkt. Die AG stellt bei der Analyse ihrer Verkaufszahlen fest, daß immer mehr Käufer ihres Fabrikats wegen der häufigen und kostspieligen Defekte an den Antriebswellen zur Konkurrenz abwandern. Deshalb übernimmt sie bei Defekten, die bis 30.000 km auftreten, die gesamten Reparaturkosten und bei Defekten, die bis 50.000 km auftreten, bestimmte Anteile.
Aufgrund des statistischen Materials ihrer Vertragshändler und -Werkstätten errechnet die AG für diese Kulanzaktion für das Jahr 1994 voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 600.000,- DM, die auf die Verkäufe des Jahres 1993 zurückgehen. Im ungünstigsten Falle rechnet sie mit 750.000,- DM.
Muß die AG den geschilderten Sachverhalt in der Bilanz zum 31.12.1993 berücksichtigen ? Wenn ja, wie ?
Lösung:
Nach §249 Abs.1 HGB besteht eine Pflicht zur Rückstellung bei Gewährleistungen die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
Die Rückstellung ist nach §252 Abs.4 HGB, dem Grundsatz der vorsichtigen Bewertung, und nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichts, nach dem die wahrscheinlichen Kosten und nicht die am schlimmsten anzunehmenden Kosten in der Bilanz anzusetzen sind, mit 600.000,- DM zu bewerten.
Übungsaufgabe zu Rückstellungen: (Fall 42 bei Dozent T.Büche)
Rückstellungen für die Erhaltung der Betriebsfähigkeit von Anlagen
Die Flughansa AG hat im Geschäftsjahr 1994 vier Passagierflugzeuge zum Gesamtpreis von 100 Mio. DM erworben. Der behördlich vorgeschriebene Wartungsplan sieht vor, daß die Flugzeuge im dritten Jahr nach Inbetriebnahme für 6 Wochen aus dem Verkehr gezogen werden müssen, um sie einer technischen Generalüberholung zu unterwerfen. Für die Generalüberholung werden voraussichtlich Personal- und Materialaufwendungen von insgesamt 10 Mio. DM anfallen. Darüber hinaus rechnet die AG mit Umsatzausfällen von 30 Mio. DM wahrend der zeit der Generalüberholung.
Da das Handelsbilanzergebnis des Geschäftsjahres 1997 sowohl durch die Überholungsaufwendungen als auch durch den damit verbundenen Ausfall der Flugzeuge unverhältnismäßig stark belastet würde, verteilt die AG den voraussichtlich anfallenden Aufwand und den Erlösausfall von 40 Mio. DM auf die Geschäftsjahre 1994 bis 1996 durch entsprechende anteilige Rückstellungsbildung („Glättungs-effekt“).
Ist diese Rückstellungsbildung handelsrechtlich zulässig ? Was ist zusätzlich zu beachten ?
Lösung:
Die Rückstellungsbildung von 40 Mio. DM verteilt auf die Jahre 1994 bis 1996 ist nicht zulässig.
Es ist eine Rückstellungsbildung von 10 Mio. DM für Instandhaltung im Jahre 1996 möglich. Für Umsatzerlöse, die nicht erzielt werden, kann keine Rückstellung angesetzt werden.
Übungsaufgabe zu Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung: (Fall 1 bei Dozent T.Büche)
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB) sowie die allgemeinen Anforderungen an den Jahresabschluß enthalten unter anderem die folgenden Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze:
- Grundsatz der Bilanzidentität
- Grundsatz der Bilanzwahrheit
- Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität
- Grundsatz der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit („going concern“)
- Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
- Grundsatz der Periodenabgrenzung
- Grundsatz des Verrechnungsverbotes
- Grundsatz der Vollständigkeit
- Grundsatz der Vorsicht
- Grundsatz der Wesentlichkeit („materiality“)
Den folgenden Beispielen ist jeweils einer dieser Grundsätze zuzuordnen !
1)In der Bilanz sind alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter des Unternehmens aufzunehmen; es sei denn, daß gesetzlich eingeräumte Wahlrechte in Anspruch genommen werden.
2) Für aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse sind die Form der Darstellung, insbesondere Gliederung und die inhaltliche Abgrenzung der Posten beizubehalten.
3) Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den Wertansätzen in der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.
4) Sachlich verschiedene Bilanzpositionen dürfen nicht in einer Position ausgewiesen werden (z.B. Zusammenfassung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten zu einem Posten „Flüssige Mittel“).
5) Die angewendeten Bewertungsmethoden sollen in der Regel von Jahresabschluß zu Jahresabschluß beibehalten werden.
6) Der Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften soll unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.
7) Am Abschlußstichtag dürfen nur die realisierten Gewinne ausgewiesen werden; vorhersehbare Risiken und Verluste , die im Geschäftsjahr oder früher entstanden sind, sind zu berücksichtigen.
8) Bei der Bewertung der Wirtschaftsgüter ist in der Regel die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit zu unterstellen.
9) Aufwendungen und Erträge für das Geschäftsjahr sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihrer Ausgabe oder Einnahme im Jahresabschluß zu berücksichtigen.
10) Führen trotz Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung besondere Umstände dazu, daß der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaften kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, so sind zusätzliche Angaben im Anhang zu machen.
11) Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen in der Regel nicht saldiert ausgewiesen werden. Entsprechendes gilt für den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen.
12) In §252 Abs.1 Nr.3 HGB ist der Grundsatz der Einzelbewertung kodifiziert: „Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag zu bewerten.“
1) Grundsatz der Vollständigkeit
2) Grundsatz der Bilanzkontinuität
3) Grundsatz der Bilanzidentität
4) Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
5) Grundsatz der Bilanzkontinuität
6) Grundsatz der Bilanzwahrheit
7) Grundsatz der Vorsicht
8) Grundsatz der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit („going concern“)
9) Grundsatz der Periodenabgrenzung
10) Grundsatz der Wesentlichkeit
11) Grundsatz des Verrechnungsverbotes Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
12) Grundsatz der Einzelbewertung
Übungsaufgabe zu Inhalt und Gliederung einer Bilanz: (Fall 3 bei Dozent T.Büche)
Eine Aktiengesellschaft stellt folgende Jahresschlußbilanz auf:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Was würde ihrer Meinung nach der Wirtschaftsprüfer an dieser Bilanz bemängeln ?
Lösung:
1) Das Wort Bilanz fehlt.
2) Die Bilanz ist nicht unterschrieben.
3) Ort und Datum fehlt.
4) Gewinnrücklagen gehören auf die Passiv-Seite.
5) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter das Umlaufvermögen zu setzen.
6) Erhaltene Anzahlungen müssen auf die Passiv-Seite.
7) Forderungen an verbundene Unternehmen muß über die Kasse positioniert werden.
8) Andere aktivierte Eigenleistungen gehören nicht in die Bilanz sondern in die GuV.
9) Wechselobligo (Haftung für Wechsel) ist ein Posten unter der Bilanz.
10) Anlagen im Bau muß auf die Aktiv-Seite.
11) Wertberichtigungen gehören nicht in die Bilanz sondern in die GuV.
12) Rohstoffverbrauch gehört nicht in die Bilanz sondern in die GuV.
13) Rückstellungen für Forschungsrisiken ist eine nicht erlaubte Rückstellung.
14) Verlustvortrag muß auf die Aktiv-Seite oder mit einem Minusvorzeichen auf die Passiv-Seite.
Übungsaufgabe zu Bilanzierungspflichten, -Wahlrechte und -verböte: (Fall 2 bei Dozent T.Büche)
Bei den folgenden Geschäftsvorfällen ist die in Betracht kommende handelsrechtliche Regelung anzukreuzen und die jeweilige Entscheidung kurz zu begründen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Übungsaufgabe zu Inhalt der Herstellungskosten: (Fall 19 bei Dozent T.Büche)
Die Kurzschluß-AG, Hersteller von Elektrogeräten, hat zum Bilanzstichtag einen bestand von 200 Gefrierschränken des Typs GS 300 im Rahmen der Inventur ermittelt.
Um die in der Handelsbilanz zu aktivierenden Herstellungskosten zu ermitteln, wird auf die folgende, von der Betriebsbuchhaltung erstellte Nachkalkulation zurückgegriffen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Es soll vereinfachend davon ausgegangen werden, daß den obigen kalkulatorischen Kosten entsprechende Aufwendungen gegenüberstehen, d.h. eine Korrektur der Kosten, die entweder überhaupt keine Aufwendungen darstellen (z.B. kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital) oder aber anders bewertet (z.B. zu Wiederbeschaffungskosten) oder anders verrechnet (z.B. Durchschnittssätze bei Wagnissen) werden als die entsprechenden Aufwendungen, ist nicht erforderlich.
1) Ermitteln Sie den Mindestwert und den Höchstwert der handelsrechtlichen Herstellungskosten !
2) Wäre es möglich, Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen ?
3) Welche Besonderheiten ergeben sich bei der Ermittlung der steuerlichen Herstellungskosten ?
Lösung:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1) Der handelsrechtliche Mindestwert beträgt 235.000,- DM, der Höchstwert beträgt 445.000,- DM.
2) Nur wenn sie eindeutig dem einzelnen Produkt zurechenbar sind.
3) Der Höchstwert ist der gleiche, während der Mindestwert 395.000,- DM beträgt. (siehe Seite 8 der Mitschrift)
Prüfungsaufgabe zu Bilanz und Rückstellungen: (Aufgabe 7 bei Dozent T. Büche)
Die Eisenhandel AG, zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, schließt am 1. September mit dem Produzenten p einen Kaufvertrag über die Lieferung von insgesamt 1.800 t Walzstahl zum Einkaufspreis (Festpreis) von 800,- DM pro t Walzstahl zuzüglich 15 % ust ab.
Im November und Dezember bezieht die AG aufgrund des Kaufvertrages zwei Teillieferungen von je 100 t, von denen sich It. Inventur am Bilanzstichtag noch 50 t am Lager befinden. Die Teillieferungen wurden noch nicht bezahlt. Ende Dezember - also kurz vor dem Bilanzstichtag - sinken die Preise für den Walzstahl auf 750,- DM pro t.
Wie muß die AG den erhaltenen Walzstahl und die noch ausstehende Lieferung am 31.12. bilanzieren?
Begründen Sie Ihre Wertansätze, indem Sie auf die einzelnen Bilanzpositionen detailliert eingehen.
Lösung:
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Bewertung
Grundsatz: Einzelbewertung
Ausnahme: Gruppenbewertung nach §240 Abs.4 HGB
- bei beweglichen Vermögensgegenständen / Schulden
- die gleichartig
- und annähernd gleichwertig sind
Ermittlung des gewogenen Durchschnitts
1) Bewertung zum gleitenden Durchschnittspreis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2) Bewertung zum durchschnittlichen Buchbestandspreis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3) Bewertung zum durchschnittlichen Einkaufspreis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Festwertbewertung §240 Abs.3 HGB
- bei Sachanlagevermögen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
- regelmäßigem Ersatz
- nachrangigem Wert
- geringer Wertänderung
- alle 3 Jahre muß körperliche Inventur stattfinden
Verbrauchsfolgefiktion
- FIFO - Verfahren („First เท First Out“)
- LIFO - Verfahren („Last เท First Out“) ⇒ steuerrechtlich zulässig
- HIFO - Verfahren („Highest เท First Out“)
- LOFO - Verfahren („Lowest เท First Out“)
- KIFO - Verfahren („Konzern เท First Out“)
Beispiel:
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Perioden-Verbrauchsfolae
a) FIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
b) LIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
c) HIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
d) LOFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Permanent-Verbrauchsfolqe
a) FIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
b) LIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
c) HIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
d) LOFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Weiteres Beispiel:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Börsenpreis für eine ME (Mengeneinheit) beträgt am Bilanzstichtag 13,90 DM.
Berechnen Sie den jeweiligen Bewertungspreis nach dem Perioden-Verbrauchsfolge- Verfahren sowie nach dern Permanent-Verbrauchsfolge-Verfahren und ermitteln Sie den Bewertungspreis der in der Bilanz jeweils anzusetzen ist !
Lösung:
Perioden-Verbrauchsfolqe
a) FIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
b) LIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
c) HIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
d) LOFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Permanent-Verbrauchsfolae
a) FIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
b) LIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
c) HIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
d) LOFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Es ist mit dem Börsenpreis von 13,90 DM zu bewerten.
Übungsaufgabe zu Bewertungsvereinfachungsverfahren: (Fall 23 bei Dozent T.Büche)
Eine AG hat zu Beginn eines Geschäftsjahres am 1. Januar einen Bestand von 500 kg eines Rohstoffes (Schüttgut) im Werte von insgesamt 2.000,- DM auf Lager. Es soll sich dabei um „gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens“ handeln (§240 Abs.4).
Sie kauft am 5. April 1.000 kg à 3,50 DM, am 20. September 2.500 kg à 5,00 DM und am 10. Dezember 1.200 kg à 4,10 DM ein.
Der Jahresendbestand beläuft sich laut Inventur auf 2.000 kg. Es sind also 3.200 kg im Geschäftsjahr für Produktionszwecke verbraucht worden. Vom Verbrauch entfallen auf den Monat Februar 100 kg, Mai 300 kg und auf den Monat Oktober 2.800 kg. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
1. ) Wie hoch sind jeweils der Wert des Endbestandes (Bilanzausweis) und des entsprechenden Aufwands (Verbrauch der Periode) bei Anwendung des
a) einfachen Durchschnittsverfahrens
b) gleitenden Durchschnittsverfahrens
c) Perioden - LIFO - Verfahrens
d) FIFO - Verfahrens
e) Perioden - HIFO - Verfahrens
f) Perioden - LIFO - Verfahrens
2. ) Wie hoch müssen der in der Bilanz zu aktivierende Betrag und der in der Gewinn- und Verlust rechnung zu verrechnende Aufwand (Verbrauch der Periode) sein, wenn sich der Anschaffungspreis der Rohstoffe am Bilanzstichtag auf
a) 4,00 DM
b) 3,50 DM je kg beläuft ?
3. ) Wie müssen die unter 1.) berechneten Werte lauten, wenn sich am Bilanzstichtag der Preis, zu dem die Rohstoffe von der AG wieder verkauft werden könnten, nach Abzug der bis zum Verkauf noch anfallenden Aufwendungen auf 3,- DM je kg beläuft?
4. ) Die AG will - abweichend von den Vorjahren - erstmals ab 1990 zwecks Ergebnissteuerung bei der Bewertung der Rohstoffe das LIFO - Verfahren und bei der Bewertung der Halb- und Fertigfabrikate das gleitende Durchschnittsverfahren anwenden. Ist das zulässig ?
Lösung:
1.)
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a) einfaches Durchschnittsverfahren (durchschnittlicher Buchbestandspreis)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
b) gleitendes Durchschnittsverfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
c) Perioden - LIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
d) Perioden - FIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
e) Perioden - HIFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
d) Perioden - LOFO - Verfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bewertung des Anlagevermögens
Unterscheidung in
abnutzbar (Bewertung zu Anschaffungs- / Herstellkosten abzüglich planmäßiger Afa)
und
nicht abnutzbar (Bewertung zu Anschaffungs- / Herstellkosten)
Beispiel:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wenn die Minderung dauerhaft ist, muß eine außerplanmäßige Afa durchgeführt werden, ansonsten kann eine außerplanmäßige Afa erfolgen.
Bei Marktwerterhöhung
Unterscheidung Kapitalgesellschaft - Personenqesellschaft:
Bei der Kapitalgesellschaft existiert eine „Muß-Vorschrift“, das heißt es muß eine Wertaufholung durchgeführt werden
Bei der Personengesellschaft gibt es eine „Kann-Vorschrift“, das heißt es kann eine Wertaufholung erfolgen, muß es aber nicht.
Jahresabschlußanalyse
- Analyse der Bilanz (Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Schulden)
- Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung (Woher kommt der Gewinn bzw. Verlust ?)
- Analyse des Anhangs zur Bilanz (Erläuterungen, Z.B. Uber die Art der angewandten Afa)
- Analyse des Lageberichts (Prognosen, Planungen für die Zukunft)
Aufgaben der Jahresabschlußanalvse: Übersicht über
- Ertragslage
- Liquidität
- Stabilität
- Erfolgspotentiale
- Wertschöpfung eines Unternehmens
Kennzahlen einer Jahresabschlußanalvse:
Mängel: - branchenbezogen
- statistische Mängel
- Bewertung (viele Wahlmöglichkeiten)
- „Stille Reserven“ nicht ersichtlich
- stichtagsbezogen
Übungsaufgabe zum Thema „Strukturbilanz“:
Die veröffentlichte Bilanz der Druckmaschinen AG, Heidelberg, auf den 31. Dezember 1996 zeigt das folgende Bild (Beträge in DM).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Stellen Sie eine Strukturbilanz gemäß dem „Schema einer Strukturbilanz“ auf! Beträge in TDM. 25 % Dividende (12,50 DM je Aktie im Nennwert von 50,00 DM) sollen ausgeschüttet werden. Der Restbetrag wird den „anderen Gewinnrücklagen“ zugewiesen.
Lösung:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anmerkungen:
Da 12,50 DM Dividende je Aktie ausbezahlt werden soll ergibt sich eine Dividendensumme von 2.500.0, 00 DM zur Auszahlung die in die kurzfristigen Verbindlichkeiten kommen. Der Rest des Jahresüberschusses von 1.100.000,00 DM wird den „anderen Gewinnrücklagen zugewiesen.
Weitere Übungsaufgabe zum Thema „Strukturbilanz“:
Erstellen Sie aufgrund der nachfolgenden Bilanz einer AG eine Strukturbilanz mit Betragsspalten (TDM) und Prozentspalten! Führen Sie auf Vorspalten eine weitere Unterteilung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Fremdkapitals durch!
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der „teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses“ aufgestellt worden (HGB §268 Abs.1). Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Von den Rückstellungen sind die Pensionsrückstellungen lang- bzw. Mittelfristig. Die höchstmögliche Dividende (voller Prozentsatz) soll ausgeschüttet werden.
Lösung:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anmerkungen:
Bei 48.000.000,- DM gezeichnetem Kapital ist der Bilanzgewinn von 8.960.000,- DM höchstmöglich an die Aktionäre auszuschütten. Dies sind in diesem Fall 18,67 %, es soll jedoch nur ein voller Prozentsatz ausgeschüttet werden, somit sind 18 % auszuschütten. Das bedeutet, daß 8.640.000,- DM als Ausschüttung in das kurzfristige Fremdkapital fließen, während der Rest des Bilanzgewinns, nämlich 320.000,- DM in die Gewinnrückiagen eingebracht werden.
„Leverage - Effekt“
Bedeutet, daß die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens unter gewissen Umständen mit Hilfe von Fremdkapital erhöht werden kann.
Formeln:
Rentabilität des Eigenkapitals:
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] G = Gewinn bei Personengesellschaften Jahresüberschuß bei Kapitalgesellsch.
Rentabilität des Gesamtkapitals:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Beispiel-Fall 1:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fazit:
Das Fremdkapital von 5.000.000,- DM erwirtschaftet 350.000,- DM kostet jedoch nur 300.000,- DM an Zinsen. Das bedeutet der Reingewinn, nach Abzug der Fremdkapitalzinsen, beträgt 50.000,- DM, die die Rendite des Eigenkapitals erhöhen.
Der „Leverage-Effekt“ besagt also:
Liegt die Rentabilität des Gesamtkapitals über dem Zinssatz für Fremdkapital, dann ist die Rentabilität des Eigenkapitals höher als die des Gesamtkapitals.
Beispiel:
Das Unternehmen plant eine Investition über 5.000.000,- DM. Soll diese zusätzliche Investition über Eigen- oder Fremdkapital finanziert werden ?
Lösung:
10.0. 000,- DM Gesamtkapital erwirtschaften 700.000,- DM Kapitalertrag
15.0. 000,- DM Gesamtkapital erwirtschaften 1.050.000,- DM Kapitalertrag
wenn die Investition über Fremdkapital erfolgt:
10.0. 000,- DM Fremdkapital erwirtschaftet 700.000,- DM Kapitalertrag 6 % Fremdkapitalzinsen kosten das Unternehmen 600.000,- DM
Das heißt die Investition über Fremdkapital erwirtschaftet 100.000,- DM Gewinn.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Weiteres Beispiel:
Rentabilität des Gesamtkapitals Rgk = 15 % Fremdkapitalzins FKzins = 10 %
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Weiteres Übungsbeispiel:
Eigenkapital = 400.000,- DM
Fremdkapital = 800.000,- DM bei einem Fremdkapitalzins von 10 %
Kapitalertrag = 180.000,- DM
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Verschuldungsgrad V:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fall 1:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fall 2:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kennzahlen
1) Eigenkapital - Quote
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kommentar: Normalerweise gilt; je höher desto besser, allerdings ist dies sehr branchenabhängig, aber die Kraft des Unternehmens beruht auf dem Eigenkapital.
2) Rücklagen - Quote
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kommentar: Je höher die Quote desto besser, da dies große Gewinne in der Vergangenheit bedeutet, die diese Rücklagenbildung erst ermöglichten.
3) Fremdkapital - Quote
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Kommentar: Ergänzung zur Eigenkapital - Quote als Umkehrschluß
4) Verschuldungsgrad
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Kommentar: Gibt Auskunft über die Verteilung des Kapitalrisikos
5) Anlagen - Quote
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Kommentar: Hohe Quote bedeutet einen großen Maschinen-Park und hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen.
6) Umlaufintensität
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Kommentar: In der Regel bedeutet ein hohe Intensität einen schnellen Kapitaldurchlauf und ist somit positiv zu bewerten, es sei denn, der Lagerbestand ist sehr hoch.
7) Kapitalumschlag
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Kommentar: Je höher der Kapitalumschlag, desto besser.
Ein hoher Kapitalumschlag ist durch „Just in time“ - Lieferung zu erzielen.
8) Deckungsgrad I
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Kommentar: Wünschenswert sind hier 100 %.
9) Deckungsgrad II
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10) Liquidität 1.Grades
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Kommentar: Sollte mindestens 20 % betragen um auf eine ordentliche Finanzierung hinzudeuten.
11) Liquidität 2.Grades
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Kommentar: Sollte möglichst größer als 100 % sein.
12) Liquidität 3.Grades
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Kommentar: Sollte möglichst größer als 200 % sein.
Übungsaufgabe zum Thema „Bilanz-Kennzahlen“:
Erstellen Sie aus der nachfelgenden Bilanz der Hirschbräu AG, Ravensburg, eine Strukturbilanz mit abscluten Zahlen in TDM und Gliederungszahlen. Ermitteln und beurteilen Sie die Bilanzkennzahlen der Kapital- und Vermögensstruktur, die Deckungsgrade I und II scwie die Liquiditätsgrade 1 bis 3 !
Beurteilen Sie die Ergebnisse durch den Vergleich mit den Zahlen des Branchendurchschnitts !
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der „teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses“ aufgestellt worden (HGB §268 Abs.1).
Informationen aus dem Anhang
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B. II. 1.) und die sonstigen Vermögensgegenstände (B. II. 2.) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Pensionsrückstellungen (B. 1.) sind langfristig, die übrigen Rückstellungen (B. 2. Und 3.) sind kurzfristig.
Die Verbindlichkeiten (C. 3., 4. Und 5.) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, die Verbindlichkeiten unter c. 1. Und 2. sind langfristig.
Vom Bilanzgewinn werden 9,00 DM je Aktie (Nennwert 50,00 DM) ausgeschüttet.
Durchschnittliche Kennzahlen der Branche:
Lösung:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1) Eigenkapital - Quote
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2) Rücklagen - Quote
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3) Fremdkapital - Quote
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
4) Verschuldungsgrad
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
5) Anlagen - Quote
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
6) Umlaufintensität
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
7) Deckungsgrad I
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
8) Deckungsgrad II
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
9) Liquidität 1.Grades
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
10) Liquidität 2.Grades
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
11) Liquidität 3.Grades
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Fazit:
Die Finanzierung der Hirschbräu AG beruht auf einer soliden Basis und ist im Vergleich zu den Branchendaten wirtschaftlich in bester Ordnung.
Gewinn- und Verlustrechnung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Übungsaufgabe zum Thema „Erqebnisrechnunq“
Bereiten Sie die verliegende Gewinn- und Verlustrechnung sc auf, daß das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit, das Finanzergebnis, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, das außercrdentliche Ergebnis und der Jahresabschluß- bzw. Fehlbetrag ver und nach Steuern sichtbar werden.
Gewinn- und Veriustrechnung für 1996 (Beträge in DM)
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Lösung:
Ergebnisrechnung
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Jahresergebnisrechnung
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DuPont - Kennzahlen - System
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Cash Flow
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- Citar trabajo
- Arno Schneider (Autor), 1998, Jahresabschluß, Bilanzanalyse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95295
-
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