Otto der Große und die Beziehungen zu Dänemark
1. Einleitung
In den Runenstein des Harald Blauzahn, den dieser für seinen Vater Gorm und seine Mutter Thorwe in Jelling in Dänemark errichten ließ, ist folgende Inschrift eingeritzt:
„Haraldr kunungR bað görwa kumbl påusi æft Gorm
faður sinn åuk Þórwé móður sina
sá Haraldr es sær wann Danmårk alla åuk Norweg,
åuk Dani goerði kristna.”1
Dieser Satz deutet das Thema an, dem ich mich in dieser Arbeit widmen will: die Christiani- sierung Dänemarks während der Herrschaftszeit Ottos I. Dabei werde ich besonders Augen- merk auf die Politik Erzbischof Adaldags von Hamburg-Bremen legen. Weiter will ich auf folgende Fragen eingehen: Inwieweit beschnitten die Mission und die Erweiterung des Erzbis- tums Hamburg-Bremen nach Dänemark die Souveränität des dänischen Königs? Stärkte bzw. gewährleistete die ottonische Kirchenpolitik im Gegenzug die Macht und Oberhoheit des ost- fränkischen Königs über Dänemark? Zunächst werde ich die Ereignisse von 936 bis 973 in chronologischer Form unter Berücksichtigung dieser Fragen untersuchen, um dann anschlie- ßend ein Fazit zu ziehen.
Hauptsächlich werde ich mich auf die Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificium des A- dam von Bremen stützen, aber auch noch einige Kaiserurkunden der Monumenta Germaniae Historica und Dokumente aus dem Hamburger Urkundenbuch, sowie die Res gestae Saxonicae des Widukind von Corvey hinzuziehen.
2. Zu Erzbischof Adaldags Person und der Situation vor seinem Amtsantritt
Adam von Bremen beschreibt Adaldag zu Beginn seiner Amtszeit als „[...] Genere illustris, aetate iuvenis, decorus specie morumque probitate speciosior [...]“2. Zuvor war er Schüler des Verdener Bischofs Adalward gewesen, der laut Adam ein Verwandter gewesen sein soll3. Gegen Ende der zwanziger Jahre trat er in die Hofkapelle Heinrichs I. ein4 und fungierte nach dessen Tod unter Otto I. als Kanzler5. Als nun Erzbischof Unni von Hamburg-Bremen auf einer Missionsreise durch Dänemark und Schweden im September 936 in Birka gestorben war, wurde Adaldag im Jahr 937 von Otto zu dessen Nachfolger bestimmt und vom Erzbischof von Mainz geweiht6.
Schon vor und während der Regierungszeit Heinrichs I. war das Reich nicht nur durch einfal- lende Ungarn und Slawen bedroht, sondern auch durch Dänen, die vor allem die Sachsen mit Plünderungen und die Friesen mit Seeräuberei in große Bedrängnis brachten7. Aufgrund von Plünderungen war auch Hamburg mit Bremen, das eigentlich zum Erzbistum Köln gehörte, zusammen gelegt worden. Der Erzbischof hatte seinen Sitz nun nicht mehr im ständig bedroh- ten Hamburg, sondern in Bremen. Bei der Beschreibung der Ereignisse im Jahr 934, das Jahr des Feldzuges Heinrichs I. gegen die Dänen, divergieren die Quellen. Schenkt man Adam Glauben, so zog der König gegen Hardecnudth Vurm, der „[...] Ille christianitatem, quae in Dania fuit, prorsus delere molitus sacerdotes Dei a finibus suis depulit, plurimos quoque ille per tormenta necavit [...]“8.
Es besteht Grund zur Annahme, daß es sich hierbei um Gorm, den ersten dänischen König der Jellingdynastie handelt9. Dieser wurde, so Adam, von Heinrich besiegt und zum Frieden gezwungen. Die Dänen wurden wieder bis nördlich des von ihnen errichteten Grenzwalls zu- rückgedrängt, des sogenannten Danewerks, das sich nördlich von Schleswig, an der Schlei, bis zur Mündung der Eider in die Nordsee erstreckte10. Widukind schreibt jedoch, daß Hein- rich „[...] Danos [...] cum exercitu vicitque, et tributarios faciens, regem eorum nomine Chnubam baptismum percipere fecit[...]“11.
Sowohl Gorm als auch Chnuba mußten Tribut zahlen, egal, ob nun der eine oder der andere 934 gegen Heinrich kämpfte, doch der große Unterschied zwischen beiden ist, daß Chnuba den Berichten zufolge im Gegensatz zu Gorm die Taufe entgegen nahm. Es ist daher denk- bar, daß Chnuba Herrscher über Südjütland war, von Heinrich besiegt und zum Jahreszins, sowie zur Taufe gezwungen, später jedoch durch Gorm den Alten bzw. Hardecnudth Vurm vertrieben wurde, welcher schließlich 934 Heinrich unterlag und in das Gebiet nördlich des Danewerks zurückgedrängt wurde. Gorm wurde jedoch nur tributpflichtig und nicht getauft.
So läßt sich auch erklären, weshalb in der Privilegienurkunde von 965 für das Erzbistum Hamburg-Bremen zwischen marca und regnum Danorum12 unterschieden wird: Die marca Danorum - Mark war ein Terminus technicus der deutschen Verwaltungssprache - war der sächsische bzw. deutsche Teil, der sich nach Norden bis zum Danewerk, nach Süden bis zur Eider erstreckte. Hierbei handelte es sich um Chnubas Reich, welches unter so großem Einfluß des ostfränkischen Königs gestanden haben muß, daß es als Mark eingezogen wur- de13. Nördlich des Danewerks lag demnach das regnum Danorum, in dem der heidnische Kö- nig Gorm herrschte.
Dies und die Tatsache, daß das Erzbistum keine Suffraganbistümer besaß und damit zu diesem Zeitpunkt eine Sonderrolle im Reich innehatte, waren also die Bedingungen, unter denen Adaldag sein Amt im Jahr 937 antrat.
3. Die Werlaer Urkunde von 937
Die erste bekannte Amtshandlung Adaldags war auch sogleich eine Intervention bei Otto I., der dem Erzbistum die Immunität bestätigte. Jedoch beinhaltet diese Werlaer Urkunde vom 30. Juni 93714 nicht nur die Bestätigung der Privilegien, also der immunitas, für die Kirche von Hamburg, sowie für die zum Erzstift gehörenden Klöster Ramelsloh, Bremen, Bassum und Bücken, was bedeutete, daß den Reichsbeamten die Ausübung jeglicher Amtshandlung auf Kirchengut untersagt war15. Vielmehr schloß die Immunität nun auch die Gerichtsbarkeit mit ein. Dies bedeutete, daß nun der „[...] advocatus archiepiscopi [...]“16 Recht sprechen durf- te, einschließlich der Todesstrafe, da der Vogt mit dem Königs- oder Blutbann belegt worden war. Alle Forderungen der öffentlichen Gewalt an die Hintersassen der Kirche, die hier in Liten, Colonen und Jamundlinge unterteilt sind, ob zu Heerdienst oder Gericht, wurden durch den Kirchenvogt vermittelt, woraus dann folgt, daß die öffentlichen Leistungen an den Grundherren fielen, welcher die Kirche war17. Die Immunität aus karolingischer Zeit wurde von Otto also um ein entscheidendes Element erweitert. Zudem schenkte der König dem Erz- bistum am 8. August 937 den königlichen Besitz in den Orten Bremen, Bassum, Ramelsloh und Bücken18. Es wird klar, daß er großes Interesse an einem stärkeren Erzbistum Hamburg- Bremen unter dem Sachsen Adaldag hatte, und es werden hier schon deutliche Ansätze für seine spätere Kirchenpolitik sichtbar: die Umformung der Erzbischöfe und Bischöfe von Kir- chenfürsten zu Reichsfürsten, ausgestattet mit allen weltlichen Privilegien. Doch noch war es im Jahr 937 dafür zu früh, denn die Mehrzahl der Erzbischöfe im Reich waren Otto feindlich gesonnen, und er konnte sich erst seit der Absetzung Herolds von Salz- burg im Jahr 958 auf die Treue und Ergebenheit aller deutschen Erzbischöfe verlassen19. Die weltlichen Fürsten waren ein noch größerer Unsicherheitsfaktor, denn er mußte sich der Auf- stände seiner Brüder Thankmar und Heinrich20, sowie seines Sohnes Liudolf erwehren21.
4. Die Errichtung der Suffraganbistümer
Am 2. Januar 948 ließ Papst Agapit II. nach Intervention des Fuldaer Abtes Hadumar eine Urkunde für die Hamburgische Kirche ausstellen, die auch Adam erwähnt22 und die deren Rechte bestätigte. Außerdem erlaubte sie Adaldag „[...] videlicet episcopi Danorum, Noruenorum, Suonum [...]“23 einzusetzen. Und tatsächlich erschien der Erzbischof am 8. Juni 948 auf der großen Synode von Ingelheim, bei der neben dem päpstlichen Legaten Marinus nahezu alle deutschen Erzbischöfe und Bischöfe teilnahmen, mit drei eigenen Suffraganbi- schöfen, nämlich Hored für Schleswig, Liafdag für Ribe und Reginbrand für Århus24. Mit anderen Worten: Adaldag hatte auf dänischem, also heidnischem Gebiet drei Suffraganbistü- mer gegründet. Dies hat von daher so große Bedeutung, als das Gebiet, auf dem die Bistümer gegründet worden waren, nicht zum Reich gehörte, sondern regnum Danorum war. Zudem kam es im Reich zu innenpolitischen Streitereien, da Bremen im Falle der Gründung von Hamburgischen Suffraganen wieder an Köln zurückgehen sollte. Die für diese Arbeit wichti- gere Frage ist jedoch, inwieweit sich nun der Einfluß Hamburg-Bremens und so auch des O- berhauptes der Reichskirche - Otto I. - auf Dänemark verstärkte. Bei den neuen Bistümern konnte, wie Dehio25 meint, noch nicht von festumgrenzten und fertig ausgebildeten Verwal- tungsbezirken die Rede sein, sondern man gab vielmehr den Vorstehern der wichtigeren däni- schen Kirchen eine persönliche Auszeichnung. Doch es stellt sich natürlich dennoch die Frage nach der Reaktion der dänischen Seite.
Dort trat Harald Blauzahn die Nachfolge Gorms des Alten an, aber im Gegensatz zu seinem Vater war er dem Christentum gegenüber tolerant eingestellt. Laut Adam hatte er sich von Adaldags Vorgänger Unni für die christliche Religion begeistern lassen26. Was geschah, war also nur, daß Harald Adaldag gewähren ließ. Möglicherweise hatte er auch zu großen Respekt vor dem ostfränkischen König, der die Missionspolitik durch die Erweiterung der Privilegien offenbar förderte und der sich innenpolitisch gegen seine Brüder Thankmar und Heinrich durchgesetzt hatte. Auch außenpolitisch hatte er erste militärische Bewährungsproben gegen Slawen und Ungarn erfolgreich bestanden27. Nachdem er 951 nach Italien gezogen war28, 954 den Aufstand seines Sohnes Liudolf niedergeschlagen29 und schließlich 955 auf dem Lechfeld die Ungarn glanzvoll besiegt hatte30, war er schließlich in ganz Europa so hoch angesehen und hatte so eindrucksvoll Stärke bewiesen, daß Harald es mit Sicherheit für günstiger hielt, ab- zuwarten, zumal die Bedrohung durch die neuen Bistümer eher gering war im Vergleich zur militärischen Schlagkraft des ostfränkischen Königs. Bezeichnend dafür war, daß er es ab- lehnte, 963 mit dem aufsässigen Grafen Wichmann gemeinsame Sache gegen Otto zu ma- chen31, obwohl dieser im Jahr 961 das Reich verlassen hatte, um seinen zweiten Italienzug zu starten32. Bei diesem hatte er auch Adaldag an seiner Seite, welcher als einziger deutscher Erzbischof Zeuge der Kaiserkrönung in Rom am 2. Februar 962 wurde33. Durch das Danewerk waren die Dänen militärisch nach Süden hin einigermaßen abgesichert, so daß man, würde man auf religiöser Ebene kooperieren und sich auch sonst still verhalten, immerhin keine militärische Auseinandersetzung zu fürchten hatte.
5. Die Magdeburger Urkunde vom 26. Juni 965
Wie also, wenn nicht militärisch, konnte Harald Einfluß auf die dänischen Bistümer gewinnen? Er ließ sich taufen. Widukind erzählt hier die Geschichte des Bischofs Poppa, der bei den Dänen lebte, vor Harald ein glühendes Eisenkreuz trug und hinterher seine unverwundeten Hände präsentierte:
„[...] Ad haec rex conversus Christum deum solum colendum decrevit, idola respuenda subiectis gentibus imperat, Die sacerdotibus et ministris honorem debitum deinde prestitit [...]“34.
In der Tat breitete sich das Christentum in Dänemark während der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts schneller aus. Fand man bei Ausgrabungen in Gräbern, die der ersten Hälfte zu- gesprochen werden, noch überwiegend Miniaturen des Thorshammers, so verschwanden diese im weiteren Verlauf des Jahrhunderts zunehmend und wurden mehr und mehr durch christli- che Symbole ersetzt35. Was jedoch König Harald Blauzahns Übertritt zum Christentum be- trifft, so ist es denkbar, daß dies, auch wenn er vielleicht wirklich von der neuen Religion an- getan war, genauso wie die Errichtung der Bistümer von deutscher Seite, eine politische Handlung war. Denn vielleicht sah der dänische König dies als einzige Möglichkeit, der Poli- tik Ottos einen Riegel vorzuschieben und seine Souveränität zu behalten. Möglicherweise wollte er auch um jeden Preis einen Treueid und somit eine militärische Bindung an den Kai- ser umgehen, was im Falle einer militärischen Auseinandersetzung und der wahrscheinlichen Niederlage unausweichlich gewesen wäre. Dies könnte der gleichzeitige Ausbau des Dane- werks signalisieren36. Der Zeitpunkt der Taufe Haralds ist nicht eindeutig festzumachen, doch muß er in der Mitte der sechziger Jahre liegen. Nach der Rückkehr aus Italien intervenierte Erzbischof Adaldag beim frisch gekürten Kaiser und bekam von diesem die Immunitätsur- kunde für die dänischen Bistümer37. Die Urkunde ist bezeichnend für den politischen Charak- ter der Hamburgischen Suffragane. Ihnen wurden die selben Rechte gegeben, wie 937 auch dem Erzstift: Freiheit von Zins und Dienst, Ausschließung von öffentlichen Richtern und Steuereinnahmen, Vogtei über die Hintersassen38. Das heißt, die Bischöfe von Schleswig, Ribe und Århus hatten nunmehr Grundherrenfunktion, ihre Vögte waren als Beamten tätig und übten Gerichtsbarkeit aus. Bei den Hintersassen handelte es sich nun um Dänen.
6. Fazit
Daß mit der Urkunde von 965 eine entscheidende Einschränkung der Herrschaftsgewalt Ha- ralds eingetreten war, ist offensichtlich. Klar ist, daß Otto als Oberhaupt der Reichskirche indirekt Einfluß auf die Bistümer in Ribe, Schleswig und Århus hatte und daß er den Bischö- fen und vor allem Erzbischof Adaldag, wie auch den übrigen deutschen Erzbischöfen, mehr und mehr den Status eines Reichsfürsten verschaffte. Dehio beschreibt die Auswirkungen der Entwicklung der Immunität so, daß in den großen kirchlichen Grundherrschaften die Einwoh- ner der Reichsgewalt entfremdet und ausschließlich einer privaten Abhängigkeit unterstellt wurden, daß Volksrecht durch Hofrecht ersetzt wurde. Somit war es nicht nur eine Machter- weiterung des Bischofs, sondern auch ein Gewinn für das Reich, weil in das System der kirchlichen Grundherrschaft wieder ein öffentliches Element in Gestalt des vom König mit Blutbann belegten Vogtes aufgenommen wurde39. Am 27. Oktober 967 wies der inzwischen durch seinen Vater zum Mitkönig gemachte Otto II. Erzbischof Adaldag nicht nur die Rechte wie Bann, Münze und Zoll für den gesamten Immunitätsbezirk der Hamburgischen Kirche zu, sondern befreite die Einwohner auch von der Gewalt der Gaugrafen, die ebenfalls dem Erzbi- schof übertragen wurde40. Dies spricht zwar wie oben erwähnt für eine Einschränkung der Souveränität Harald Blauzahns, doch ob der Kaiser nun konkret die Oberhoheit über Däne- mark hatte, ist aus den Quellen nicht klar ersichtlich. Meiner Meinung nach handelte es sich aber eher um eine förmliche Anerkennung der Oberhoheit des Kaisers, wie es auch in den Annales Altahenses vermerkt ist, wonach an Ostern im Jahr 973 in Quedlinburg dänische Ge- sandte bei Otto erschienen und „[...] omnia sua deditioni Otonis subiiciunt cum statuto vecti- agli [...]“41. Der Druck, den Otto I. auf Dänemark ausübte, war wohl enorm, doch da der Re- spekt des Dänenkönigs vor der militärischen Stärke des Kaisers mindestens ebenso groß war, und er deshalb kein Heer gegen das Reich mobilisierte, konnte Otto die Dänen im Gegensatz zu den Slawen ohne kriegerische Mittel kontrollieren.
Bleibt noch zu erwähnen, daß Harald 974, also sehr bald nach Ottos I. Tod, gegen Otto II. Krieg führte42 und auch im dritten Versuch letztendlich siegte, schließlich also „[...] Danmårk alla [..]“43 wieder in seinen Besitz brachte.
[...]
1 „König Harald ließ diesen Stein zu Ehren seines Vaters Gorm und seiner Mutter Thorwe errichten, der Harald, der ganz Dänemark gewann und Norwegen und die Dänen zu Christen machte.“; altdänische Inschrift entnommen aus: Jacobsen, Lis: Kong Haralds og Kong Gorms Jelling-Monumenter. In: Scandia. Bd. IV. 235. Stockholm 1931.
2 Monachi Adami gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificium. II,1. In: MGH SS VII. Hannover 1846.
3 Adam II,1.
4 Vgl.: Glaeske, Günter: Die Erzbischöfe von Hamburg-Bremen als Reichsfürsten (937-1258). 6. Hildesheim 1962.
5 DO I. Nr. 1.
6 Adam I,64 und II,1.
7 Adam I,55 und Widukindi Monachi Corbeiensis: Rerum gestarum Saxonicarum libri tres. I,31 und I,40. In: MGH SSrG. Hannover 1904.
8 Adam I,55.
9 Die Handschrift der Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificium, die durch Andreas Sörensen Velleus 1579 in Kopenhagen herausgege- ben wurde, nennt Hardecnudth „Orm“, was zu deutsch Schlange bedeutet. Sieht man die auf Harald Blauzahns Runenstein in Jelling abge- bildete Schlange, die als Gegensatz zum ebenfalls abgebildeten Christus zu sehen ist, als Symbol für seinen Vater Gorm, so kann man davon ausgehen, daß Gorm und Vurm oder Orm ein und die selbe Person sind. Vgl. auch: Jacobsen, Lis: Kong Haralds og Kong Gorms Jelling- Monumenter. In: Scandia. Bd. IV. 234 ff. Stockholm 1931. Und: Roesdahl, Else: Danmarks vikingetid. 199. Viborg 1980.
10 Adam I,59. Zum Danewerk vgl.: Hinz, H.: Danewerk. In: Lexikon der Mittelalters. Bd. III. 534. München 1986.
11 Widukind I,40.
12 DO I. Nr. 294.
13 Vgl.: Bolin, Sture: Danmark og Tyskland under Harald Gormsson. In: Scandia. Bd. IV. 198/199. Stockholm 1931.
14 DO I. Nr. 11.
15 Vgl.: Dehio, Georg: Geschichte des Erzbistums Hamburg-Bremen bis zum Ausgang der Mission. Bd. I. 109/110. Berlin 1877.
16 DO I. Nr. 11.
17 Dehio, Georg: a.a.O. 110.
18 DO I. Nr. 13.
19 Glaeske, Günter: a.a.O. 7.
20 Adam II,3.
21 BO. Nr. 239b.
22 Adam II,3.
23 Hamburger Urkundenbuch. Nr. 35. Hamburg 1907.
24 May. Nr. 107. Und: Adam II,4.
25 Dehio, Georg.: a.a.O. 122/123.
26 Adam I,59.
27 Böhmen und Ungarn: BO. Nr. 57a. Ungarn: BO. Nr. 63b. Böhmen: BO. Nr. 190a.
28 BO. Nr. 196c.
29 BO. Nr. 239b.
30 BO. Nr. 240g.
31 Widukind III,64.
32 BO. Nr. 307a.
33 Adam II,11.
34 Widukind III,65.
35 Vgl.: Roesdahl, Else: a.a.O. 201.
36 Vgl.: Roesdahl, Else: a.a.O. 200.
37 DO I. Nr. 294.
38 DO I. Nr. 294. Vgl.: Glaeske, Günter: a.a.O. 16.
39 Vgl.: Dehio, Georg: a.a.O. 112.
40 DO II. Nr. 16.
41 Annales Altahenses Maiores: A. 937. In: MGH SSrG. Hannover 1890.
42 BM. Nr. 668.
43 wie Anmerkung 1.
- Arbeit zitieren
- Henrik; Nyco (Autor:in), 1999, Otto der Große und die Beziehungen zu Dänemark, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95124
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