Vita und Werk
Kurzer Lebenslauf
- Der englische Philosoph John Locke lebte von 1632 bis 1704.
- Er ist Begründer der Schule des Empirismus.
- Locke wurde als Sohn eines Rechtsgelehrten und Gerichtsbeamten in Somerset geboren.
- Ausbildung auf der aristokratischen Westminster School
- Er studierte an Universität Oxford und lehrte später Griechisch, Rhetorik und Moralphilosophie.
- Earl of Shaftesbury, Führer der Whigs (strebt Wiedergewinnung der Rechte des Parlaments an), holt Locke als Arzt in sein Haus (seit 1667).
- Sh. verschafft Locke kleinere Regierungsämter.
- Vor und während G R verbring L. einige Jahre in Frankreich und Holland im Exil
- GR Ohne Blutvergießen besteigt Wilhelm von Oranien als Wilhelm III den Thron:
- Locke beginnt Arbeit an wichtigsten Werke, die jedoch erst nach der Glorions Revolution von 1688 veröffentlicht werden
- Essay concerning Tolerarion (entstanden 1668)
- Essay concerning Human Understanding (1671)
- Two Treatises of Government (seit 1679)
- Nach GR von 1688 kehrt Locke in Heimat zurück.
- Besonders "Essay concerning Human Understanding" und die "Two Treatises of Government" verhelfen ihm zu Berühmtheit.
- Der neue König, Wilhelm III. von Oranien, nimmt ihn 1696 bis 1700 ins Handelsministerium auf.
- Am 28. Oktober 1704 stirbt er in Oates.
Politische Entwicklung Lockes
- Locke in erster Linie von dem 1651 veröffentlichen "Leviathan" von Thomas Hobbes geprägt.
- Stimmt wie Hobbes Legitimation absolutistisch republikanische Doktatur Cromwells (1649-1658) und absoluten Monarchie der Stuarts zu
- Locke tritt Kreis von empirisch arbeitenden Wissenschaftlern (Robert Boyle) bei und distanziert sich von Hobbes
- Nach Glorious Revolution kommt konstitutionelle Monarchie etwa nach Lockes Vorstellungen.
Der Mensch im "Naturzustand" bei John Locke
Menschenbild
- Mensch ist das ausgezeichnete Vernunftwesen
- Vernunft bestimmt sein Denken und Handeln (eingeschränkt von "Charakterschwächen")
Gleichheit
- Menschen sind wesensmäßig alle gleich. Gesellschaftliche Rollen oder Verflechtungen werden von ges. Systemen erzeugt, und tasten diese Def. nicht an!
- Vernunftglauben und Gleichheitsprinzip die zwei prägenden Eigenschaften des Menschen bei Locke
Grundrechte & Freiheitsbegriff
- im Naturzustand: "Grundlegende Gleichheit freier Individuen"
- Menschen sind frei, in dieser Freiheit durch Notwendigkeit beschränkt, auch die Freiheit des anderen zu achten daher nicht hemmungslos: Locke verankert hier eine wichtige Tatsache, nämlich dass der Mensch aus eigener Erkenntnis grundsätzlich bereit ist, in einem friedlichen Miteinander zu leben
- Zu Kriegszustand wird Naturzustand erst bei Übertreten Freiheit anderer, was M aber "normalerweise" verhindert. Gegensatz Hobbes!
- Locke charakterisiert also den Menschen grundsätzlich vollkommen anders als Hobbes. Während H. den Menschen nur vom Macht- (Gewalt-) Trieb bestimmt sieht, meint Locke in Natur des M. auch Bedürfnisse wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Liebe entdeckt zu haben.
- Anderes M-Bild bedingt ganz andere Vertragstheorie (Weil nicht gegen Kampf aller gegen alle).
- Bleibt die Frage, wer denn das Grundrecht auf Freiheit reguliert, wenn der Mensch Werte wie Gerechtigkeit und Gleichheit zwar als allgemeingültig akzeptiert, in ihrer Umsetzung doch immer an seiner eigenen Schwäche scheitert. (-> Aber bevor Vertragstheorie: Wichtigster Begriff: Eigentum)
Eigentum
- Zentraler Gedanke der Phil. des 18. Jhd. ist Verhältnis Mensch <=> Natur. Locke definiert wie folgt: Natur und NaturDinge sind Eigentum des M., der ist jedoch niemanden Eigentum.
- Verhältnis Mensch - Natur ist demnach: Gott schuf Natur als Allgemeineigentum, um sie vom Mensch bearbeiten zu lassen. Wechselseitig verpflichtet dies den M. jedoch, die Natur zu bearbeiten
- Gott wollte, dass die Menschen arbeiten, also wollte er auch, das die Menschen Eigentum besitzen
- Durch die Bearbeitung wird eben jenes Stück Natur verbunden mit eigener Arbeitskraft rechtmäßiges Privateigentum.
- Jeder M. darf jedoch nur so viel E. anhäufen, wie er auch verbrauchen kann. (Jeder bekommt etwas vom großen Kuchen)
- Diese nat. Grenze gilt nicht für Geld, da es nicht direkt von der Natur kommt und nicht verdirbt. Das mit der Erfindung des Geldes enorme Machtanhäufungen (Herrschaft) möglich werden, sieht Locke nicht als soziales Problem (Wirtschaftsliberalismus!)
- Auch hier wieder die Frage: Wer institutionalisiert die Wahrung der Naturrechte und des Rechts auf Eigentum im Besonderen?
Vertragstheorie & Verfassungsstaat
Commonwealth
- Es fehlt ordnende Institution, die GR verbürgt.
- Aus vernünftiger Erkenntnis dieses Missstandes einigen sich alle M., eine Gemeinschaft (Commonwealth) zu schaffen
- Die C. hat lediglich Aufgabe, die gottgegeben GR: Leben, Freiheit und Eigentum zu schützen und zu garantieren. ("Schutzgemeinschaft")
- C. ist nach Locke eigentlich nur eine logische Konsequenz aus menschl. Streben nach Harmonie & Sicherheit.
Verfassungsgesetzgebung
- Um Schutzfunktion zu erfüllen, hat Staat auch legitime Zwangsgewalt inne.
- Es ist jedoch peinlich darauf zu achten, dass Staat mit Gewalt NICHTS anderes als Schutz durchsetzt.
- Staat erfüllt keinerlei soziale Verantwortung für Bürger! Im Gegenteil, soziale Einmischung wird von L. als Einschränkung der Freiheit des Indiv. empfunden.
- Überhaupt soll staatl. Einmischung, wo immer möglich, verhindert werden. Hier finden wir zweiten wichtigen "Ismus" (nach Empirismus), denn Locke mit dieser Einstellung eindeutig Begründer des pol. Liberalismus (bei Eigentum auch Wirtschaftsliberalismus!)
- Für Locke ist Problem von Machtmissbrauch im Zugeständnis von staatl. Gewalt schon inbegriffen.
Gewaltenteilung
- Gegen Machtmissbrauch schlägt Locke konkurrierende Staatsorgane vor.
- Weiteres prägendes Element in L. Staatstheorie also Aufteilung von staatl. Kompetenzen
- Locke sieht dabei Trennung in Legisl. und Exec. vor. Erst Montesquieu wird klass. Dreiteilung vornehmen.
Der Rechtsstaat bei Locke
Ursprung im Naturzustand
- Schon im NatZus. zeichnen sich die zwei großen Aufgaben ab: Mensch muss Eigentum vor Übergriffen bewahren, und dieselben bestrafen.
- Erstes aber aus eigener Kraft nur schwer möglich, zweites jedoch gänzlich unmöglich, sonst Anarchie. (Jeder gibt sich Recht und bestraft)
Rechtsstaatliche Ordnung als Sicherheitsgarant
- Staat garantiert Sicherheit nach innen durch Polizei / nach außen durch Militär
- Außerdem muss Staat eine Gerichtsbarkeit schaffen.
- Staat schafft damit Rahmen, in dem die schon im NatZus. angestrebten Ideale umgesetzt werden können. (Persuit of Happiness => freier Vollzug des Lebens, freie Entfaltung des vernünftigen Willens, Genuss des Eigentum)
Grundzüge des Rechtsstaates
- WICHTIG! Ordnungsmacht steht NICHT über Gesetzen, wie Hobbes Souverän etwa...
- Rechtsstaat ist Gesetzesstaat
- Nur Gesetze, die auf verfassungsmäßigem Wege entstanden sind, sind rechtskräftig.
- Nur Gesetze, die die bei Locke konstitutionell scharf umgrenzten Staatsaufgaben betreffen, sind rechtskräftig.
- Liberale Gesetzgebung Grundlage der Staatstätigkeit (Liberalismus)
Theorie der konstitutionelle Monarchie
Rechtsstaatliche Umsetzung der Gewaltenteilung
- Locke hält zur Verwirklichung der Kompetenzteilung die konst. Monarchie für prädestiniert.
- Gesetzgebende Kompetenz legt Locke in Hand einer parlamentarischen Versammlung, die aus dem Volk durch regelmäßige Wahlen hervorgegangen und legitimiert sein muss.
- Locke empfiehlt für Exekutive erblichen Monarch (plus dessen Minister / Berater) und unter ihr in der Hand von Beamten.
- Auch die Regierung ist selbstverständlich an geltende Gesetze gebunden.
- Gerichtsbarkeit ist ebenfalls Sache der Regierung
- Übermacht einer der beiden Mächte muss verhindert werden (zwar Unterstützung aber auch Misstrauen nötig - trust / Distrust)
- System von "Checks and Balances" soll Machtbalance sicherstellen:
- Regierung an Gesetzgebung zus. durch Steuerbewillingungs- und Budgetrecht gebunden
- Gesetzgebung kontrolliert durch Zweikammersystem (H. o. Lords / Common) sowie durch "The King in Parliament" -- somit drei konkurrierende Gewalten für Gesetzgebung zuständig.
- Monarch führt Regierung daher Souverän Volk UND Monarch
- Trotz ausgeklügelter Balance Machtbetonung der Regierung durch:
- Aussenpolitische Vertretung
- Kriegs- / Friedens-erklärungen
- Freie Hand bei allen Fällen für die es keine Gesetze gibt
- Begnadigungsrecht
- Recht, Parlament einzuberufen
Wiederstandsrecht als lezte Kontrollfunktion
- Während bei Hobbes das Individuum mit dem Eintritt in die Gesellschaft jeden Rechtsanspruch dem Souverän (Monarch) gegenüber aufgibt, ist Regierung bei Locke NUR "beauftragt".
- Wenn Regierung ihrem Auftrag des Schutzes der Freiheit nicht nachkommt, verliert sie Mandat.
- Locke nennt detaillierte Beispiele:
- Gesetze müssen verkündet werden, bevor nach ihnen gerichtet werden darf
- Gesetze dürfen niemand bevorzugen / diskriminieren
- Gesetze müssen allein dem Wohl des Volkes dienen
- Steuern dürfen nicht ohne Zustimmung des Volkes erhoben werden
- Kommt es doch zu Verstößen, so verliert Souv. Legitimation.
- Dann erhebt sich NICHT Volk gegen Souv., sondern UMGEKEHRT
Vision von Lockes Staatstheorie
- Auf längere Sicht hin erhofft sich Locke durch Verankerung der Volkssouveränität gewisse ges. "Evolution"
- Es wird immer unterschiedliche Meinungen geben
- Locke plant oppositionelle Alternativen als Korrektiv in mehrheitlichen Meinungsfindungsprozess ein
- Trotz einiger Mängel nach modernem Verständniss (Gewaltenteilung 2 statt 3 / Wahlzins...) Oppositionsprizip und Mehrheitsprinzip als Grundlagen einer freiheitlichen Politik
Trennung von Staat und Kirche
- Englischer Bürgerkrieg (Konfessionskrieg) bildet hist. Kontext
- Während Staat sich entwickelt, bleiben rel. Dogmata konstant
- Um Zwietracht durch Intolleranz in rel. Fragen zu vermeiden, fordert Locke strikte Beschränkung des Staates auf "irdisches". Kirchen geistlich autonom.
- Staat schafft Rahmen für Glaubensausübung: Toleranz oberstes Gebot
- Weltliche Ansprüche der Kirchen (Katholizismus!) sind ungültig
- Staat besitzt Wächteramt für Freiheit in Glaubensfragen
- Kirchen müssen Glaubensgem. auf freiwilliger Basis bleiben: keine weltlichen Vor- / Nachteile
Zeitbedingt verurteilt L. Atheisten als an keine moralischen Grundsätze gebunden und ächtet sie politisch
Literaturhinweise:
Schwan, Alexander: John Lockes Grundlegung des freiheitlichen Rechts- und
Verfassungsstaates, in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, 2. Auflage, Bonn 1993
Seliger, Martin: John Locke, in: Fetscher, Iring / Münkler, Herfried (Hrsg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen, Bd. 3, München 1985
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- Citation du texte
- Nils Blanck-Wehde (Auteur), 1998, John Locke - Vertragstheoretiker und Frühaufklärer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94960
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