Inhalt
Einleitung
1. Begriffsdefinitionen
1.1 Demokratie
1.2 Totalitarismus
2. Politik im Internet
2.1 Virtuelle Parteizentralen
2.2 Digitale Wahlkämpfe
2.3 Erste Zwischenbilanz
3. Staat im Internet
3.1 Information ist Trumpf - Kontrolle ist besser
3.2 Der binäre Lauschangriff
3.3 Der direkte Weg in den digitalen Totalitarismus
3.4 Zweite Zwischenbilanz
4. Bürger im Internet
4.1 Bürgernetze
4.2 Teilhabe ohne Anwesenheit - Die virtuelle Partizipation
4.3 Dritte Zwischenbilanz
5. Zusammenfassung und Schlußbemerkung
6. Literatur
Einleitung
Das Massenphänomen der weltweit vernetzten Computer hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt, da immer mehr Anwender das Internet für sich entdeckten1. Geht man davon aus, daß ca. 4-5 Personen einen Zugang zum Internet nutzen, dann sind bereits 50 Millionen Bürger online.2
Sie alle haben einen Zugriff auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten im Netz, die ihnen eine globale Kommunikation ermöglicht. Per elektronischer Post, den Informationsdiensten (mail-servern) sowie Newsgroups, in Chat-Foren und Online-Spielen tauschen sie ihre Meinungen und Erfahrungen aus, diskutieren, finden neue "virtuelle" Nachbarn, die die gleichen Ansichten und Interessen haben, gründen virtuelle Familien in virtuellen Gemeinschaften, denen sie sich in den virtuellen Welten des Netzes angeschlossen haben.
Das Internet entwickelt sich immer mehr zu einer Institution, die die sozialen und kulturellen Interessen seiner Bürger widerspiegelt. Die Politik und der Staat können sich daher dem Vormarsch des Cyberraums nicht mehr verschließen und dringen mit traditionellen Regularien der Realwelt in den Cyberraum vor. Eingriffe in die während der letzten 25 Jahre gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen des Internets, die bisher auf einer autonomen Selbstverwaltung basierten, fordern ihren Tribut:
Cyberbürger aller Länder vereinigt euch! Gebt den imperialistischen Mächten und Regierungen, die unsere Welt zu erobern trachten, keine Souveränitätüber eure virtuelle Existenz. Kämpft für eine humanere und gerechtere Welt, in der kein Platz für die Vertreter einer vergangenen Zeit besteht. 3
So in etwa könnte der Aufruf der Cyberdemokraten gegen die Eindringlinge im Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnologien lauten, wenn die Erhaltung und Entwicklung ihrer etablierten Sozial-, Rechts- und Kulturräume in der digitalen Erlebenswelt gefährdet sind.
Doch allein mit einem Schlachtruf ist es auch im virtuellen Raum nicht getan. Hier müssen ebenso (wie in der realen Welt) Meinungsbildungsprozesse durch Informationsverbreitung in Gang gesetzt, neue Diskussionsforen gegründet, realpolitische, -staatliche und -juristische Entscheidungsgremien einbezogen, deren Ergebnisse dokumentiert, erneut diskutiert und zuletzt (im Idealfall) von der Online-Gemeinschaft legitimiert werden. Wer erst jetzt in die virtuelle Gemeinschaft eintritt und erhofft, eine gänzlich neue Welt vorzufinden, an der die Wirklichkeitsdemokratie vorbeisurft, der unterliegt einer binären Fata Morgana. Politik und Staat (und auch die Wirtschaft) streben einen Eroberungsfeldzug im Cyberraum an. Politisierung und Kommerzialisierung sind auf dem Vormarsch. Ihre Versprechungen verlauten, daß die neue Technologie ungeahnte Möglichkeiten für die demokratische Partizipation ermöglicht, mit der der reale Bürger seine politischen Interessen mehr denn je wahrnehmen können wird.
Was aber bedeutet "Demokratie" im Internet? Welche Möglichkeiten der politischen Partizipation eröffnen sich den Cyberbürgern tatsächlich und welchen Risiken sind sie ausgesetzt, wenn die staatlichen Eingriffe in die Revolutionsmaschinerie der 90er Jahre überhand nehmen sollten und keine Kontrollmechanismen für sie bestehen? Führt die Datenautobahn zu einer direkten Demokratie oder wird schon heute unter dem Deckmantel demoktratischer Prophezeiungen der Weg in den digitalen Totalitarismus geebnet? Die vorliegende Arbeit setzt sich mit diesen Fragen auseinander und definiert in Kapitel 1 zunächst die Begriffe Demokratie und Totalitarismus, auf deren Grundlage die nachfolgenden Kapitel zu betrachten sind.
Kapitel 2 und 3 gehen näher auf die institutionellen Präsenzen der Politik bzw.
Kontrollmöglichkeiten des Staates im Internet ein und reflektieren deren Bedeutung für die Online-Gemeinschaft. Kapitel 4 stellt die virtuellen Allianzen der Bürgernetzwerke vor. Hier finden sich auch Erläuterungen zu zukünftigen Partizipationsmöglichkeiten der bereits bestehenden Bürgernetze an realpolitischen Entscheidungsprozessen.
Jedes Kapitel enthält eine Zwischenbilanz, die die Ergebnisse der einzelnen Unterkapitel noch einmal kurz erläutert. Eine abschließende Zusammenfassung und Beurteilung der Zwischenbilanzen wird in Kapitel 5 vorgenommen.
1. Die Begriffe "Demokratie" und "Totalitarismus" in der Moderne
Alle Begriffe, mit denen wir das menschliche Zusammenleben zu verstehen versuchen, unterliegen dem Wandel sozialer Verhältnisse und gewinnen im Zuge ihrer Geschichte neue Bedeutungsinhalte. Die sich im Laufe der Zeit herausbildenden politischen Begriffe und ihr spezifischer Sinngehalt passen sich den einer Epoche vorherrschenden politischen Fronten an. Doch durch den stetigen Wandel der politischen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft lagern sich vielschichtige Bedeutungsinhalte an, die, will man ihren zeitgemäßen Gebrauchswert bestimmen und sie vor einer dogmatischen sowie formalen Erstarrung schützen, einer ständigen Überprüfung bedürfen. Wird dieser Anpassungsprozeß nicht vollzogen, entsteht die Gefahr, daß wir mit dem alten Begriff die neue Wirklichkeit nicht erfassen und gar nicht merken, daß diese Wirklichkeit dem Anspruch des Begriffs nicht gerecht werden kann.
Die Gefahr ist auch bei den Begriffen Demokratie und Totalitarismus sehr groß. Sollten wir ihren sich u.U. verändernden Sinngehalt in der Zeit eines Umbruchs innerhalb der Gesellschaft, der durch ihre technologische und politische Entwicklung verursacht wird, nicht mehr nachvollziehen, gefährden wir schlichtweg die für die Epoche der Moderne so ausschlaggebende Freiheit der einzelnen Bürger.
Wenn die These stimmt, daß sich im Internet eine neue Art der Gesellschaftsform formiert, muß unser Augenmerk auf eine sich dort eventuell verändernde Bedeutung von Demokratie gerichtet sein. Politische Präsenz im Internet und staatliche Kontrollmöglichkeiten der Zugangsknoten zum Datenhighway machen auch eine Untersuchung des Bedeutungsinhaltes von Totalitarismus notwendig. Denn die Inhaber politischer Macht haben "immer die Tendenz zur Trennung des staatlichen Apparates von der Basis" und neigen "zu autoritären Lösungen"4. Doch gerade die "staatliche Macht hat dem Ziel zu dienen, die Möglichkeit und Chancen eines freien menschenwürdigen Lebens für alle Glieder des Gemeinwesens zu sichern und zu steigern".5
1.1 Demokratie
Der Begriff Demokratie leitet sich von den griechischen Wörtern demos (=Volk) und kratein (=herrschen) ab. Demokratie ist also "Volksherrschaft". Infolge der amerikanischen und französischen Revolution wurde Demokratie zu einem Tendenzbegriff, der fortan nicht lediglich eine Verfassungsform beschrieb, sondern auch die bürgerlich-liberalen Autonomieund Mitbestimmungsforderungen einschloß. Die Begriffe Demokratie und Demokratisierung wurden prägend für den Übergang vom Konstitutionalismus zum modernen Verfassungsstaat. Der Begriff "Volksherrschaft" ist heute kaum noch geläufig. Er wurde in der Moderne weitestgehend durch den Begriff "Volkssouveränität" ersetzt, der sich zur Beschreibung der entstehenden Repräsentativsysteme wesentlich besser eignete.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland findet sich der Gedanke der Volkssouveränität in Art. 20, Abs. 2:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." 6 Anders formuliert: Herrschaft muß grundsätzlich durch das Volk legitimiert werden, die Willensbildung sollte also von unten nach oben erfolgen7 oder: Demokratie herrscht, wenn "die Regierung für das Volk da ist und nicht umgekehrt".8
Da die Volkssouveränität in repräsentativen Demokratien v.a. in Wahlen ihren Ausdruck findet und sich im wesentlichen auch auf diese beschränkt, kommt den Wahlen eine besondere Bedeutung zu. Sie müssen deshalb frei, wiederkehrend und konkurrenzbestimmt sein.9
Die Freiheit der Wahl läßt sich neben dem "fehlenden" Zwang oder Druck zu einer bestimmten Entscheidung auch an einer "autonomen öffentlichen Meinung"10, politisch interessierten und informierten Wählern festmachen.11
Die Kontrolle der staatlichen Gewalten mit ihren verschiedenen selbständigen Organen durch eine Trennung der Gewalten sowie u.a. durch eine öffentliche Meinung ist ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Bestandteil, moderner Demokratien. Die Kontrolle befähigt den einzelnen Bürger seine von ihm gewählten Repräsentanten kritisch zu betrachten und wenn nötig einzuschreiten, um selber an der Reform von Staat und Gesellschaft mitzuwirken.12 13
1.2 Totalitarismus
Der Totalitarismus ist das Prinzip der politischen Herrschaft, die einen uneingeschränkten Verfügungsanspruch über die von ihr beherrschten Bürger stellt. Seinen Ursprung fand der Totalitarismus in den autoritären Herrschaftssystemen, wobei er dessen Prinzip der Kontrolle über öffentlich-gesellschaftliche Bereiche noch weiterführt, indem er zusätzlich in den Bereich des Persönlichen, d.h. auf das Selbstverständnis und Gewissen der einzelnen Bürger zielt, um so seinen Herrschaftsanspruch aus der Gesellschaft selbst heraus zu legitimieren. Totalitäre Systeme werden von einer einzelnen Person oder einer Minderheit autoritär geführt, ohne daß die Beherrschten eine Möglichkeit der Kontrolle, geschweige denn der politischen Partizipation (sofern sie einer Opposition angehören) haben.
Ein typisches Merkmal totalitärer Regime ist die zentralistisch, bürokratisierte Herrschaftsapparatur, eine perfekte Verwaltung, die allein Mittel zur Durchsetzung ihres Herrschaftsanspruches ist. Die gesellschaftlichen, öffentlichen und privaten Lebensbereiche werden entsprechend dem politischen Herrschafts- und Planungsgefüge gleichgeschaltet, wodurch bei dieser totalen Durchdringung der Gesamtgesellschaft grundsätzlich kein Freiraum gesellschaftlichen oder privaten Handelns und Verhaltens existiert, der nicht von politischer Macht beeinflußt oder kontrolliert wird.
Der vor wenigen Jahrzehnten noch für utopisch befundene "Orwell´sche Staat" vergegenwärtigt die Ausmaße und auch die Nähe dieser totalen staatlichen Kontrolle im Informationszeitalter noch einmal sehr anschaulich, da die technische Realisierbarkeit eines digitalen Totalitarismus im Zeitalter der "computervermittelten Massenkommunikation"14 unlängst Einzug in unseren realen und auch virtuellen Lebensraum gefunden hat.
2. Politik im Internet
2.1 Virtuelle Parteizentralen
Die politischen Parteien haben mittlerweile das Netz für sich nutzen gelernt. In Deutschland präsentieren z.Z. alle etablierten Parteien von der CDU [www.cdu.de]; SPD[www.spd.de]; FDP [www.liberale.de]; Grüne [www.gruenebt.de] bis zur PDS [www.pds-online.de] ihre Anwesenheit im Internet. Sie demonstrieren damit ihre zeitgemäße Fähigkeit zur politischen Kommunikation mit den Bürgern.
Inhaltlich informieren die Seiten über Programm, Aufbau und verschiedene Aktivitäten der einzelnen Parteien. Auf allen Seiten finden sich riesige Archive, Bibliotheken, eine Auswahl von Parteigrundsätzen und Zielen, diverse Diskussionspapiere, einschlägige Reden, Presserklärungen und Zeitungsartikel. Das Informationsangebot ist in ausreichendem Maß vorhanden und wird durch Grafiken, bewegten Bildern und auch Audiodateien noch unterstützt. Der interessierte Bürger muß sich jetzt nur noch die Zeit nehmen, daß kaum mehr überschaubare Angebot auch zu durchforsten.
Der Bürger wird mit einer Top-to-bottom-Kommunikation über die Bestandteile der in der realen Politikdebatte geführten Inhalte gefüttert. Von der klassisch-demokratischen Partizipationsmöglichkeit des Bürgers, die eher eine Bottom-to-top-Informationsleistung vorsieht, ist kaum ein Ansatz zu finden, wobei die CDU-homepage zumindest die Option ermöglicht, einige Fragen an die Parteibasis zu richten. Doch hierbei stellt sich das Problem, daß der Bürger den Empfänger der Nachricht und auch den Absender nicht kennt, um sich eine Vorstellung über die Person machen und die erhaltene Information gewichten zu können.15
Als ersten Ansatz eines digitalen Demokratisierungsprozesses kann man den im SPD-Umfeld entstandenen "virtuellen Ortsverein" [www.vov.xlink.de] ansehen. Hier konferrieren die Parteimitglieder mit interessierten Bürgergruppen oder ihren Vertretern sowie anderen politisch Interessierten. Zwar hat man auch hier wieder nicht die Möglichkeit, den Gesprächspartner zu identifizieren, doch besteht zumindest der Anschein einer direkten (An- )Teilnahme am politischen Geschehen bzw. von den politischen Repräsentanten.
2.2 Digitale Wahlkämpfe
Folgt man den Aussagen von Christoph Bieber über ein "digitales Glanzpapier"16, gestaltet sich in den "meisten politischen Internet-Angeboten" eine "inhaltliche Glätte und Stagnation". Die Politik wird zu reinen Marketingzwecken instrumentalisiert. Die Parteien nutzen das Internet nicht als kommunikatives Element der persönlichen Kontaktaufnahme. Sie präsentieren ihre Parteiprogramme in einer "hypermedialen Werbe- und Marketingumgebung"17, wozu das world-wide-web sich besonders eignet, da es den kommerziellen Teil des Netzes repräsentiert. Die Möglichkeit zur Interaktivität wird von den Parteien nicht genutzt und beschränkt sich z.Z. noch auf eine Wähler- und Mitgliederwerbung, wodurch die virtuellen Parteizentralen nichts anderes sind als eine "immerwährende Wahlveranstaltung".18
2.3 Erste Zwischenbilanz
Die durch Parteienpräsenz im Internet erhoffte Demokratisierung und direktere Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen läßt sich auf der Grundlage der bisherigen Beobachtungen nicht nachvollziehen. Der Datenhighway bleibt auch im politischen Sektor der virtuellen Gemeinschaft nur ein zusätzliches Instrument zur Informationsbeschaffung sowie zum politischen Meinungsbildungsprozeß. Die rein sachliche Informationsbeschaffung kann jedoch die persönliche Präsenz sowie die sinnliche Erfahrung nicht ersetzen und trägt somit nicht zu einer optimalen Meinungsbildung bei.
Die Formel "Politik+Internet=mehr Demokratie"19 kann auf die jetzige Struktur der
politischen Inhalte im Netz nicht angewendet werden. Die als verfeinerte Marketingmethode fungierenden virtuellen Parteizentralen tragen durch ihr Top-to-bottom-Modell zu keiner Demokratiefreundlichkeit innerhalb der computervermittelten Massenkommunikation bei.
3. Staat im Internet
3.1 Information ist Trumpf - Kontrolle ist besser
Der Datenhighway bahnt sich seinen Weg in immer mehr öffentliche und private Gesellschaftsbereiche und bietet dem Bürger eine nicht mehr zu überblickende Informationsflut, mit der er in den Weiten des Datenkosmos umhersurft. Aber auch die staatlichen Institutionen und ihre Bediensteten verschließen sich nicht den im Internet kursierenden Informationen. Sie nutzen das kommerzielle Angebot ebenso wie der freie, demokratische und staats- treue Bürger. Da es in jedem Staat auch potentielle Staatsfeinde (autonome Gruppen, ultra- linke und rechtsextreme Interessenverbände, organisierte Kriminelle etc.) gibt, liegt der Schluß nicht weit, daß diese sich ebenfalls der computervermittelten Massenkommunikation bedienen, um ihre staatsfeindlichen Informationen auszutauschen. Und geraden diese digitalen Datenpakete mit staatsfeindlichem Inhalt versucht der Staat an den Auffahrten zum Datenhighway abzufangen.
3.2 Der binäre Lauschangriff
Die meisten der heutigen "Onliner" in Deutschland sind sich der Ausmaße (rechts)staatlicher Kontrollen über ein Medium, das sich um den ganzen Globus erstreckt, anscheinend nicht richtig bewußt. Denn sonst hätte es mit der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes im Juli 1996 einen großen Aufschrei gegeben. Bei Bollmann heißt es zum Inhalt des Gesetzes:
" Im Paragraphen 90 des Gesetzes lautet es, da ß eine Beh ö rde die Datensätze aller Kunden, ihrer Anschriften und Rufnummern abfragen darf. Auch sind die Netzbetreiber bzw. "Anbieter von Tele- kommunikationsdienstleistungen" vom Gesetzgeber verpflichtet kein- erleiüberprüfung durchzuführen, ob die Datenabfrageüberhaupt rechtm äß ig ist. >>Der Verpflichtete hat durch technische und organi- satorische Ma ß nahmen sicherzustellen, da ß ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen k ö nnen<<, hei ß t es w ö rtlich im Gesetz. Das er ö ffnet nicht nur der Regulierungsbeh ö rde, sondern auch der Konkurrenz
und ausländischen Geheimdiensten alle M ö glichkeiten." 20
Der Staat verschafft sich kraft Gesetz, welches ihm nach Grundlage des Artikel 10 Abs. 2 GG über das "Brief-Post- und Fernmeldegeheimnis" gestattet, zum "Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" das Briefgeheimnis aufzuheben, die Möglichkeit, in die Privatsphäre seiner Bürger einzugreifen, ohne daß dies dem Betroffenen mitgeteilt wird. Unter der Vorraussetzung subversiver Aktionen scheint dieses Gesetz sinngebend sein. Wo jedoch ergibt sich die Berechtigung für den Staat, allein aus der Gefahr vor potentiellen Aktionen gegen die demokratische Grundordnung totalitäre Maßnahmen zu ergreifen, um staatsfeindlichen Aktionen entgegenwirken zu können?
Lenk betrachtet den Einhalt des Staates vor dem Grundgesetz als "die Einsicht, daß die aus dem politischen Machtkampf hervorgehende Exekutive und Legislative ihre rechtsstaatlichen Grenzen an den Menschenrechten, Grund- rechten und -freiheiten der Bürger finden, so daß demokratische Herrschaft stets auch Selbstbindung der Herrschenden bedeutet". Er schlußfolgert, daß "wo diese Freiheiten bedroht oder verletzt werden (...) dies nicht selten unter Berufung auf absolut gesetzte Werte" geschieht, " deren Geltung (... ) gegen alle widerstrebenden Interessen behauptet werden soll", woran er "undemokratische Bewegungen und Systeme"21 zu erkennen weiß. Mit Lenk´s Schlußfolgerung und nach der in Kapitel 1.2 gelieferten Definition von Totalitarismus bleibt hier nur die berechtigte Annahme, daß der demokratische Staat seine Grundordnung nur dadurch zu schützen vermag, seine Bürger bis in die privaten Lebensräume zu bespitzeln, indem er sich die Handlungsweisen totalitärer Systeme zu Eigen macht.22 Diese Annahme wird unterstützt durch den im Telekommunikationsgesetz geschilderten Sachverhalt, daß die Regulierungsbehörde zwar aus Gründen des Datenschutzes den Zeitpunkt, die Daten der betreffenden Person sowie die Daten des Abrufenden protokollieren muß, diese jedoch nach zwölf Monaten gelöscht werden. Da das Gesetz aber vorsieht, der Regulierungsbehörde uneingeschränkten und geheimenZugang zu allen "der im Rahmen einer Überwachungsmaßnahme anfallenden Informationen unverzüglich und vorrangig bereitzustellen"23, drängt sich die Frage auf, wer denn die Regulierungsbehörde kontrollieren wird, um einen eventuellen Machtmißbrauch von Seiten des Staates nachweisen zu können!?
3.3 Der direkte Weg in den digitalen Totalitarismus
Buchstein weist in Zusammenhang mit der digitalen Kontrollmöglichkeit auf den Begriff der Panoptifizierung hin. Demnach "räume die Verlagerung von politischer wie Alltagskommunikation in das Netz Regierungsbehörden und Wirtschaftsunternehmen ein neues Niveau von Kontrollmöglichkeiten ein."24 Neue, technisch hoch entwickelte Kommunikations- und Informationsmedien ermöglichen es wenigen Bürgern, eine Kontrolle über eine Masse von Bürgern auszuüben. Die Kontrolle findet an den Knotenpunkten statt, über die die Bürger ihren Zugang zum Datenhighway haben (das sind die relevanten Stellen für staatliche Kontrollorgane - die sog. Auffahrten). Jeder Bürger hinterläßt einen digitalen Schatten, anhand dessen seine Präferenzen festgestellt, gesammelt und öffentlichen Instanzen zwecks ihrer Evaluierung zur Verfügung gestellt werden können25 (siehe auch Kapitel 3.2). Die Visionen des weltweit größten Softwareherstellers geben, obwohl sie sich nicht unmittelbar auf die Internetnutzung beziehen, eine alarmierende Vorstellung der digitalen Kontrolle durch den Staat. Bill Gates führt die Vorzüge, die keineswegs einer Plausibilität entbehren, kameraüberwachter Innenstädte, Wohnviertel und Straßenzüge auf, um so einer ansteigenden Kriminalität entgegenwirken zu können.26 Die an jeder Straßenlaterne angebrachten Kameras ermöglichen es den Sicherheitsbehörden, zu jedem Zeitpunkt von jedem Ort aus Zugriff auf die Aufnahmen von öffentlichen Plätzen und den sich dort aufhaltenen Bürgern zu haben. Die Intimität des öffentlichen Raumes wird aufgehoben und Individuen unterstehen der allseitigen Kontrolle staatlicher oder auch privater Sicherheitsbehörden.
3.4 Zweite Zwischenbilanz
Die staatlichen Kontrollinstanzen, die für die Aufrechterhaltung der demo- kratischen Grundordnung verantwortlich sind, nutzen die neuen Kommunikationstechniken, um den Staat vor kriminellen oder staatsfeindlichen Angriffen zu bewahren. Besondere Aufmerksamkeit erhält hier das Internet. Dort fließen die Informationsströme, aus denen die Regulierungsbehörde verdächtige Datenpakete fischt, um den Bürger und den demokratischen Staat vor seinen Feinden zu schützen. Eine Prüfung auf die etwaige Rechtmäßigkeit des digitalen Lauschangriffs ist von Seiten der Regulierungsbehörde nicht zwingend notwendig. Die oberste Maxime der demokratischen Grundordnung, die Freiheit der Bürger, gerät dabei in bedrohlichem Maße aus dem Blickfeld derer, die sich der Einhaltung der Grundgesetzgebung im besonderen Maße verpflichtet fühlen. Die vom Bürger nicht kontrollierbare Kontrolle durch den Staat und die absolute Kontrolle des Staates seiner Bürger bis in die Privatsphäre bedeutet nicht nur eine Gefahr für die Aufrechterhaltung des demokratischen Grundprinzips, sondern legt geradezu ein Machtpotential frei, das auf der Grundlage seiner technischen Realisierbarkeit als digitaler Totalitarismus bezeichnet werden kann.
4. Bürger im Internet
4.1 Bürgernetze
Da die Angebote der großen Parteien im Internet eine politische Partizipation der Bürger nicht fördern (vgl. Kap.1), schaffen diese sich ihre eigenen virtuellen Diskussionsräume. Mithilfe von Mailboxen und Newsgroups etablieren sie politisch, gesellschaftlich, wissenschaftlich und kulturell relevante Themen an sogenannten "Brettern" bzw. "bulletin-boards". Ähnlich einer überregionalen Tageszeitung werden dort Themen publiziert, die jeder Netzbürger einsehen kann. Der Unterschied zu den traditionellen Massenmedien (Zeitung, Rundfunk, Fernsehen) besteht darin, daß hier auch jeder Bürger seine Meinung zu den publizierten Themen äußern kann und diese für alle anderen Leser sichtbar wird, ohne daß eine Instanz als Informationsfilter fungiert. Diese Art der Kommunikation zeigt eine deutlich höhere Interaktionsfähigkeit und Informationstransparenz der Bürger untereinander, als die der politischen Parteien zu ihren Wählern.
In Deutschland und Ex-Jugoslawien existiert eine dezentrale Struktur von vielen autonomen Betreibergemeinschaften, die demokratisch organisiert ist. Die populärste Betreibergemeinschaft, die Bielefelder Mailbox Bionic der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs), stellt den Cyberbürgern verschiedene Plattformen zur Verfügung, die als Bürgernetz 27 bezeichnet werden. Die Bürgernetze Z-Netz (Zerberus-Netz)28 und CL-Netz (ComLink-Netz)29 im deutschsprachigen Raum und Zamir in Ex-Jugoslawien, das sich vor allem während des Krieges als unzensierte Kommunikationsplattform bewährt hat, nehmen eine besondere Position unter den Mailboxen im Internet ein, da sie ihr Ziel in der Schaffung einer Öffentlichkeit in der virtuellen Gemeinschaft für soziale, politische, ökologische und kulturelle Themen in der Realwelt verstehen.
4.2 Teilhabe ohne Anwesenheit - Die virtuelle Partizipation
Bürgernetze sind eine Alternative für die körperlose Kommunikation innerhalb der OnlineGemeinschaft, deren Voraussetzung nicht die physische Anwesenheit der einzelnen Kommunikationspartner ist, sondern lediglich das gemeinsame Interesse. Die verschiedenen politischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Themenangebote bieten jedem Interessenten die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen an den Diskussionsforen teilzunehmen, um seiner Stimme Gehör zu verleihen, für die die politischen Vertreter entweder kein Ohr haben wollen oder aber aufgrund räumlicher Disparitäten nicht haben können.
Buchstein erkennt eine Erleichterung des Bürgerdaseins, wenn er von der Nutzung des Internets als Partizipationsmedium am politischen Diskurs spricht. Ältere Menschen, die Eltern kleiner Kinder und behinderte Personen haben es leichter, am politischen Geschehen teilzunehmen, da sie ihre Meinungen, Vorstellungen und ihre Wahlstimme aus der privaten Umgebung heraus artikulieren können30. Auch im Bereich kommunaler Planungsprozesse erkennt er den Nutzwert des Internets, da die Bürger sich die plazierten Planungsinhalte und ihre vorgeschlagenen Alternativen auf ihre heimischen PC´s herunterladen, sich somit informieren und am Entscheidungsdiskurs mittels online-Abstimmung teilhaben können. Trotz aller positiven Voraussicht sieht Buchstein die Rolle der politischen Partizipation in der Zukunft weniger in den Entscheidungsprozessen, sondern vielmehr im Bereich der Meinungsbildung31.
Guggenberger vermag sich "beim besten Willen [...] nicht vorzustellen, es könnte jemand, der sich eben mal schnell zwischen dem ersten Selbstge- zapften und einer gerade beginnenden Vorabend-Gameshow einklinkt, etwas Wegweisendes und Bestandverbürgendes beizutragen" hat, wenn er von der Demokratie per Fernbedienung spricht.32
4.3 Dritte Zwischenbilanz
Das mangelnde politische Angebot im Internet, die Grenzen überschreitende Struktur des Netzes und dessen Nutzungspotentiale für die privaten Haushalte fördern die Kommunikation der Bürger untereinander. Die publizierten Beiträge sind für jeden Cyberbürger öffentlich zugänglich und haben eine größere Transparenz, als die der staatlichen Institutionen oder politischen Parteien in der Realwelt. Die Bürgernetze sind ein pluralistisches Modell, das ermöglicht, viele Realitäten gleichzeitig zu sehen, vielleicht auch z.T. zu akzeptieren und das dazu ermuntert, eine Darstellung der eigenen Realität beizusteuern. Bezeichnenderweise werden in den Bürgernetzen die Mitwirkenden nicht "Nutzer/innen", sondern "Teilnehmer/innen" genannt. Der politische und soziale Diskurs wird durch die Bürgernetze im Internet vorangetrieben. Partizipationsmöglichkeiten an realpolitischen Entscheidungsprozessen sind jedoch unwahrscheinlich, da bisher noch keine nennenswerten technischen Voraussetzungen für eine Teledemokratie geschaffen werden konnten. Die Informationsflut im Netz dient lediglich der Meinungsbildung, fungiert aber (noch) nicht als Medium zur direkten Teilhabe an Entscheidungsprozessen.
5. Zusammenfassung und Schlußbemerkung
Die dargelegten und erörterten Partizipationsmöglichkeiten der Bürger mittels des Internet, die im Netz präsenten Inhalte der politischen Parteien sowie das Kontrollpotential des Staates über die Online-Welt lassen zumindest die Frage nach einer Chance für die direkte Demokratie verneinen. Das Zusammenspiel von Staat, Politik und Bürger ist durch die mangelhafte Kommunikation, die das Internet zumindest im politischen Sektor bereithält, für eine direkte Demokratie nicht geeignet, da sowohl der Informationsfluß von politischer Interessenvertretung (Partei) zum Bürger in Form der Top-to-Bottom- Kommunikation das Prinzip der Demokratie als einer volkssouveränen Gesellschaftform nicht berücksichtigt, als auch die staatlichen Kontrollmöglichkeiten über die Netzaktivitäten der Online-Bürger eine demokratische Partizipation, als eine durch Kontrollmechanismen vor staatlichen Eingriffe geschützte Willensbildung des Volkes, bisher nicht zulassen. Und selbst im Falle einer technisch realisierbaren Teledemokratie, ist bislang keine ausreichende Sicherheit für eine freie und unabhängige Online-Wahl, die zu den Grundelementen des modernen Demokratieverständnisses zählt, gegeben.
Die im Wandel der Moderne verstärkt notwendigen Informationskontingente, die sich jeder Bürger aneignen müßte, um seine politische Meinungsbildung auf einer Ebene des Verantwortungsbewußtseins, der umfassenden Kompetenz und der Handlungsaktivität (im kollektiven Interesse) zu wissen, sind in Bezug auf die historisch-demokratische Staatsentwicklung in Deutschland, die heute auf der repräsentativen Parteienpolitik basiert, zu komplex, als daß sich die Idee der direkten Demokratie realisieren ließe. Auch im Zeitalter der modernen Kommunikationsformen, in der das Internet eine besondere Stellung einnimmt, wird die Informationsflut nicht geringer. Die Informationen nehmen nur andere Wege zu ihren Adressaten. In Übereinstimmung mit Buchstein kann der Einzelne zwar auf Datenbestände zugreifen, die seine politische Meinungsbildung fördern (hier, in qualitativer Betrachtung, vor allem über die Bürgernetze), doch im wesentlichen wird er keine politische Handlungsmöglichkeit über das Netz finden.
Bezüglich der Gefahr durch einen digitalen Totalitarismus mithilfe des Internets das aufgrund seiner Einwahlknoten (Auffahrten) anfällig für eine staatlich geregelte Kontrolle ist, ist eine eindeutige Urteilsfindung im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Es gilt hier vielmehr Gedanken darüber anzuregen, welche Gefahren durch die staatliche Kontrolle der Informationsbahnen für die demokratische Ordnung bestehen und die real- sowie die Online- Bürger für die weitere Entwicklung der Kommunikatinsmedien und deren garantierte Freiheit zu sensibilisieren, um das Recht auf freie Rede, als Grundlage für die politische Meinungsbildung, nicht zu gefährden.
6. Literatur
Balint, L.: ,,Computer-Aided Human-to-Human Interaction", URL: http://www.uni- koeln.de/themen/cmc/text/balint.94.txt
Barlow, J.P.: ,,Eine Unabhängikeitserklärung des Cyberspace", In: Bollmann/Heibach (Hrsg.), Kursbuch Internet.Anschlüsse an Wirtschaft und Politik, Wissenschaft und Kultur, 1996, S. 110-118
Besson,W./Jasper,G.: ,,Das Leitbild der modernen Demokratie. Baulelemente einer freiheitlichen Staatsordnung", Landeszentrale für politische Bildung, 1990
Beyme, K.v.: ,,Demokratie als Teilhabe. Chancen der Mitwirkung am demokratischen Prozeß in Staat und Gesellschaft", o.J.A
Bieber, Ch.: ,,Politmarketing mit Megabytes", In: Bollmann/Heibach (Hrsg.), Kursbuch Internet, 1996, S.148-155
Bollmann, S./Heibach,Ch. (Hrsg.): ,,Kursbuch Internet.Anschlüsse an Wirtschaft und Politik, Wissenschaft und Kultur", 1996
Buchstein, H.: ,,Cyberbüger und Demokratietheorie", In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 4/1996, S. 583-607
Faßler, M./Halbach, W.R. (Hrsg.): ,,Cyberspace. Gemeinschaften-Vituelle KolonienÖffentlichkeiten", 1994
Gates, B.: ,,Der Weg nach vorn. Die Zukunft der Informationsgesellschaft", 1995
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, 1996
Krauch, H.: ,,Computer-Demokratie", 1972
Lenk, K.: ,,Probleme der Demokratie", In: Lieber, H.J. (hrsg.), Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung, 1993, S.933-989
Lieber, H.J. (Hrsg.): ,,Zur Theorie totalitärer Herrschaft", In: Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung, 1993, S. 881-932
Sartori,G.: ,,Demokratietheorie", Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1992 Stoll, C.: ,,Die Wüste Internet. Geisterfahrten auf der Datenautobahn", 1995
December, J.: ,,CMC Studies Center", URL: http://www.december.com/cmc/study/center.html
[...]
1 Waren es 1993 noch 1,3 Millionen Host-Rechner, so boten bereits 1996 insgesamt 9,5 Millionen Host-Rechner einen Internetzugang. Allein in Deutschland verdoppelte sich in den ersten fünf Monaten des Jahres 1996 die Zahl der Teilnehmer auf 500.000.
2 vgl. dazu Hubertus Buchstein "Cyberbürger und Demokratietherie", In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 4/1996, S. 584,
3 John Perry Barlow protestiert in seiner "Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace" gegen die weitreichenden Zensurmaßnahmen für das Internet, die sich aus dem in den USA verabschiedeten "Telecommunications Decency Act" ergeben haben. Es handelt sich hierbei nicht um Zitat, sondern faßt die Ausführungen Barlows sinngemäß zusammen. Vgl. Bollmann/Heibach, S. 110 - 115
4 Besson, Waldemar/ Jasper, Gotthard: Das Leitbild der modernen Demokratie, S. 26
5 Ebd. S. 13
6 Wie wichtig dieser Gedanke den Schöpfern des Grundgesetzes war, läßt sich auch daraus ableiten, daß Art. 20 der erste Artikel nach den Grundrechten ist (deren Hervorhebung durch Voranstellung sich wohl aus den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Herrschaft erklärt und die den "Vorrang des Menschen und seiner Würde gegenüber der Macht des Staates betonen0123 The HCHI-Approach". URL: http://www.uni-koeln.de/themen/cmc/text/balint.94.txt. Oder: John December. ("[...] the study of human communication via computers. This field of study is called Computer-Mediated Communication (CMC).") "CMC Studies Center: Welcome". URL: http://www.december.com/cmc/study/center.html.
15 Es ist wohl objektiv ein Unterschied, ob ein Praktikant der CDU/CSU-Parteifraktion oder der Bundeskanzler h ö chstpers ö nlich zu den Fragen Stellung nimmt.
16 Bieber, Christoph: " Politmarketing mit Megabytes", In: Bollmann/Heibach: Kursbuch Internet, S. 153-155
17 ebd. S. 152
18 ebd.
19 ebd. S. 154
20 Die Passage wurde von mir w ö rtlichübernommen, da sie den Sachverhalt genau so nicht treffender wiedergeben kann. Bollmann/Heibach: Kursbuch Internet, S. 138
21 Lenk, Kurt: Probleme der Demokratie, Demokratie als Herrschaftskontrolle, In: Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, S. 976f
22 Das sich hier offensichtlichähnlichkeiten mit dem in der ehemaligen DDR fungierendem Staatssicherheitsdienst ergeben, verdeutlicht wohl die Gefahren des digitalen Lauschangriffs für die demokratische Grundordnung.
23 Bollmann/Heibach, S. 136
24 Buchstein, Hubertus: Cyberbürger und Demokratietheorie. In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 4/96, S. 587
25 Ebd.
26 vgl. Gates, Bill: Der Weg nach vorn. Die Zukunft der Informationsgesellschaft, S. 388-391
27 Vgl. Tangens, R.: ,,Bürgernetze", URL: http://www.foebud.org/art/TEXTE/buergernetze.htm
28 Das erste deutsche Mailbox-Netz, das Nicht-Computerthemen in den Vordergrund stellte (u.a. Umweltschutz, Politik, Datenschutz, Verbrauchertips, Religion, Literatur)
29 Zusätzlich zum Z-Netz entstanden zahlreiche Netze mit spezifischen Themenbereichen: Compaed (Computer und Pädagogik), Solinet (Gewerkschaften und Betriebsräte), GRUENE, SPD, PDS (von den entsprechenden Parteien), und insbesondere Compost ( Ö kologie und BürgerrechtsbewegungNeues Forum), Linksys (Politik, Menschenrechte, Frieden etc.) aus denen später das ComLink-Netz wurde, das heute kurz CL-Netz hei ß t.
30 Buchstein, S. 602f
31 "Das Netz kann keine neue Form demokratischer Ö ffentlichkeit kreiieren, sondern eignet sich allenfalls für die Optimierung bestehender Ö ffentlichkeiten" (Buchstein, S. 604).
32 Vgl. Guggenberger, Bernd (S.153)
- Citation du texte
- Holger Schmitt (Auteur), 1998, Politik im Cyberspace - Eine Zukunft für die direkte Demokratie oder der Weg in den digitalen Totalitarismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94949
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