Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
DIE AUSGANGSSITUATION: NACHKRIEGSZEIT
PHASE DER ORIENTIERUNGSLOSIGKEIT UND KONFRONTATION: 1945 - 1948
Exkurs: der Konflikt zwischen den Siegermächten
Einigungsversuche
VORLÄUFIGE VEREINIGUNG DER WESTZONEN
NACHKRIEGSENTWICKLUNG - WESENTLICHE ÄNDERUNGEN BIS HEUTE
ZWISCHEN ALLEN STÜHLEN (SCHLUßBETRACHTUNG)
ANHANG
Anhang 1: Chronologie
Anhang 2: Bibliographie
Einleitung
Als 1945 der zweite Weltkrieg endete, brach jede deutsche Selbstverwaltung bis in die kommunale Ebene hinein zusammen. Die Siegermächte Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA teilten das Staatsgebiet unter sich auf und übernahmen vorübergehend die Verwaltung. Aus den Trümmern des ,,Dritten Reiches" entstand die Herausforderung, ein neues Deutschland aufzubauen. Ein Deutschland, das wieder selbständig als Einheit weiterbestehen und gleichzeitig den Sicherheitsanforderungen der europäischen Staaten und der Siegermächte gerecht werden konnte. Die in den Jahren 1945 bis 1949 getroffenen Entscheidungen sind bis heute relevant: das dereinst verabschiedete Grundgesetz ist, wenn auch mit einigen Modifikationen, bis heute in Kraft, und die damals geschaffenen Strukturen bestehen bis heute weiter. Und auch die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten im Jahre 1990 hat keine prinzipielle Veränderung gebracht, da nicht aus beiden Teilstaaten ein neuer Staat gebildet wurde, sondern die DDR dem Staatsgebiet der BRD beigetreten ist und so deren Strukturen weitestgehend übernommen hat.
Neben der Darstellung der Ereignisse bei der Entstehung von Grundgesetz und Bundesrepublik legt diese Arbeit einen besonderen Schwerpunkt darauf, die Motive für die damaligen Entscheidungen zu untersuchen. Für die ,,Väter des Grundgesetzes" bestanden hierbei zwei mögliche Leitlinien:
1. das Lernen aus den Fehlern und dem Zusammenbruch des Staatssystems der Weimarer Republik mit dem Wunsch, eine Demokratie ohne die alten Schwächen zu installieren;
2. das Handeln auf Druck der Siegermächte, die überwiegend an einem selbstverwalteten, aber friedlichen Deutschland interessiert, sich untereinander aber durchaus nicht einig waren.
Vor allem die Frage, inwiefern die Entstehung der BRD demokratisch legitim bzw. inwieweit sie von den Siegermächten erzwungen war, steht bis in die heutige Zeit hinein in der Staatstheorie zur Debatte.
Wie noch zu zeigen sein wird, hatte gerade auch das Verhältnis der Siegermächte untereinander eine große Wirkung auf die Ereignisse; es war gar wesentlich für die Spaltung Deutschlands in zwei Teile (BRD und DDR) verantwortlich. Es ist daher wichtig, gerade auch auf dieses Verhältnis verstärkt einzugehen. Nicht immer hält sich diese Hausarbeit streng an die Chronologie der Ereignisse. Die Übersichtlichkeit macht es gelegentlich notwendig, ein wenig vorzugreifen. Im Anhang findet sich jedoch eine chronologische Übersicht über die Ereignisse zur Orientierung für den Leser. Auch kann im engen Rahmen einer solchen Hausarbeit nur auf die politischen Geschehnisse eingegangen werden; die wirtschaftlich - soziale Komponente (Auswirkungen des Krieges und der Nachkriegszeit auf die Wirtschaft der Kriegsparteien, Unterversorgung der deutschen Bevölkerung in der Nachkriegszeit, Reparationen, Demontagen, Vertreibungen aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze, zerstörte Infrastruktur u. v. a.) kann daher nur am Rande berücksichtigt werden.1
Die Ausgangssituation: Nachkriegszeit
Am Ende des zweiten Weltkrieges war der deutsche Staat strukturell weitgehend zerstört und handlungsunfähig. Mit der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 verlor der Staat seine Wehrfähigkeit, mit der Verhaftung von Hitlers Nachfolger Dönitz und seines Kabinetts am 23. Mai 1945 die Zentralgewalt. Die Alliierten (Frankreich, Großbritannien, USA, UdSSR) hatten ihre Ziele erreicht, die sie in der Erklärung von Jalta noch während des Krieges artikuliert hatten: die totale Kapitulation des deutschen Reiches. Dem entsprechend stellten am 5. Juni 1945 die vier Oberbefehlshaber der Siegermächte (Eisenhower, Montgomery, Schukow und Lattre de Tassigny) fest, daß es in Deutschland keine Regierung oder Behörde mehr gebe, die in irgendeiner Form das Land verwalte. Die Großmächte übernahmen daraufhin mit den Berliner Beschlüssen die Regierungsgewalt in Deutschland bis in die lokale Ebene hinein, getrennt in vier Zonen, von denen je eine jeder Siegermacht unterstellt wurde.
Die planerischen Grundlagen hierfür hatten sie, siegesoptimistisch, bereits während des Krieges gelegt: auf der Konferenz von Casablanca war die Behandlung Deutschlands nach Kriegsende erörtert, im Rahmen des Londoner Abkommens das deutsche Staatsgebiet in die vier späteren Besatzungszonen aufgeteilt worden. Für jede ,,Zone" wurde je ein Zonenbefehlshaber eingesetzt, der die öffentliche Gewalt in der jeweiligen Zone ausübte. Gemeinsam bildeten sie den Alliierten Kontrollrat, der Entscheidungen bezüglich des ganzen Staatsgebietes zu fällen hatte. Gültig wurden die durch den Kontrollrat beschlossenen Gesetze in den einzelnen Zonen aber erst, wenn sie von den jeweiligen Zonenbefehlshabern verkündet worden waren. Daraus ergab sich der Zwang, daß Entscheidungen prinzipiell einstimmig getroffen werden mußten. Die sich im Laufe der nachfolgenden Jahre ergebenden Unstimmigkeiten zwischen den Siegermächten, vor allem zwischen den Westmächten und der UdSSR, brachten dieses Gremium an den Rand der Handlungsunfähigkeit. Die Anhängerschaft des alten Regimes wurde sehr weitgehend jeder Möglichkeit enthoben, sich neu zu organisieren: bis 1947 wurden im Rahmen einer ,,Entnazifizierung" rund 250000 nationalsozialistisch belastete Personen inhaftiert2.
Phase der Orientierungslosigkeit und Konfrontation: 1945 - 1948
Exkurs: der Konflikt zwischen den Siegerm ä chten
Um die weiteren Ereignisse richtig verstehen zu können, muß auch das Verhältnis der Alliierten untereinander sowie die Gegensätzlichkeit ihrer Interessen herausgestellt werden3 Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Feindseligkeiten zwischen Rußland und den westlich-kapitalistischen Staaten unter Führung der USA. Die Kommunisten hatten 1917 im Rahmen der ,,Oktoberrevolution" in Rußland die Macht übernommen, die Sowjetunion gegründet und den kapitalistischen Ländern des Westens den ideologischen Krieg erklärt. Dieser alte Konflikt trat im Endstadium des zweiten Weltkrieges wieder hervor. Die UdSSR hatte die Hauptlast des Krieges getragen und verlangte daher eine neue Ordnung in Europa und besonders im strategisch wichtigen Deutschland, die sich an ihren Macht- und Sicherheitsinteressen orientieren sollte. Bereits US-Präsident Roosevelt, der generell noch auf Kooperation mit der Sowjetunion setzte, war hierzu nicht bereit, und sein Nachfolger Truman, der einen strikt antisowjetischen Kurs einschlug, um so weniger. Truman wollte, auf Basis der wirtschaftlichen Überlegenheit und des Atomwaffenmonopoles der USA, eine ,,freie Welt unter amerikanischer Führung"4 installieren. Die Sowjetunion reagierte, indem sie zunächst ihren Machtbereich ausbaute - teilweise mit Gewalt. Sie etablierte ab 1944 im Machtbereich ihrer ,,Roten Armee" in Mittel- und Osteuropa prosowjetische, kommunistische Regierungen.
Dieses Verhalten der Sowjetunion wurde von amerikanischer Seite als Akt der aggressiven Expansion aufgefaßt. Die USA begannen daraufhin mit einem Konzept der ,,Eindämmung" (,,Containment"), welches noch bis 1989 weiter verfolgt wurde und zum Ziel hatte, mit nicht kriegerischen Mitteln die Ausbreitung des Kommunismus zu verhindern und ihn wenn möglich ,,einzudämmen", seine Verbreitung zu reduzieren. Dieses Bestreben war auch, aber nicht nur, aus einer Ablehnung der westlichen Welt gegen den Kommunismus erwachsen; besonders den USA ging es auch um die Erhaltung und den Ausbau des eigenen Einfluß- und Wirtschaftsbereiches. Die meisten nichtkommunistischen Staaten unterstützten dieses Konzept.
In Anlehnung an dieses Konzept veröffentlichte der amerikanische Präsident Truman 1947 die nach ihm benannte Truman-Doktrin. Er beabsichtigte, die an der europäischen westlich-sowjetischen Grenzzone gelegenen, strategisch wichtigen Staaten Türkei und Griechenland wirtschaftlich zu stützen und somit an den Westen zu binden. Um diese Wirtschaftshilfe vom amerikanischen Senat genehmigt zu bekommen, übertrieb er bewußt die Gefahren, die von der Sowjetunion und vom Kommunismus ausgingen, und forderte, ,,alle freien Völker zu unterstützen, die sich der Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder durch Druck von außen widersetzen", die er also in der Gefahr sah, kommunistisch beeinflußt zu werden. Kurz darauf verkündete Trumans Außenminister den nach ihm benannten Marshallplan, der Wiederaufbauhilfen für die europäischen Staaten vorsah, solange diese sich bereit fänden, ein geeintes Europa aufzubauen. Bei einer hierzu durchgeführten Konferenz in Paris lehnten die UdSSR und mit ihr einige weitere kommunistische Staaten die Teilnahme an diesem Programm ab, da sie es als Mittel der amerikanischen Einflußnahme ansahen (,,Dollarimperialismus"). Die aus diesem Konflikt erwachsenen Spannungen waren es, die mit anderen Faktoren zusammen zum ,,Kalten Krieg" zwischen den westlich orientierten Staaten unter Dominanz der USA auf der einen und dem kommunistischen Block unter Dominanz der Sowjetunion auf der anderen Seite führten. Und aus diesem global brodelnden Konflikt heraus ergab sich - quasi als Nebenprodukt - die Frage nach der weiteren Behandlung der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Frage kam deshalb so viel Gewicht zu, weil die Bundesrepublik genau auf der Trennlinie zwischen den kapitalistischen Staaten des Westens und den kommunistischen Staaten des Ostens lag und so eine potentielle Pufferposition, andererseits aber auch eine für beide Seiten günstige strategische Position hatte. Auch hier zeigten sich wieder unterschiedliche Interessen. Die UdSSR forderte ein geeintes Deutschland mit Zentralregierung, möglichst nach kommunistischer Art. In jedem Fall sollte Deutschland neutral bleiben und eine Pufferzone gegenüber dem Westen bilden. Sie forderte auch ein Mitspracherecht im expandierenden Wirtschaftsraum Ruhr.
Die USA forderten den Aufbau einer demokratisch-föderalen Struktur in Deutschland nach westlichem Vorbild. Ihnen war es vor allem wichtig, den Einfluß in Deutschland nicht zu verlieren und aus militärtaktischen und wirtschaftlichen Gründen eine Einflußnahme der UdSSR zu verhindern. Auch Frankreich forderte föderalistische Prinzipien. Großbritannien betonte mehr die Selbstverwaltung des Landes und bekannte sich als einzige Siegermacht offen zu wirtschaftlichen Interessen5. Dem hatte im Falle Großbritanniens auch schon das Verhalten während des Krieges entsprochen: Großbritannien plante während des Krieges einen Vergeltungsschlag mit biologischen Waffen gegen Deutschland, der nach der Erprobung des vorgesehenen Kampfstoffes
(Milzbranderreger) aber nicht ausgeführt wurde. Ziele wären damals die strategischinfrastrukturell wichtigen Städte Aachen, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und Wilhelmshaven, nicht jedoch das bevölkerungsreiche und wirtschaftlich interessante, in der späteren britischen Zone gelegene Ruhrgebiet gewesen. Dieses wäre nach Einsatz des Kampfstoffes auf Jahre unbewohnbar geworden und hätte somit seinen wirtschaftlichen Wert mangels Nutzbarkeit verloren6.
Nachdem die UdSSR daher ihre Hoffnungen auf ein vereintes Deutschland nach ihren Vorstellungen aufgeben mußte, begann sie, ihren unmittelbaren Einflußbereich, ihre Besatzungszone, nach ihren Vorstellungen auszubauen.7
Einigungsversuche
Noch von relativer Einigkeit der Siegermächte geprägt war das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945, welches aus einer 17tägigen Konferenz hervorging (,,Potsdamer Konferenz"). Es enthielt Vereinbarungen über die Aburteilung von Kriegsverbrechern, über die Entnazifizierung, Reparationsleistungen und Industrieentflechtung. Der Staat Österreich wurde wieder selbständige politische Einheit und die Region um Königsberg vorläufig der UdSSR zugeschlagen. Die Gebiete östlich der Oder-Neiße- Linie wurden vorläufig unter polnische Verwaltung gestellt. der Verwaltungsaufbau in den vier Zonen verlief, beginnend Anfang 1946, in den einzelnen Zonen sehr ungleichmäßig. Ziel der Besatzungsmächte war es, eine Verwaltung ,,von unten nach oben" aufzubauen8. Das politische Schwergewicht sollte auf die lokale Selbstverwaltung gelegt, die politische Struktur dezentralisiert werden. Auf der lokalen Ebene wurden zunächst deutsche Amtsträger eingesetzt, die nach den Anweisungen der Militärregierung arbeiteten.
Bereits am 10. Juni 1945 erlaubte die sowjetische Militäradministration die Bildung ,,antifaschistischer" Parteien in ihrer Besatzungszone. Noch im selben Monat wurden die KPD, die SPD und die CDU gegründet. Die Zulassung von Parteien begann in den anderen Besatzungszonen erst am 13. August 1945 (amerikanische Zone), am 15. September 1945 (britische Zone) und am 29. November 1945 (französische Zone). In der Sowjetischen Zone wurden am 21. April 1946 die SPD und die KPD zwangsweise zur SED vereinigt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Länderbildung in den Zonen. Zusammengestellt nach: Hesselberger 1996
Die Militärregierungen bildeten in ihren Verwaltungsgebieten Länder, deren Grenzen sich an historischen Gebietsgrenzen orientierten (s. Tab. 1). Die Länder der sowjetischen Zone erhielten noch 1947 eigene Landesverfassungen, die Länder in den westlichen Besatzungszonen erhielten diese erst ab 1950. Besetzt wurden die Ämter innerhalb der Länderregierungen wiederum mit deutschen Amtsträgern, die an die Entscheidungsgewalt der Besatzungsmächte gebunden waren. Die Ministerpräsidenten dieser Länder stellten die höchste Vertretung des deutschen Volkes gegenüber den Siegermächten dar.
Der Staat Preußen wurde, da er eine sehr kriegerisch-aggressive Vergangenheit besaß, am 25. Februar 1947 formell aufgelöst. Eine weitere Sonderstellung erhielt das Saarland: im Dezember 1946 wurde es zunächst an Frankreich angeschlossen und durch eine Zollgrenze von den deutschen Nachbarländern abgegrenzt. Erst am 1. Januar 1957 wurde das Saarland wieder zu einem deutsches Bundesland, nachdem die saarländische Bevölkerung ein eigens geschaffenes Saarstatut mittels Volksentscheid abgelehnt, der Landtag des Saarlandes die Angliederung an die BRD beschlossen und der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte.
Mit der Zeit wuchsen die Spannungen zwischen der UdSSR und den westlichen
Siegermächten. Konkret ging es um gegensätzliche Meinungen bei Reparations- und Lebensmittellieferungen, die weitere Behandlung Deutschlands und bezüglich des künftigen Staatssystems9. Bemühungen, einen einheitlichen neuen deutschen Staat aufzubauen, stagnierten daraufhin. Aus dieser Einsicht heraus entstand die Idee, zunächst die Zonen, die von den Westmächten (Frankreich, Großbritannien, USA) kontrolliert wurden, wirtschaftlich zusammenzuschließen. Dies scheiterte zunächst daran, daß Frankreich zunächst andere Pläne mit seiner Verwaltungszone hatte: es beabsichtigte eine engere wirtschaftliche Anbindung an das eigene Wirtschaftssystem. Die USA und Großbritannien schlossen daraufhin ihre Zonen zu einer ,,Bizone" zusammen. Diese Bizone erhielt eine eigene, länderübergreifende Verwaltung, die zum 1. Januar 1947 ihre Arbeit aufnahm. teil dieser Verwaltung war eine eigene Notenbank, die mit Stichtag 20. Juni 1948 eine Währungsreform für die Bizone und das französische Verwaltungsgebiet durchführte. Jeweils 10 Reichsmark konnten in eine Deutsche Mark (DM) umgetauscht werden.
Die Ausweitung dieser Währungsreform auf die Westsektoren Berlins löste dann die sog. ,,Berlin-Krise" aus. Berlin als bisherige Hauptstadt war analog zur Aufteilung des deutschen Reiches ebenfalls in vier Sektoren aufgeteilt worden. Die Ausdehnung der Währungsreform auf die drei Berliner Westsektoren wurde von der UdSSR als Festigung des Machtbereiches der Westmächte in die russische Zone hinein gedeutet und führte zu einer Blockade Berlins durch die UdSSR von Juni 1948 bis Mai 1949. Die Westmächte installierten eine Luftbrücke nach Westberlin, um die dortige Bevölkerung zu versorgen; Landtransporte wurden von der UdSSR untersagt. Durch diesen Konflikt und durch die Luftbrücke befanden sich die Westmächte erstmals in einer gemeinsamen Frontstellung gegen die UdSSR; die Westmächte konnten sich daher eines wachsendes Vertrauens der westdeutschen Bevölkerung erfreuen10 11.
Vorläufige Vereinigung der Westzonen
In der Besetzungszeit entstand in der deutschen Bevölkerung und in den Länderparlamenten der Wunsch, einen neuen, einheitlichen deutschen Staat zu schaffen. Letztere waren es auch, die von Anfang an eine solche Vereinigung anstrebten und gegenüber den alliierten Stellen propagierten. Zielsetzung eines neuen Staates sollte vor allem das Meistern der Nachkriegskrisenzeit sein. Die Wirtschaft Deutschlands stand weitestgehend still. Industrieanlagen waren zerstört, Arbeitskräfte in Kriegsgefangenschaft, verwundet oder gefallen, Rohstoffe fehlten. Dies führte zur Unterversorgung der ohnehin von Krieg, Vertreibungen und Bombardierungen stark mitgenommenen Bevölkerung. Diesen Zustand durch Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltung Abhilfe zu schaffen war das Ziel der deutschen Behörden. Durch den Zusammenbruch des Faschismus und die Einsicht in seine Brutalität schien auch die gesamte altdeutsche Mentalität fragwürdig, die ihn ermöglicht hatte. In der Bevölkerung und den neuen deutschen Behörden entstand zu diesem Zeitpunkt die Bereitschaft zur Aufnahme westlich-demokratischer Ideale. Hieraus ergab sich mit der Zeit in weiten Teilen der Bevölkerung der Wunsch, eine Demokratie zu installieren, die mit ihren Strukturen eine erneute Unterwanderung ausschließt, also die Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Weimarer Republik zieht. Bereits im Juni 1947 fand in München eine Konferenz der Ministerpräsidenten der deutschen Länder statt. Ziel der Konferenz war es, Maßnahmen zu besprechen, ,,um ein weiteres Abgleiten des deutschen Volkes ... zu verhindern und den Weg für eine Zusammenarbeit aller Länder Deutschlands im Sinne der wirtschaftlichen Einheit und künftiger politischer Zusammenfassung zu ebnen"12. Auch die Ministerpräsidenten hatten sekundär, nach der Meisterung der Krise, überwiegend den Wunsch, eine dauerhafte, friedenssichernde Demokratie auf deutschem Boden zu errichten. Auf Weisung der sowjetischen Behörden versuchten allerdings die Ministerpräsidenten der Länder der SBZ (sowjetische Besatzungszone), die Anwendung des zentralistisch-kommunistisch orientierten Systems ihrer Zone und somit den Einflußbereich der Sowjetunion auf Gesamtdeutschland auszudehnen. Als dies nicht gelang, verließen sie die Münchener Konferenz.
Ausgehend von den umfangreichen Differenzen in den Sichtweisen der Siegermächte, insbesondere zwischen der UdSSR und den Westmächten, entstand die Idee, vorläufig nur die Westzonen zu einem gemeinsamen Staat zusammenzuschließen. Dieser Gedanke wurde bei der ,,Konferenz der Sechs" zwischen den drei Westmächten und den drei Beneluxstaaten als Anliegerstaaten weiter ausdiskutiert und ausgearbeitet. Am 1. Juli 1948, kurz nach Beginn der Berlin-Blockade durch die UdSSR, übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der elf deutschen Länder die sog. ,,Frankfurter Dokumente", drei Dokumente, die ihre Sicht der Zukunft Deutschlands behandelte. Das relevanteste dieser Dokumente ist das erste: es ermächtigte und beauftragte die Ministerpräsidenten der Länder in den westlichen Besatzungszonen, eine Nationalversammlung einzuberufen, die eine Verfassung für einen Zusammenschluß dieser Länder erarbeiten sollte. Die Westmächte behielten sich die Genehmigung der Verfassung vor.
Die Ministerpräsidenten hatten zunächst Bedenken, mit einer solchen Verfassung die Spaltung Deutschlands zu festigen. Sie sahen aber auch die Notwendigkeit, eine eigene deutsche Regierung zu installieren, um nicht ewig besetztes Land zu bleiben und um den Wiederaufbau der durch den Krieg weitgehend lahmgelegten Wirtschaft angehen zu können. Bei ihrer Koblenzer Konferenz (8. - 10. Juli 1948) fanden sie eine Lösung dieses Problems: eine Verfassung sollte bis zur Vereinigung des gesamten deutschen Staates zurückgestellt, als Grundlage für ein gemeinsames Regierungssystem ein ,,Grundgesetz" anstelle der Verfassung erarbeitet werden. Die Militärgouverneure waren hiermit prinzipiell einverstanden.
Auf der Basis dieses Kompromisses beriefen die Ministerpräsidenten einen Ausschuß von Sachverständigen ein, der vom 10. bis 23. August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee tagte. Dieser ,,Verfassungskonvent" hatte keine Entscheidungsbefugnis, sondern war lediglich mit der fachlichen Vorbereitung der Entscheidungen beauftragt. Folgerichtig sammelte er nur Vorschläge für Leitlinien einer möglichen Verfassung.
Die Ergebnisse des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee waren die Diskussionsgrundlage für den Parlamentarischen Rat, der an Stelle einer Nationalversammlung über das Grundgesetz zu entscheiden hatte. Er trat am 1. September 1948 in Bonn zusammen; seine Arbeit unter dem Vorsitzenden Konrad Adenauer, dem späteren ersten Bundeskanzler der BRD, zog sich bis zum 8. Mai 1949 hin. Zusammengesetzt war der Parlamentarische Rat aus 65 Abgeordneten aller politischen Parteien, die von den Landtagen der Länder nominiert worden waren.
Berlin durfte fünf Vertreter entsenden, die aber lediglich Gaststatus hatten.
Die Ausgestaltungsfreiheit des Grundgesetzes war durch einen Rahmen begrenzt, den die Westmächte in den Frankfurter Dokumenten bestimmt hatten. Wichtig war den Westmächten nach den Erfahrungen mit dem Zusammenbruch der Weimarer Republik und mit dem faschistischen Regime vor allem, daß von einem neuen deutschen Staat keine neue Bedrohung und Aggression mehr ausgehen konnte. Sie bestanden daher auf der Errichtung einer dezentralen Verwaltungsstruktur, die dem Bund nur eine begrenzte Macht und daher nur eine begrenzte Aggressionsfähigkeit zubilligte. Dies spiegelt sich darin wieder, daß tatsächlich heute eine umfangreiche Aufteilung von Aufgaben zwischen Bund und Ländern existiert. Außerdem sollte Deutschland die materielle Basis für kriegerische Handlungen entzogen werden, indem es in sein Grundgesetz die Selbstverpflichtung zur Demokratie und eine militärische Selbstbeschränkung mit aufnimmt.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates hatten eine etwas andere Vorgehensweise. Auch sie waren daran interessiert, eine dauerhafte Demokratie zu installieren, und wollten eine Struktur schaffen, die im Gegensatz zur Weimarer Republik wichtigen Institutionen nicht zu viel Macht zugestand. Sie setzten aber mehr auf Funktionsbeschneidung (z. B. Einschränkung der Rechte des Bundespräsidenten), wollten aber dem Bund relativ weitreichende Kompetenzen einräumen. Die Westmächte griffen daher mehrmals direkt in die laufende Diskussion ein. Im November 1948 erließen sie ein Memorandum an den Parlamentarischen Rat mit der Aufforderung, föderalistische Grundsätze stärker zu berücksichtigen. Dies war zwar als Anregung bzw. Empfehlung formuliert, jedoch als eindeutige Aufforderung zu verstehen. Zwei weitere Denkschriften folgten im März 1949. Sie enthielten die Aufforderung, vorgesehene Kompetenzen des Bundes einzuschränken, vor allem mit Bezug auf das Bund-Länder-Verhältnis, die Bundesgesetzgebung, die Finanzwirtschaft des Bundes, das Beamtenrecht und die Zugehörigkeit Westberlins zum Bund. Nach weiteren Verhandlungen zwischen dem Parlamentarischen Rat und den Westmächten ergab sich der Mittelweg, der heute praktiziert wird: nicht ein Staatenbund, wie ihn die Westmächte angestrebt hatten, sondern ein Bundesstaat. Nach einigen weiteren Korrekturen und Interventionen besonders im finanzpolitischen Bereich stimmten die Militärgouverneure dem Grundgesetz schließlich zu. Auch der Parlamentarische Rat nahm es am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen an. Die endgültige Genehmigung durch die Westmächte erfolgte bereits vier Tage später. Um mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gültig werden zu können, mußte das Grundgesetz nach Artikel 144 Abs. 1 GG von mindestens zwei Dritteln der Länder, in denen es gelten sollte, von den Landesparlamenten angenommen werden. Die Abstimmungen hierüber wurden in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 in allen Bundesländern durchgeführt. In Bayern wurde das Grundgesetz abgelehnt; alle anderen Bundesländer nahmen es an. Der bayerische Landtag erklärte aber, dennoch der Bundesrepublik Deutschland angehören zu wollen. In diesem Fall greift demnach Art. 144 Abs. 2 GG, wonach auch ein Land, in dem das Grundgesetz ,,Beschränkungen unterliegt", Vertreter in Bundesrat und Bundestag entsenden darf13. Die erforderlichen Bedingungen für das Inkrafttreten des Grundgesetzes waren mit den positiven Abstimmungen der anderen Länder erfüllt. Am 23. Mai 1949 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat tags darauf in Kraft. Am 7. September 1949 trat der Bundestag zum ersten Mal zusammen, nachdem er am 14. August 1949 gewählt worden war.
Westberlin behielt auch nach 1949 eine Sonderstellung im neu gegründeten
Deutschland. Es gehörte zwar zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, doch wurden Berliner Abgeordnete für den Bundestag nicht direkt gewählt, und auch im Bundesrat hatte es nicht die vollen Rechte eines Landes. In beiden Gremien waren die Berliner Abgeordneten nicht stimmberechtigt. Bundesgesetze wurden gesondert übernommen und vom Berliner Magistrat verabschiedet. Für Einwohner Westberlins galt die allgemeine Wehrpflicht nicht. Erst mit der Vereinigung 1990 wurden diese Sonderregelungen aufgehoben.14
Nachkriegsentwicklung - wesentliche Änderungen bis heute
Am 10. April 1949 hatten die Militärgouverneure der Besatzungsmächte ein Besatzungsstatut erlassen, das mit der Bildung der Bundesbehörden wirksam wurde. Die Militärgouverneure wurden durch ,,Hohe Kommissare" ersetzt, die gemeinsam die ,,Hohe Kommission" bildeten. Diese Hohe Kommission hatte über eine Reihe von Beschränkungen der nationalen Souveränität Deutschlands zu wachen, die ebenfalls durch das Besatzungsstatut geregelt wurden und vor allem die Sicherheitsbedürfnisse der Westmächte befriedigten. Beschränkt blieb die Bundesrepublik vor allem bei der Rüstung und in ihren wirtschaftlichen und politischen Außenbeziehungen. Erst eine Revisionsurkunde vom 6. März 1951 ermöglichte der Bundesrepublik die Errichtung eines Auswärtigen Amtes und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Des weiteren hob erst diese Revisionsurkunde formell den Kriegszustand auf. In der Folge dieser Revisionsurkunde nahm die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu einer Vielzahl von Staaten auf. Die BRD wurde zudem Mitglied mehrerer internationaler Organisationen, z. B. der OECD, NATO, UNO und der Vorläuferorganisationen der heutigen EU.
Bewußt war bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates die Frage nach dem zukünftigen Wirtschaftssystem der BRD ausgeklammert worden; das Grundgesetz legt daher hierüber nichts fest. Erst nachdem der ,,Direktor für Wirtschaft" der Bizone, Ludwig Erhard (später Wirtschaftsminister unter Adenauer und dessen Nachfolger als Bundeskanzler), bereits 1948 mit der Installation einer Vorform der ,,Sozialen Marktwirtschaft" begonnen und die erste Regierung unter Leitung der CDU dieses Konzept übernommen hatte, war die Entscheidung über das Wirtschaftssystem der BRD gefallen. Einige Jahre später beschloß auch die SPD, von ihren Vorstellungen eines sozialistischen Wirtschaftssystems abzurücken.
Nach der friedlichen Revolution in der DDR, die sich seit 1949 aus der sowjetischen Besatzungszone gebildet hatte, trat diese am 23. August 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes und somit der Bundesrepublik Deutschland bei. Aus dem Beitritt ergaben sich nur wenige Änderungen für die Struktur der Bundesrepublik; wesentlich deutlicher waren die Änderungen am bis dahin existierenden Besatzungsstatut. Dieses wurde praktisch abgeschafft, und die ehemaligen Besatzungsmächte - inzwischen wieder alle vier - stimmten dem Beitritt der DDR zur BRD zu. Im Gegenzug hat die BRD die Oder-Neiße-Grenze als verbindliche Ostgrenze der BRD endgültig anerkannt und sich eine militärische Selbstbeschränkung auferlegt: die Truppengröße wird auf 370000 Mann beschränkt, und Deutschland verzichtet freiwillig darauf, atomare, biologische oder chemische Kampfstoffe zu besitzen. Festgeschrieben sind diese Regelungen im sogenannten ,,Zwei-plus-Vier-Vertrag", den die bisherigen deutschen Teilstaaten 1990 mit den ehemaligen Siegermächten schlossen.
Trotz der Wiedervereinigung wurde das ursprünglich als Provisorium gedachte Grundgesetz auch für die neue Republik übernommen. Hiergegen regte sich kein Widerstand, da sowohl die parlamentarischen Organe der Bundesrepublik sowie der weitaus größte Teil der politisch interessierten Bevölkerung das Grundgesetz als bewährt und in seinen Grundsätzen positiv beurteilten. Staatstheoretisch ist dieses Vorgehen aber problematisch: das Grundgesetz ist ursprünglich als Provisorium gedacht gewesen, welches bis zu einer Vereinigung der beiden deutschen Landesteile gelten sollte, also ,,für eine Übergangszeit" (Präambel GG, Erstfassung), bis zu dem Zeitpunkt, ,,an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"15. Über das Grundgesetz selbst hat das Volk nie abgestimmt, und das Gremium, welches es schaffte und beschloß, war nicht direkt gewählt. Zwischen allen Stühlen (Schlußbetrachtung)
Welche Einflüsse wie stark genau das Grundgesetz zu dem formten, was es heute ist, ist nur schwer zu beantworten. Auch die Autoren betreffender Literatur sind sich in diesem Punkt nicht einig. ,,Das Grundgesetz entstand ... aus einer doppelten Konfrontation mit dem Nationalsozialismus der Vergangenheit und dem Kommunismus der Gegenwart", behauptet Martin Kriele in einem Aufsatz16 und sieht somit die Arbeit des Parlamentarischen Rates hauptsächlich von den Erfahrungen der zeitgleich mit seiner Arbeit stattfindenden Berlin-Blockade und denen der Nazizeit geprägt. Sicherlich war es Wunsch der meisten Menschen in Deutschland, eine Demokratie nach westlichem Muster und nach Vorbild der Weimarer Republik, allerdings ohne deren bekannte Schwächen zu installieren, um eine erneute Machtergreifung eines totalitären Regimes zu verhindern. Von deutschem Boden sollte nie wieder Krieg ausgehen, so der Wunsch vieler. Von diesen Absichten war auch die Arbeit des Parlamentarischen Rates geprägt.
Auf der anderen Seite darf aber auch nicht vergessen werden, daß die Westmächte durchaus steuernd eingriffen. Die umfangreiche ,,Entnazifizierung" hatte gründlich dafür gesorgt, daß keine nationalsozialistisch vorbelasteten Funktionsträger an der Entstehung des Grundgesetzes mitwirken konnten. Zudem waren die Richtlinien der Westmächte, die in den Frankfurter Dokumenten zum Ausdruck kamen, in Verbindung mit dem Druckmittel des Vorbehaltes der Genehmigung sicherlich zwingende Leitlinien für die Diskussion über das Grundgesetz. Auch die Eingaben der Alliierten während der Diskussion sowie ihre Einsprüche vor der Genehmigung waren zweifelsohne Druckfaktoren, die auch das Ergebnis beeinflußten. Generell läßt sich zusammenfassen, daß in der Motivationslage der ,, Väter des Grundgesetzes" keine Monokausalität vorliegt. Eine Reihe von Faktoren - Berlin- Krise, Erfahrungen mit Weimar und dem Faschismus, Druck der Siegermächte, aktuelle politische Situation etc. - wirkten gemeinsam auf die Mitglieder des Parlamentarischen Rates ein. Wahrscheinlich war die Gewichtung der einzelnen Faktoren für alle beteiligten Gruppen, Institutionen und Individuen unterschiedlich, so daß eine breite Mischung an Motivationen zu diesem Ergebnis geführt hat. Oft verschwimmen diese Motive auch miteinander. So waren es gerade die Erfahrungen mit dem Zusammenbruch der Weimarer Republik und dem daraus erwachsenen faschistischen Regime, die sowohl die Mitglieder des Parlamentarischen Rates direkt beeinflußten, als auch die Westmächte in Sorge um den künftigen Frieden dazu trieben, dem Parlamentarischen Rat gewisse Leitlinien zu geben und Druck auszuüben. Diese Leitlinien deckten sich oft in den Grundzügen mit den individuellen politischen Absichten der meisten Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Das Grundgesetz in seiner ursprünglichen, bis heute in seinen Grundzügen erhaltenen Form ist also sowohl auf den Druck der Westmächte als auch aus den deutschen Erfahrungen mit der Weimarer Republik und dem Faschismus entstanden. Um die sich ergebenden staatstheoretischen Bedenken zu beseitigen, wäre es sinnvoll, eine Nationalversammlung mit der Überarbeitung des Grundgesetzes zu beauftragen (was angesichts der veränderten politischen und wirtschaftlichen Situation ohnehin von einigen Autoren gefordert wird17 ) und die überarbeitete Form des Grundgesetzes als Verfassung der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Diese Maßnahme würde die demokratische Legitimierung der Verfassung endgültig klären und das Grundgesetz der heutigen Zeit anpassen. So lange die Grundzüge des Grundgesetzes nicht angetastet werden, ist zu erwarten, daß auch eine überarbeitete Version eine Volksabstimmung besteht - immerhin hat sich das Grundgesetz nach Meinung des größten Teiles der Bevölkerung insgesamt bewährt.
Anhang
Anhang 1: Chronologie
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anhang 2: Bibliographie
Primärquellen:
- Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Urform), Düsseldorf.
Sekundärliteratur:
- Bundeszentrale für politische Bildung, 1848-1949, Ein Jahrhundert deutsche Geschichte, CD-ROM, Mannheim 1997.
- Ellwein, Thomas und Hesse, Joachim J., Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1 (Text), Bd. 2 (Materialien), Opladen 1977.
- Eschenburg, Theodor, Jahre der Besetzung 1945 - 1949, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Bd. 1, o. O. 1983.
- Herbst, Wolfgang (Hrsg.), Westdeutschland 1945-1955: Unterwerfung, Kontrolle, Integration, Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, München 1986.
- Hesselberger, Dieter, Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung, 10. Auflage, Bonn 1996.
- Koch, Thilo, Die Stunde Null, in: Roderich Klett und Wolfgang Pohl (Hrsg.), Stationen einer Republik, Stuttgart 1979.
- Kriele, Martin, Die Lektion von Weimar, in: die Zeit, 25. 5. 1979.
- Lehmann, Hans Georg, Chronik der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1981, München o. J.
- Microsoft Encarta 99 Enzyklopädie, Kalter Krieg, CD-ROM, o. O. 1998.
- Morsey, Rudolf, die Bundesrepublik Deutschland, Entstehung und Entwicklung bis 1969, München 1995.
- Rudzio, Wolfgang, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 4. Auflage, Opladen 1996.
- Rudzio, Wolfgang, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Grundwissen Politik, 3. Auflage, Bonn 1997.
[...]
1 Vgl. u. a. Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung, 10. Auflage, Bonn 1996; Wolfgang Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 4. Auflage, Opladen 1996; Rudolf Morsey, die Bundesrepublik Deutschland, Entstehung und Entwicklung bis 1969, München 1995
2 Vgl. Rudzio, politisches System, 1996, S. 38
3 Vgl. Microsoft Encarta 99 Enzyklopädie, Kalter Krieg, CD-ROM, o. O. 1998; Hans Georg Lehmann, Chronik der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1981, München o. J.; Hesselberger, Grundgesetz, 1996; Hans Georg Lehmann, Chronik der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1981, München o. J.
4 Microsoft Encarta, Kalter Krieg, 1998
5 Vgl. Hesselberger, Grundgesetz, 1996; Thomas Ellwein und Joachim J. Hesse, Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1 (Text), Bd. 2 (Materialien), Opladen 1977.
6 Vgl. Volker Lange, Alles ist machbar, Eine Einführung in die Gentechnologie, BadenBaden 1989.
7 Vgl. Hesselberger, Grundgesetz, 1996; Rudzio, Politisches System, 1996; Lehmann, Chronik; Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 1848 - 1949, Ein Jahrhundert deutsche Geschichte, CD-ROM, Mannheim 1997; Theodor Eschenburg, Jahre der Besetzung 1945 - 1949, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Bd. 1, o. O. 1983.
8 Hesselberger, Grundgesetz, 1996.
9 Vgl. Rudzio, Politisches System, 1996.
10 Vgl. Rudzio, Politisches System, 1996.
11 Vgl. u. a. Rudzio, Politisches System, 1996; Hesselberger, Grundgesetz, 1996; Ellwein / Hesse: Regierungssystem, 1977; Lehmann, Chronik; Thilo Koch, Die Stunde Null, in: Roderich Klett und Wolfgang Pohl (Hrsg.), Stationen einer Republik, Stuttgart 1979.
12 zitiert in: Hesselberger, Grundgesetz, 1996, S. 27, ohne Fundstellenangabe.
13 Vgl. Hesselberger, Grundgesetz, 1996
14 Vgl. Hesselberger, Grundgesetz, 1996; Rudzio, Politisches System, 1996; Lehmann, Chronik; Herbst, Westdeutschland, 1986; Rudolf Morsey, die Bundesrepublik Deutschland, Entstehung und Entwicklung bis 1969, München 1995.
15 Artikel 146 GG, Erstfassung.
16 Martin Kriele, Die Lektion von Weimar, Die Zeit 25. 05. 1979
17 Vgl. z. B. Hesselberger, Grundgesetz, 1996, S. 39
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- Malte Hövel (Author), 1999, Entstehung der BRD - aus Weimar gelernt oder Produkt westlicher Umerziehung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94946
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