„Paris soll Staatshaushalt ausgleichen“ , „Staatsverschuldung soll auf 0,5 Prozent beschränkt werden“ , „Maastricht ist kein Ausweg aus der Schuldenfalle“ .
An solchen und ähnlichen Schlagzeilen erkennt man, dass der Gegenstand der Staatsverschuldung ein Thema ist, das sowohl in der Politik als auch in den Me-dien derzeit große Beachtung erfährt. Öffentlichkeitswirksam ist dieses Thema allemal – wer schon hohe Schulden hat, sollte diese abbauen statt ständig noch neue Schulden zusätzlich zu machen. Was auf den privaten Haushalt zutrifft und deshalb für viele Wähler so einleuchtend klingt, ist jedoch volkswirtschaftlich wesentlich differenzierter zu betrachten. Allein der Anteil der staatlichen Ausgaben an den gesamten Ausgaben einer Volkswirtschaft – die Staatsquote, in Deutschland 2006 45,7 %, in vielen Ländern noch höher – ist so groß, dass finanzpolitische Entscheidungen des Staates eine große Auswirkung auf die gesamte Volkswirtschaft haben.
Bei wem der Staat verschuldet ist, was für und was gegen einen Abbau der Staatsschuld bzw. gegen eine Aufnahme neuer Schulden spricht, wie die Politik versuchen will, die Staatsverschuldung zu reduzieren und welche Folgen ein solcher Schuldenabbau hat, diese Fragen werde ich im Rahmen dieser Arbeit versuchen zu klären. Die sich aus der Förderalstaatlichkeit Deutschlands ergebenden Besonderheiten werde ich aufgrund des Umfanges der Arbeit außen vor lassen.
Inhalt
Einleitung
1. Begrifflichkeiten
1.1 Staatsverschuldung
1.2 Nettoneuverschuldung
2. Entwicklung und Situation in Deutschland
3. Abbau der Staatsverschuldung
3.1 Gründe für den Abbau der Staatsverschuldung
a) Zu zahlende Zinsen
b) Belastung zukünftiger Generationen
c) Gefahr der Überschuldung des Staates oder eines
Staatsbankrottes
d) Kurzsichtigkeit der Politik
3.2 Methoden, mit denen die Staatsverschuldung abgebaut werden soll
a) Senkung der Ausgaben
b) Erhöhung der Einnahmen
c) Schuldenbremse
3.3 Folgen des Abbaus der Staatsverschuldung
a) Prozyklische Politik
b) Steigende Schulden der Unternehmen
c) Vernachlässigung wichtiger Investitionen
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
„Paris soll Staatshaushalt ausgleichen"[1], „Staatsverschuldung soll auf 0,5 Prozent beschränkt werden"[2], „Maastricht ist kein Ausweg aus der Schuldenfalle"[3].
An solchen und ähnlichen Schlagzeilen erkennt man, dass der Gegenstand der Staatsverschuldung ein Thema ist, das sowohl in der Politik als auch in den Medien derzeit große Beachtung erfährt. Öffentlichkeitswirksam ist dieses Thema allemal - wer schon hohe Schulden hat, sollte diese abbauen statt ständig noch neue Schulden zusätzlich zu machen. Was auf den privaten Haushalt zutrifft und deshalb für viele Wähler so einleuchtend klingt, ist jedoch volkswirtschaftlich wesentlich differenzierter zu betrachten. Allein der Anteil der staatlichen Ausgaben an den gesamten Ausgaben einer Volkswirtschaft - die Staatsquote, in Deutschland 2006 45,7 %, in vielen Ländern noch höher[4] - ist so groß, dass finanzpolitische Entscheidungen des Staates eine große Auswirkung auf die gesamte Volkswirtschaft haben.
Bei wem der Staat verschuldet ist, was für und was gegen einen Abbau der Staatsschuld bzw. gegen eine Aufnahme neuer Schulden spricht, wie die Politik versuchen will, die Staatsverschuldung zu reduzieren und welche Folgen ein solcher Schuldenabbau hat, diese Fragen werde ich im Rahmen dieser Arbeit versuchen zu klären. Die sich aus der Förderalstaatlichkeit Deutschlands ergebenden Besonderheiten werde ich aufgrund des Umfanges der Arbeit außen vor lassen.
1. Begrifflichkeiten
1.1 Staatsverschuldung
Prinzipiell ist zwischen einer impliziten und einer expliziten Staatsverschuldung zu unterscheiden. Die implizite Staatsschuld ist nicht genau messbar. Sie setzt sich im Wesentlichen zusammen aus „Pensionsverpflichtungen und den zukünftigen Ansprüchen an die umlagefinanzierten Sozialversicherungen"5. Solche Schulden lassen sich durch die Politik relativ leicht im Rahmen von Gesetzesänderungen senken. Ein Beispiel hierfür ist die Reform des Arbeitslosengeldes (Hartz IV). Dennoch stellen sie den größten Teil der Schulden des Staates dar.
Dem gegenüber steht die explizite Verschuldung. Diese lässt sich genau beziffern und ist zu verzinsen und zu tilgen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Bundesanleihen oder Satzbriefe handeln. Der Staat tilgt ständig fällige Kredite und nimmt neue auf. Das bezeichnet man als Umschuldung. Der Betrag an neu aufgenommenen Krediten stellt die Bruttoneuverschuldung dar. Abzüglich der Tilgungen in der gleichen Zeitperiode ergibt sich die Nettoneuverschuldung. Unter dem Begriff Staatsverschuldung wird in dieser Arbeit ausschließlich die explizite Verschuldung verstanden.
Diese wiederum lässt sich unterteilen in interne und externe Schulden. Intern bedeutet, dass die Gläubiger im Inland sind, beispielsweise private Haushalte und Versicherungen. Externe Schulden werden als so genannte Auslandsschulden bezeichnet. Werden solche bedient, fließt Liquidität aus der Volkswirtschaft ab.
Eine häufig verwendete Kennziffer ist die Schuldenstandsquote, sie ist wie folgt definiert:[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]mit Sa als absolute höhe der Schulden in € und BIPn als nominales Bruta BIPn a n toinlandsprodukt, also zu Marktpreisen.[5]
1.2 Nettoneuverschuldung
Wie bereits oben erläutert ist die Nettoneuverschuldung die Differenz aus aufgenommenen und zurückgezahlten Krediten. Rein rechnerisch lässt sie sich auch als Differenz der Schuldenstände 2er aufeinander folgender Perioden berechnen.
Auch die Nettoneuverschuldung wird häufig in Relation zum nominalen BIP angegeben.
Laut Artikel 115 GG ist die Nettoneuverschuldung auf die Höhe der staatlichen Investitionen zu begrenzen. „Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung den gesamtwirtschaftlichen Gleichgeweichtes".[6] Dieser Paragraph ist allerdings so allgemein formuliert, dass er einen großen Interpretationsspielraum zulässt. Beispielsweise hat die Regierung die Störung festzustellen, sodass sich Schulden über eine entsprechende Auslegung des Begriffes rechtfertigen lassen. Weiter nennt Artikel 115 nur Investitionen. Sinnvoller wäre es, von Nettoinvestitionen zu sprechen. Diese ergeben sich aus den Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen und Veräußerungserlöse aus Desinvestitionen. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes wird zur Zeit im Rahmen der Einführung einer Schuldenbremse diskutiert.[7]
2. Entwicklung und Situation in Deutschland
Absolut sind die Schulden in der Bundesrepublik Deutschland immer angestiegen. Eine Betrachtung des absoluten Schuldenstandes ist allerdings in soweit wenig sinnvoll, als sie sowohl die Inflation als auch das Wirtschaftswachstum außer Acht lässt. Steigen beispielsweise die Schulden einer Volkswirtschaft um 5 % bei einer Inflationsrate von 2 % und einem Wirtschaftswachstum von 3 % so sind die Schulden in Relation zum Geldwert und zur Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft nicht angestiegen. Im Folgenden wird daher die Schuldenstandsquote untersucht.
Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, nahm von den 60ern bis zum Jahre 1974 die Verschuldung kontinuierlich zu, blieb aber immer ca. zwischen sechs und zehn Prozent. In den Jahren 1975 bis 1982 wurde Neuverschuldung ein „'normales' Instrument der Ausgabenfinanzierung"[8], die Staatsverschuldung nahm stark zu. Ab 1983 kam es wieder zu einer Drosselung der Neuverschuldung und die Quote war bis zur Wiedervereinigung relativ kontant zwischen 21 und 24 vH. „Wenn man heute [...] die hohe Staatsverschuldung in Deutschland beklagt, sollte man nicht vergessen, dass es sich dabei zu einem wesentlichen Teil um eine unvermeidbare Finanzierungslast aus der deutschen Einheit handelt"[9] stellt Bofinger fest. Und in der Tat kam es in den Jahren 1990 bis 1995 zu einem Anstieg der Schuldenstand- squote um mehr als 10 %. Von 1995 bis 2001 stieg die Verschuldung wieder weniger stark an. Dass im Jahr 2000 die Staatsverschuldung sogar zurück ging, liegt daran, dass die Versteigerung der UMTS-Lizenzen mehrere Milliarden Euro einbrachte. Im Jahre 2007 gelang es der Regierung erstmals seit 1969 wieder, auf „normalem" Wege, also ohne besondere unregelmäßige Einnahmen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen[10] und wenigstens einem Kriterium des EU- Stabilitätspaktes zu entsprechen. Die sogenannten Maastricht-Kriterien verlangen von den Mitgliedsländern mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt, eine maximale Nettoneuverschuldung von 3 % und eine maximale Schuldenstandsquote von 60 %, beide in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt.
3. Abbau der Staatsverschuldung
3.1 Gründe für den Abbau der Staatsverschuldung
a) Zu zahlende Zinsen
Da Deutschland - netto - keine Schulden im Ausland hat, sind also ausschließlich die privaten Haushalte die Gläubiger des Staates.[11] Sie haben ihr Geldvermögen beispielsweise bei Banken oder Versicherungen angelegt, diese wiederum „leihen" dem Staat Geld. Folglich zahlt der Staat Zinsen an seine Bürger. Die Zinszahlungen werden durch Steuern finanziert und als Einkünfte der Haushalte wieder versteuert. Somit ergibt sich ein Kreislauf, bei dem allerdings zu beachten ist, dass dadurch eine Umverteilung des Kapitals zugunsten reicherer Haushalte erfolgt. 20 % der Haushalte vereinen über zwei Drittel des Vermögens auf sich.[12] Das heißt, ein geringer Teil der Haushalte erhält einen großen Teil der Zinsen, die der Staat zahlt. Die Steuern, mit denen die Zinsen bedient werden, werden jedoch von allen Haushalten, auch von denen, die kein Vermögen haben, bezahlt. Somit ergibt sich intragenerativ eine Umverteilung des Vermögens von arm zu reich. Das ist nicht wünschenswert und somit ist dieses Argument als Begründung für einen Wunsch nach einer geringeren Staatsverschuldung zuzulassen.
b) Belastung zukünftiger Generationen
In der Betriebswirtschaft werden Investitionen in der Regel über Kredite finanziert, deren Laufzeit kürzer als die Nutzungsdauer der jeweiligen Investition zu sein hat. Die Kosten der Investitionen werden über Abschreibungen gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. In einer Periode, in der Nutzen aus einer Investition gezogen wird, ist dieser auch zu zahlen. Würden staatliche Investitionen nur über Steuern finanziert, dann wäre das ungerecht gegenüber der gegenwärtigen Generation, da diese für den Nutzen, den zukünftige Generationen genießen, mit bezahlen würden.
[...]
[1] http://www.bielertagblatt.ch/News/Wirtschaft/103679; 15.02.08, 16:30
[2] http://de.reuters.com/artide/domesticNews/idDEBON16689020080211; 15.02.08, 16:30
[3] http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php/_c-649/_lkm-84/_nr- 9876/bis-/i.html; 15.02.08, 16:30
[4] Jahresgutachten (im Folgenden JG) 2006, Ziffern 468 ff
Expertise zur Staatsverschuldung (im Folgenden EX) 2007 Ziffer 3
[6] Art 115 I GG
[7] Vergl. EX 2007 Ziffern 7 ff.
[8] Hinrichs 2002 S. 2
[9] EX 2007 Ziffer 262
[10] Vergl. http://www.zeit.de/news/artikel/2008/01/15/2456309.xml; 16.02.08, 16:45
[11] Vergl. Köhler 2004 S. 55 ff.
[12] Vergl. Ammermüller 2005 S. III
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