Diese Arbeit soll sich mit einem Teil des Reformprogramms von Kleisthenes beschäftigen: Mit dem Rat der Fünfhundert.
Im Rahmen dieser Arbeit soll geklärt werden, wie sich der Rat zusammensetzt und welche Aufgaben und Funktionen der Rat innehatte. Auf weitere Reformen des Kleisthenes soll aus Gründen des Umfangs verzichtet werden und nur eingegangen werden, wenn es für eine Schilderung in Bezug auf den Rat der Fünfhundert notwendig ist. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist die Erwähnung der Phylenreform, da diese die Grundlage für die Bildung des neuen Rats bildet.
Als Quelle dient zunächst Aristoteles Athenaion Politeia und weiters bildet eine Auswahl von Fachartikeln und Sekundärliteratur die Grundlage dieser Arbeit. An dieser Stelle soll noch das Werk von Welwei erwähnt werden, welches sich für diese Arbeit als äußerst elementar erweist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zusammensetzung des Rats
3. Der Rat der Fünfhundert (Boulè)
3.1 Die Prytanie
3.2 Politische Aufgaben und Funktionen des Rats der Fünfhundert
4. Schluss
5. Literaturverzeichnis
5.1 Quellen
5.2 Sekundärliteratur
1. Einleitung
„Als nächstes richtete er den Rat der Fünfhundert statt der Vierhundert ein […].“1
Nachdem schließlich ab dem Jahr 514 v. Chr die Herrschaft der Peisistratiden zunehmend unter Druck gerät und es den Alkemoniden, mit Hilfe von Kleomens I. von Sparta, gelingt, die Tyrannenherschaft zu beenden, schlittern die politischen Verhältnisse Athens in frühere Muster über. Die beiden Hauptkontrahenten Isagoras und der Alkemonide Kleisthenes stehen im Mittelpunkt jener Fraktionskämpfe und ringen um die politische Macht in Athen. Als sich Kleisthenes im Jahr 508 ein umfangreiches Reformprogramm vorlegt, verschafft er sich durch die Billigung des Volkes einen Vorteil und setzt sich schließlich gegen Isagoras durch.2
Diese Arbeit soll sich mit einem Teil des Reformprogramms von Kleisthenes beschäftigen: Mit dem Rat der Fünfhundert. Im Rahmen dieser Arbeit soll geklärt werden, wie sich der Rat zusammensetzt und welche Aufgaben und Funktionen der Rat innehatte. Auf weitere Reformen des Kleisthenes soll aus Gründen des Umfangs verzichtet werden und nur eingegangen werden, wenn es für eine Schilderung in Bezug auf den Rat der Fünfhundert notwendig ist. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist die Erwähnung der Phylenreform, da diese die Grundlage für die Bildung des neuen Rats bildet.
Als Quelle dient zunächst Aristoteles Athenaion Politeia und weiters bildet eine Auswahl von Fachartikeln und Sekundärliteratur die Grundlage dieser Arbeit. An dieser Stelle soll noch das Werk von WELWEI3 erwähnt werden, welches sich für diese Arbeit als äußerst elementar erweist.
2. Zusammensetzung des Rats
Wie eingangs zitiert, modifizierte Kleisthenes den von Solon eingeführten Rat der Vierhundert, indem er dem Rat 100 weitere Mitglieder hinzufügte. Um diese Neu-Zusammensetzung und Modifizierung des Rats erklären zu können, bedarf es an dieser Stelle auch einer Erwähnung einer weiteren Reform Kleisthenes. Im Rahmen seines Reformprogramms vollzog er eine umfassende Phylenreform. [Kleisthenes teilte] alle Bürger in zehn statt der bisherigen vier Phylen ein […].4 Diese vier Phylen blieben als Kultverbände auch bestehen, aber zudem schuf er auf organisatorischer Grundlage der etwa 140 Gemeinden Attikas, den sogenannten Demen, zehn neue Phylen. Jede Phyle war zu je einem Drittel aus Demen zusammengesetzt, die in der Stadt Athen, in der Küstenregion und im Inland lagen, wobei jede Phyle ungefähr die gleiche Menge an Bürgern umfasste.5 Er teilte somit das ganze attische Land in 30 Bezirke (Trittyen), wobei je 10 dieser Trittyen den oben genannten Gebieten angehörte und fügte je eine Stadttrittys, eine Küstentrittys und eine Binnenlandtrittys zu einer Phyle zusammen.6 Mit diesen Maßnahmen erreichte er eine Neuordnung der Bürgerschaft und durch die geographische Zerstreuung entwickelte sich die Phyle als Organisationsstruktur zur politischen Heimat des Einzelnen. Dies führte schließlich dazu, von Kleisthenes mit integrativer Absicht versehen, dass regionale Strukturen und regionale Gruppen mit individuellen Interessen aufgelöst wurden und alte Loyalitäten und Abhängigkeiten des Adels stark abschwächten, wenn nicht neutralisiert wurden. Kleisthenes schaffte es mit der Einführung paralleler Strukturen, alte Strukturen zu schwächen, ohne sie zu zerschlagen.7
Somit ergab sich unter der Prämisse der Phylenreform, dass jede Phyle 50 Mitglieder innerhalb des neuen Rats der Fünfhundert (Boule) stellte, wobei die Demen je nach Größe repräsentiert wurden. So stellte der demos Archarnai 22 Bouleute, andere hingegen nur einen.8 Ebenso gilt zu erwähnen, dass das Amt des Ratsmitglieds nur von männlichen Bürgern, die das Alter von dreißig Jahren erreicht, ausgeführt werden durfte.9
Weiters ergibt sich durch die jährliche Neuordnung des Rats für viele Pentakosiomedimnoi und Hippeis, die keine Aussicht auf einen höheren Rang innerhalb der Polis hatten, die Chance als Ratsmitglied in der Politik gestaltend mitzuwirken. Die Möglichkeit der Mitsprache erhielten aber, durch die alljährliche Neukonstituierung des Rats, zahlreiche Hopliten ebenso, da eine große Anzahl an Bürgern, 500 eben, jährlich benötigt wurden.10 Auch für Theten und Zeugiten, welche in der klassischen Demokratie als Ratsmitglieder zugelassen waren, war der Zugang zur politischen Mitsprache möglich, jedoch mit einigen Nachteilen verbunden. So mussten sie in der Zeit der Prytanie, auf welche unten detailliert eingegangen wird, ihren Pflichten regelmäßig nachkommen und bei der Ratssitzung anwesend sein. Dies stellt für jene Schichten eine enorme Belastung dar, können sie doch in dieser Zeit keiner handwerklichen oder landwirtschaftlichen Arbeit nachgehen. Man kann also davon ausgehen, dass die Theten nicht so stark in den Rängen des Rats vertreten waren wie die Mitglieder der höheren Zensusklassen.11
Nachdem die Ausgangsbedingungen und die Zusammensetzung dargelegt worden sind, soll im folgenden Kapitel nun auf den Rat der Fünfhundert genauer eingegangen werden.
3. Der Rat der Fünfhundert (Boulè)
Im folgenden Kapitel soll auf Funktionen und Aufgaben des Rats eingegangen werden. Weiters soll auch die Organisation und Struktur des Rats tiefergehend erläutert werden.
3.1 Die Prytanie
Um die Organisation und Struktur des Rats der Fünfhundert zu beschreiben muss der Terminus der Prytanie herangezogen werden. Die interne Ratsstruktur kann in Substrukturen geteilt werden. Um die Boule mit ihren fünfhundert Mitgliedern und ihren Aufgaben gerecht abhalten zu können, benötigte diese einen Vorstand: Die Prytanie.12 Die Prytanie stellt den geschäftsführenden Ausschuss da und setzt sich aus den 50 Mitgliedern der geschäftsführenden Phyle zusammen.13 Diesen Vorstand, also die Prytanie, übernimmt jede Phyle, durch Auslosung bestimmt, die ersten vier gelosten Phylen für 36 Tage, die späteren sechs Phylen für 35 Tage. Die Prytanien berufen nun für diesen Zeitraum in festgelegten Abständen das Volk und täglich den Rat ein und legen fest, womit sich der Rat befassen wird und welche Punkte an der Tagesordnung stehen werden.14 Innerhalb der Prytanie wird durch das Los täglich ein Vorsitzender gelost, der den Vorsitz für eine Nacht und einen Tag übernimmt und diese Aufgabe nicht länger und zweimal wahrnehmen darf.15 Dieser Vorsitzende, Epistates genannt, leitet zu diesem Zeitpunkt neben dem Rat auch die Volksversammlung, wenn diese während seiner Amtszeit einberufen wird.16
So ist im Rahmen dieser Arbeit bis an dieser Stelle geklärt worden, dass sich der Rat repräsentativ aus der gesamten Bevölkerung Attikas zusammensetzt, wobei dem Begriff repräsentativ enorme Bedeutung zukommt und die Struktur und Organisation des Rats streng formuliert und geregelt ist. In weiterer Folge soll, nach Absteckung des geschilderten Rahmens, im nächsten Unterkapitel auf politische Aufgaben und Funktionen des Rats eingegangen werden.
3.2 Politische Aufgaben und Funktionen des Rats der Fünfhundert
In den öffentlichen Sitzungen des Rats, die meistens im Bouleuterion stattfanden, wurden täglich politischen und diversen anderen Entscheidungen nachgegangen. So wurden dem Rat im Laufe der Zeit ein immer größer werdender Aufgabenbereich zugeschrieben, welcher auch Kontrollfunktionen, aber auch die Teil-Ausübung richterlicher Gewalt beinhaltete.17 Im folgenden Teil der Arbeit sollen einige Aufgaben und Funktionen des Rats genannt und erläutert werden.
Der Rat behandelt unter anderem Anträge und konnte Klagen entgegennehmen und über die Sachlage beraten und schließlich bei Bedarf ein Verfahren einleiten oder die Klage abweisen. Der Rat war aber nicht dazu befugt Entscheidungen zu treffen, hatte aber Vorberatungen (Probouleuma) abzuhalten und so der Volksversammlung eine weitere Verfahrensweise vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung kam der Volksversammlung oder den Gerichten zu, dennoch hatte der Rat im erheblichen Maße, eben durch die Vorberatung, Einfluss auf Entscheidungen.18
Ebenso beurteilte der Rat die meisten Amtsträger, vor allem jene, die Gelder verwalteten. Das Urteil ist wie zuvor nicht endgültig, sondern muss an das Gericht überbracht werden. So hat der Rat auch die Beurteilung und Prüfung der für das Folgejahr erlosten Ratsmitglieder und der neun Archonten durchzuführen. Erneut kann der Rat beraten und vorschlagen, jedoch liegt die Entscheidungsmacht bei den anderen Institutionen.19 Der Rat der Fünfhundert erscheint anhand dieser Ausführungen als eine ausführende Institution, ohne Autorität, die sich jedoch einer moderierenden Funktion bedient und die Volksversammlung zu Beschlüssen und Aktion befähigt.20
Der Rat arbeitet wie zuvor erwähnt bei den meisten Staatsangelegenheiten mit anderen Institutionen eng zusammen, so auch im Finanzwesen, wo er vor allem mit den Amtsträgern zusammenarbeitet. Die zehn Schatzmeister werden aus je einer der zehn Phylen ausgelost und übernehmen in Anwesenheit des Rats die Gelder des Heiligtums. Die zehn Poleten, wiederum einer aus jeder der zehn Phylen, vergeben Pachtverträge, unter anderem verpachten sie die Minen, vergeben Staatsaufträge und verkaufen die Vermögen derer, die ins Exil gehen.21 Diese Schilderung soll exemplarisch veranschaulichen, welche Rollen und Funktionen Mitglieder des Rats bei der Finanzverwaltung übernehmen. Mit der Übernahme der Verantwortung hinsichtlich der Heiligtümer und der Tempelgelder, ergibt sich auch eine Kompetenz, die dem Rat Aufgaben im kultisch-sakralen Bereich zukommen lässt. Hatte doch auch die Polis für die Ausübung der entsprechenden Kulte, sowie für die religiösen Einrichtungen zu sorgen.22
Ein weiterer Aufgabenbereich des Rats in Kooperation mit den Strategen, ist die Beaufsichtigung der Marineorganisation. Hier hatte der Rat im Zusammenwirken mit den Strategen einen termingerechten Abschluss der Vorbereitungen einer Flottenexpedition zu gewährleisten.23 Der Rat ist aber auch für die bereits gebauten Schiffe, für die Schiffsausrüstung und die Schiffshäuser zuständig. Weiters lässt der Rat auch neue Schiffe, auf Beschluss des Volks, bauen und lässt jene auch ausrüsten. Auch hier wählt der Rat zehn verantwortliche Männer aus den Ratsmitgliedern, die mit der Schiffsbauaufsicht beauftragt werden.24
[...]
1 Aristot. Ath. Pol. 21,3.
2 Vgl. TAUSEND Klaus, Geschichte Griechenlands von den Anfängen bis zu den Perserkriegen. In: WEILER Ingomar (Hg.), Grundzüge der politischen Geschichte des Altertums. Wien 1995, S. 46.
3 Vgl. WELWEI Karl-Wilhelm, Die griechische Polis. Verfassung und Gesellschaft in archaischer und klassischer Zeit. Stuttgart 2017.
4 Aristot. Ath. Pol. 21,2.
5 Vgl. SCHMIDT-HOFNER Sebastian, Das klassische Griechenland. Der Krieg und die Freiheit. München 2016, S. 121 – 122.
6 Vgl. KIENAST Dietmar, Die innenpolitische Entwicklung Athens im 6. Jahrhundert und die Reformen von 508. In: Historische Zeitschrift, Bd. 200, H. 2 (April 1965), S.274.
7 Vgl. WEEBER Karl-Wilhelm, Hellas sei Dank!. Was Europa den Griechen schuldet. München 2012, S. 5.
8 Vgl. SCHMIDT-HOFNER, Das klassische Griechenland, 2016, S. 122.
9 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S. 217 - 218.
10 Vgl. WELWEI Karl-Wilhelm, Griechische Geschichte: Von den Anfängen bis zum Beginn des Hellenismus. Paderborn 2011, S.164.
11 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S.215.
12 Vgl. STAHL Michael, Gesellschaft und Staat bei den Griechen. Klassische Zeit. Paderborn 2003, S. 58.
13 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S.179.
14 Vgl. Aristot. Ath. Pol.43,3.
15 Vgl. Aristot. Ath. Pol. 44,1.
16 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S.180.
17 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S.216.
18 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S.216.
19 Vgl. Aristot. Ath. Pol.45, 2–3.
20 Vgl. BLEICKEN Jochen, Die athenische Demokratie, Paderborn 1995, S.236.
21 Vgl. Aristot. Ath. Pol. 47, 1–2.
22 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S.217.
23 Vgl. WELWEI, Die griechische Polis, 2017, S.217.
24 Aristot. Ath. Pol. 46,1.
- Citar trabajo
- Matthias Holder (Autor), 2019, Der Rat der Fünfhundert (Boulé). Ein Reformwerk im Zuge der Kleisthenischen Reformen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/945509
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