1.1. Abgrenzung des Themas
In das Berufsbild des Bankkaufmannes/der Bankkauffrau gehört, auch im Zusammenhang
der Beantwortung von Kundenanfragen und Bearbeitung von Kundenaufträgen
in einer kundenorientierten Handlungsweise, das Ausbildungsthema
Kontoführung und Zahlungsverkehr.
Zudem müssen bei der Bearbeitung der Kundendaten die Richtlinien des Datenschutzes
beachten werden, deshalb ist beim Ausführen der Kundenaufträge am
Schalter ein sehr sensibeler Umgang mit diesen zwingend erforderlich.
Im Rahmen dieser Unterweisung lernt die Auszubildende exemplarisch das
ordnungsgemäße Ausfüllen unter Beachtung der o. g. Punkte einer EU-StandardÜberweisung
anhand einer Rechnung.
Inhaltsverzeichnis
1. Begründung der Themenwahl
1.1. Abgrenzung des Themas
1.2. Richtlinienbezug
2. Rahmenbedingungen
2.1. Ausgangssituation
2.2. Adressatenanalyse
2.3. Lernort
2.4. Unterweisungszeitpunkt und Dauer
2.5. Didaktische Analyse (Einordnung der Ausbildungseinheit)
3. Ausbildungsmittel
4. Motivation
5. Lernziele
5.1. Richtlernziel
5.2. Groblernziel
5.3. Feinlernziel
5.3.1. Kognitiver Lernzielbereich
5.3.2. Psychomotorischer Bereich
5.3.3. Affektive Lernziele
6. Methodenentscheidung und –begründung, einschließlich Sozialform
7. Ablaufplan der Unterweisung (Arbeitszergliederung)
8. Anlagenangabe
1. Begründung der Themenwahl
1.1. Abgrenzung des Themas
In das Berufsbild des Bankkaufmannes/der Bankkauffrau gehört, auch im Zu-sammenhang der Beantwortung von Kundenanfragen und Bearbeitung von Kunden-aufträgen in einer kundenorientierten Handlungsweise, das Ausbildungsthema Kontoführung und Zahlungsverkehr.
Zudem müssen bei der Bearbeitung der Kundendaten die Richtlinien des Daten-schutzes beachten werden, deshalb ist beim Ausführen der Kundenaufträge am Schalter ein sehr sensibeler Umgang mit diesen zwingend erforderlich.
Im Rahmen dieser Unterweisung lernt die Auszubildende exemplarisch das ordnungsgemäße Ausfüllen unter Beachtung der o. g. Punkte einer EU-Standard-Überweisung anhand einer Rechnung.
1.2. Richtlinienbezug
Das Thema „EU-Standard-Überweisung“ ist gemäß § 3 Nr. 3.3 (internationaler Zahlungsverkehr) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau Bestandteil des Ausbildungsberufsbild. Zusätzlich werden im Zuge dieser Unterweisung die Nr. 2.3 (Verbraucher- und Datenschutz) des § 3 der o. g. Verordnung kurz angesprochen.
2. Rahmenbedingungen
2.1. Ausgangssituation
Die Unterweisung findet im dritten Monat des ersten Lehrjahres statt. In der vorangegangenen Unterweisung wurde der Auszubildenden Birgit Müllerer der Zahlungsverkehrsvordruck einer Inlandsüberweisung und dessen ordnungsgemäße Beschriftung erläutert. Diese bereits erlernte Fertigkeit ist sehr gut für das heutige Ausbildungsthema „Ausfüllen einer EU-Standard-Überweisung anhand einer Rechung" brauchbar. Wie aus dem Berichtsheft ersichtlich ist wurden auch die fachlichen Hindergründe zur EU-Standard-Überweisung bereits in der Berufsschule behandelt. Durch diese Vorkenntnisse sind der Auszubildenden die Zusammen-setzung einzelnen Komponenten der EU-Standardüberweisung bereits bekannt.
2.2. Adressatenanalyse
Die Auszubildende Birgit Müllerer ist 16 Jahre alt mit Wohnhaft in L.. Sie hat im Juli diesen Jahres die Mittlere Reife an der Realschule in B. mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen.
Birgit begann ihre Ausbildung in der Sparkasse L. zum 1. September 2007 und befindet sich somit momentan im ersten Lehrjahr. Nach den innerbetrieblichen Einführungsseminaren in den ersten beiden Wochen ihrer Ausbildung ist sie nun an ihrer ersten praktischen Ausbildungsstelle in unserer Geschäftsstelle in L. seit ca. acht Wochen im Bereich Kundenservice eingesetzt. In dieser Zeit besuchte die Auszubildende regelmäßig zwei mal pro Woche den Berufsschulunterricht.
Birgit hat eine ausgesprochen gute sowie schnelle Auffassungsgabe und ist sehr interessiert, was durch ihr aktives und konstruktives Fragen erkennbar wird. Ihre genaue, zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise kennzeichnet sie besonders aus. Zudem ist sie im Umgang mit Kunden und Kollegen stets sehr freundlich, zuvor-kommend und höflich. All diese Eigenschaften sind ein Beleg dafür, das Birgit sehr gut für den Beruf der Bankkauffrau geeignet ist. Auch neu Erlerntes kann sie sehr gut einordnen und bei Lernzielkontrollen den Kollegen bzw. Ausbildern gegenüber schnell und präzise wiedergeben.
Nur bei der Umsetzung von neuen Tätigkeiten in der Praxis im Kundenkontakt hat sie häufig noch etwas Anlaufschwierigkeiten. Trotz Verstehen und mehrfachen, fehler-freien Übens ist sie oftmals noch etwas ängstlich vor der ersten praktischen An-wendung des neu Erlernten im Beisein des Kunden. Diese Angst wird sich unseres Erachtens aber im Verlauf der weiteren praktischen Ausbildung und Erfahrungen im Umgang mit Kunden durch ein stärker werdendes Selbstvertrauen der Auszu-bildenden legen.
Der Entwicklungsstand von Birgit ist gemessen an ihrem Alter als normal einzustufen.
2.3. Lernort
Die Unterweisung findet nicht am Arbeitsplatz der Auszubildenden, der sich direkt hinter dem Schalter im Servicebereich der Geschäftsstelle befindet, sondern in einem Besprechungszimmer in der Geschäftsstelle in L. statt. Der Ort wurde ausgewählt, da hier die Unterweisung in Ruhe durchgeführt werden kann, ohne vom laufenden Kundenverkehr gestört zu werden. In der Praxis wird die zu erlernende Tätigkeit „Ausfüllen der EU-Standard-Überweisung anhand einer Rechung“ jedoch in der Regel direkt am Schalter im Beisein des Kunden durchgeführt.
Es steht ein Tisch mit mehreren Stühlen zur Verfügung, an dem der Ausbilder mit der Auszubildenden ungestört die Unterweisung durchführen kann.
Die Raumtemperatur sowie die Beleuchtung entsprechen den Richtlinien.
2.4. Unterweisungszeitpunkt und Dauer
Für die Unterweisung habe ich mit Birgit einen festen Termin am Mittwoch um 9.30 Uhr drei Tage zuvor, damit auch eine ausreichende Vorbereitungszeit gegeben ist, vereinbart. Diesen Zeitpunkt für die Unterweisung habe ich bewusst gewählt, da die physiologische Leistungskurve und somit auch die geistige Aktivität, Lernbereitschaft und Aufnahmefähigkeit von 08.00 bis 11.00 Uhr und somit auch während der Durchführung der Unterweisung am höchsten ist. Die Unterweisung findet nach der 4-Stufen-Methode statt, wobei die Stufen eins bis drei eine Dauer von ca. 15 Minuten einnehmen werden. Für die anschließende Übungsphase (Stufe 4) werden nochmals 20 Minuten eingeplant, wobei das neu Erlernte gleich geübt werden kann, damit sich das Wissen verfestigt. Eine Pause ist aufgrund der kurzen Dauer der Unterweisung nicht eingeplant.
2.5. Didaktische Analyse (Einordnung der Ausbildungseinheit)
Das Thema dieser Unterweisung ist gemäß der derzeit gültigen Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau vom 30.12.1997 Gegen- stand der Berufsausbildung.
Der Ausbildungspunkt ist unter § 3 „Ausbildungsberufsbild“ dieser Verordnung dem Unterpunkt 3.3 „Internationaler Zahlungsverkehr“ zuzuordnen.
Dieser Unterpunkt 3.3 des § 3 ist der Verordnung zudem im Ausbildungsrahmenplan in seiner sachlichen Gliederung zu entnehmen, wodurch das Unterweisungsthema in den Bereich c) „Kunden über nicht dokumentäre Auslandszahlungen beraten“ genauer eingeordnet werden kann.
Gemäß dem Ausbildungsrahmenplan in seiner zeitlichen Gliederung ist die Ver- mittlung des Unterpunktes 3.3 im vierten bis sechsten Monat des 3. Ausbildungs-jahres vorgesehen. Aus folgenden didaktischen Gründen verlegen wir jedoch den Ausbildungsbaustein „Ausfüllen einer EU-Standard-Überweisung anhand einer Rechung“ in den dritten Monat des ersten Ausbildungsjahres vor:
1. Die Auszubildende hat das Themas „EU-Standard-Überweisung“ bereits in der Berufsschule behandelt, wodurch die didaktische Parallelität zur Berufsschule gewährt bleibt. Das fachliche Hindergrundwissen ist also bereits vorhanden und kann gleich in der Praxis angewandt werden, wodurch es auch besser haften bleibt.
2. Birgit lernte in der letzten Unterweisung das Ausfüllen der Inlandsüberweisung kennen. Das Ausfüllen der Inlandsüberweisung hat sie bereits mehrfach selbstständig fehlerfrei in der Praxis erledigt. Diese Tätigkeit ist mit der, der heutigen Unterweisung vergleichbar, woran man erkennen kann, dass Birgit, obwohl sie sich im ersten Lehrjahr befindet, die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und nicht überfordert wird.
3. Der Vordruck der Inlandsüberweisung ähnelt dem der EU-Standard-Überweisung sehr stark. Lernt Birgit den Vordruck der EU-Standard-Überweisung erst im dritten Ausbildungsjahr kennen, so wie in der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplan angedacht, kann es sein, dass Birgit durch Unwissenheit diese beiden Vordrucke miteinander verwechselt, und bereits vom Kunden ausgefüllte EU-Standard-Überweisungen, die am Schalter abgegeben werden, falsch weiterleitet. Diese Fehler können wir durch eine frühzeitige Unterweisung vermeiden.
All diese Gründe sprechen eben dafür, dass es absolut sinnvoll ist, das Thema „Ausfüllen einer EU-Standard-Unterweisung anhand einer Rechnung“ in den dritten Monat des ersten Ausbildungsjahres vorzuziehen.
In der darauf folgenden Unterweisung wird die Auszubildende eine weitere Variante der Auslandsüberweisung und deren ordnungsgemäßes Ausfüllen kennen lernen, der sog. „Z1-Auftrag“ genannt. Diese benötigen wir als Bank für den Fall, dass einer unserer Kunden eine Auslandsüberweisung durchführen möchte, die jedoch die Kriterien der EU-Standard-Überweisung nicht erfüllt. Diese folgende Lerneinheit baut direkt auf dem Erlernten aus der heutigen Unterweisung auf und vervollständigt das gesamte Thema „Überweisungsaufträge im In- und Ausland bearbeiten“.
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- Citation du texte
- Monika Herrmann (Auteur), 2007, Ausfüllen einer EU-Standard-Überweisung anhand einer Rechnung (Unterweisung Bankkaufmann / -kauffrau), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94441
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