Die Begriffe Rating und Basel II haben im Sprachgebrauch von Unternehmern in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Die durch Basel II hervorgerufenen Veränderungen für eine Bestimmung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen sind heute praktisch weitgehend umgesetzt.
Dies hat zur Folge, dass Unternehmen nur noch in Abhängigkeit von ihrer Bonität Bankkredite erhalten und zwar zu entsprechenden (ggf. ungünstigen) Konditionen.
Dies bringt namentlich für mittelständische Unternehmen, die sich hauptsächlich fremdfinanzieren, eine erschwerte Situation mit sich und damit grundsätzlich einen spezifischen Beratungsbedarf, der inzwischen nicht nur von den (oft im Eigeninteresse handelnden) Banken angeboten wird, sondern auch von externen Institutionen wie z.B. im nationalen Bereich die Creditreform Rating AG, MAR Gesellschaft für Mittelstands- und Ärzterating mbH und die Euler Hermes Rating GmbH oder auch im internationalen Bereich Moody´s, Standard & Poor’s und Fitch Ratings.
Ziel der nachfolgenden Studie ist, aufzuzeigen, wie eine externe Rating-Beratung angelegt ist, wie sie funktioniert, welche (betriebswirtschaftlichen) Funktionen sie erfüllt und wo die Grenzen einer solchen Beratung liegen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Basel II – Die Regelungen des neuen Baseler Eigenkapital Akkord
2.1 Zeitlicher Fahrplan zur Umsetzung von Basel II
2.2 Zielsetzung und Entwicklung der Baseler Empfehlungen
2.3 Der Dreisäulenansatz von Basel II
2.3.1 Erste Säule – Quantitative Eigenkapitalnormen
2.3.2 Zweite Säule – Qualitative Aufsicht
2.3.3 Dritte Säule – Transparenzvorschriften
3 Grundlagen des Ratings
3.1 Ursprung
3.2 Begriffsbestimmung
3.3 Ratingverfahren
3.3.1 Externes Rating
3.3.2 Internes Rating
3.4 Ratingsymbolik
3.5 Ausfallwahrscheinlichkeiten
4 Nutzen und praktische Folgen des Ratings für kleine und mittelständische Unternehmungen (KMU)
4.1 Erläuterung kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
4.2 Nutzen externer Ratings für KMU
4.2.1 Interne Nutzenpotentiale durch externe Ratings
4.2.1.1 Managementinformationen
4.2.1.2 Risikoidentifikation
4.2.2 Externe Nutzenpotentiale durch externe Ratings
4.2.2.1 Erhöhung der Kreditwürdigkeit
4.2.2.2 Verbesserung der Finanzierungskonditionen
4.2.2.3 Steigerung der Unternehmensattraktivität
5. Prozess der Ratingerstellung
5.1 Die Vorbereitungsphase
5.2 Die Analyse- und Bewertungsphase
5.3 Die Kommunikationsphase
5.4 Die Wiederholungsphase
6. Fallbeispiel eines externen Ratings
6.1 Allgemeine qualitative Informationen
6.2 Allgemeine quantitative Informationen
6.3 Teilrating I: Wirtschaftliche Verhältnisse
6.4 Teilrating II: Qualitative Unternehmensbewertung
6.5 Teilrating III: Branchen-, Produkt- und Umfeldanalyse
6.6 Das Ratinggutachten
6.7 Unternehmensziele aufgrund des Ratinggutachtens
7. Grenzen des Ratings
8. Fazit
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Problemstellung
Die Begriffe Rating und Basel II haben im Sprachgebrauch von Unternehmern in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Die durch Basel II hervorgerufenen Veränderungen für eine Bestimmung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen sind heute praktisch weitgehend umgesetzt.
Dies hat zur Folge, dass Unternehmen nur noch in Abhängigkeit von ihrer Bonität Bankkredite erhalten und zwar zu entsprechenden (ggf. ungünstigen) Konditionen.
Dies bringt namentlich für mittelständische Unternehmen, die sich hauptsächlich fremdfinanzieren, eine erschwerte Situation mit sich und damit grundsätzlich einen spezifischen Beratungsbedarf, der inzwischen nicht nur von den (oft im Eigeninteresse handelnden) Banken angeboten wird, sondern auch von externen Institutionen wie z.B. im nationalen Bereich die Creditreform Rating AG, MAR Gesellschaft für Mittelstands- und Ärzterating mbH und die Euler Hermes Rating GmbH oder auch im internationalen Bereich Moody´s, Standard & Poor’s und Fitch Ratings.[1]
Ziel der nachfolgenden Studie ist, aufzuzeigen, wie eine externe Rating-Beratung angelegt ist, wie sie funktioniert, welche (betriebswirtschaftlichen) Funktionen sie erfüllt und wo die Grenzen einer solchen Beratung liegen können.
2. Basel II – Die Regelungen des neuen Baseler Eigenkapital Akkord
2.1 Zeitlicher Fahrplan zur Umsetzung von Basel II
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[2][4][5]
2.2 Zielsetzung und Entwicklung der Baseler Empfehlungen
Vor fast 20 Jahren wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 vorgelegt, diese wurde kurz Basel I genannt[6]. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1975 gegründet und setzt sich aus den Vertretern der Zentralbanken der Länder und den nationalen Bankenaufsichtsbehörden zusammen, sein Sitz befindet sich in Basel bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich. Aufgabe des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist die Vereinbarung bankaufsichtlicher Standards.[7]
Der Auslöser zur Erstellung von Basel I war die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Staaten darüber, dass das Eigenkapital der Banken weltweit auf einen tiefen und somit gefährlichen Stand gefallen war. Eigenkapital wird von den Banken benötigt, um eventuelle Verluste auffangen zu können.[8] Ist das Eigenkapital der Banken aufgebraucht durch Tilgungsausfälle von Krediten, droht die Insolvenz der Bank.[9]
Genauer Inhalt des ersten Baseler Akkord (Basel I) war im Einzelnen, dass die Kreditinstitute für die Vergabe von Krediten an ihre Kunden ein Eigenkapital in Höhe von einheitlichen 8% (Solvabilitätskoeffizient)[10] der Forderungen hinterlegen mussten.[11] Wie bereits erwähnt, werden diese 8% Eigenkapital von den Banken benötigt, um eventuelle Verluste, bedingt z.B. durch ihre Kreditvergabe bzw. Kreditvergabepolitik, aufzufangen. Ebenso wie für Unternehmen gilt für Banken, dass ihre Eigenkapitalausstattung ausreichend sein muss, um den Risiken ihres Geschäftes standhalten zu können,[12] es dient als unverzichtbares Instrument für die eigene Stabilität.[13]
Für den einheitlichen Hinterlegungssatz von 8% war die Höhe der Kreditsumme unbedeutend, ebenso für wen der Kredit bereitgestellt wurde bzw. welcher Bonität der Kunde entsprach.[14] Einzige Ausnahmen waren Kredite an öffentliche Kreditnehmer, hier war keine Eigenkapitalunterlegung erforderlich, und Kredite an Kreditinstitute, für diese mussten nach Basel I 1,6%, also 20% von der Bemessungsgrundlage 8%, hinterlegt werden.[15]
Der Nachteil einer solchen, wie oben genannter Pauschalbewertung ist in den Effekten einer Quersubventionierung zu finden, was bedeutet, das Unternehmen mit einer guten Bonität und geringem Zahlungsausfall das höhere Ausfallrisiko der Unternehmen mit schlechter Bonität finanzieren.[16]
Das Konsultationspapier von 1988 bewährte sich in den Anfängen der neunziger Jahre gut, doch nach und nach entwickelte sich verstärkt Kritik, da Basel I einer risikogerechten Betrachtung von Kreditrisiken nicht gerecht wurde.[17] Diese nicht risikogerechte Betrachtung hatte in den neunziger Jahren einige Bankenpleiten zur Folge, das Finanzsystem wurde durch die Schieflagen ganzer Länder wie z.B. Argentinien in Gefahr gebracht. Die Vorschriften von Basel I mussten überdacht werden,[18] so begann der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 1999 mit der Arbeit an Basel II, um so eine risikogerechtere Regelung zu finden.
Anfang 2001 wurde durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das zweite Baseler Konsultationspapier veröffentlicht. Dieses stützt sich auf die Eigenkapitalvereinbarung von Basel I und stellt eine Weiterentwicklung dieses ersten Papiers dar.[19]
Gemäß dieser neuen Vorschrift werden Banken künftig stärker als je zuvor ihre Kreditkonditionen und Kreditspielräume von der Bonität[20] ihrer Kreditnehmer abhängig machen. Eine entsprechende Einstufung der Kunden erfolgt durch ein so genanntes Rating. Diese Überprüfung jedes einzelnen Schuldners ist notwendig, da die Banken künftig selbst für risikobehaftete Kredite ein höheres Eigenkapital vorweisen müssen.[21]
Seit 2001 und dem zweiten Konsultationspapier gilt, dass für die Berechnung der Eigenkapitalforderungen die tatsächliche Bonität der Kreditnehmer berücksichtigt wird.
Bei Kreditnehmern mit hoher Bonität wird die Kreditsumme mit einem Bonitätsgewicht weit unter 100% in die Berechnung des einbehaltenen Eigenkapitals eingehen, dagegen bei Kreditnehmern mit geringerer Bonität mit weit mehr als 100%.[22]
Folgendes Beispiel anhand einer Berechnung im Standardansatz macht die Wichtigkeit einer hohen Bonität und somit eines guten Ratingergebnisses für die Kreditaufnahme deutlich.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A und B wird jeweils ein Kredit über 1 Mio. € gewährt. Laut Ratingergebnis verfügt A über eine sehr gute Bonität, die Zahlungsfähigkeit von B ist mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.
Anhand der Zuordnung von Bonitätseinstufungen zu Risikogewichten für Kredite an Unternehmen könnten die Kreditinstitute die richtige Eigenkapitalgröße pro Kreditvergabe wählen.
Abb. 1: Risikogewichtung beim Standardansatz
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Füser, K. / Heidusch, M.: Rating – Einfach und schnell zur erstklassigen Positionierung Ihres Unternehmens, Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, Niederlassung Planegg / München, 2003, S. 40
Die in der obigen Tabelle genannte Risikogewichtung beträgt bei A 50% und bei B 150%. Insgesamt werden 160.000 € Eigenkapital der Bank gebunden, aufgeteilt in 40.000 € für A und 120.000 € für B.
Als Resultat kann Kreditnehmer A mit günstigeren Konditionen als den Standard 8% rechnen, B hingegen wird einen höheren Zins zahlen müssen.[23]
2.3 Der Dreisäulenansatz von Basel II
Der Neue Baseler Eigenkapitalakkord stützt sich zur Erreichung der angestrebten Ziele auf ein sich gegenseitig verstärkendes[24] 3 Säulen Konzept.[25]
Abb. 2: Das Drei-Säulen-Konzept
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Füser, K. / Gleißner, W: Rating-Lexikon, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, 2005, S. 124
2.3.1 Erste Säule – Quantitative Eigenkapitalnormen
Den Hauptbestandteil der neuen Eigenkapitalvereinbarung stellt die erste Säule mit ihren Eigenkapitalvorschriften dar. Hier sind die Regeln zur Festlegung der Mindestkapitalanforderungen für Banken festgelegt.[26]
Wie auch schon bei früheren Kreditvergaben beträgt die Mindesteigenkapitalquote 8%[27], dies entspricht konzeptionell der bisher geltenden Eigenkapitalvereinbarung[28], jedoch weist die neue Vereinbarung eine konsequentere und risikogerechtere Ausrichtung auf.[29] Berücksichtigt werden Kredit-, Markt- und operationelle Risiken.[30] Somit wird nicht jeder Kredit mit dem gleichen %-Satz der Eigenkapitalunterlegung vergeben, vielmehr wird zur besseren Bemessung ein Ratingurteil mit der Aussage über die vorhandene Bonität herangezogen.[31]
Abb. 3: Gewichtungsfaktoren für eine risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung von Banken nach dem Standardansatz
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M.: Rating – Wie Sie sich effizient auf Basel II vorbereiten, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, 2003, S. 24
Aus Abbildung 3 wird deutlich, welchen Einfluss die unterschiedlichen Rating Kategorien auf die Höhe der Eigenkapitalunterlegung haben. So muss ein Kreditinstitut künftig für einen Kreditnehmer der Rating Kategorie AAA nicht wie bisher 8%, sondern 1,6% (20% von 8%) Eigenkapital hinterlegen. Während das Kreditinstitut bei einem Ratingurteil von B- 12% Eigenkapital hinterlegen muss, dass entspricht 150% der ursprünglichen 8%.[32]
2.3.2 Zweite Säule – Qualitative Aufsicht
Die zweite Säule von Basel II definiert das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Process - SRP), bei dem die Bankenaufsicht (BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)[33] regelmäßig die Einhaltung der Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken überwacht.[34]
Die wesentlichen Ziele des SRP sind die Ermutigung der Banken, ihre internen Verfahren zur Beurteilung der institutsspezifischen Risikosituation zu verbessern, sowie eine kontinuierliche Optimierung einer angemessenen Kapitalausstattung. Einzig durch den Dialog zwischen Banken und Aufsehern ist es möglich, die Bankenaufsicht in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage einer Gesamtbankbeurteilung Maßnahmen zu ergreifen, die, falls nötig, über die Mindestkapitalanforderungen von 8% hinausgehen.[35]
2.3.3 Dritte Säule – Transparenzvorschriften
Die dritte Säule der Neuen Eigenkapitalvereinbarung soll durch erweiterte Offenlegungspflichten der Banken eine Stärkung der Marktdisziplin hervorrufen.
Einer wirksamen Offenlegung liegt die Erwartung zu Grunde, dass den Marktteilnehmern so ein tiefer Einblick in das Risikoprofil und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung eines Kreditinstitutes gewährt werden.[36]
Um die Markttransparenz sicherzustellen, sind die Banken mit einigen Offenlegungsvorschriften bzw. –pflichten in verschiedenen Bereichen belegt worden. So müssen die Banken ihre Kredit-, Markt-, operationelle Risiken und Zinsänderungsrisiken offen legen, um Marktteilnehmern Einsicht in eingegangene Risiken zu gewähren. Weiterhin müssen die Eigenkapitalausstattung, die Eigenkapitalstruktur und der Anwendungsbereich der Neuen Eigenkapitalvereinbarung aufgedeckt werden.[37]
3 Grundlagen des Ratings
3.1 Ursprung
Im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung von Schuldnern trat im angloamerikanischen Sprachraum der Begriff Rating schon 1849 auf, die Bradstreet´s Improved Commercial Agency bewertete Kunden mit ihrem Commercial Credit Rating. Dies war der Vorläufer des heutigen Kredit-Ratings.
Im Jahr 1909, 9 Jahre nach Gründung der John Moody & Company, wurde ein von John Moody erfundenes Ratingsystem eingeführt, das sich der auch heute noch gebräuchlichen Skala von A-C bediente.
1922 startete Fitch Investors Service mit einer Ausdehnung des Ratings auf alle Emittenten, auch den privaten.
1941 kam es zum Zusammenschluss der Standard & Poor´s Corporation, die bis heute, neben Moody´s Investors Service, zu den weltweit führenden und anerkannten Ratingagenturen zählt.[38]
Die ersten Ratingagenturen in Deutschland wurden Ende der neunziger Jahre gegründet, diese beschäftigen sich mit dem Rating kleiner und mittelständischer Unternehmen.[39]
3.2 Begriffsbestimmung
Der Begriff Rating leitet sich von dem englischen Verb „to rate“ ab, was auf Deutsch die Bedeutung von „einschätzen“ bzw. „bewerten“ hat.[40] Das englische Nomen „Rate“ steht für „Quote“ oder „Verhältniszahl“.[41] Ziel des Ratings ist die Bewertung der Bonität eines Unternehmens.[42] Das Wort Rating wird überwiegend dann benutzt, wenn ein Untersuchungsobjekt in Bezug auf eine bestimmte Zielsetzung bewertet oder in eine ordinale Rangordnung gebracht wird.[43] Im Falle eines Unternehmensratings werden hierzu quantitative Informationen aus der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung sowie hauptsächlich qualitative Informationen zur Unternehmensführung, Unternehmensplanung oder über das Branchenumfeld zu einer Art Kennzahl komprimiert und anhand von Symbolen in eine international gebräuchliche Finanzsprache übersetzt.[44] Zentraler Aspekt des Ratings ist immer das Einschätzen des Kreditrisikos, am Ende eines Ratingverfahrens erhält man die unabhängige Aussage über die zukünftige Fähigkeit eines Unternehmens zur Tilgung und Verzinsung seiner Schulden.[45]
[...]
[1] Vgl. Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 375
[2] Der Basler Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Zentralbanken sowie der Bankenaufsichtsbehörden der G10 Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz und USA) sowie den Aufsichtsbehörden Spaniens und Luxemburgs.
[3] Vgl. Wambach, M. / Rödl, B. (2001), S. 20
[4] Vgl. Munsch, M. / Weiß, B. (2002), S. 41
[5] Vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2003), S.36
[6] Vgl. Wambach, M. / Rödl, B. (2001), S. 19
[7] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 13 f.
[8] Vgl. Wambach, M. / Rödl, B. (2001), S. 19
[9] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 13
[10] Def. Solvabilitätskoeffizient: Prozentuales Verhältnis zwischen dem haftenden Eigenkapital und den gewichteten Risikoaktiva
[11] Vgl. Everling, O. (2001), S. 101
[12] Vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2003), S. 34
[13] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 15
[14] Vgl. Everling, O. (2001), S. 102
[15] Vgl. Munsch, M. / Weiß, B. (2002), S. 40
[16] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 18
[17] Vgl. Everling, O. (2001), S. 102
[18] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 13 f.
[19] Vgl. Everling, O. (2001), S. 102
[20] Def. Bonität: Aussage über die Fähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen
[21] Vgl. Gleißner, W. / Füser, K. (2003), S. 16
[22] Vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2003), S. 36 ff.
[23] Vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2003), S. 38 ff
[24] Vgl. Presber, R. / Strengert, U. (2002), S. 194
[25] Vgl. Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 123
[26] Vgl. Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 124
[27] Vgl. Presber, R. / Strengert, U. (2002), S. 196
[28] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 23
[29] Vgl. Presber, R. / Strengert, U. (2002), S. 196
[30] Vgl. Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 124
[31] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 24
[32] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 24
[33] Vgl. Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 124
[34] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 32
[35] Vgl. www.bundesbank.de /bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule2.php
[36] Vgl. Presber, R. / Strengert, U. (2002), S. 198
[37] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 34 f.
[38] Vgl. Hundt, I. / Neitz, B. / Grabau, F.-R. (2003), S. 15
[39] Vgl. Schneck, O. / Morgenthal, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 49
[40] Vgl. Nagel, K. / Stalder, J. (2002), S. 11
[41] Vgl. Munsch, M. / Weiß, B. (2002), S. 14
[42] Vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2003), S. 27
[43] Vgl. Wambach, M. / Rödl, B. (2001), S. 49
[44] Vgl. Hundt, I. / Neitz, B. / Grabau, F.-R. (2003), S. 15
[45] Vgl. Nagel, K. / Stalder, J. (2002), S. 11
- Citar trabajo
- Christina Weitz (Autor), 2007, Rating für den Mittelstand im Licht bankexterner Beratung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94298
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