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Der Internationale Gerichtshof

Título: Der Internationale Gerichtshof

Trabajo de Seminario , 2007 , 18 Páginas , Calificación: 1,3

Autor:in: Sylvana Schulze (Autor)

Derecho - Derecho europeo e Internacional, Derecho internacional privado
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1. Was ist der IGH?
1.1 Geschichte
1.1.1. Vorgänger. Der Ständige Internationale Gerichtshof
Der Ständige Internationale Gerichtshof wurde durch Artikel 14 der Satzung des Völkerbundes mit Sitz in Den Haag durch Statut vom 13./16.12.1920 errichtet. Bis September hatte jeder Gründungsstaat das Statut ratifiziert. Der Ständige Internationale Gerichtshof bestand von 1920 bis 1946. Der Völkerbund als 1919 begründeter völkerrechtlicher Zusammenschluss von 63 Nationen (beachte: nicht die USA) bezweckte die Sicherung des Weltfriedens vor allem durch Rüstungsbeschränkungen und Maßnahmen gegen Angriffskriege. Obwohl vom Völkerbund gegründet war der Gerichtshof kein Teil davon; es gab nur eine geschlossene Verbindung zwischen beiden dahingehend, dass Rat und Generalversammlung periodisch die Gerichtshof-mitglieder wählten und Rat und Generalversammlung berechtigt waren, Gutachten vom Gerichtshof anzufordern. Ein Mitgliedstaat des Völkerbundes war nicht automatisch Partei im Statut. Der Ständige Internationale Gerichtshof war zuständig für alle dem Völkerrecht unterliegenden internationalen Streitfragen. Voraussetzung war, dass sich die Parteien seiner Gerichtsbarkeit unterworfen hatten. Weiterhin erstreckte sich seine Zuständigkeit auf die in internationalen Abkommen besonders bezeichneten Angelegenheiten und für gutachterliche Äußerungen über die ihm vom Völkerbundsrat oder die Bundesversammlung vorgelegten Streitfragen oder sonstigen Angelegenheiten. Insgesamt hat er 30 Streitfälle behandelt, wobei 22 durch 32 Urteile entschieden wurden. 26 gutachterliche Stellungsmaßnahmen wurden abgegeben. Somit übte der Ständige Gerichtshof sowohl eine rechtliche Funktion als auch eine beratende Funktion aus. Seine Spruchbildung hat wesentlich zur Klärung und Fortbildung des Völkerrechts beigetragen. Er entwickelte eine echte Rechtssprechung sowie Regeln und Techniken zur Beilegung von Streitigkeiten und bestimmte Verfahrensweisen im internationalen Procedere. Der Ständige Internationale Gerichtshof repräsentierte somit eine Gemeinschaft und ein internationales Rechtssystem, mehr als andere internationale Tribunale es vorher vermocht hatten.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Was ist der IGH?

1.1 Geschichte

1.1.1. Vorgänger. Der Ständige Internationale Gerichtshof

1.1.2. Gründung des IGH

1.2. Geschichtliche Hintergründe

1.3. Basisdokumente

2. Administration

2.1. Mitglieder des IGH

2.2 Richter des IGH

2.3. Kammern

3. Arbeitsweise des IGH

3.1 Procedere

3.2. Rechtsfindung und Urteilskraft

3.2.1. Voraussetzungen

3.2.2. Rechtsquellen

3.2.3 Rechtsauslegung

3.2.4 Bindungswirkung

4. Kontrolle durch den IGH

4.1 Definition von gerichtlicher Kontrolle

4.2 Kontrollkompetenz des IGH gegenüber Streitparteien

4.3 Kontrollkompetenz des IGH gegenüber UN – Sicherheitsrat

5. Beispielsfall Liechtenstein/Deutschland 2001

5.1 Sachverhalt der liechtensteinischen Klage

5.2 Verfahrensgang

5.3. Urteil am 10.02.2005

6. Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle, Arbeitsweise und Kontrollfunktion des Internationalen Gerichtshofs (IGH) als richterliches Hauptorgan der Vereinten Nationen und analysiert anhand eines konkreten Rechtsstreits die Wirksamkeit seiner Rechtsprechung im Völkerrecht.

  • Historische Entwicklung des IGH
  • Struktureller Aufbau und Administration des Gerichts
  • Rechtsquellen und Auslegungsmethoden des Völkerrechts
  • Die Kontrollkompetenzen des IGH gegenüber Staaten und UN-Organen
  • Fallanalyse des Verfahrens Liechtenstein gegen Deutschland

Auszug aus dem Buch

3.2. Rechtsfindung und Urteilskraft

Nur Staaten dürfen Rechtsstreitigkeiten vorbringen. Gegenstand der Streitigkeiten können sein Vertragsauslegungen, Fragen des Völkerrechts, Ermittlung von Tatsachen, die bei Beweis eine Verletzung einer internationalen Pflicht darstellen und Festlegungen hinsichtlich Art und Umfang geschuldeter Wiedergutmachung. Nicht als Parteien zugelassen sind Individuen, regierungsunabhängige Organisationen, staatliche oder private Körperschaften (Artikel 34 des IGH - Statuts). Hiervon bilden der Heilige Stuhl, der Malteserorden und das Deutsche Rote Kreuz eine Ausnahme. Ein Staat kann jedoch in einem konkreten Fall für einen seiner Bürger tätig werden und den Gerichtshof anrufen gegen einen anderen Staat wegen Verletzung nationaler Ziele. Der Internationale Gerichtshof unterscheidet sich vom Internationalen Strafgerichtshof. Er besitzt keine Zuständigkeit zur Verfolgung von Individuen, die Straf-taten begangen haben. Der IGH ist kein Strafgericht. Die Zuständigkeit des IGH ist generell und unterscheidet sich von speziellen Tribunalen, die Klagen von Individuen zulassen wie der EUGH in Luxemburg und der EMRK in Straßbourg. Es handelt sich um keinen obersten Gerichtshof für nationale Gerichtshöfe. Der IGH agiert nicht als letzte Möglichkeit für Individuen und ist somit kein Revisionsgericht für internationale Tribunale. Er hört sich Streitigkeiten an, die von einem oder mehreren Staaten vorgebracht werden oder erstellt Gutachten zu Rechtsfragen auf Antrag eines der fünf Organe bzw. einer der sechzehn Sonderorganisationen der UNO, die zur Einreichung solcher Anträge berechtigt sind.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Was ist der IGH?: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entstehung des IGH aus dem Völkerbund sowie die grundlegenden rechtlichen Dokumente seiner Existenz.

2. Administration: Hier wird der organisatorische Aufbau des Gerichtshofs, die Zusammensetzung der Richterschaft und die Arbeit in Kammern erläutert.

3. Arbeitsweise des IGH: Das Kapitel beschreibt das gerichtliche Verfahren, die Rechtsquellen sowie die Methoden der Rechtsauslegung und die Bindungswirkung der Urteile.

4. Kontrolle durch den IGH: Hier werden die Kontrollkompetenzen des Gerichts sowohl gegenüber souveränen Streitparteien als auch gegenüber Organen wie dem UN-Sicherheitsrat analysiert.

5. Beispielsfall Liechtenstein/Deutschland 2001: Anhand dieses konkreten Verfahrens wird die praktische Anwendung der IGH-Rechtsprechung und die Hürden der Zuständigkeit verdeutlicht.

6. Ausblick: Das abschließende Kapitel reflektiert den Beitrag des IGH zur völkerrechtlichen Entwicklung und diskutiert Forderungen zur Stärkung seiner Rolle.

Schlüsselwörter

Internationaler Gerichtshof, IGH, Völkerrecht, UN-Charta, Rechtsstreitigkeiten, Gerichtliche Kontrolle, Ständiger Internationaler Gerichtshof, Souveränität, Klageverfahren, Rechtsquellen, Friedliche Streitbeilegung, Liechtenstein, Deutschland, Urteilsbindung, Rechtsauslegung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit bietet eine umfassende Einführung in das System des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und untersucht seine Funktion als zentrales Organ für die Beilegung internationaler Konflikte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die historische Genese, den Aufbau, die prozessualen Abläufe, die Kontrollbefugnisse sowie die völkerrechtliche Bedeutung des IGH.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Arbeitsweise des IGH, seine Rolle bei der Rechtsfortbildung und die Wirksamkeit seiner Kontrollfunktion innerhalb der internationalen Ordnung aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Primärquellen wie dem IGH-Statut, der UN-Charta sowie einer exemplarischen Auswertung eines konkreten Rechtsfalls.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die administrative Organisation, die methodische Arbeitsweise bei der Urteilsfindung und die spezifischen Kontrollbefugnisse gegenüber Staaten und Sicherheitsrat.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Völkerrecht, Zuständigkeitsklausel, IGH-Statut, Bindungswirkung von Urteilen und internationale Gerichtsbarkeit.

Warum konnte Liechtenstein gegen Deutschland vor dem IGH klagen?

Das Fürstentum Liechtenstein klagte, um Eigentumsrechte seiner Staatsbürger bezüglich Vermögenswerten zu schützen, die unter Berufung auf die Benes-Dekrete konfisziert worden waren.

Wie endete der Beispielsfall Liechtenstein/Deutschland 2005?

Der IGH wies die Klage Liechtensteins ab, da er sich für das Verfahren gegen Deutschland als nicht zuständig erklärte, da die zugrunde liegenden Maßnahmen nicht deutscher Rechtsnatur waren.

Hat der IGH eine direkte Vollstreckungsgewalt?

Nein, der IGH besitzt keine eigene Vollstreckungskompetenz; er ist für die Durchsetzung seiner Urteile auf den politischen Willen der Parteien und gegebenenfalls den UN-Sicherheitsrat angewiesen.

Final del extracto de 18 páginas  - subir

Detalles

Título
Der Internationale Gerichtshof
Universidad
University of Applied Sciences Berlin
Calificación
1,3
Autor
Sylvana Schulze (Autor)
Año de publicación
2007
Páginas
18
No. de catálogo
V94278
ISBN (Ebook)
9783640105847
ISBN (Libro)
9783640163625
Idioma
Alemán
Etiqueta
Internationale Gerichtshof
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Sylvana Schulze (Autor), 2007, Der Internationale Gerichtshof, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94278
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