1. Was ist der IGH?
1.1 Geschichte
1.1.1. Vorgänger. Der Ständige Internationale Gerichtshof
Der Ständige Internationale Gerichtshof wurde durch Artikel 14 der Satzung des Völkerbundes mit Sitz in Den Haag durch Statut vom 13./16.12.1920 errichtet. Bis September hatte jeder Gründungsstaat das Statut ratifiziert. Der Ständige Internationale Gerichtshof bestand von 1920 bis 1946. Der Völkerbund als 1919 begründeter völkerrechtlicher Zusammenschluss von 63 Nationen (beachte: nicht die USA) bezweckte die Sicherung des Weltfriedens vor allem durch Rüstungsbeschränkungen und Maßnahmen gegen Angriffskriege. Obwohl vom Völkerbund gegründet war der Gerichtshof kein Teil davon; es gab nur eine geschlossene Verbindung zwischen beiden dahingehend, dass Rat und Generalversammlung periodisch die Gerichtshof-mitglieder wählten und Rat und Generalversammlung berechtigt waren, Gutachten vom Gerichtshof anzufordern. Ein Mitgliedstaat des Völkerbundes war nicht automatisch Partei im Statut. Der Ständige Internationale Gerichtshof war zuständig für alle dem Völkerrecht unterliegenden internationalen Streitfragen. Voraussetzung war, dass sich die Parteien seiner Gerichtsbarkeit unterworfen hatten. Weiterhin erstreckte sich seine Zuständigkeit auf die in internationalen Abkommen besonders bezeichneten Angelegenheiten und für gutachterliche Äußerungen über die ihm vom Völkerbundsrat oder die Bundesversammlung vorgelegten Streitfragen oder sonstigen Angelegenheiten. Insgesamt hat er 30 Streitfälle behandelt, wobei 22 durch 32 Urteile entschieden wurden. 26 gutachterliche Stellungsmaßnahmen wurden abgegeben. Somit übte der Ständige Gerichtshof sowohl eine rechtliche Funktion als auch eine beratende Funktion aus. Seine Spruchbildung hat wesentlich zur Klärung und Fortbildung des Völkerrechts beigetragen. Er entwickelte eine echte Rechtssprechung sowie Regeln und Techniken zur Beilegung von Streitigkeiten und bestimmte Verfahrensweisen im internationalen Procedere. Der Ständige Internationale Gerichtshof repräsentierte somit eine Gemeinschaft und ein internationales Rechtssystem, mehr als andere internationale Tribunale es vorher vermocht hatten.
Inhaltverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Was ist der IGH?
1.1 Geschichte
1.1.1. Vorgänger. Der Ständige Internationale Gerichtshof
1.1.2. Gründung des IGH
1.2. Geschichtliche Hintergründe
1.3. Basisdokumente
2. Administration
2.1. Mitglieder des IGH
2.2 Richter des IGH
2.3. Kammern
3. Arbeitsweise des IGH
3.1 Procedere
3.2. Rechtsfindung und Urteilskraft
3.2.1. Voraussetzungen
3.2.2. Rechtsquellen
3.2.3 Rechtsauslegung
3.2.4 Bindungswirkung
4. Kontrolle durch den IGH
4.1 Definition von gerichtlicher Kontrolle
4.2 Kontrollkompetenz des IGH gegenüber Streitparteien
4.3 Kontrollkompetenz des IGH gegenüber UN – Sicherheitsrat
5. Beispielsfall Liechtenstein/Deutschland 2001
5.1 Sachverhalt der liechtensteinischen Klage
5.2 Verfahrensgang
5.3. Urteil am 10.02.2005
6. Ausblick
7. Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Was ist der IGH?
1.1 Geschichte
1.1.1. Vorgänger. Der Ständige Internationale Gerichtshof
Der Ständige Internationale Gerichtshof wurde durch Artikel 14 der Satzung des Völkerbundes mit Sitz in Den Haag durch Statut vom 13./16.12.1920 errichtet. Bis September hatte jeder Gründungsstaat das Statut ratifiziert. Der Ständige Internationale Gerichtshof bestand von 1920 bis 1946.[1] Der Völkerbund als 1919 begründeter völkerrechtlicher Zusammenschluss von 63 Nationen (beachte: nicht die USA) bezweckte die Sicherung des Weltfriedens vor allem durch Rüstungsbeschränkungen und Maßnahmen gegen Angriffskriege.[2] Obwohl vom Völkerbund gegründet war der Gerichtshof kein Teil davon; es gab nur eine geschlossene Verbindung zwischen beiden dahingehend, dass Rat und Generalversammlung periodisch die Gerichtshof-mitglieder wählten und Rat und Generalversammlung berechtigt waren, Gutachten vom Gerichtshof anzufordern.[3] Ein Mitgliedstaat des Völkerbundes war nicht automatisch Partei im Statut. Der Ständige Internationale Gerichtshof war zuständig für alle dem Völkerrecht unterliegenden internationalen Streitfragen. Voraussetzung war, dass sich die Parteien seiner Gerichtsbarkeit unterworfen hatten.[4] Weiterhin erstreckte sich seine Zuständigkeit auf die in internationalen Abkommen besonders bezeichneten Angelegenheiten und für gutachterliche Äußerungen über die ihm vom Völkerbundsrat oder die Bundesversammlung vorgelegten Streitfragen oder sonstigen Angelegenheiten. Insgesamt hat er 30 Streitfälle behandelt, wobei 22 durch 32 Urteile entschieden wurden. 26 gutachterliche Stellungsmaßnahmen wurden abgegeben.[5][6] Somit übte der Ständige Gerichtshof sowohl eine rechtliche Funktion als auch eine beratende Funktion aus. Seine Spruchbildung hat wesentlich zur Klärung und Fortbildung des Völkerrechts beigetragen. Er entwickelte eine echte Rechtssprechung sowie Regeln und Techniken zur Beilegung von Streitigkeiten und bestimmte Verfahrensweisen im internationalen Procedere.[7] Der Ständige Internationale Gerichtshof repräsentierte somit eine Gemeinschaft und ein internationales Rechtssystem, mehr als andere internationale Tribunale es vorher vermocht hatten.
1.1.2. Gründung des IGH
Der Internationale Gerichtshof, IGH oder auch ICJ (engl. International Court of Justice) wurde 1946 durch Satzung der Vereinten Nationen anstelle des Ständigen Inter-nationalen Gerichtshofes in den Haag durch Statut vom 26.06.1946 und Verfahrensordnung vom 06.05.1946 errichtet.[8] Nicht als Neugründung, sondern durch Umwandlung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes, der 1946 seine Arbeit einstellte.[9] Der IGH ist “richterliches Hauptorgan” der Vereinten Nationen (Artikel 92 der Satzung der Charta der Vereinten Nationen). Vor dem IGH können klagen oder verklagt werden alle Mitglieder der Vereinten Nationen bzw. Staaten, die dem Statut des IGH beigetreten sind oder sich im Einzelfall der Entscheidung des IGH unterwerfen. Eine Verpflichtung, den IGH anzurufen, besteht grundsätzlich nicht.[10] Der IGH ist nur zuständig für Rechtsstreitigkeiten, nicht für politische Streitigkeiten. Die Abgrenzung ist oft sehr kompliziert und bereitet im Einzelfall oft große Schwierigkeiten.[11]
1.2. Geschichtliche Hintergründe
Der Völkerbund stellte 1939 mit Beginn des Zweiten Weltkrieges seine Tätigkeit ein. Dies hatte somit auch ernste Konsequenzen für den Ständigen Internationalen Gerichtshof, bekannt auch als Periode verminderter Aktivität. Die letzte Sitzung fand am 04.12.1939 statt und beschäftigte sich mit der Niederlegung der Tätigkeit. Es erfolgten keine weiteren Richterwahlen.[12] Unvermeidlich war, dass unter Kriegsbedingungen Gedanken über eine Zukunft und eine neue politische Ausrichtung erfolgen mussten. 1942 deklarierten die USA und Großbritannien das Re - Establishment eines internationalen Gerichtshofes nach dem Krieg. Die endgültige Entscheidung wurde 1946 in San Fransisco getroffen unter Teilnahme von 50 Staaten. Ein völlig neuer Gerichtshof wurde befürwortet als grundlegendes Organ der UN. Grund hierfür war, das verschiedene Staaten, die im Statut des Ständigen Internationalen Gerichtshofes beteiligt waren, nicht in San Francisco präsent wurden und umgekehrt. Dagegen sind alle Mitgliedstaaten der UN ipso facto Parteien im Statut des Gerichtshofes.[13] San Francisco brach nicht mit der Vergangenheit, sondern bewährte Teile des Ständigen Internationalen Gerichtshofes blieben erhalten. Das Statut des IGH basiert auf dem seines Vorgängers und integriert große Parts. Die Notwendigkeit der Gründung des IGH resultierte aus der Inaktivität des Ständigen Internationalen Gerichtshofes während des Krieges. Noch im Oktober 1945 wurden Maßnahmen zur Sicherstellung des Archivtransfers getroffen. Im April 1946 nahm der IGH offiziell seine Arbeit auf.[14]
[...]
[1] Vgl. Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1993), Bd. 21, S. 82
[2] Creifelds Rechtswörterbuch ( 1999), S. 1473
[3] Vgl. http://www.icj-cij.org/court/index.php?p1=1&p2=1 S. 2. Stand 10.09.2007
[4] Vgl. Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1993), Bd. 21, S. 82
[5] Vgl. Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1993), Bd. 21, S. 83
[6] Vgl. http://www.icj-cij.otg/court/index.php?p1=1&p2=1 S. 2 Stand 10.09.2007
[7] Vgl. http://www.icj-cij.org/court/index.php?p1=1&p2=1 S. 3 Stand 10.09.2007
[8] Vgl. Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1993), Bd. 10, S. 575
[9] Creifelds Rechtswörterbuch ( 1999), S. 682
[10] Vgl. ebd.
[11] Vgl. ebd.
[12] Vgl. http://www.icj-cij.org/court/index.php?p1=1&p2=1 S. 3 Stand 10.09.2007
[13] Vgl. http://www.icj-cij.org/court/index.php?p1=1&p2=1 S. 3 Stand 10.09.2007.
[14] Vgl. ebd.
- Citar trabajo
- Sylvana Schulze (Autor), 2007, Der Internationale Gerichtshof, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94278
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