Die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich betätigen. Das kann in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform, wie der Anstalt des öffentlichen Rechts, dem Eigenbetrieb, der öffentlichen Einrichtung oder dem Regiebetrieb erfolgen oder in einer privatrechtlichen Rechtsform, wie der GmbH oder der AG. Gerade wenn sich die Kommune in einer privaten Rechtsform wirtschaftlich betätigt, stellt sich die Frage nach den Rechtsschutzmöglichkeiten der privaten Konkurrenten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Rechtswege
a) Zivilrechtsweg
b) Verwaltungsrechtsweg
3 Statthafte Klageart
4 Klagebefugnis
a) Grundgesetz
b) Gemeindliches Schädigungsverbot
c) Kommunalrechtliche Vorschriften
i) Öffentlicher Zweck
ii) Verhältnis zur Leistungsfähigkeit
iii) Subsidiaritätsprinzip
iv) Marktanalyse
4 Fazit
Literaturverzeichnis
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