Im Studiengang „Sozialmanagement“ an der Berufsakademie Heidenheim lag der
Schwerpunkt meiner praktischen Tätigkeit in den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
des Förderwerks St. Elisabeth in Augsburg. Ziel dieser Maßnahmen ist
die Unterstützung benachteiligter und lernbehinderter junger Menschen auf ihrem
Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört neben der Qualifizierung bis hin zur
Ausbildungsreife auch die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
Eine effektive Unterstützung erfordert eine flexible und individuelle Anpassung der
verschiedenen Maßnahmenangebote. Das Förderwerk St. Elisabeth bietet ein
Angebotsspektrum, das von schulischer Zusatzförderung in Kleingruppen bis zu
psychologisch-therapeutischen Einzelmaßnahmen reicht. Grundlage für die Zusammenstellung
von Angeboten zu einer individuellen Qualifizierungsplanung ist die
Bedarfsermittlung. Einerseits wird der Bedarf durch erfahrene Mitarbeiter im Umgang
mit den Jugendlichen im Arbeitsgeschehen bestimmt, andererseits durch die so
genannte Eignungsanalyse erfasst, einem umfangreichen Diagnosesystem.
Dieses Diagnosesystem ist ein Qualitätsmerkmal der Einrichtung und dient bei der
Belegung durch die Agentur für Arbeit als wichtiges Argument. In Zeiten der
finanziellen Knappheit im sozialen Bereich, ist die Diagnostik, neben dem Aspekt der
individuellen Förderung, auch für das wirtschaftliche Bestehen der Einrichtung von
großer Bedeutung.
Ziel dieser Arbeit ist es, das vorhandene Diagnosesystem zu überprüfen und
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dies soll einerseits die individuelle
Anpassung verbessern und andererseits den Einsatz der vorhandenen Ressourcen
optimieren.
In Kapitel II werde ich das Förderwerk St. Elisabeth und in Kapitel III speziell die
Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vorstellen. Die Einrichtung und die
Berufsvorbereitung bilden den Rahmen für die weiteren Gliederungspunkte. Das
Klientel der Einrichtung und somit die Probanden der Eignungsanalyse bilden junge
Menschen mit Lernbehinderung. In Kapitel IV werden zum Begriff Lernbehinderung
verschiedene Definitionen vorgestellt, Merkmale aufgeführt und Ursachen
beschrieben. Das Erreichen der Ausbildungsreife ist oberstes Ziel der Maßnahme
und ihre Merkmale Gegenstandsbereich der Diagnostik. In Kapitel V wird der Begriff
der Ausbildungsreife definiert und anschließend ein Kriterienkatalog vorgestellt.
Gliederung
I. Einleitung
II. Gesamtkonzept des Förderwerks St. Elisabeth
1. Berufsbildungswerk Augsburg
2. Berufsschule
3. Wohnen
4. Berufsbegleitender Dienst und Übergangshilfen
III. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
1. Rahmenbedingungen der Berufsvorbereitung
1.1 Rechtliche Grundlage
1.2 Fachkonzept neue Förderstruktur
1.3 Maßnahmenverlauf
1.4 Ziele
1.5 Zielgruppe
1.6 Personelle Besetzung
2. Praktische Umsetzung des Fachkonzepts
2.1 Grundstufe
2.2 Förderstufe
2.3 Übergangsqualifizierung
3. Bemerkung zum Fachkonzept
IV. Lernbehinderung
1. Definition
1.1 Orientierung am Bildungswesen
1.2 Leistungs- und verhaltensorientierter Ansatz
1.3 Dynamischer Begabungsbegriff
1.4 Interaktionsansatz
1.5 Kognitionswissenschaftliche Ansatz
2. Merkmale
3. Ursachen
3.1 Entwicklungs- und lernerschwerende biologische Faktoren
3.2 Entwicklungs- und lernerschwerende Umwelteinflüsse
3.3 Ungünstige schulische Lehr- und Lernbedingungen
4. Bedeutung für die berufliche Förderung
V. Ausbildungsreife
1. Entstehung einer einheitlichen Definition
1.1 Definition Ausbildungsreife
1.2 Kriterienkatalog - Merkmale der Ausbildungsreife
1.2.a) Schulische Basiskenntnisse und Psychologische Leistungsmerkmale
1.2.b) Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit
VI. Diagnostik
1. Psychodiagnostik
1.1 Psychologische Tests
1.2 Gütekriterien psychologischer Tests
1.3 Klassifikation von Testverfahren
2. Indikationsdiagnostik
3. Eignungsdiagnostik
3.1 Methodik der Eignungsdiagnostik
3.2 Einhaltung der Güterkriterien im Förderwerk St. Elisabeth
3.2.1 Lernbehinderung
3.2.2 Kriterien psychologischer Diagnostik
4. Von der Diagnostik zur „Pädagnostik“
VII. Profil- AC
1. Entstehung des Systems „Profil“
2. Begriff der Kompetenz
3. Modularer Aufbau der Kompetenzanalyse
4. Das Kompetenzmodell
4.1 Die Grundlagen
4.2 Merkmalskatalog
4.2.1 Potenzial
4.2.2 Wertesystem
4.2.3 Methodenkompetenz
4.2.4 Kulturtechnische Kompetenz
4.2.5 Fach- und Sachkompetenz
4.2.6 Sozialkompetenz
4.2.7 Selbstkompetenz
4.2.8 Handlungskompetenz
5. Verfahren der Kompetenzermittlung
5.1 Standardisierte Testverfahren
5.2 Systematische Beobachtung und Beurteilung
5.3 Schätzskalen
5.4 Aufgaben und Rollenspiel
6. Das Kompetenzprofil
7. Berufsspezifische Anforderungsprofile
8. Die Kompetenzanalyse
8.1 Kompetenzanalyse und -entwicklung
8.2 Der Kompetenzbericht
9. Die Kompetenzentwicklung
9.1 Die Individuelle Förderplanung
10. Ermittlung statistischer Vergleichswerte
VIII. Eignungsanalyse im Förderwerk St. Elisabeth
1. Auswahl der Module
1.1 CFT 20-R
1.2 Routine und Tempo (hamet2)
1.3 Lerntypentest
1.4 Wertefragebogen
1.5 Methodenkompetenz (Schritt für Schritt)
1.6 Kulturtechnische Kompetenz
1.6.1 Schultest Deutsch I und II
1.6.2 Instruktionsverständnis und Umsetzung (hamet2)
1.6.3 Schultest Mathematik I und II
1.7 Fach- und Sachkompetenz (hamet2)
1.7.1 Werkzeugeinsatz und -steuerung einfach
1.7.2 Werkzeugeinsatz und -steuerung komplex
1.7.3 Wahrnehmung und Symmetrie
1.7.4 Messgenauigkeit und Präzision
1.8 Sozialkompetenz
1.9 Selbstkompetenz
1.9.1 Persönlichkeitstest MPT-J
1.9.2 Aufmerksamkeits-Belastungs-Test d2
1.10 Vernetztes Denken - Fehlersuche und Problemerkennung (hamet2)
2. Darstellung und Verwendung der Ergebnisse
Proband 1: Testergebnisse
Arbeitsergebnisse
Beobachtungsergebnisse
Ergebnisse hamet 2
Prognose
Proband 2: Testergebnisse
Arbeitsergebnisse
Beobachtungsergebnisse
Ergebnisse hamet 2
Prognose
IX. Schlussbemerkung
1. Zusätzliche Einsatzmöglichkeiten der Module
2. Zusammenstellung und Durchführung
3. Ausblick
X. Abbildungsverzeichnis
XI. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Im Studiengang „Sozialmanagement“ an der Berufsakademie Heidenheim lag der Schwerpunkt meiner praktischen Tätigkeit in den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen des Förderwerks St. Elisabeth in Augsburg. Ziel dieser Maßnahmen ist die Unterstützung benachteiligter und lernbehinderter junger Menschen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört neben der Qualifizierung bis hin zur Ausbildungsreife auch die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
Eine effektive Unterstützung erfordert eine flexible und individuelle Anpassung der verschiedenen Maßnahmenangebote. Das Förderwerk St. Elisabeth bietet ein Angebotsspektrum, das von schulischer Zusatzförderung in Kleingruppen bis zu psychologisch-therapeutischen Einzelmaßnahmen reicht. Grundlage für die Zusam- menstellung von Angeboten zu einer individuellen Qualifizierungsplanung ist die Bedarfsermittlung. Einerseits wird der Bedarf durch erfahrene Mitarbeiter im Umgang mit den Jugendlichen im Arbeitsgeschehen bestimmt, andererseits durch die so genannte Eignungsanalyse erfasst, einem umfangreichen Diagnosesystem.
Dieses Diagnosesystem ist ein Qualitätsmerkmal der Einrichtung und dient bei der Belegung durch die Agentur für Arbeit als wichtiges Argument. In Zeiten der finanziellen Knappheit im sozialen Bereich, ist die Diagnostik, neben dem Aspekt der individuellen Förderung, auch für das wirtschaftliche Bestehen der Einrichtung von großer Bedeutung.
Ziel dieser Arbeit ist es, das vorhandene Diagnosesystem zu überprüfen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dies soll einerseits die individuelle Anpassung verbessern und andererseits den Einsatz der vorhandenen Ressourcen optimieren.
In Kapitel II werde ich das Förderwerk St. Elisabeth und in Kapitel III speziell die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vorstellen. Die Einrichtung und die Berufsvorbereitung bilden den Rahmen für die weiteren Gliederungspunkte. Das Klientel der Einrichtung und somit die Probanden der Eignungsanalyse bilden junge Menschen mit Lernbehinderung. In Kapitel IV werden zum Begriff Lernbehinderung verschiedene Definitionen vorgestellt, Merkmale aufgeführt und Ursachen beschrieben. Das Erreichen der Ausbildungsreife ist oberstes Ziel der Maßnahme und ihre Merkmale Gegenstandsbereich der Diagnostik. In Kapitel V wird der Begriff der Ausbildungsreife definiert und anschließend ein Kriterienkatalog vorgestellt. Dieser wurde auf Grundlage der Ergebnisse des Expertenkreises des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland erarbeitet und an die Besonderheiten der Klientel angepasst. Kapitel VI umschreibt den Bereich psychologischer Diagnostik und Eignungsdiagnostik sowie die Weiterentwicklung zur „Pädagnostik“1. Hauptgegenstand dieser Arbeit ist das diagnostische Assessment- Center-Verfahren „Profil- AC“. In Kapitel VII werden Entstehung, Grundlagen und Gegenstandsbereich dieses Verfahrens vorgestellt. Die modulare Gestaltung ermöglicht eine Anpassung an die Rahmenbedingungen. In Kapitel VIII gebe ich einen Überblick über die Modulzusammenstellung und die Umsetzung im Förderwerk St. Elisabeth. Anhand zweier Kompetenzprofile beschreibe ich die Entwicklung von Prognosen über den Maßnahmenerfolg einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Kapitel IX zeigt abschließend noch nicht genutzte Einsatzmöglichkeiten des Testverfahrens, aber auch seine Grenzen.
II. Gesamtkonzept des Förderwerks St. Elisabeth
Das Förderwerk St. Elisabeth in Augsburg ist eine Einrichtung zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration behinderter und benachteiligter Menschen.
Mit einer Vielzahl von Angeboten der Qualifizierung und Unterstützung, deren Intensität und Dauer sehr verschieden ist, können passgenaue Konzepte für Menschen dieses Personenkreises entwickelt und praktisch umgesetzt werden. Wesentlich ist dabei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Höchstmaß an Eigenbeteiligung und Eigenentscheidung den Prozess der Qualifizierung und Förderung mit gestalten können.
Die Kostenträger der Maßnahmen sind in der Regel die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise bei den schulischen Maßnahmen die Regierungsbehörde.
Das Förderwerk St. Elisabeth arbeitet nach anerkannten Qualitätsstandards und ist seit 1999 nach der DIN EN ISO 9001ff zertifiziert. Als Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft - Träger ist die Katholische Jugendfürsorge Augsburg - weiß sie sich dem christlichen Menschenbild und den Grundwerten, die christlichem Denken und Handeln entsprechen, verpflichtet.
Zum Förderwerk St. Elisabeth gehören:
1. Das Berufsbildungswerk Augsburg einschließlich des Internats
2. Die Prälat-Schilcher-Berufsschule
3. Der Berufsbegleitende Dienst
4. Die Übergangshilfen
5. Die Trainingsmaßnahme
1. Berufsbildungswerk Augsburg
Im Berufsbildungswerk Augsburg werden etwa 200 lern- und mehrfachbehinderte Jugendliche und junge Erwachsener beruflich qualifiziert und zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss geführt. Ein Schwerpunkt des Berufsbildungswerks liegt in dem besonderen Angebot der Ausbildung und beruflichen Rehabilitation junger Frauen. Derzeit liegt die Teilnehmerquote der Frauen bei etwa 2/3. 50 junge Menschen werden in den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen elf Monate lang auf eine Berufsausbildung vorbereitet oder so qualifiziert, dass sie eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen können. In den Fällen, in denen dieses Ziel nicht erreicht werden kann, werden entsprechende Kontakte zur Aufnahme einer Tätigkeit auf einem beschützten Arbeitsplatz hergestellt. In einer Findungsphase lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle Berufsfelder der später im Berufsbildungswerk möglichen Ausbildung kennen. Sie lernen ihre eigenen Interessen und Neigungen durch konkretes Handeln kennen und erhalten unmit- telbare Rückmeldungen über eine eventuelle Eignung. Die in dieser Zeit stattfin- denden individuellen Entwicklungs- und Entfaltungsprozesse stellen eine fundierte und tragfähige Berufswahl sicher.
Etwa 150 junge Menschen befinden sich in der Ausbildung in den eigenen Ausbildungsbetrieben vor Ort. Sie erlernen einen anerkannten Ausbildungsberuf in der üblicherweise für den jeweiligen Beruf vorgesehenen Zeit und erhalten am Ende bei erfolgreicher Prüfung vor unabhängigen Prüfungsausschüssen durch die zuständigen Stellen (Handwerkskammer, IHK, Regierung) ihre Gesellen- oder Facharbeiterbriefe.
Das Berufsbildungswerk Augsburg bietet folgende Ausbildungen an:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1 Übersicht der Ausbildungsberufe im Förderwerk St. Elisabeth
2. Berufsschule
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Berufsbildungswerks besuchen die Prälat- Schilcher-Berufsschule, eine private anerkannte Berufsschule zur individuellen Lernförderung. Die Berufsschule befindet sich wie fast alle Betriebe des Berufs- bildungswerks auf dem Gelände des Förderwerks St. Elisabeth. Insgesamt besuchen etwa 700 Schülerinnen und Schüler die Prälat-Schilcher-Berufsschule. Neben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Berufsbildungswerks sind dies so genannte "externe Schüler", die den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb außer- halb der Einrichtung absolvieren (etwa 350 Jugendliche) und Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsvorbereitungsjahr (etwa 100 Jugendliche) bzw. eine externe Berufsvorbereitende Maßnahme (etwa 50 Jugendliche) besuchen.
3. Wohnen
Im Berufsbildungswerk gibt es unterschiedliche Wohnformen mit insgesamt 117 Wohnplätzen. Im Internat auf dem Gelände des Förderwerks St. Elisabeth befinden sich Wohneinheiten mit 8 bis 12 Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohnern. Außerdem stehen Wohnplätze in zwei Außenwohngruppen sowie Plätze für betreutes Wohnen außerhalb des Geländes zur Verfügung. Auch für junge Mütter mit Kindern besteht die Möglichkeit, durch individuell zu vereinbarende Formen der Kinder- betreuung eine Ausbildung im Berufsbildungswerk zu absolvieren. Vielfältige Angebote der Lernförderung, der Freizeitgestaltung und der unterstützenden Begleitung bei der Alltagsbewältigung kennzeichnen das Angebot im Wohnen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Berufsbildungswerks werden auf dem Weg zum Ziel der Berufsbildenden Maßnahmen begleitet. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen steuern den Prozess der Rehabilitationsmaßnahme, indem sie die Entwicklungen für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer an den verschiedenen Lernorten zusammenführen und vor dem Hintergrund dieser Zusammenschau die künftigen Schritte an diesen Lernorten planen und überwachen. Der psychologische Dienst unterstützt die einzelnen Prozesse durch diagnostische Erhebungen, Beratung und therapeutische Angebote für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie durch Beratung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im „Zentrum zur individuellen Lernförderung" (ZiF) stehen weitere unterstützende Angebote zur Lernförderung, zur Bewegungstherapie und Gesundheitspädagogik beziehungsweise zur Begleitung in besonderen Belastungssituationen zur Verfügung. Hier ist auch die Krankenstation angesiedelt.
4. Berufsbegleitender Dienst und Übergangshilfen
Der Berufsbegleitende Dienst ist Teil des Integrationsfachdienstes der Katholischen Jugendfürsorge Augsburg. Er bereitet Absolventinnen und Absolventen, insbesondere Menschen mit Schwerbehinderung und solchen, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind, auf das Ausscheiden aus dem Berufsbildungswerk vor und unterstützt sie bei der Eingliederung in Beruf und Gesellschaft.
Die Übergangshilfen unterstützen ebenfalls Absolventinnen und Absolventen des Berufsbildungswerks bei der Arbeitsplatzsuche.2
III. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
1. Rahmenbedingungen der Berufsvorbereitung
1.1 Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Leistungen zur Teilhabe ergibt sich aus dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), maßgeblich für die Teilhabe am Arbeitsleben ist das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III):
§ 19 SGB III Behinderte Menschen
Abs. 1 Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.
1.2 Fachkonzept neue Förderstruktur
Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen richten sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Berufsausbildung noch nicht ermöglicht.
Die Maßnamen entsprechen nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen dieses Personenkreises und sind durch sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet. Sie dienen der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Kompetenz. Die Vermittlung dieser Grundlagen erfolgt einerseits durch die praktische Umsetzung vereinfachter Aufgaben aus dem Ausbildungsbereich sowie durch die Schulung theoretischer Grundkenntnisse. Um die Qualität dieser Fördermaßnahme zu gewährleisten, müssen die Ziele schriftlich im Qualifizierungsplan festgehalten werden und durch die Bildungsbegleitung kontinuierlich überprüft werden. Sie müssen an der Person ausgerichtet, flexibel und individuell auf Fähigkeiten, Kenntnisse und Neigungen der Klienten ausgerichtet sein. Eine betriebsnahe Qualifizierung soll gewährleistet sein. Als Grundlage für eine individuelle Zielsetzung dient die Eignungsanalyse, eine umfassende Diagnostik in den ersten Wochen der Maßnahme.
1.3 Maßnahmenverlauf
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Durch die Modularisierung der Maßnahme in verschiedene Stufen soll die Vermittlungsquote in Ausbildung und Arbeit erhöht werden. So ist es möglich, bei ausreichender Qualifizierung die Maßnahme vorzeitig zu beenden, um in den Arbeitsmarkt zu vermitteln und somit Kosten zu sparen.
1.4 Ziele
- das individuelle Leistungsvermögen zu entwickeln
- die berufliche und soziale Handlungskompetenz zu stärken
- die Eignungs- und Berufsfindung zu unterstützen
- Hinführen zu einem nachträglichen Hauptschulabschluss
- um damit den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen.
Die ganzheitliche Förderung erfolgt durch:
- werkpraktische Erprobung in verschiedenen Berufsfeldern (Handwerk, Hauswirtschaft, Hotelgaststättengewerbe, Gartenbau, Verkauf, Beikoch)
- allgemein bildenden und fachtheoretischen Unterricht in der Förderberufsschule (innerhalb der Einrichtung)
- intensive sonder- und sozialpädagogische Betreuung
- therapeutische Begleitung
- bedarfsgerechte Qualifizierungsplanung mit Bildungsbegleitung
1.5 Zielgruppe
- Zur Zielgruppe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
- Zur Zielgruppe zählen insbesondere
- noch nicht ausbildungsreife Jugendliche
- junge Menschen mit fehlender Berufseignung,
- junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
- junge Menschen mit Behinderung,
- Un- und Angelernte,
- sozial Benachteiligte,
- junge Menschen mit Migrationshintergrund,
- Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.
Die im Fachkonzept beschriebene Zielgruppe umfasst eigentlich alle Jugendlichen, die ihre Regelschulzeit abgeschlossen haben und kein Ausbildungsverhältnis bzw. Arbeitsverhältnis gefunden haben. Da das Förderwerk St. Elisabeth auf den Klienten- kreis mit Lernbehinderung, also Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, speziali- siert ist, vermitteln die Arbeitsagenturen vorwiegend Jugendliche aus Förderschulen in die BVB-Maßnahme.
(ca. 90 % aus Förderschulen und 10% aus Hauptschulen).
Wie bereits beschrieben, ist es ein Trugschluss zu glauben, dass Förderschüler und sehr schlechte Hauptschüler zugleich lernbehindert sind. Mit Hilfe der ausführlichen Eignungsdiagnostik zeigte sich in den vergangenen Jahren ein anderes Bild. Ca. 20% der Jugendlichen des Förderlehrgangs und der Berufsvorbereitenden Bildungsmaß- nahmen waren in den ersten Wochen und in der Eignungsdiagnostik auffallend leistungsschwach. Für sie bestand auf Grund massiver geistiger oder motorischer Mängeln keinerlei Berufs- beziehungsweise Ausbildungschance. Bei dieser Teil- gruppe geht es primär darum einen Übergang in eine wohnortnahe WFMB Maß- nahme (Werkstatt für Menschen mit Behinderung) zu schaffen und die Jugendlichen, wenn möglich, mit Qualifizierungsbausteinen (Qualifizierungen in beruflichen Teilbereichen) weiterzuqualifizieren.
Für BVB-Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die nach der Maßnahme nicht in Ausbildung oder Anlerntätigkeit vermittelt werden können (ca. 20 %) ist es sinnvoll die Maßnahme um weitere sechs Monate zu verlängern (Übergangsqualifizierung), um die fehlenden Fertigkeiten und Kenntnisse aufzuholen, die für eine Ausbildung oder eine Arbeitstelle notwendig sind.
1.6 Personelle Besetzung
Die Koordination übernimmt Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung und der Bildungsbegleitung. In den Bereich der sozialpädagogischen Begleitung fallen unter anderem Kriseninterventionen, Reflektionsrunden in den einzelnen Werkstattgruppen und Kompetenztrainings. Die Bildungsbegleitung hat die Funktion, den Rehabilitationsprozess zu steuern und zu überwachen.
In der Koordination beträgt der Betreuungsschlüssel 28:1. Drei pädagogische Mitarbeiter (eine Vollzeitkraft und zwei Halbtagskräfte) sind für 56 Jugendliche zuständig. In den Werkstätten liegt der Betreuungsschlüssel bei 12,5 zu 1. (vier Vollzeitkräfte und 1 Halbtagskraft). Zusätzlich steht bei Bedarf der Psychologische Dienst mit drei Psychologinnen zu Verfügung (2 Vollzeitkräfte und 1 Halbtagskraft).
Um einen kontinuierlichen Austausch zu gewährleisten, wird wöchentlich eine mehrstündige Teamsitzung abgehalten. Hier werden organisatorische Dinge oder wichtige Entwicklungen, aber auch die Situation einzelner Teilnehmerinnen oder Teilnehmer diskutiert. Basis dieser Teams ist das Kernteam (Ausbilder und Sozialpädagogen). Zu wichtigen Themen werden situationsbedingt der psychologische Fachdienst, die Berufschullehrer oder auch die Leitung hinzugezogen.
2. Praktische Umsetzung des Fachkonzepts
Aufgrund der Berufsschulpflicht für nicht Volljährige erhalten die Teilnehmenden Förderberufsschulunterricht in Fächern wie Deutsch, Mathe und Sozialkunde. Die aus den Schulaufgaben resultierenden Noten fließen in die Qualifizierungsplanung mit ein. Besonders schwache Schüler können zusätzlich zum Berufsschulunterricht einzeln oder in Kleingruppen gefördert werden.
Im Folgenden werden Ziele und Methoden der Maßnahmephasen beschrieben.
2.1 Grundstufe
Orientierungsphase (1. - 5. Woche)
Zu Beginn der Maßnahme sollen die Jugendlichen ihre Ängste vor der neuen Situation möglichst schnell überwinden. Dies gelingt zum einen durch Kennenlern- spiele am Willkommenstag, zum anderen durch eine mehrtägige Kennenlernfahrt. In den ersten Tagen können sich die Jugendlichen in den Werkstätten ohne Arbeits- druck an die Räumlichkeiten und die Mitarbeiter gewöhnen. In den darauf folgenden Wochen durchlaufen sie die verschieden Ausbildungsbereiche der Einrichtung und lernen so bei einfachen Aufgaben die spezifischen Anforderungen kennen. Parallel dazu machen sich die Ausbilder ein erstes Bild von den Fähigkeiten der einzelnen Jugendlichen. Ziel dieses Abschnitts ist die Einleitung der Persönlichkeitsförderung und -stabilisierung ebenso wie ein druckfreies Heranführen an das Berufsleben. Dies wird durch exemplarisches Ausprobieren von typischen Tätigkeiten in den jeweiligen Berufsbereichen erreicht und von der Koordination durch Sozialstunden (Training der Schlüsselfertigkeiten) und durch organisierte Exkursionen ergänzt.
Diagnostik (3. Woche)
Im Rahmen der Diagnostik gilt es, mit Hilfe standardisierter Testverfahren den jeweiligen Leistungsstand, Ist-Stand, beziehungsweise die Stärken und Schwächen jedes Teilnehmers zu ermitteln. Getestet wird überwiegend mit standardisierten Verfahren, die auf das Klientel Lernbehinderung abgestimmt sind. Dabei werden folgende Gebiete erfasst: Handwerk (Hamet2), Intelligenz, Lerntypen und Persönlichkeitstests, Selbst- und Fremdeinschätzung, Sozialkompetenz, Interessen und Wertevorstellungen Mit den hieraus gewonnenen Daten ist es möglich, ein individuelles Stärken- und Schwächenprofil zur Verbesserung der Berufswahlentscheidung oder der Eingliederung in Arbeit zu erstellen.
Die Durchführung dieser Test findet unter Anleitung des psychologischen Fachdienstes in Zusammenarbeit aller Mitarbeiter der BvB (3 Psychologinnen, 5 Ausbilder und Ausbilderinnen, 3 Koordinatoren) statt. Für einen reibungslosen Ablauf werden zusätzlich weitere Mitarbeiter hinzugezogen. Alle Beteiligten haben an einer Schulung für die Testung teilgenommen.
Findungsphase (7. Woche - 4. Monat)
In Beratungsgespräche zwischen Koordinator und Jugendlichen wird versucht die persönlichen Neigungen und die ermittelten Testdaten bei der Auswahl von drei Berufen zu berücksichtigen. Diese werden dann bis zum Jahresende vertieft, um den Jugendlichen einen möglichst realistischen Einblick zu geben, sie aber auch mit den Anforderungen, wie beispielsweise der körperlichen Belastung im Gartenbau, zu konfrontieren.
Die in diesem Gespräch vereinbarten Ziele sowie der erforderliche Förderbedarf (beispielsweise schulische Förderung oder Selbstbewusstseinstraining) werden schriftlich im Qualifizierungsplan festgehalten. Dies ist nötig, um in späteren Entwicklungsgesprächen Fortschritte und Defizite zu erkennen (Bildungs-Controlling).
Im Gegensatz zur Orientierungsphase liegt der Schwerpunkt während der Werk- stattzeiten in der Förderung der beruflichen Kompetenzen, also Arbeitstempo, Eigenständigkeit und Genauigkeit. Den arbeitspraktischen Schwerpunkt bilden Beurteilungsgespräche und die Förderung in Kleingruppen. Das gezeigte Arbeitsverhalten wird in jedem Bereich abschließend vom Meister mit dem Jugendlichen reflektiert und es wird ein schriftlicher Beurteilungsbogen erstellt.
Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung findet aber weiter in Form von wöchentlichen Sozialstunden und speziellen Fördergruppen durch die Sozialpädagogen und die Psychologen statt. Hier werden Themen wie Gewalt, Drogen und Sexualität diskutiert, aber auch die soziale Kompetenz durch Gruppenübungen und Rollenspiele gestärkt und wenn nötig das Selbstbewusstsein gefördert.
2.2 Förderstufe (6. - 9. Monat)
Nach dem die Jugendlichen drei Bereiche durchlaufen haben, besprechen sich die Koordinatoren mit den Ausbildern und den Jugendlichen, inwieweit Neigung und Eignung übereinstimmen. Zu den anschließenden Förderplangesprächen werden die zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, die Eltern beziehungsweise die Betreuungsperson und gegebenenfalls die Internatserzieher eingeladen. Inhalt dieser Gespräche ist die Analyse der Möglichkeiten und die Planung des weiteren Maßnahmenverlaufs.
Ziel der Förderphase ist die Hinführung zur Ausbildungsreife. Die Jugendlichen können sich verstärkt in den berufsfeldspezifischen Anforderungen üben und ihre berufliche Kompetenz weiter ausbauen. Die praktische Tätigkeit in den Werkstätten wird durch den berufsbezogenen Fachunterricht ergänzt. Dieser findet im Wochenrhythmus halbtags statt.
Zur Unterstützung im schulischen Bereich gibt es sowohl in der Berufsschule als auch durch die Sozialpädagogen Förderstunden, hauptsächlich in den Fächern Mathematik und Deutsch. Weiterhin finden Sozialstunden statt.
Das individuelle Förderprofil wird vom Koordinator weiter fortgeschrieben. In den Entwicklungsgesprächen, die ca. alle zwei Monate stattfinden, können die persön- liche und berufliche Entwicklung mit dem Jugendlichen reflektiert werden. So kann zum Ende der Maßnahme hin eine individuell passende Entscheidung über die berufliche Zukunft im Rahmen der Möglichkeiten getroffen werden. In besonderen Fällen muss zur Stabilisierung zusätzlich die Hilfe von externen Institutionen, wie beispielsweise psychologische Beratung, externes Antiaggressionstraining, Konflikttraining oder Familienhilfe über das Jugendamt in Anspruch genommen werden.
2.3 Übergangsqualifizierung (Max. 6 Monate)
Für Jugendliche, die bis Ende der Maßnahme die Ausbildungsreife nicht erreichen, bei denen aber Potenzial vorhanden ist, kann die Maßnahme bis zu sechs Monate verlängert werden. In diesem Zeitraum besuchen sie weiterhin die Berufsschule. Der Fachpraktische Bereich wird über Praktika außerhalb der Einrichtung abgedeckt.
3. Bemerkung zum Fachkonzept
Um ein Ziel erreichen zu können ist eine kontinuierliche Überprüfung des Kurses erforderlich. Abweichungen können nur durch Kurskorrekturen ausgeglichen werden.
Als Grundlage für eine individuell angepasste Förderplanung, muss zu Beginn der Maßnahme der Ist-Zustand möglichst ganzheitlich erfasst werden. Dazu dienen die Unterlagen der Agentur für Arbeit, das Vorstellungsgespräch und die Ergebnisse der Eignungsanalyse. Der Ist-Zustand ist Grundlage für die Planung der Fördermaß- nahmen (Zielvereinbarungsgespräch, Qualifizierungsplan -„Zielsetzung und Kurswahl“). Zur Überprüfung der Entwicklung ist die Verränderung ausbildungs- relevanter Merkmale kontinuierlich festzuhalten, dazu dienen Entwicklungs- und Regelgespräche („Kursüberprüfung“). So können Förderungen zusätzlich installiert oder aufgehoben werden („Kurskorrektur“).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2 Maßnahmenverlauf BvB
Die Eignungsanalyse bildet dabei die umfangreichste diagnostische Testung auf Basis standardisierter Verfahren. Grundlegend für diese Testung ist die Berück- sichtigung der Besonderheiten des Klientel mit Lernbehinderung, die Merkmale der Ausbildungsreife und die Einhaltung der Grundsätze psychologischer Diagnostik.
IV. Lernbehinderung
Vorraussetzung für die Teilnahme an der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist die Diagnose Lernbehinderung durch den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit. Für die Effektivität der Arbeit mit dieser Zielgruppe sind deshalb die Beson- derheiten dieses Konstruktes ausschlaggebend. Die Wortwahl Konstrukt erfolgt aus verschiedenen Gründen. Es gibt nicht nur eine gültige Definition zu Lernbehinderung, sondern viele verschiedene; bei den Merkmalen gibt es im Auftreten eine große Varianz an Intensität und Häufung, und auch für die Ursachen einer Lernbehinderung gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Definitionen
Da es in der Literatur keine eindeutige Definition zur Lernbehinderung gibt, werde ich im Folgenden verschiedene Definitionen darstellen, unterteilt nach ihrer begrifflichen Orientierung.
1.1 Orientierung am Bildungswesen
Der Begriff „Lernbehinderung" entstammt dem Bereich der allgemein bildenden Schulen. Im Zuge einer Neuordnung des Sonderschulwesens in den sechziger Jahren wurden die damaligen „Hilfsschulen" in „Schulen für Lernbehinderte" umbenannt. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts empfahlen Binet und Simon Kinder auf Hilfsschulen zu überweisen, bei denen Intelligenzdefizite und Schulversagen festgestellt und gleichzeitig ein oder mehrere Sinnesdefekte ausgeschlossen werden konnten. Darauf gestützt wurde 1973 im Deutschen Bildungsrat Lernbehinderung als Eigenschaft von Schülern definiert, die ein lang andauerndes und umfassendes Schulleistungsversagen ebenso wie Minder- begabung aufweisen und die deswegen in der Grund- und Hauptschule nicht ausreichend gefördert werden können. Unter Minderbegabung verstand der Deutsche Bildungsrat einen Intelligenzquotienten im Bereich der ersten und dritten Standard- abweichung bei Intelligenztests, also zwischen 55 und 85 Punkten3. Ähnliches schlug Wegener mit einem IQ-Bereich zwischen 60 und 90 Punkten als ein Charakteristikum von Lernbehinderung vor4, hier als Abgrenzung von leichteren Graden der Begabungsminderung zur geistigen Behinderung.
Schröder beschreibt Lernbehinderung als „eine spezifische Ausprägung, einen eingegrenzten Teilbereich des Schulversagens“5 und verweist auf das komplexe Zusammenwirken verschiedener psychologischer, sozialer und medizinischer Faktoren.
Die bayerische Schulordnung definiert Lernbehinderung wie folgt:
Sondervolksschulordnung SVSO, §9, Abs.1
„Schulen für Lernbehinderte sind bestimmt für Kinder und Jugendliche, die in ihrem Lernen umfänglich und langdauernd beeinträchtigt sind und dadurch gegenüber der Altersnorm deutlich herabgesetzte Leistungen und häufig auch abweichende Verhaltensnormen aufweisen, die aber imstande sind, in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen ein in sich geschlossenes Bildungsgut mit den für die selbstständige Bewältigung ihres Lebens in Familie, Beruf und Gesellschaft notwendigen Kennt- nissen und Fähigkeiten zu erwerben. Das umfängliche und lang- dauernde Lern- und Leistungsversagen ist in der Regel verbunden mit einem deutlichen, messbaren Intelligenzrückstand oder Ausdruck generalisierter Lernstörungen. Generalisierte Lernstörungen können Ausweitung umschriebener Ausfälle, Schwächen oder Unregel- mäßigkeiten infolge neurologischer Dysfunktionen oder konstitutioneller Schwächen oder ungünstige Reaktion auf schwierige Umweltbe- dingungen oder Ergebnis mangelnder Anregung aus der Umwelt sein“
Definitionen von Lernbehinderung beziehen sich häufig auf die Frage, in welchen Fällen eine sonderpädagogische Förderung nötig erscheint. So beschreiben Kurth und Langfeldt den Bedarf sonderpädagogischer Förderung wie folgt:
„Sonderpädagogische Förderung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglich- keiten so beeinträchtigt sind, daß sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außer-schulischer Maßnahmeträger notwendig sein ... die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie die Entscheidung über den Bildungsweg und den Förderort"6
Einerseits wird Lernbehinderung über das Scheitern an schulischen Leistungsanforderungen definiert, andererseits wird das Schulsystem selbst mit als Ursache gesehen. So ist nach Eberwein Lernbehinderung „kein feststehendes, defizitäres Persönlichkeitsmerkmal, das dem Individuum unabhängig von schulischen Rahmenbedingungen und Leistungsanforderungen zukommt. Sie ist vielmehr eine schulorganisatorische, normabhängige und deswegen relative sowie relationale Bestimmungsgröße, die von Lehrer zu Lehrer, von Schule zu Schule, von Ort zu Ort und von Kultur zu Kultur variiert“7.
1.2 Leistungs- und verhaltensorientierter Ansatz
Kanter bezeichnete 1997 Personen als lernbehindert, die schwerwiegend, umfänglich und lang andauernd in ihrem Lernen beeinträchtigt sind und deutlich normab- weichende Leistungs- und Verhaltensformen aufweisen. Abzugrenzen sei der breite Bereich der Lernstörung. Hier handle es sich um Beeinträchtigungen partieller oder reaktiver Art.8
Hummel und Eser fassten sieben Charakteristika zur Definition von Lernbehinderung zusammen, die wie folgt aufgebaut sind9
1. Lernbehinderung ist ein multifaktoriell bedingtes bio-soziales Interaktions- und Kumulationsprodukt. Sie führt in bestimmten Lernsituationen zu solch umfangreichen, schwerwiegenden und langandauernden Defiziten, dass normabweichende Verhaltens- und Leistungsformen sichtbar werden.
2. Charakteristisch sind ihre vielfältigen, sich gegenseitig verstärkenden hirnorganischen, sozialen und (schul-)pädagogischen Komponenten und ihre vielfältigen Erscheinungsformen mit großen inter- und intrapersonellen Unterschieden. Diagnostisch bedeutsam ist die triadische Kombination aus Schulversagen (in der Regelschule), Intelligenzmangel und altersuntypischer soziale Unreife.
3. Menschen mit Lernbehinderung sind nicht selten als mehrfach- behindert einzuschätzen, da oft gleichzeitig Beeinträchtigungen der Sinne, des Bewegungs- und Stützapparates, der Sprache oder des Verhaltens und Erlebens auffallen.
4. Ihr Selbstwert ist beeinträchtigt und begleitet durch Gefühle der Unzulänglichkeit, die zu Fehlformen der Aggressivität im sozialen Interaktionsgeschehen und/oder Resignation bei Leistungs- anforderungen führen können, nicht selten verstärkt durch offene oder versteckte Diffamierungen und Vorurteile gegenüber den so genannten „geistig minderwertigen“ Menschen.
5. Das Lernverhalten und der Lernaufbau bei Menschen mit einer Lernbehinderung weisen Besonderheiten auf, sind aber nicht von grundsätzlich anderer Art als bei Nichtbehinderten. Sie sind „quantitative Extremvariation“ in Bezug auf Zeit (verlangsamt), Kapazität (merkreduziert, ungenauer auffassend, weniger differenzierend), Abstraktion (weniger strukturiert) und Übertragung (vermindert transfer- bzw. anwendungseffektiv).
6. Die persönliche Bewältigung der individuellen Störungen und die Reaktion der sozialen Umwelt entscheiden letztlich über den erlebten Grad der Behinderung, das heißt über die Stellung und Rolle der betroffenen Person im gesellschaftlichen Leben und ihre Fähigkeit zur aktiven Teilnahme.
7. Damit ist Lernbehinderung u. E. ein breites und vielschichtiges Grenzsyndrom auf dem Kontinuum zwischen geistiger Behinderung im engeren Sinne und Normentwicklung, ohne eine qualitativ eigene, eindeutige und klar abgrenzbare Störungskategorie zu bilden.
Lernbehinderung kann also nicht auf eine einzige Ursache zurückgeführt werden. Ebenso wird sie vom Zusammenhang biologischer Veranlagung und sozialer Interaktion bestimmt und bedarf zu ihrer Klassifikation gesellschaftlicher Normen der Leistung und des Verhaltens als Rahmenbedingungen.
Hummel und Eser weisen darauf hin, dass es kein einheitliches Erscheinungsbild von Lernbehinderung gibt. Die Inhalte einer Diagnostik bedürfen wie schon die Klassifikation einer Normalität als Bezugsgröße. Lernbehinderung ist klar von einer Teilleistungsstörung abzugrenzen, wie beispielsweise Legasthenie oder Dyskalkulie, die selbst jedoch Bestandteile einer Lernbehinderung sein können. Eine negative Schullaufbahn durch fehlende oder mangelhafte Diagnostik, geprägt von Über- forderung und Versagen, führt häufig zu Beeinträchtigungen des Selbstwertes und negativen Deutungsmustern. So werden Ursachen für die schlechten Leistungen nicht etwa in den Umständen, sondern in der eigenen Person gesucht. Durch diese Deutungsmuster können Fehlformen der Aggressivität im sozialen Interaktions- geschehen entstehen. Als wichtige Bezugsgröße für den erlebten Grad der Behinderung, also die subjektiv erlebte Abweichung von der Norm, nennt Eser das soziale Umfeld. Erst durch Interaktion zeigt sich ein Anderssein. Dies ist bei der Bedeutung des Lernortes ein wichtiger Faktor. In Berufsvorbereitenden Maßnahmen bekommen Jugendliche mit Lernbehinderung unter „Gleichen“ das Anderssein nicht voll zu spüren.
Hummel und Eser gehen auf die Definitionen von Kanter (s.o.) oder auch Kobi10 ein, der Lernbehinderung als einen Zustand sieht, dessen „Ort“ im Spannungsfeld zwischen Lernen und Lehren liegt und der durch die Abhängigkeit beider Faktoren voneinander bestimmt wird. Die Grenzen der Lernbehinderung werden hier durch die Regelschulen und der Schule für Menschen mit Behinderung (Förderschule G) gesetzt. Er beschränkt sich jedoch nicht nur auf den Lernförderungsaspekt dieser Definitionen, sondern geht weiter und zeigt auch die sozialen intrapersonellen Merkmale einer Lernbehinderung.
1.3 Dynamischer Begabungsbegriff
Neuere Definitionen von Lernbehinderung versuchen, grundsätzliche Forschungs- ergebnisse zu komplexeren Bedingungsstrukturen für das Entstehen von Schul- leistung bzw. Schulleistungsversagen miteinzubeziehen. Dabei wird Begabung nicht als konstante Größe angesehen, sondern als dynamisch geprägt in Abhängigkeit von Lerngelegenheiten und deren Wahrnehmung durch das Kind. Sie hängt also von der sozialen Umgebung und vom Verhalten des Kindes ab. Dies wird auch als dyna- mischer Begabungsbegriff bezeichnet. Diese Dynamisierung, die sich auch auf die Definition von Lernbehinderung auswirkt, macht es fast unmöglich, hierfür ein Gebiet einzugrenzen. So betont Baier, dass „Lernbehinderung“ als wissenschaftlicher Fach- ausdruck eher „gelehrte Hilflosigkeit“ widerspiegele, da der Terminus ein Phänomen beschreibe, über dessen Entstehung, Erscheinungsweisen und Verlaufsformen nichts Konkretes bekannt sei.
„Biologische, soziale und - nicht zu unterschätzen - schulpädagogische Komponenten sind beim Entstehen von Lernbehinderung (meist ungleich stark) wirksam. Nicht selten bedingen und verstärken sich diese Wirkkräfte in einer Wechselwirkung gegenseitig. Minimale Hirn- schädigungen beispielsweise lassen ein Kind aus einem anregung- sreichen häuslichen Milieu schulisch kaum auffällig werden, während sich eine unzureichende Förderung auf geistigem Gebiet im vorschulischen Bereich für dieses Kind später in der Schule verheerend auswirken muss. Umgekehrt führen häufig sozioökonomische Mängel (zum Beispiel auch mangelhafte Ernährung) zu medizinisch diagnostizierbaren biologischen Ausfällen. Es gibt kein eindeutiges Merkmal, das Lernbehinderung, als eine in sich geschlossene Gruppe, von Nicht-Lernbehinderung unterscheiden lässt. Abgrenzungsprobleme bestehen nicht nur gegenüber Schülern mit Lernschwierigkeiten […] oder Lernstörungen […], sondern auch zu anderen Behindertengruppen wie zum Beispiel den Verhaltensgestörten und in Einzelfällen auch zu den geistig Behinderten.
Lernbehinderungen sind demnach „multifaktoriell bedingte biosoziale Interaktionsund Kumulationsprodukte, die sich in bestimmten schulischen Gegebenheiten als Defizite erweisen“11
1.4 Interaktionsansatz
Bundschuh sieht Lernbehinderte in ihrer „geistigen, emotionalen, sozialen, möglicherweise auch physischen Entfaltung beeinträchtigt, gestört oder behindert“12. Auch hier gilt Behinderung als Abweichung von der Norm, also den Merkmalen des durchschnittlichen oder nichtbehinderten Kindes. Hier wird ebenfalls deutlich, dass Lernbehinderung nicht über ein oder zwei Merkmale, wie etwa Schulleistungsversagen oder Intelligenzquotient, bestimmt werden kann.
Wie Bundschuh nimmt auch Kornmann Abstand von eindimensionalen Definitionen und Erklärungsansätzen und betont die Bedeutung komplexerer Sichtweisen. Die Definitionsschwierigkeit ergibt sich nach ihm daraus, dass Lernbehinderung nicht über Persönlichkeitsmerkmale, die weitgehend als unveränderlich anzusehen sind, festzustellen ist. Lernbehinderung sei vielmehr die Folge längerfristiger Prozesse, für die die jeweiligen schulischen Anforderungen und Leistungserwartungen als Bezugsrahmen dienen.
Kornmann definiert zunächst Lernen als „Prozess zunehmender Erfahrungsbildung aufgrund eines aktiven Austauschs zwischen einem lebenden System und seiner Umwelt“. Dieser Prozess dient als Grundlage für den Erwerb von Kompetenzen wie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Bezeichnend für Lernbehinderung ist, „wenn dieser Prozess der zunehmenden Erfahrungsbildung gestört, unterbrochen, verhindert ist“, was grundsätzlich jedem Menschen widerfahren kann. Dies geschieht, „wenn die Umwelt keine Lerngegenstände oder Lerninhalte bietet, die den individuellen Lernvoraussetzungen angemessen sind“.13
1.5 Kognitionswissenschaftlicher Ansatz
Der kognitionswissenschaftliche Ansatz betont die Defizite in der Metakognition, der Fähigkeit der Reflektion geistiger Erfassungsmethoden, bei Menschen mit Lern- behinderung. Unter Metakognition wird der Bestand an kognitiven Strategien wie Merk-, Lern- oder Lesestrategien sowie das Wissen über die Leistungsfähigkeit und die Funktion des eigenen kognitiven Apparates verstanden. Zum Begriff der Metakognition gehören auch die Regelungs- und Steuerungsprozesse, die situationsbezogen die eigenen Denkvorgänge planen, geeignete Bearbeitungs- strategien auswählen und ausführen und die den kognitiven Prozess auf seine Wirksamkeit überprüfen.14
Im Bezugrahmen solcher Begabungsmodelle, in denen Metakognition eine entscheidende Rolle spielt, lassen sich folgende Charakteristika lernbehinderter bzw. retardierter Kinder festhalten:
1. Retardierte Kinder weisen Defizite in strategischen Verhaltensvoraus- setzungen der Metakognition auf:
- sie kontrollieren und reflektieren ihr eigenes Vorgehen unzureichend.
- sie gehen Aufgaben und Probleme unvorbereitet bzw. unüberlegt an.
- sie überprüfen ihre erreichten Problemlösungen nicht.
Campione (1984) spricht von „ineffizienten Lernern", die zur Problemlösung weniger Strategien anwenden und diese weniger häufig und effektiv einsetzen.
2. In Bezug auf allgemeine Strategien, Emotionalität und Motivation werden bei retardierten Kindern ein negatives Begabungsselbstbild, Meiden von Lernanforderungen und Anstrengungsverzicht sowie eine negative emotionale Besetzung von Lernhandlungen sichtbar. Hierbei spielen auch Sozialisationseinflüsse eine wichtige Rolle.
3. Retardierten Kindern fehlt oft notwendiges (Vor-)Wissen, um neue Informa- tionen einzuordnen und zu verarbeiten. Zudem wird vermutet, dass die Wis- sensbasis bzw. das semantische Gedächtnis weniger gut strukturiert sind, was mit dem sprachlichen Entwicklungsstand zusammenhängt.
[...]
1 Vgl. Kretschmann 2004, S.180-217
2 Vgl. Bundesagentur für Arbeit 2004 S. 5-34
3 Deutscher Bildungsrat 1973
4 http://www.phf.uni-rostock.de
5 Schröder 1990, S. 47
6 http://www.phf.uni-rostock.de
7 Eberwein 1996, S.5
8 Kanter 1977, S.34-64
9 Eser / Hummel 2000, S.297f
10 Kobi 1975, S. 13
11 Baier 1982, S. 154
12 Bundschuh 1996, S. 29
13 Kornmann 1983, S.97
14 Vgl. Neukäter / Schröder 1991, S. 21
- Arbeit zitieren
- Georg Schnurbusch (Autor:in), 2007, Eignungsdiagnostik - Bedeutung der Eignungsdiagnostik für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen im Förderwerk Sankt Elisabeth, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94230
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