Die zahnärztliche Behandlung vollzieht sich aufgrund eines entsprechenden zivilrechtlichen Vertrages zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt bzw. zwischen dem Patienten und dem Träger eines Zahnmedizinischen Versorgungszentrums. Die zahnärztliche Leistung ist regelmäßig eine einheitliche Gesamt-Dienstleistung, im Bereich der Prothetik ist sie unter gewissen Umständen jedoch eine einzelne Werkleistung. Die Erbringung dieser Leistungen kann durch Fehler bei der Planung oder bei der Durchführung "gestört" sein.
Unter anderem die Aspekte solcher "Störungen" und ihre rechtlichen Konsequenzen sind Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung, die 2020 erstmals erschienen war und nunmehr (2023) überarbeitet, ergänzt und aktualisiert worden ist.
Inhalt
Vorwort
Einleitung
I. Medizinischer Behandlungsvertrag
II. Dienstvertragliche vs. werkvertragliche Regeln
1. Zahnprothetik als Bestandteil des Dienstvertrages
2. Zahnersatz als Gegenstand des Werkvertrages
a) Eigenlabor
b) Fremdlabor
c) Abgrenzung
III. Zahnärztliche Gewährleistung
1. Sozialrecht
2. Privatrecht
a) Dienstvertrag
aa) Behandlungsfehler
bb) Korrektur/Nachbesserung
b) Werkvertrag
Abkürzungsverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Wolfgang Neuefeind (Autor:in), 2023, Aspekte des Zahnarztvertrages. Ein Beitrag zum Medizinrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/941727
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