Auch wenn der Reformbedarf in Bezug auf den Sicherheitsrat als hoch einzuschätzen ist, findet er in dieser Arbeit keine Beachtung. Im Rahmen des Weltgipfels von 2005 sollten vielmehr noch einige weitere Herausforderungen gelöst werden, die ebenfalls im Bereich der institutionellen Reform anzusiedeln sind. Die Agenda Boutros Boutros-Ghalis von 1992 wies u. a. auf bestimmte Fähigkeitslücken hin, besonders im Bereich der Friedenskonsolidierung. Dies wurde auf dem Weltgipfel und auch schon vorher ebenfalls erkannt und im Rahmen einer Reform berücksichtigt.
Diese so entstandene Kommission für Friedenskonsolidierung ist Hauptbestandteil der Untersuchung, wobei festgestellt werden soll, ob die Reform aus einer wirklichen Notwendigkeit erfolgte oder in der Konsequenz nur den bürokratischen Apparat der UN erweiterte. Da diese Reform zeitlich erst knapp anderthalb Jahre zurückliegt, ist konsequenterweise noch kein Standardwerk zu der Kommission vorhanden, im Gegensatz dazu ist die Beschäftigung mit der Friedenskonsolidierung als strategischer Ansatz weiter ausgeprägt und deutlich umfassender. Deshalb stellt die Basis die Arbeit mit den entsprechenden UN-Dokumenten dar, d.h. Berichte, Resolutionen und Konzepte. Dahingehend wurde eine Anzahl verwendet, die den Betrachtungszeitraum und die inhaltliche Tiefe angemessen, jedoch nicht umfassend berücksichtigt, da hier in der Breite noch weiteres Material vorhanden ist. Zur Beantwortung der Fragestellung wurde im Schwerpunkt auf Basis der Dokumente eine feste Grundlage geschaffen.
Zuerst wird dabei der Reformprozess überblicksartig betrachtet, mit der Herausarbeitung der Gründe für eine solche Reform. Weitergehend ist die Kommission samt ihrer Struktur und ihrem Aufgabenspektrum zusammengefasst dargestellt, um die Grundlagen für eine weitere Betrachtung zu schaffen. Den Hauptteil der Arbeit macht jedoch die Beschäftigung mit den momentanen Handlungsfeldern aus, an denen durch den Vergleich mit vorhergehenden Engagements die Fähigkeit der Kommission und ihre Effektivität analysiert werden soll, um in Bezug auf die Beantwortung der Fragestellung herauszustellen, ob die institutionelle Reform erfolgreich war oder ob die vorher genutzten Kapazitäten und Ressourcen ausreichend waren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Entstehung der Kommission
2.1. Reformprozess Kofi Annans
2.2. Defizite der Friedenskonsolidierung
3. Die Einrichtung einer Peacebuilding-Commission
3.1. Zusammensetzung und Struktur
3.2. Aufgaben und Ziele
4. Aktuelle Handlungsfelder
4.1. Burundi
4.1.1. Lage und Entwicklung
4.1.2. Konfliktlösung vor der PBC
4.1.3. Auswirkungen der PBC
4.2. Sierra Leone
4.2.1. Lage und Entwicklung
4.2.2. Konfliktlösung vor der PBC
4.2.3. Auswirkungen der PBC
5. Fazit und Schlussbewertung
6. Zusammenfassung
Anhang
I. Dokumente
II. Statistiken und Tabellen
III. Literaturverzeichnis
1. Einführung
Wenn über eine mögliche Reform der Vereinten Nationen (UN) gesprochen wird, assoziiert damit ein Jeder, der sich mit Internationalen Beziehungen auseinandersetzt, eine Umgestaltung der Machtverteilung im Sicherheitsrat, in Erweiterung dazu eine Diskussion um einen ständigen Sitz der Bundesrepublik Deutschland. Tatsächlich erfuhr gerade in diesem Punkt die Diskussion um die Reformierung des Sicherheitsrates bzw. der UN im Jahre 2005 besondere Beachtung, da dort ein umfassender Reformprozess in Gang gesetzt wurde. Auch wenn der Reformbedarf in Bezug auf den Sicherheitsrat als hoch einzuschätzen ist, findet er in dieser Arbeit keine Beachtung. Im Rahmen des Weltgipfels von 2005 sollten vielmehr noch einige weitere Herausforderungen gelöst werden, die ebenfalls im Bereich der institutionellen Reform anzusiedeln sind. Die Agenda Boutros Boutros-Ghalis von 1992 wies u. a. auf bestimmte Fähigkeitslücken hin, besonders im Bereich der Friedenskonsolidierung. Dies wurde auf dem Weltgipfel und auch schon vorher ebenfalls erkannt und im Rahmen einer Reform berücksichtigt.
Diese so entstandene Kommission für Friedenskonsolidierung ist Hauptbestandteil der Untersuchung, wobei festgestellt werden soll, ob die Reform aus einer wirklichen Notwendigkeit erfolgte oder in der Konsequenz nur den bürokratischen Apparat der UN erweiterte. Da diese Reform zeitlich erst knapp anderthalb Jahre zurückliegt, ist konsequenterweise noch kein Standardwerk zu der Kommission vorhanden, im Gegensatz dazu ist die Beschäftigung mit der Friedenskonsolidierung als strategischer Ansatz weiter ausgeprägt und deutlich umfassender. Deshalb stellt die Basis die Arbeit mit den entsprechenden UN-Dokumenten dar, d.h. Berichte, Resolutionen und Konzepte. Dahingehend wurde eine Anzahl verwendet, die den Betrachtungszeitraum und die inhaltliche Tiefe angemessen, jedoch nicht umfassend berücksichtigt, da hier in der Breite noch weiteres Material vorhanden ist. Zur Beantwortung der Fragestellung wurde im Schwerpunkt auf Basis der Dokumente eine feste Grundlage geschaffen.
Zuerst wird dabei der Reformprozess überblicksartig betrachtet, mit der Herausarbeitung der Gründe für eine solche Reform. Weitergehend ist die Kommission samt ihrer Struktur und ihrem Aufgabenspektrum zusammengefasst dargestellt, um die Grundlagen für eine weitere Betrachtung zu schaffen. Den Hauptteil der Arbeit macht jedoch die Beschäftigung mit den momentanen Handlungsfeldern aus, an denen durch den Vergleich mit vorhergehenden Engagements die Fähigkeit der Kommission und ihre Effektivität analysiert werden soll, um in Bezug auf die Beantwortung der Fragestellung herauszustellen, ob die institutionelle Reform erfolgreich war oder ob die vorher genutzten Kapazitäten und Ressourcen ausreichend waren.
2. Entstehung der Kommission
2.1. Reformprozess Kofi Annans
Als der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan im September 2003 die so genannte „Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel“ für die Erarbeitung eines Gutachtens über die Effektivität des Systems der Vereinten Nationen (UN) einsetzte, griff er damit inhaltliche Vorschläge seines Vorgängers Boutros Boutros-Ghali auf. Dieser hatte in seiner „Agenda für den Frieden“ auf den Reformbedarf der UN im Bereich der Friedenssicherung hingewiesen.[1] Die „Hochrangige Gruppe“ setzte sich neben dem Millennium-Gipfel mit Überlegungen im Bereich Institutionen und Strategien auseinander, wobei hier die Ausführungen über die Offenlegung von Kapazitätsmängeln im „Post-Conflict-Peacebuilding“ und dahingehend die Einrichtung einer „Kommission für Friedenskonsolidierung“ (Peacebuilding-Commission) betont werden sollen.[2] Dennoch handelte sich dabei nicht um ein Reformpaket, sondern vielmehr um eine Lagefeststellung unter Berücksichtigung der veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen.[3] Da Kofi Annan der Initiator der Berichte sowohl der Hochrangigen Gruppe als auch des Millennium-Gipfel gewesen ist, bezog er sich auch direkt auf diese im Bericht des Generalsekretärs vom 21.03.2005, um den ihn die Mitgliedsstaaten gebeten hatten.[4] Ohne an dieser Stelle den Bericht Annans wiederzugeben, muss jedoch auf einige Punkte hingewiesen werden.
Das grundsätzliche Bestreben galt der Reformierung der UN als System kollektiver Sicherheit und der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele für 2015. In Annans Reformbericht enthalten waren sowohl die bereits erwähnten institutionellen Reformen, wie die des Sicherheitsrates und der UN-Charta, als auch die strategischen Reformen, wie die Verbesserung der Einhaltung von Menschenrechten und die Bekämpfung jeglicher Formen des Terrorismus.[5] Kofi Annan berief sich dabei mehrmals auf die Initiative eines Großteils der Unterzeichner der Milleniums-Vereinbarung von 2000 und deren Bestreben, diese umzusetzen, d.h. es bestand vor allem eine Übereinkunft über eine notwendige Reform der UN.[6] Obwohl dieser Konsens als Vorraussetzung für eine Reformierung auf multilateraler Basis zu sehen ist, stellt er jedoch nicht das Endprodukt dar. So ist bei der Bewertung von Umfang und Tiefe der bis heute umgesetzten Reformen der UN Vorsicht geboten, da der Reformprozess nicht im Sinne einer bloßen Ausführung von Beschlüssen, sondern als Transformation einer vermeintlich statischen Ordnung zu betrachten ist. Im Folgenden wird deshalb der umfangreiche Reformprozess punktuell im Bereich der Friedenssicherung- und Konsolidierung detailliert analysiert.
2.2. Defizite der Friedenskonsolidierung
Der Begriff der Friedenskonsolidierung wurde von Boutros-Ghali bereits in seiner „Agenda für den Frieden“ geprägt und ist auf die Phase nach einem Konflikt anzuwenden, d.h. hinsichtlich der Eskalationsstufe etwa mit der vorbeugenden Diplomatie zu vergleichen.[7] Im Bericht der Hochrangigen Gruppe wurde zum einen die Bedeutung der Friedenskonsolidierung im Allgemeinen unterstrichen, aber auch zum anderen auf die Gefahren eines Scheiterns wegen fehlender Koordinierung hingewiesen, d.h. bezogen sowohl auf den Einsatz von Ressourcen als auch auf die einheitliche Strategie.[8] Ebenfalls wurde im Zusammenhang mit der Kompetenz der Friedenssicherung auf die Problematik der Zuständigkeit bei befriedeten Einsatzgebieten hingewiesen, da der Sicherheitsrat dieses Aufgabenspektrum von seinem Radarschirm verliere.[9] Somit wäre von einer institutionellen Lücke auszugehen, falls nicht die Zuständigkeit des Sicherheitsrates in diesem Bereich erweitert werde. Zwar ist der Wirtschafts- und Sozialrat in der Lage, lagebezogene Ausschüsse zu bilden, aber deren Koordinations- und Durchsetzungsfähigkeit wurde als unzureichend bezeichnet.[10]
Kofi Annan ging in seiner Beschreibung der Lage noch weiter und unterstreicht die Notwendigkeit der Betonung der Friedenskonsolidierung zur Verhinderung von Kriegen, da er unterstellt, dass „etwa die Hälfte aller Länder, die gerade Kriege überwunden haben, binnen fünf Jahren wieder in die Gewalt abgleiten“[11]. Neben dem institutionellen Handlungsbedarf stellte sich auch die Frage nach der Finanzierung der Friedenskonsolidierung, die von der Hochrangigen Gruppe nicht nur als essentiell für Prävention weiterer Konflikte gehandelt, sondern auch als notwendig für die Durchführung bestimmter Programme zur Durchsetzung einer Friedensgesellschaft gefordert wurde.[12] Somit erscheint die Forderung Annans nach Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit durchaus schlüssig, da er den vorhandenen Mangel an diesen Kompetenzen als Ursache für die bisher gescheiterten Friedensoperationen z.B. in Angola und Ruanda anführte.[13]
Die Wichtigkeit der Friedenskonsolidierung neben der bisher stärker betonten vorbeugenden Diplomatie und der Friedensschaffung sowie Friedensicherung ist nicht nur von der Hochrangigen Gruppe und vom Generalsekretär erkannt worden, sondern auch von den fast 150 teilnehmenden Nationen am Weltgipfel im September 2005. In dessen Abschlussdokument wurden zwar nicht alle Reformvorschläge aufgegriffen, wie die der umfassenden Reform des Sicherheitsrates, aber dafür fand auch hier die Erkenntnis des Handlungsbedarfs im Bereich der Friedenskonsolidierung Widerhall, da die bisherige Struktur den komplizierten Anforderungen an derartige Missionen nicht gerecht werden konnte.[14] Die anschließende institutionelle Reform wird im Folgenden näher betrachtet.
3. Die Einrichtung einer Peacebuilding-Commission
3.1. Zusammensetzung und Struktur
Die Einrichtung einer Peacebuilding-Commission (PBC) wurde im Abschlussdokument[15] des Weltgipfels beschlossen und stellte institutionell eine Neuerung in der Struktur der UN dar, da erstmals von zwei Hauptorganen der UN, Generalsversammlung und Sicherheitsrat, ein neues Organ gebildet wurde.[16] Die fast deckungsgleichen Resolutionen der beiden Organe, jeweils vom 20. und 30.12.2005, sahen gemäß Beschluss des Weltgipfels eine Einrichtung der Kommission bis spätestens zum 31.12.2005 vor.[17] Die Kommission wurde konzipiert als „ein zwischenstaatliches Beratungsorgan“[18], bei dessen Einrichtung und Arbeit die unterschiedlichen Gruppierungen, welche an der Friedenssicherung mitwirken sollen, wie die betroffenen Staaten, aber auch Nicht-staatliche Organisationen, berücksichtigt und koordiniert werden müssten.
Die Kommission setzt sich strukturell aus dem „Ständigen Organisationsausschuss“ (Organizational Committee) als Hauptgremium und den „Länderspezifischen Ausschüssen“ (Country Specific Meetings) zusammen.[19] Der Organisationsausschuss besteht aus jeweils sieben Mitgliedern des Sicherheitsrates (inklusive der ständigen Mitglieder) und des Wirtschafts- und Sozialrates, die jedoch besonders nach deren regionaler Zugehörigkeit und Erfahrung mit Friedenskonsolidierung berücksichtigt werden sollen. Dazu kommen jeweils fünf Staaten der zehn größten Beitragszahler und der zehn größten Truppensteller von Militärpersonal oder Zivilpolizeikräften. Zuletzt wird der Organisationsausschuss durch sieben Mitglieder der Generalvollversammlung nach einem selbst bestimmten Verteilungsschlüssel ergänzt, die wie die Angehörigen des Wirtschafts- und Sozialrates eine regionale Zuordnung zum betroffenen Staat oder Erfahrung in der Konsolidierung besitzen sollten. In der Resolution wird hierbei für die Wahlformalien besonders betont, dass die zu Wählenden jeweils nur für eine Kategorie und für zwei Jahre mit unbeschränkter Wiederwahl zu wählen sind.[20]
Das eigentliche Wirken der Kommission soll dabei in den Länderspezifischen Ausschüssen stattfinden, die zusätzlich zu dem Ständigen Organisationsausschuss um das betroffene Land, am Friedensprozess beteiligte regional zugehörige Staaten, beteiligte Beitragszahler und Truppensteller, den höchsten UN-Vertreter vor Ort, zu beteiligende finanzielle Institutionen und den Generalsekretär erweitert werden können und sollen.[21] Die Gesamtstärke des Organisationsausschusses von 31 Mitgliedern kann sich in den Länderspezifischen Ausschüssen nicht selten stark erhöhen,[22] was zum einen durch die Komplexität der Maßnahmen zur Friedenskonsolidierung zu erklären ist, aber zum Anderen auch die hohe Kompromiss- und Koordinierungsfähigkeit der Teilnehmer erfordert. Hier wurde die von der Hochrangigen Gruppe geforderte geringe Anzahl zwar nicht umgesetzt, aber dafür die Legitimität durch eine umfangreichere Repräsentanz erhöht.[23]
Ergänzt wird die Kommission noch durch die Forderung an den Generalsekretär „innerhalb des Sekretariats im Rahmen der vorhandenen Mittel ein kleines Büro zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Support Office) einzurichten, das mit qualifizierten Fachleuten (etwa 20) besetzt wird und der Kommission Hilfs- und Unterstützungsdienste leistet“[24]. Um der Forderung nach weiterer Koordinierung bei der Finanzierung nachzukommen, wurde noch zusätzlich einer „aus freiwilligen Beiträgen finanzierter, mehrjährig ständiger Friedenskonsolidierungsfonds (Peacebuilding Fund) für die Friedenskonsolidierung nach Konflikten eingerichtet“[25]. Über den Einsatz der dafür vorgesehenen 250 Millionen Dollar soll die Kommission aber nicht selbstständig verfügen, sondern der Generalsekretär. Die Bewertung der Umsetzung der Vorschläge der Hochrangigen Gruppe im Zusammenhang mit dem aktuellen Wirken der Kommission erfolgt im letzten Kapitel.
[...]
[1] Vgl. Boutros-Ghali, Boutros 1992: Agenda für den Frieden. Vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung und Friedensicherung, Bonn.
[2] Vgl. High-level Panel on Threats, Challenges and Change: A more secure world: Our shared responsibility, New York 2004.
[3] Vgl. Gareis, Sven Bernhard/ Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen, 4. Aufl., Bonn, 2007, S. 285f.
[4] Vgl. Annan, Kofi 2005a: In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle, New York. A/59/2005.
[5] Ebd.
[6] Vgl. Gareis/ Varwick 2007, S. 264.
[7] Gareis/ Varwick, 2007, S. 120 und siehe Abbildung 1.
[8] High-level Panel 2004.
[9] Ebd.
[10] Ebd.
[11] Vgl. Annan 2005a.
[12] High-level Panel 2004.
[13] Vgl. Annan, Kofi 2005a.
[14] Gareis/ Varwick, 2007, S. 291: An dieser Stelle wird noch einmal auf die institutionelle Lücke im Aufgabenspektrum und damit der Zuständigkeit der Organe Sicherheitsrat und Generalversammlung hingewiesen.
[15] Vgl. VN-Generalversammlung 2005a: World Summit Outcome, UN-Dokument A/RES/60/1 (24.10.2005).
[16] Gareis/ Varwick, 2007, S. 292.
[17] Vgl. VN-Generalversammlung 2005a.
[18] Vgl. VN-Sicherheitsrat 2005a: Einrichtung einer Kommission für Friedenskonsolidierung, UN-Dokument S/RES/1645 (20.12.2005).
[19] Ebd.
[20] Vgl. VN-Sicherheitsrat 2005a.
[21] Ebd.
[22] Siehe die Abbildungen 2 und 3.
[23] Vgl. Weinlich, Silke: Weder Feigenblatt noch Allheilmittel. Die neue Kommission für Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen 2, 2006, S. 10.
[24] Vgl. VN-Sicherheitsrat 2005a.
[25] Ebd.
- Citar trabajo
- Benjamin Pommer (Autor), 2008, Die Kommission der Vereinten Nationen für Friedenskonsolidierung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94148
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