In nachfolgender Seminararbeit wird Stellung zu dem Thema „Die Abgrenzung von Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bei gemeinnützigen Vereinen“ genommen. Aufgrund verschiedener Betätigungsfelder von Vereinen, entstehen diesen Einnahmen. Da mitunter Vereine dabei auch unternehmerisch auftreten, hat der Gesetzgeber Gesetze erlassen, um solche Einkünfte zu besteuern. Durch das Verfolgen steuerbegünstigter Zwecke werden vom Gesetzgeber Steuervergünstigungen eingeräumt. Um diese zu erreichen, müssen aber bestimmte Kriterien eingehalten werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Erläuterung des Themas
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Der Verein
2 Tätigkeitsbereiche
2.1 Ideller Bereich
2.2 Vermögensverwaltung
2.3 Zweckbetrieb
2.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
3 Abgrenzung Zweckbetrieb 5
3.1 Allgemeines
3.2 Zweckverwirklichung und Zwecknotwendigkeit
3.3 Wettbewerbskriterium
3.4 Weitere Zweckbetriebe
4 Steuerliche Auswirkungen
4.1 Steuerpflicht im Zweckbetrieb
4.2 Steuerpflicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
4.3 Wertung
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnisse
Entscheidungsregister
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen
Verzeichnis der Gesetze
Sonstige Quellen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Erläuterung des Themas
In nachfolgender Seminararbeit wird Stellung zu dem Thema „Die Abgrenzung von Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bei gemeinnützigen Vereinen“ genommen. Aufgrund verschiedener Betätigungsfelder von Vereinen, entstehen diesen Einnahmen. Da mitunter Vereine dabei auch unternehmerisch auftreten, hat der Gesetzgeber Gesetze erlassen, um solche Einkünfte zu besteuern. Durch das Verfolgen steuerbegünstigter Zwecke[1] werden vom Gesetzgeber Steuervergünstigungen eingeräumt. Um diese zu erreichen, müssen aber bestimmte Kriterien eingehalten werden.
1.2 Ziel der Arbeit
Ausgehend von einem universitätsnahen Verein, welcher Einnahmen aus Skriptverkäufen, wissenschaftlichen Veranstaltungen, sowie Auftrags- und Grundlagenforschung erzielt, wird versucht die verschiedenen Tätigkeitsbereiche des Vereines voneinander abzugrenzen. Nach einer kurzen Klärung der vier relevanten Bereiche, liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der Herausarbeitung von Kriterien zur Abgrenzung des Zweckbetriebes vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Anhand dieser Kriterien werden die vorliegenden Einnahmequellen ihren jeweiligen Bereichen zugeordnet. Zum Schluss werden noch die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen dargelegt. Relevant für Vereine sind in erster Linie die Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Des weiteren ist Ziel, dem Leser Anregungen zu geben, um vereinstypische wirtschaftliche Aktivitäten besser gestalten zu können. Unter Beachtung der angegebenen Literatur und Quellen soll bei Interesse der Einstieg in das Thema erleichtert werden. Zur Vertiefung des Themas wird außerdem auf spezielle Fachzeitschriften verwiesen.
1.3. Der Verein
Laut Definition ist „...ein Verein ein Zusammenschluss mehrer Personen, die einen gemeinsamen ideellen oder wirtschaftlichen Zweck verfolgen.“[2]. Spezielle Reglungen befinden sich in den §§21 ff. BGB, worauf nicht näher eingegangen werden soll. Der Verein stellt eine juristische Person des privaten Rechts dar und unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr.4 KStG der unbeschränkten Steuerpflicht. In vorliegender Arbeit wird von einem rechtsfähigen, nicht wirtschaftlichen Verein im Sinne von § 21 BGB ausgegangen. Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Außerdem wird der Status der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke entsprechend der §§ 51-68 AO angenommen. Der Vereinszweck ist in der Satzung niedergeschrieben und dient gleichzeitig als Grundlage für alle Handlungen. Es werden nur diese festgelegten Ziele verfolgt. Zweck des vorliegenden Vereins ist die Förderung der Wissenschaft, insbesondere der Forschung. Hinzu kommt, dass die unternehmerische Betätigung nur eine untergeordnete Rolle spielt und den alleinigen Zweck hat, den ideellen Bereich zu unterstützen. Diese Annahmen gelten in allen Kapiteln als gegeben und werden deswegen später vernachlässigt.
2. Tätigkeitsbereiche
2.1 Ideeller Bereich
Dem Hauptzweck im Verein dient der ideelle Bereich, in der Literatur auch als steuerfreier Bereich[3] bezeichnet. Seine wesentlichen Aufgaben und Ziele werden durch die jeweilige Vereinssatzung bestimmt. Typische Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und öffentliche Zuschüsse. Diese Gelder dürfen nur für satzungsmäßige, steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.. Ebenso können Mittel aus Spenden, Schenkungen o.ä. hinzugerechnet werden, sofern diese nicht zweckgebunden sind. Alle Mittel müssen jedoch ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck des Vereines verwendet werden. Sämtliche Einnahmen in diesem Bereich sind aufgrund fehlender Gegenleistungen von jeglichen Steuern befreit.
2.2 Vermögensverwaltung
Die Vermögensverwaltung wird in § 14 Satz 3 AO vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abgegrenzt. Demnach fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Anlagevermögen, welches im Vereinsbesitz ist, in diesen Bereich. Allerdings kann es sehr schwierig sein
die Vermögensverwaltung vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abzugrenzen. Sämtliche Einnahmen der Vermögensverwaltung sind von der Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Auf bestehende Ausnahmen und etwaige Sonderreglungen wird in vorliegender Seminararbeit nicht näher eingehen.
2.3 Zweckbetrieb
Ebenso wie der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb fällt der Zweckbetrieb in den steuerpflichtigen Bereich des Vereins[4]. Zwar erfüllt der Zweckbetrieb die Eigenschaft des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne von § 14 AO, kommt aber im Gegensatz dazu in den Genuss von Steuervergünstigungen, welche in Kapitel 4 kurz erläutert werden. Treffen die Merkmale eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auf die Anforderungen des § 65 AO zu, so werden die daraus erzielten Einkünfte dem Zweckbetrieb zugeordnet. Die Abgrenzungskriterien sollen in Kapitel 3 näher erläutert werden. Sind diese Kriterien erfüllt, so können Vereinsmittel uneingeschränkt diesem Zweckbetrieb zufließen. Der Gesetzgeber hat in den § 66 – 68 AO noch Sonderreglungen erlassen, welche ebenfalls den Zweckbetrieben zuzuordnen sind. Typische Einnahmen in diesem Bereich sind bspw. Eintrittsgelder, kulturelle Veranstaltungen, zweckgebundene Spenden, Zuschüsse von öffentlichen Einrichtungen[5]. Ein Zweckbetrieb ist dann nicht gegeben wenn er, ohne Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke, versucht dem Verein Mittel zu beschaffen[6].
2.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Im Gegensatz zum Gewerbebetrieb gemäß § 11 GewStR ist der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb weiter zu fassen, da er jede selbständige und nachhaltige Tätigkeit umfasst[7]. Die Gewinnerzielungsabsicht spielt dabei keine Rolle, welche aber beim Gewerbebetrieb zwingend Vorraussetzung ist[8]. Werden Einkünfte im Verein erzielt, welche dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind und keine Einkünfte aus Zweckbetrieben nach §§ 65 – 68 AO darstellen, unterliegen diese der Steuer. Nähere Erläuterungen dazu folgen in Kapitel 4. Im Sinnes eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes kann sich der Verein zum einen als Anbieter von Waren, als auch als Anbieter von ideellen Gütern betätigen. Folglich nimmt er die Stellung eines Unternehmers im Rechts- und Wirtschaftsverkehr ein[9]. Als Beispiele für Einkünfte eines wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können demzufolge genannt werden; der Verkauf von Speisen und Getränken (auch im Rahmen eines Zweckbetriebes), Werbeeinnahmen und gesellige Veranstaltungen[10].
[...]
[1] Vgl. § 51 AO Satz 1.
[2] Vgl. Geckle (2005), S. 9.
[3] Vgl. Geckle (2005), S. 130.
[4] Vgl. Geckle (2005), S. 130.
[5] Vgl. Geckle, (2005), S.130.
[6] Vgl. AEAO zu § 65, Nr. 2.
[7] Vgl. § 14 AO.
[8] Vgl. § 14 Satz 2 AO.
[9] Vgl. Burhoff, (2000), Rz. 37.
[10] Vgl. Geckle (2005), S.130.
- Citation du texte
- Christian Ballin (Auteur), 2006, Die Abgrenzung von Zweckbetrieben und steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben bei gemeinnützigen Vereinen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93949
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