Die Arbeit bietet einen guten, kritischen Überblick über wichtigsten Etappen der Entstehung der Gauck-Behörde (Besetzung der Stasi-Archive, Volkskammerbeschluss, Stasi-Unterlagen-Gesetz, Aufbau und Aufgaben der BStU). In den Fußnoten finden sich zahlreiche Anmerkungen zu aktuellen Geschehnissen rund um die BStU.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Besetzung der Stasi-Archive durch Bürgerkomitees
3. Der Volkskammerbeschluss vom 24. August 1990
4. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz
5. Aufbau und Aufgaben der BStU
6. Schlussbetrachtung
7. Quellen und Literatur
Anhang
1. Einleitung
Es ist eine Illusion zu glauben, das Problem der Stasi-Akten ließe sich dadurch erledigen, dass man einen riesigen Betondeckel über sie legt, so dass niemand mehr herankommt. Das Zurecht- kommen mit der eigenen Geschichte würden wir damit nur verzögern. Sich der Vergangenheit zu stellen mag schmerzhaft sein, aber in jedem Fall heilsamer, als sie von sich wegzuschieben und zu verdrängen.[1]
Fast vierzig Jahre war das Ministerium für Staatssicherheit (MfS; umgangssprachlich „Stasi“) eines der wichtigsten Herrschaftsinstrumente der Sozialistischen Einheitspartei (SED) in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). In ihm bündelten sich Aufgaben eines politischen Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sowie einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten Ermittlungsbehörde für politische Straftaten. Das MfS erwies sich als weit verzweigtes, personalstarkes Instrument der Diktatur zur umfassenden Überwachung der Bevölkerung und ihrer Ausrichtung auf die Ziele von Partei und Staat sowie zur Repression Oppositioneller. Erst nach dem Mauerfall 1989 und der Auflösung des MfS im Januar des darauffolgenden Jahres zeigte sich das gesamte Ausmaß der Tätigkeit dieses Unterdrückungs- und Überwachungsapparates. Etwa sechs Millionen personenbezogene Akten – dies entspricht einer laufenden Länge von 180 Kilometern – waren im Laufe der Zeit angefertigt worden.[2] Bis zur Einrichtung der Gauck-Behörde, die schließlich mit der Aufarbeitung der Unterlagen betraut wurde, war es allerdings noch ein weiter Weg.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entstehungsgeschichte der Aktenbehörde und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die verschiedenen interagierenden Interessengruppen der Bürgerrechtler, der ehemaligen MfS-Mitarbeiter und SED-Abgeordneten sowie der westdeutschen Seite. Bedeutende Stationen, die beleuchtet werden sollen, sind die Besetzung der Stasi-Dienststellen durch Bürgerkomitees im Dezember 1990 und Januar 1991, die Bildung und Rolle des staatlichen Komitees zur Auflösung des MfS/AfNS (Kapitel 2), der Volkskammerbeschluss vom 24. August 1990, die Zusatzklausel zum Einigungsvertrag, die Einsetzung Joachim Gaucks als Sonderbeauftragten sowie der Erlass der vorläufigen Benutzerordnung (Kapitel 3). Kapitel 4 beschäftigt sich mit den wichtigsten Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, den Veränderungen gegenüber dem Volkskammergesetz, den Kontroversen im Gesetzgebungsverfahren sowie den wichtigsten Novellierungen. Kapitel 5 stellt im Anschluss den Aufbau der Behörde und ihre wesentlichen Aufgaben dar. In Kapitel 6 sollen schließlich die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst und offene Forschungsfragen thematisiert werden.
Grundlage der Untersuchung bilden einschlägige Sammelbände zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen. HENKE/ ENGELMANN (21995) liefern eine erste Bestandaufnahme der zeithistorischen Forschung mit MfS-Akten und einen Einblick in die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Staatssicherheitsdienst. Hauptthemenfelder des Bandes, der im Rahmen einer Tagung der Abteilung Bildung und Forschung beim Bundesbeauftragten 1994 entstand, sind der „Wahrheitsgehalt“ der Akten, Wert und Bedeutung der Unterlagen für die Forschung sowie Fragen des Zugangs zu den Akten und ihre Verwendung in der Öffentlichkeit. Obwohl die Aufsätze nicht mehr dem neuesten Forschungsstand entsprechen, profitieren sie von den unterschiedlichen Perspektiven des Autorenkollektivs, das sich aus Historikern, Soziologen, Theologen und Politikwissenschaftlern zusammensetzt. Der zwei Jahre zuvor erschienene Sammelband von HENKE (1993) wurde hingegen aufgrund seiner emotionalen und tagespolitisch motivierten Bewertungen kaum berücksichtigt. Positiv hervorzuheben ist vor allem die Aufsatzsammlung von SUCKUT/ WEBER (2003), die die Entstehungsgeschichte der Aktenbehörde rekonstruiert und Probleme der politischen, historischen und juristischen Aufarbeitung kritisch beleuchtet. Wesentlich sind auch die Publikationen von GAUCK (1991) und SCHUMANN (1995), die die Auseinandersetzung der einzelnen Interessengruppen im Umgang mit den Stasi-Akten nachzeichnen. Für die Betrachtung der rechtlichen Grundlagen der Gauck-Behörde ist immer noch die Dissertation von ENGEL (1995) hilfreich.
2. Die Besetzung der Stasi-Archive durch Bürgerkomitees
Im Januar 1990 löste der Ministerrat der DDR auf Druck des Runden Tisches[3] das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), die Nachfolgeorganisation des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), auf. Die geplante Umwandlung der Organisation in einen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst der DDR unterblieben vor allem aufgrund der Beharrlichkeit der Bürgerbewegungen und Bürgerkomitees.[4] Dennoch bestanden einzelne Strukturen fort, etwa bei der Beseitigung von Unterlagen. Als der Verdacht aufkam, dass Stasi-Leute Akten vernichteten, um die Spuren ihrer Taten zu verwischen, übernahmen Vertreter der Bürgerkomitees aus den Bezirken am 15. Januar 1990 die Zentrale des Staatssicherheitsministeriums in der Berliner Normannenstraße. Schon sechs Wochen zuvor hatten Bürgerrechtler, etwa in Erfurt, Leipzig und Rostock, verschiedene ehemalige Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen der Staatssicherheit besetzt.[5] Den „Sturm auf die Stasi-Zentrale“ schildert Stefan Gerber[6], ein Beteiligter, rückblickend folgendermaßen:
Nach der Devise „Wir mauern die Stasi ein, jeder bringt einen Ziegel mit“[7] standen wir vor der Zentrale des Organs[8] in der Normannenstraße. Keiner wusste, was passieren würde, und plötzlich gingen die Tore auf. Wir stürmten also auf das Gelände, waren aber ratlos, wohin wir gehen sollten. Ein Trakt war erleuchtet und auf einmal sahen wir, wie dort Blätter aus den Fenstern geworfen wurden. Dass dieses Gebäude der Versorgungstrakt war und die Stasi das ganze maßgeblich inszeniert hatte, konnten wir nicht ahnen. Die Bereiche, in denen die personenbezogenen Unterlagen gelagert wurden, waren weiter entfernt und, wie man später erfuhr, von bewaffneten Stasi-Mitarbeitern bewacht, um einen Zugriff zu verhindern. Es machte auch das Gerücht die Runde, westliche Geheimdienste hätten sich der Akten bemächtigt. Im Versorgungstrakt ging derweil alles drunter und drüber. Einige nahmen sich Ananaskonserven und Kirschen mit, andere schmissen Honneckerbilder aus dem Fenster, wieder andere beschmierten die Wände mit Parolen wie „Genug gespitzelt. Raus jetzt!“
Was aber sollte mit den großen Mengen an Akten geschehen, die in den verschiedenen Stasi-Archiven lagerten? Die Meinungen der einzelnen Interessengruppen über diese Frage differierten stark. Die Bürgerrechtler und -komitees forderten die Sicherung und Öffnung der Unterlagen, ihre dezentrale Archivierung und die rückhaltlose Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit. Ihrer Vorstellung nach entsprach es dem nunmehr freien Bürger, ihm die Entscheidung darüber zu überlassen, ob und wie er mit „seinen“ Akten umgehe. Sie favorisierten einen liberalen Umgang mit den Akten nach dem Motto „Jedem Bürger seine Akte in die Hand! Freiheit für meine Akte“. Eine Aktenzugangssperre hätte hingegen den Boden für Unterstellungen, Verdächtigungen und Erpressungen zur Diskreditierung missliebiger Personen bereitet.
Ehemalige MfS-Mitarbeiter und SED-Abgeordnete verlangten indessen einen restriktiven Umgang mit den Unterlagen bzw. deren Vernichtung, um Unruhen und bürgerkriegsähnliche Gefahren als Reaktion auf bekanntwerdende Verstrickungen zu vermeiden.[9] Tatsächlich befürchteten sie die Enttarnung der eigenen Tätigkeit. Selbst in hohen Positionen der gewendeten bzw. neu gegründeten demokratischen Parteien fanden sich Funktionäre mit Stasi-Vergangenheit, etwa Wolfgang Schnur (Vorsitzender des demokratischen Aufbruchs), Martin Kirchner (Generalsekretär der CDU) oder Ibraham Böhme (Vorsitzender der SPD der DDR).[10]
Westdeutsche Berater sprachen sich schließlich für eine zentrale Aktenverwahrung im Bundesarchiv in Koblenz aus, um einerseits Fragen des Datenschutzes zu klären, wie die der widerrechtlichen Datengewinnung, der öffentlichen Verwendung sowie die Beweiskraft der MfS-Aufzeichnungen.[11] Andererseits fürchtete man die „politische Verunsicherung“ der ostdeutschen Bürger in der Umbruchzeit. Ähnlicher Meinung waren die Vertreter der evangelischen Kirchen. Sie hatten zwar maßgeblich bei der Entmachtung der SED mitgewirkt, plädierten nun jedoch für einen Schlussstrich und eine Schließung der Akten, um Vergebung und einen Neubeginn zu ermöglichen.[12]
Ein Beschluss des Runden Tisches vom 22. Januar 1990 sah die Einrichtung einer zentralen Forschungs- und Gedenkstätte zum Stalinismus vor, in der MfS-Unterlagen zur persönlichen Einsicht durch betroffene Bürger, zur Forschung und Strafverfolgung bereitgestellt werden sollten. Der Beschluss blieb de facto allerdings folgenlos.[13] Anfang Februar berieten sich Vertreter der Staatlichen Archivverwaltung, des Bürgerkomitees Normannenstraße und der Regierung abermals über die Sicherung des Stasi-Archivs. Daraufhin wurden die Akten aus den Büros der Diensteinheiten des MfS geräumt und in das Berliner Zentralarchiv transportiert. Der Ministerratsbeschluss vom 8. Februar 1990 bestimmte schließlich die Lagerung der Unterlagen in Depots der Bezirke bzw. in Berlin unter Kontrolle der Bürgerkomitees, jedoch in alleiniger Verantwortung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten (MfIA). Die Akten wurden gesperrt.
Unter dem Vorsitz Günter Eichhorns bildete sich ein staatliches Komitee zur Auflösung des MfS/AfNS. Dieses empfahl Mitte Februar die Löschung aller magnetischen Datenträger mit personenbezogenen Daten, unter die auch die Namen sämtlicher inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit fielen. Der Runde Tisch stimmte der Vernichtung zu aus Sorge, der damals noch relativ intakte Machtapparat oder andere Geheimdienste könnten auf „das gefährliche Wissen der Stasi“ zugreifen.[14] Die Zerstörung der Magnetbänder wurde vor laufenden Fernsehkameras vollzogen. Am 23. Februar 1990 genehmigte die Arbeitsgruppe Sicherheit des Runden Tisches überdies die Selbstauflösung der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), des Auslandsnachrichtendienstes der DDR. Die Akten wurden fast vollständig vernichtet.[15] Als herauskam, dass der Personalbestand des Komitees durchsetzt war von ehemaligen hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern, darunter einer Reihe von Elite-Offizieren, fühlten sich die Bürgerrechtler buchstäblich über den Tisch gezogen.[16]
[...]
[1] Gauck, Joachim: Die Stasi-Akten. Das unheimliche Erbe der DDR, Reinbek bei Hamburg 1991, S. 91.
[2] Vgl. Engelmann, Roger: Zum Quellenwert der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit, in: Henke, Klaus-Dietmar/ Engelmann, Roger (Hrsg.): Aktenlage. Die Bedeutung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die Zeitgeschichtsforschung, Berlin 21995, S. 24.
[3] Der Runde Tisch war ein politisches Gremium, das sich aus Vertretern der Bürgerrechtsbewegung und der demokratischen Parteien in der DDR zusammensetzte. Er sollte gewährleisten, dass die Regierung, die sich noch aus dem alten Kader der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) rekrutierte, eine neue Politik im Sinne der Bürgerrechte formulierte. Der Zentrale Runde Tisch trat erstmals am 7. Dezember 1989 zusammen und entsandte Minister in die Regierung Modrow. Nach seinem Vorbild wurden eine Reihe Runder Tische auf verschiedenen Ebenen, bis hin zur kommunalen Ebene, eingerichtet.
[4] Vgl. Engel, Albert: Die rechtliche Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen auf der Grundlage des StUG, Berlin 1995, S. 30.
[5] Vgl. Gauck 1991, S.76ff.
[6] Dr. Stefan Gerber, der für diese Arbeit interviewt wurde, war ab März 1991 in der Abteilung für die Verwendung von Unterlagen der BStU tätig. Später arbeitete er im rechtlichen Grundsatzreferat der Behörde. Er promovierte über die Juristische Hochschule Potsdam-Eiche. Heute ist er Richter am Arbeitsgericht Cottbus.
[7] Das „Neue Forum“, eine im September 1989 gegründete Organisation der Bürgerbewegung in der DDR, forderte damals zur Demonstration vor dem Ministerium auf. Es schlug vor, die Eingänge der zahlreichen Gebäude mit Steinen zuzumauern, um symbolisch die Tätigkeit des MfS zu beenden.
[8] Umgangssprachlicher Ausdruck für das MfS.
[9] So meinte Ministerpräsident Lothar de Maizière, dessen Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das MfS im Dezember 1990 aufgedeckt wurde, dass es bei einer Freigabe der Unterlagen zu Mord und Totschlag käme.
[10] Vgl. Engelmann, Roger: Der Weg zum Stasi-Unterlagen-Gesetz, in: Suckut, Siegfried/ Weber, Jürgen (Hrsg.): Stasi-Akten zwischen Politik und Zeitgeschichte: eine Zwischenbilanz, München 2003, S. 82.
[11] Zu datenschutzrechtlichen Fragen bei der Aufarbeitung von Stasi-Unterlagen siehe: Garstka, Jürgen: Probleme des Datenschutzes beim Umgang mit Stasi-Akten, in: Henke, Klaus-Dietmar (Hrsg.): Wann bricht schon mal ein Staat zusammen! Die Debatte über die Stasi-Akten und die DDR-Geschichte auf dem 39. Historikertag 1992, München 1993; Hassemer, Winfried/ Starzacher, Karl (Hrsg.): Datenschutz und Stasi-Unterlagen. Verdrängen oder Bewältigen?, Baden-Baden 1993, und: Unverhau, Dagmar (Hrsg.): Das Stasiunterlagengesetz im Lichte von Datenschutz und Archivgesetzgebung. Referate der Tagung des BStU vom 26.-28.11.1997, Münster 1998.
[12] Vgl. Gauck 1991, S. 90.
[13] Vgl. Schumann, Silke: Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Eine Dokumentation der öffentlichen Debatte 1990/1991 (Reihe A: Dokumente, Nr.1/1995, Hrsg.: BStU), Berlin 1995, S. 7f.
[14] Gauck 1991, S. 82.
[15] Allein die Akten der Abt. XV aus der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BVfS) Leipzig blieben wegen der Intervention des dortigen Bürgerkomitees erhalten. Zudem entging eine externe Sicherungskopie der SIRA-Datenbank der Vernichtung. Diese speicherte zusammengefasste HVA-Eingangsinformationen und einige Daten zu den liefernden Spionen. 2003 übergab die US-Regierung Deutschland einen weiteren Teil der Akten, die auf nicht völlig geklärte Weise nach der Wiedervereinigung in die Hände der CIA gelangt waren. Die so genannten Rosenholz-Dateien enthielten Angaben über HVA-Agenten, die auf westdeutschem Gebiet für die DDR-Auslandsspionage tätig gewesen waren. Im Juni 2006 geriet die Aufarbeitungspraxis der BStU in eine scharfe Kritik. Bemängelt wurden vor allem die hohen Hürden für den Aktenzugang, die Zurückhaltung des Abschlussberichts sowie die Zensur öffentlicher Stellungnahmen wissenschaftlicher Mitarbeiter der Behörde. Dies verhindere die Enttarnung von rund 1000 ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeitern in Westdeutschland, darunter auch Bundestagsabgeordnete und Unternehmer. [vgl. Staud, Toralf: Wer hat Angst vor „Rosenholz“?, in: DIE ZEIT, 26/2006]
[16] Vgl. Gauck 1991, S. 83.
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- Sophia Gerber (Author), 2007, Wollpullover, Nadelstreifenanzüge und graue Mäuse: Zur Entstehung der Gauck-Behörde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93935
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