Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach HGB aufzuzeigen. Zunächst erhält man im Kapitel zwei einen Überblick über die rechtliche Grundlage und eine Definition des Begriffs Leasing. Im Anschluss erfolgt eine Klassifzierung der Leasingverhältnisse, um die Zurechnung des Leasingguts, welche für die Bilanzierung maßgeblich ist, zu klären. Abschließend wird die Bilanzierung beim Leasinggeber bzw. Leasingnehmer im Detail betrachtet. Diese Arbeit beschäftigt sich nicht mit dem Sale-and-Leaseback Verfahren. Die Zusammenfassung in Kapitel drei beendet die Arbeit.
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. BILANZIERUNG NACH DEUTSCHEM HANDELSRECHT
2.1 Definition und die Rechtliche Grundlage
2.2 Klassifzierung von Leasingverhältnissen
2.2.1 Operating-Leasing
2.2.2 Spezialleasing
2.2.3 Finanzierungsleasing
2.2.3.1 Vollamortisationsverträge (Full-pay-out-Leasing)
2.2.3.2 Teilamortisationsverträge (Non-pay-out-Leasing)
2.2.4 Bilanzierung beim Leasinggeber
2.2.5 Bilanzierung beim Leasingnehmer
3. ZUSAMMENFASSUNG
LITERATURVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Leasingbranche hat als Alternative zur klassichen Finazie- rung einen erheblichen Stellenwert auf dem Deutschen Markt bekommen. Verdeutlicht wird dies, durch den Anteil des Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen oder kurz die Leasing-Quote. Im Jahre 2016 betrug dieser rund 43,6 Mrd. Euro. Davon entfielen ca. 2,5 Mrd. Euro auf das Immobilien- und ca. 41,1 Mrd. Euro auf das Mobilien-Leasing.1 Problematisch wird es bei Leasingverhältnisse, wenn es sich um die Frage handelt, wem das Leasingobjekt zuzuordnen ist.
1.2 Gang der Untersuchung
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach HGB aufzuzeigen. Zunächst erhält man im Kapitel zwei einen Überblick über die rechtliche Grundlage und eine Definition des Begriffs Leasing. Im Anschluss erfolgt eine Klassifzierung der Leasingverhältnisse, um die Zurechnung des Leasingguts, welche für die Bilanzierung maßgeblich ist, zu klären. Abschließend wird die Bilanzierung beim Leasinggeber bzw. Leasingnehmer im Detail betrachtet. Diese Arbeit beschäftigt sich nicht mit dem Sale-and-Leaseback Verfahren. Die Zusammenfassung in Kapitel drei beendet die Arbeit.
2. Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht
2.1 Definition und die Rechtliche Grundlage
Der Begriff „Leasing“ wird häufig mit „Miete“ oder „Pacht“ übersetzt. Im deutschen Zivil- und Steuerrecht ist der Begriff „Leasing“ nicht näher definiert. Allgemein wird darunter eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern durch den sog. Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen ein regelmäßiges Entgelt verstanden.2
Seit dem Inkrafttreten des BilMoG ist das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB enthalten. Nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Leasingsgegenstand grundsätzlich in der Bilanz des Eigentümers auszuweisen. Ist der juristische Eigentümer des Leasingsgegenstand eine andere Person als der wirtschaftliche Eigentümer, so ist das Leasinggut in der Bilanz des wirtschaftlichen Eigentümers zuzurechnen.3
Die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften enthalten keine spezifischen Zurechnungsgrundsätze. Bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen orientiert man sich an den vier steuerlichen Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung. Die auf die Rechtsprechung des BFH basieren. Diese Erlasse dienen als Interpretationshilfen für die Praxis4:
- Vollamortisationserlass bewegliche Wirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 19. April 1971),
- Vollamortisationserlass unbewegliche Wirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 21. März 1972),
- Teilamortisationserlass bewegliche Wirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1975)
- Teilamortisationserlass unbewegliche Wirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 23. Dezember 1991).
2.2 Klassifzierung von Leasingverhältnissen
2.2.1 Operating-Leasing
Diese Form des Leasings können mit kündbaren Mietverträgen gemäß §§ 535ff BGB verglichen werden.5 Unter Operating-Leasing ist eine kurzfristige Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung eines Vermögensgegenstands zu verstehen.6
Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang, wenn die Leasingsdauer im Vergleich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes verhältnismäßig kurz ist. Der Leasingnehmer hat jederzeit das Recht, unter Einhaltung einer bestimmten Frist, fristlos zu kündigen. Der Leasinggeber trägt das Investitionsrisiko. Klassisch werden solche Verträge z.B. in der Automobil- oder Computerbranche abgeschlossen.7 Für den Leasingnehmer stellt das Operating-Leasing eine Investitionsalternative dar, Miete statt Kauf.8
Das Leasingobjekt wird beim Leasinggeber bilanziert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, hingegen bei dem Leasingnehmer die Leasingraten als Aufwand verbucht werden.9
2.2.2 Spezialleasing
Hierbei wird das Leasinggut speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasst und kann nach Ablauf der Grundmietzeit ausschließlich vom Leasingnehmer wirtschaftlich genutzt werden. Beim Spezialleasing gibt es Verträge mit oder ohne Kaufoptionsklausel. Das Leasinggut wird dem Leasing-nehmer zugerechnet. Vor Beginn des Vertrages hat der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut zu aktivieren und abzuschreiben.10
[...]
1 Vgl. Grundmann, Leasingformen, 2019, S. 3
2 Vgl. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Leasing, Rn. 1
3 Vgl. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Leasing, Rn. 11
4 Vgl. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Leasing, Rn. 11; Wöhe/Kußmaul, Bilanztechnik, 2012, S. 220; Heyd/Beyer/Zorn, Bilanzierung, 2020, S.135
5 Vgl. Pape, Leasing, 2018, S. 205
6 Vgl. Martinek/Omlor, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Operatin-Leasing, 2017, Rn.
7 Vgl. Böcking/Gros/Wirth, in:Joost/Strohn,HGB,2020, § 246, Rn. 31
8 Vgl. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Leasing, Rn. 2
9 Vgl. Pape, Leasing, 2018, S. 206
10 Vgl. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Leasing Rn. 16; Heyd/Beyer/Zorn, Bilanzierung, 2020, S. 133-134
- Citation du texte
- Emre Fidan (Auteur), 2020, Leasingbilanzierung nach HGB. Sale-and-Leaseback Verfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/936727
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