Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Forschungsfrage, welche Faktoren den Zugang zu Ausbildungsberufen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beeinflussen und wie schulpraktische Unterstützungsangebote aussehen könnten. In dieser Arbeit geht es nicht nur um die Problemlage der Gesellschaft und mögliche Ursachen der Benachteiligung, sondern auch um die Konsequenzen für die Schulpraxis. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse um die Einflussfaktoren auf den Erfolg der Ausbildungsplatzsuche von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollen Rückschlüsse für erfolgreiche Unterstützungsangebote in der Realschule plus gezogen werden.
Gleichzeitig stellt die Bildung der SchülerInnen mit Migrationshintergrund Anforderungen an die gesamte Schulzeit und lässt sich nicht auf die Realschule plus eingrenzen. Anhand einer qualitativen Auswertung einer Quotenstichprobe mittels eines Umfragebogens mit offenen Fragen wird skizziert, wie die Berufsorientierungsphase einiger Personen mit Migrationshintergrund abgelaufen ist. Es geht um einen realistischen und praxisnahen Blick auf einige Menschen mit Migrationshintergrund, die in der Berufswelt angekommen sind.
Auf theoretischer Ebene soll die vorliegende studentische Abschlussarbeit aufzeigen, welche Faktoren auf den erfolgreichen Übergang von Schule zum Ausbildungsverhältnis einwirkten und wie sich dieser Übergang mit Blick auf die Lebenslage gestaltet. Aus der praktischen Perspektive von Schulen auf Basis der aktuellen Forschung sollen einige sinnvolle Unterstützungsangebote sowie außerschulischen Angebote dargestellt werden. Dabei werden didaktische Konzepte der Realschule plus auch im Kontext der Lernausgangsvoraussetzungen der SchülerInnen mit Migrationshintergrund kurz geschildert und reflektiert.
Die Benachteiligung jugendlicher MigrantInnen auf dem Ausbildungsmarkt ist unbestreitbar, da signifikant weniger Jugendliche mit Migrationshintergrund eine Ausbildungsstelle erhalten als die Jugendlichen ohne Migrationsgeschichte. Der BiBB-Report 2011 belegt, dass im Jahr 2010 zu Ende der Nachvermittlungsphase 42 Prozent aller BewerberInnen ohne Migrationshintergrund einen betrieblichen Ausbildungsplatz erlangt hatten, während es mit Migrationshintergrund lediglich 28 Prozent waren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Jugendliche MigrantInnen und ihre Ausbildung
2.1 Heterogenität der MigrantInnen und ihre Bildungschancen
2.2 Ausgangsbedingungen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt
2.3 Der deutsche Ausbildungsweg und jugendliche MigrantInnen
3. Einflussfaktoren auf die Chancen jugendlicher MigrantInnen auf dem Ausbildungsmarkt
3.1 Störende Einflussfaktoren auf die Einstellungschancen jugendlicher MigrantInnen
3.1.1 Von der Bewerbung bis zum Vorstellungsgespräch und Probearbeiten: Selektionsprozesse im Bewerbungsverfahren
3.1.2 Die (wahrgenommene) Passung im Betrieb
3.1.3 Diskriminierung: Intersektionalität in der Diskriminierung
3.2 Fördernde Einflussfaktoren auf die Einstellungschancen jugendlicher MigrantInnen
4. Praxisorientierte Unterstützung jugendlicher MigrantInnen
4.1 Schulische Hilfsangebote
4.1.1 Ressourcen orientierte schulische Hilfen
4.1.2 Reduktion Institutioneller Diskriminierung
4.2 Außerschulische Hilfsangebote
4.2.1 Hilfsangebote vonseiten der Unternehmen, des Staates und des Gesetzgebers
4.2.2 Hilfsangebote vonseiten der Vereine und anderen nicht-staatlichen Trägerschaften
5. Beispiele von Biografien einzelner Personen zum Thema Ausbildungsplatzsuche
5.1 Begründung des methodischen Vorgehens und der Fragestellung
5.2 Ergebnisse der Umfrage
5.3 Analyse der Umfrage anhand der Qualitätskriterien nach Lincoln und Guba
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Benachteiligung jugendlicher MigrantInnen auf dem Ausbildungsmarkt ist unbestreitbar, da signifikant weniger Jugendliche mit Migrationshintergrund eine Ausbildungsstelle erhalten als die Jugendlichen ohne Migrationsgeschichte. Der BiBB-Report 2011 belegt, dass im Jahr 2010 zu Ende der Nachvermittlungsphase 42 % aller BewerberInnen ohne Migrationshintergrund einen betrieblichen Ausbildungsplatz erlangt hatten, während es mit Migrationshintergrund lediglich 28 % waren (Beicht, 2011, S. 9). Auch Erhebungen vonseiten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2009 belegen nach Berechnungen von STÜRZER et al. (Stürzer, Täubig & Uchronski, 2012, S. 71 ff.) die zur Summe der Jugendlichen und Heranwachsenden mit Migrationshintergrund unterproportionalen Quoten an Auszubildenden mit Migrationshintergrund.
Da dieses Thema mit Hintergrund des Bildungsauftrages der Realschulen und der Gleichstellung relevant ist, ergibt sich die Forschungsfrage für die vorliegende studentische Arbeit:
Welche Faktoren beeinflussen den Zugang zu Ausbildungsberufen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und wie können schulpraktische Unterstützungsangebote aussehen?
In dieser Abschlussarbeit geht es nicht nur um die Problemlage der Gesellschaft und mögliche Ursachen der Benachteiligung (dargestellt in Kapitel 3) sondern auch um die Konsequenzen für die Schulpraxis. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse um die Einflussfaktoren auf den Erfolg der Ausbildungsplatzsuche von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollen Rückschlüsse für erfolgreiche Unterstützungsangebote in der Realschule plus gezogen werden (Kapitel 4).
Gleichzeitig stellt die Bildung der SchülerInnen mit Migrationshintergrund Anforderungen an die gesamte Schulzeit und lässt sich nicht auf die Realschule plus eingrenzen. In Kapitel 5 wird anhand einer qualitativen Auswertung einer Quotenstichprobe mittels Umfragebogens mit offenen Fragen skizziert, wie die Berufsorientierungsphase einiger Personen mit Migrationshintergrund abgelaufen ist. Es geht um einen realistischen und praxisnahen Blick auf einige Menschen mit Migrationshintergrund, die in der Berufswelt angekommen sind. Zugleich erhebt diese Quotenstichprobe nicht den Anspruch auf Repräsentativität. Der Rahmen der Arbeit lässt eine kurze Beschreibung sowie Reflexion des Vorgehens und der Qualität dieser Quotenstichprobe in den Unterkapiteln 5.1 und 5.3 zu.
Auf theoretischer Ebene soll die vorliegende studentische Abschlussarbeit aufzeigen, welche Faktoren auf den erfolgreichen Übergang von Schule zum Ausbildungsverhältnis einwirkten und wie sich dieser Übergang mit Blick auf die Lebenslage gestaltet. Aus der praktischen Perspektive von Schulen auf Basis der aktuellen Forschung sollen einige sinnvolle Unterstützungsangebote sowie außerschulischen Angebote dargestellt werden. Dabei werden didaktische Konzepte der Realschule plus auch im Kontext der Lernausgangsvoraussetzungen der SchülerInnen mit Migrationshintergrund kurz geschildert und reflektiert.
2. Jugendliche MigrantInnen und ihre Ausbildung
In dieser Arbeit sind mit der Personengruppe rund um die jugendlichen MigrantInnen nicht nur Jugendliche per Definition nach dem Gesetz 14 bis 18-Jährige ohne die deutsche Staatsbürgerschaft gemeint. Es werden auch Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren, sowie junge Erwachsene im Alter von 21 bis 30 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft und mit Migrationshintergrund mit einbezogen. Der Grund hierfür ist, dass die Gruppe der Migranten breit gefächert ist und differenziert betrachtet werden muss (siehe 2.1). Ein weiterer Grund hierfür ist eine mögliche Verlängerung der Schullaufbahn bis hin zum Eintritt in den Arbeitsmarkt der durch Benachteiligungen eintreten kann. Der Eintritt in den Ausbildungsmarkt betrifft zudem zunehmend auch eine ältere Gruppe an Realschulabsolventen, da beispielsweise durch die Flüchtlingswelle auch viele junge Menschen erst später ihren Realschulabschluss absolvieren.
2.1 Heterogenität der MigrantInnen und ihre Bildungschancen
Zunächst sollen relevante Begriffe definiert werden und in ihrer fachwissenschaftlichen aber auch umgangssprachlichen Bedeutung reflektiert werden.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (Razum & Spallek, 2009) hebt bereits die Problematik einer eindeutigen Definition des Begriffs Migrant hervor: Während nach BAMF-Definition der Begriff des Migranten an einer räumlichen Verlegung des Lebensmittelpunktes eines Menschen hängt, so sind geläufige Definitionen von Migrant u.a. auch von:
- der vor der Migration bestehenden Staatsangehörigkeit (nicht gegeben bei z.B. Russlanddeutschen, die durch ihre Abstammung die deutsche Staatsbürgerschaft haben)
- der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft
- der Geburt von Menschen innerhalb deutschen Staatsgebietes, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben tangiert (Kemper, 2010, S. 317 ff.).
Wird also Migrant als Begriff in Erhebungen oder Studien verwendet, muss immer ein genauer Blick auf die in der Untersuchung eingeschlossene Personengruppe geworfen werden. Auch wird deutlich, dass mit der Migration als gesellschaftlichen -und sozialem- Konstrukt viele verschiedene Einzelschicksale zusammengefasst werden.
Migrationshintergrund: „Der in Deutschland gebräuchlichen Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, "wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt". Die Kategorie "mit Migrationshintergrund" ist in Deutschland mit dem Mikrozensus von 2005 eingeführt worden. Sie erlaubt es, gesellschaftliche Integrationsprozesse nicht nur von ausländischen Staatsangehörigen, sondern auch von eingebürgerten Zugewanderten der ersten Generation und ihren Nachkommen zu beschreiben” (Bundeszentrale für politische Bildung).
SchülerInnen mit Migrationshintergrund haben - der Definition zufolge - also ganz verschiedene Ausgangslagen, die die Migrationsgeschichte der Eltern betrifft. So kann nur ein Elternteil nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit haben, oder es können auch beide Elternteile nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Spannweite derjenigen, die einen Migrationshintergrund haben ist groß: So können jene, welche beispielsweise ein Elternteil mit russlanddeutschen Wurzeln haben, und mit der deutschen Sprache und Kultur aufgewachsen sind als Jugendliche mit Migrationshintergrund bezeichnet werden. Ihnen stehen am anderen Ende des Spektrums diejenigen gegenüber, deren Eltern selbst noch nicht lange die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit einem starken Bezug zu ihrer außereuropäischen Herkunftskultur aufgewachsen sind. Das Spektrum der Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist also hinsichtlich der kulturellen und sprachlichen Ausgangslage weit.
Ethnie: Während Studien häufig das Herkunftsland (und damit die geografische Verortung / die Region / die Staatsangehörigkeit) erfassen, ist auf die kulturelle Herkunft und den Begriff der Ethnie hinzuweisen. Die Ethnie lässt sich als “eine familienübergreifende und familienerfassende Gruppe, die sich selbst eine (u.U. auch exklusive) kollektive Identität zuspricht” definieren, außerdem kann sie durch eine “gemeinsame Kultur (Sprache, Religion, Normen, Werte und Traditionen); gemeinsame Herkunft und Geschichte; besondere Bevölkerungsstrukturen einschließlich sozialer Interaktionen und räumlicher Konzentration sowie physische Merkmale und Verhaltensweisen“ ausgemacht werden (Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH). Ein konkretes Beispiel wären hier in Deutschland die Jesiden, die als eigene kulturelle, religiöse und soziale Gruppe aus verschiedenen Herkunftsländern kommt und in Deutschland eine der größeren Minderheiten darstellt. Auch die Sinti und Roma wären als eine Ethnie, die von der Herkunft verschiedenen Ländern und Regionen zugeordnet werden kann, zu beschreiben.
Religionszugehörigkeit und Religiosität: Auch die Religionszugehörigkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden ist ein weiteres Differenzierungsmerkmal, das verdeutlicht, wie heterogen die obige Personengruppe ist. So wurde ermittelt, dass in den vergangenen Jahren die Gruppe der Jesiden einen wachsenden Anteil der Asylantragssteller ausmachte. Sie sind neben Muslimen (als größte Gruppe) und den Christen die drittgrößte religiöse Gruppe unter den Asylantragsstellern (Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 2018). An dieser Stelle ist auf eine Vielzahl an Studien zum Thema Religionszugehörigkeit und Integration hinzuweisen, wenn auch diese in dieser Arbeit nur auf die Perspektive von beruflicher Diskriminierung hin beleuchtet wird.
Jugendlicher: Der Begriff des Jugendlichen lässt sich folgendermaßen definieren : „ Das Jugendgerichtsgesetz bezeichnet als Jugendliche Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, wird als Kind bezeichnet. Ab 18 ist man volljährig und zählt zu den Erwachsenen“ (Thurich, 2011 b). Unter BewerberInnen befinden sich aber auch Personen mit (allgemeiner) Hochschulreife.
Heranwachsender: Da in der öffentlichen Diskussion die Begrifflichkeit des Jugendlichen gerne ausgeweitet wird, muss in der Arbeit der Begriff des Heranwachsenden verwendet werden, diese sind nach Jugendgerichtsgesetz „Volljährige, die noch nicht 21 Jahre alt sind. Für sie kann das Jugendgericht bei Straftaten unter bestimmten Umständen noch das mildere Jugendstrafrecht anwenden“ (Thurich, 2011 a). Vereinfacht ausgedrückt sind Heranwachsende 18- bis 20-Jährige.
Soziale Ungleichheit: Das Kernthema der Arbeit findet seine Bedeutung in der daraus resultierenden sozialen Ungleichheit. Diese ist die logische und lebenspraktische Konsequenz aller hier untersuchten Benachteiligungen bei der Berufswahl. Eine umfassende Definition der sozialen Ungleichheit ist dem Gabler Wirtschaftslexikon zu entnehmen: „Tatbestand der ungleichen Bewertung der verschiedenen sozialen Positionen und deren Ausstattung mit Ressourcen (z.B. Eigentum, Einkommen, Vermögen, aber auch Schönheit und Herkunft) und den daraus sich ergebenden vertikalen Unterschieden an Macht, Einfluss, Prestige“ (Gabler Wirtschaftslexikon, 2018). Durch den fehlenden Zugang zu Berufsausbildungen erhalten Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund infolgedessen auch eine geringere Ausstattung mit Ressourcen wie Einkommen, Vermögen und auch einen geringeren sozialen Status. Dies ist der Grund, weshalb die Ausgangslage der MigrantInnen mit dem demokratischen Prinzip der Chancengleichheit in Konflikt tritt. Dieses Anrecht der Chancengleichheit lässt sich folgendermaßen definieren: „Vor dem Recht, so fordert es unser Grundgesetz, sind alle Bürger und Bürgerinnen gleich. Im Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der Religion eines Menschen (Bundeszentrale für politische Bildung, 2020). Infolgedessen ist die Integration die einzige Konsequenz, die aus geltendem Recht und aus einer demokratischen Staatsform gezogen werden kann, denn „Bezogen auf das soziale Zusammenleben bedeutet Integration, dass kulturell und anderweitig verschiedene Personen und Gruppen einer Gesellschaft gleichberechtigt zusammenleben“ (Die Bundesausländerbeauftragte, 2009).
Deutlich wird, dass durch diese große Gruppe an Menschen auch die Ausgangslage je nach Einzelsituation eines Jugendlichen oder Heranwachsendem sehr unterschiedlich gestaltet ist.
2.2 Ausgangsbedingungen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt
Eingangsbedingungen: Erreichte Schulabschlüsse
Zunächst steht auch die Frage offen, welche Ausgangsbedingungen bei den Jugendlichen und Heranwachsenden mit Migrationshintergrund beim Eintritt in den Ausbildungsmarkt vorherrschen. Der Mikrozensus bietet hierfür verlässliche Daten hinsichtlich der Schulabschlüsse von jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund: 6,2 % der jungen Erwachsenen hatten keinen Schulabschluss. Das bedeutet, dass junge Erwachsene mit Migrationshintergrund weit häufiger als junge Erwachsene ohne Migrationshintergrund (Männer:2,7, Frauen 1,8 Prozent) ohne einen Schulabschluss die Schule verließen. Ein Blick auf den Anteil der jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund, die einen Hauptschulabschluss (Frauen: 20,5 %, Männer: 29,1 %) und einen Realschulabschluss (Frauen: 26,9 %, Männer 24,6 %) erreichten, zeigt dass die Mehrzahl aller 20 bis 29 Jährigen zu einer Berufsausbildung qualifiziert war. Mit einem Anteil von 45,5 % bei den Frauen und 38,5 % der Männer hatte sich auch ein signifikanter Anteil der Menschen mit einem Abitur/ der Fachhochschulreife für einen höheren Bildungsweg oder anspruchsvolle Berufsausbildungen (in denen in der Praxis häufig ein Abitur verlangt wird) qualifiziert (Hans Böckler Stiftung). In der Schulzeit erreichten also große Anteile der MigrantInnen die Qualifikationen, die sie zum Eintritt in den deutschen Ausbildungsweg qualifizierten.
Dennoch ist nachgewiesen, dass Schulabsolventen/ Abgänger mit Migrationshintergrund überproportional häufig ohne Hauptschulabschluss, oder mit einem Hauptschulabschluss im Vergleich zu den Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund das Schulsystem verlassen (Rudnicka, 2019b):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[Quelle der Daten: (Statistisches Bundesamt)]
[Quelle der Darstellung: (Statista Research Department, 2019)]
In den Realschulen und den Gymnasien ist also nachweislich eine geringere Zahl von Jugendlichen und Heranwachsenden mit Migrationshintergrund proportional zu ihrem Anteil in ihrer Altersgruppe vorzufinden. Dieser schulischen Qualifikation steht zusätzlich die signifikante Zahl derer junger Erwachsener gegenüber, die nach der Erhebung des Mikrozensus dennoch keine Ausbildungsabschlüsse erreicht hat (siehe 2.3). Dies impliziert, dass wenn auch unser Bildungssystem benachteiligend sein mag, die Benachteiligung in ihrer vollen Wirkung auf dem Arbeitsmarkt auftritt. Der BiBB-Report belegt die Befunde, nach denen die Mehrzahl aller Jugendlichen und heranwachsender BewerberInnen mit Migrationshintergrund mittlere Schulabschlüsse aufwiesen (Beicht, 2011, S. 8).
Schulnoten:
Schulnoten haben für Jugendliche mit Migrationshintergrund höhere Bedeutung als für Jugendliche ohne Migrationshintergrund (Stürzer, Täubig & Uchronski, 2012, 16 ff.). Wenn auch Erhebungen, wie der BiBB-Report (vgl. Beicht 2011, S.10), nachweisen, dass Schulabsolventen mit Migrationshintergrund schlechtere Deutsch- und Mathematiknoten aufweisen, so müssen diese Ergebnisse auch im Kontext von anderen Einflussfaktoren betrachtet werden. Die aktuellste Version der PISA-Studie legt nahe, dass die SchülerInnen mit Migrationshintergrund zwar ”tendenziell benachteiligt” waren, jedoch nach Korrektur mithilfe des sozioökonomischen Status sich der Leistungsunterschied zu SchülerInnen ohne Migrationshintergrund (in Relation zur sozioökonomischen Lage) verkleinert hat. Auch stellen nach aktuellster Erhebung 16 % der SchülerInnen eine Leseleistung die in den obersten 25 % der Leistungsverteilung lag (Mostafa & Schwabe, 2018, S. 7).
Deutlich wird jedoch auch anhand der Erhebung, dass die BiBB-Reporte belegen, dass BewerberInnen mit Migrationshintergrund anteilig seltener sehr gute und gute Mathematik- und Deutschnoten vorlegen als die Gruppe der BewerberInnen ohne Migrationshintergrund. Ob dem zuschulden auch die geringere Quote an BewerberInnen mit Migrationshintergrund die im Zeitraum der Erhebung einen betrieblichen Ausbildungsplatz erlangte, in Konsequenz steht, bleibt natürlich offen. Jedoch ist erwiesen, dass auch die Quote an BewerberInnen (türkische/ arabische Herkunft) mit (Fach)hochschulreife, die in die betriebliche Berufsausbildung einmündeten deutlich geringer war (türkische/ arabische Herkunft 26,4 %) als die Quote der Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund (ohne Migrationshintergrund 53,5 %). Diese Ergebnisse führen zu einer Frage, die für die Hilfen, die Jugendlichen mit Migrationshintergrund angeboten werden, zentral ist: Ist schulische Qualifikation tatsächlich der Schlüssel zur Integration in den Arbeitsmarkt? Anhand der vorliegenden Zahlen bleibt dies fraglich. Die Vielzahl der Einflussfaktoren, die die Jugendlichen und den Heranwachsenden den Zugang zu einer Berufsausbildung erschweren, ist aus diesem Grund Thema dieser Arbeit.
Für das Berufsleben und die gesellschaftliche Teilhabe ist der Schulerfolg eindeutig keine Garantie, denn die Teilhabe und Integration hängt an der beruflichen Bildung. So ist die von allen beruflichen Bildungsabschlüssen die berufliche Lehre der wichtigste (Hans Böckler Stiftung, 2020).
Kenntnisse der deutschen Sprache, Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
DAMELANG und HAAS betonen, dass auch der Einwanderungszeitpunkt und damit verbunden der Erwerbszeitpunkt und die Kompetenzen in der deutschen Sprache relevant seien (Damelang & Haas, 2006, S. 9). Eine einfache Definition von Deutsch als Zweitsprache besagt, dass derjenige, der die Deutsche Sprache erwirbt, von ihr umgeben ist, jedoch in seiner frühen Kindheit eine andere Sprache als Muttersprache erlernt hat (Amorocho Duran, Kalkavan-Aydin, Kniffka & Strömsdörfer, 2016). Neben dem Stand des Zweitspracherwerbs steht auch die Frage offen, inwiefern eine Assimilation an die deutsche Kultur von Bedeutung ist (Gogolin, Neumann & Roth, 2003).
Neben der Gruppe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die Deutsch als Zweitsprache erwerben, da ihre Eltern mit ihnen migriert sind, steht die Gruppe, die in der 2. oder 3. Generation Deutsch als Zweitsprache erwirbt. Durch Segregation kommen Kinder u.a. mit geringen Deutschkenntnissen in die Grundschule. Hinzu kommt die Gruppe derjenigen, die bilingual oder trilingual aufwächst, und somit vom Kleinkindalter an bereits mit verschiedenen Sprachen gelebt hat. Auch gibt es das Phänomen, dass Kinder und Jugendliche der 2. oder 3. Generation nicht mehr die Sprache ihrer Eltern/ Großeltern erlernen und somit monolingual mit der deutschen Sprache aufwachsen.
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- Citation du texte
- Driton Rizvanaj (Auteur), 2020, Benachteiligung von Migranten auf dem Arbeitsmarkt. Der erschwerte Berufseinstieg von jugendlichen Migranten mit Schulabschluss, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/936515
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