Landwirtschaft wird im engeren Sinne als eine regelmäßige und darum pflegliche wirtschaftliche Nutzung des Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse definiert. Die Landwirtschaft ist also nicht nur Nahrungsmittelerzeuger, sie dient außerdem der Landschaftspflege, sowie als Kulturlandschaftswächter.
Die Viehwirtschaft gehört zu den primären Landwirtschaftszweigen. Neben der Tierhaltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel als Masttiere, gehört diesem Landwirtschaftszweig ebenfalls deren Haltung zur Zucht, Milchgewinnung, Eierproduktion, sowie zur Wollproduktion an. In der Bodennutzung, ebenfalls ein primärer Landwirtschaftszweig, unterscheidet man zwischen Dauerkulturen, wie Wein, Obst oder Hopfen, zwischen Sonderkulturen, wie Tabak, Gewürz- oder Arzneipflanzen, zwischen Hackfrüchten, wie Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse oder Körnerfrüchte und zwischen den Futterpflanzen, wie Futterhackfrüchte, Feldfrüchte, Weiden oder Silomais. Zu den Hauptbetriebsrichtungen der Landwirtschaft gehört außerdem die technische Veredelung (Kellerei, Kelterei und Brennerei) und der Erwerbsgartenbau, dem man die Zierpflanzenhaltung, die Baumschulen und den Gemüseanbau unterordnet.
Inhaltsverzeichnis
Landwirtschaft
Bodennutzung und Erwerbstätigkeit in NRW
Gunst- und Ungunstfaktoren der Naturräume in NRW
Die Funktionen des Waldes
Quellenangaben:
Internetquellen:
Landwirtschaft
Landwirtschaft wird im engeren Sinne als eine regelmäßige und darum pflegliche wirtschaftliche Nutzung des Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse definiert.[1] Die Landwirtschaft ist also nicht nur Nahrungsmittelerzeuger, sie dient außerdem der Landschaftspflege, sowie als Kulturlandschaftswächter.
Die Viehwirtschaft gehört zu den primären Landwirtschaftszweigen. Neben der Tierhaltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel als Masttiere, gehört diesem Landwirtschaftszweig ebenfalls deren Haltung zur Zucht, Milchgewinnung, Eierproduktion, sowie zur Wollproduktion an. In der Bodennutzung, ebenfalls ein primärer Landwirtschaftszweig, unterscheidet man zwischen Dauerkulturen, wie Wein, Obst oder Hopfen, zwischen Sonderkulturen, wie Tabak, Gewürz- oder Arzneipflanzen, zwischen Hackfrüchten, wie Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse oder Körnerfrüchte und zwischen den Futterpflanzen, wie Futterhackfrüchte, Feldfrüchte, Weiden oder Silomais. Zu den Hauptbetriebsrichtungen der Landwirtschaft gehört außerdem die technische Veredelung (Kellerei, Kelterei und Brennerei) und der Erwerbsgartenbau, dem man die Zierpflanzenhaltung, die Baumschulen und den Gemüseanbau unterordnet.[2]
Bodennutzung und Erwerbstätigkeit in NRW
Nordrhein-Westfalen ist mit ca. 18 Mio. Einwohnern auf ca. 34 000 m² das dicht besiedeltste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Somit sollte man davon ausgehen, dass die größte Fläche des Bundeslandes von Verkehr, Gebäuden und Betrieben genutzt wird. Wie auf der Grafik „Katasterfläche in Nordrhein-Westfalen 2002“ ersichtlich, nahm 2002 der Verkehr lediglich 7% der Fläche NRW’s ein und die Gebäude- und Freifläche machten nur 12% des Landesgebietes aus. Gemeinsam nutzte man also 19%, weniger als ein Viertel der Fläche zur Bebauung und als Verkehrsfläche. Während der Anteil der Landwirtschaftsfläche NRW’s 51% und der Anteil der forstwirtschaftliche genutzten Fläche zusätzlich 25% betrug. Somit nutzte man dreiviertel der Bundeslandes NRW zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken.[3]
1995 betrug sich die Zahl der Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft auf 46 002, bei insgesamt 5 845 738 Erwerbstätigen in NRW. Somit machen die Erwerbstätigen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben NRW’s knapp 0,8% aus, wobei hier ausschließlich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige erfasst wurden. Dennoch steigt der Anteil an den Gesamtbeschäftigten nicht über 2%. Der Anteil der Erwerbstätigen des Dienstleistungsbereichs liegt hingegen bei 24%.[4] Somit lässt sich aus dem Vergleich der Flächennutzung mit der Zahl der Erwerbstätigen schließen, dass in der Land- und Forstwirtschaft kaum Arbeitskräfte benötigt werden, was wiederum auf den hohen Automatisierungsgrad, der in dieser Wirtschaft vorliegt zurückzuführen ist.
Betriebsstruktur
Landwirtschaftliche Betriebe werden in drei verschiedene Klassen eingeteilt. Im allgemeinen misst man zu ihrer Bestimmung die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Betriebe mit einer Nutzfläche von unter 10ha nennt man Klein- und Kleinstbetriebe. Meist sind die Umsätze solcher Betriebe nicht ausreichend, um eine Familie zu ernähren, weshalb sich solche Höfe auf bestimmte hochwertige Produkte spezialisieren. Betriebe mit einer Nutzfläche von 10 bis 100ha nennt man Hofbauern oder Mittelbetriebe. Diese sind sehr Leistungsfähig und zeigen eine hohe Anpassungsfähigkeit. Unter Groß- oder Gutsbetrieben versteht man Höfe mit einer Fläche von über 100ha. In NRW existieren hauptsächlich Klein- und Kleinstbetriebe in überschaubaren Größen. Sie bieten personale Sicherheit und haben ein hohes Maß an wirtschaftlicher Anpassungsfähigkeit[5]
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[1] Akademie für Raumforschung und Landesplanung Hannover: „Grundlagen und Methoden der Landwirtschaftlichen Raumplanung“, 1969, Seite 440
[2] Henkel: „Der ländliche Raum“, 1999, Seite 127
[3] LDS: „Statistischer Jahresbericht NRW 2002“: „Katasterfläche in Nordrhein-Westfalen 2002“, Seite 37
[4] Gläßler, Schmied, Woitschützke: „Nordrhein-Westfalen“, 1997, Seite 45, Tab. 2.4
[5] Henkel: „Der ländliche Raum“, 1999, Seite 111
- Quote paper
- Anonymous,, 2004, Land- und Forstwirtschaft in NRW, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93635
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