Seit Beginn der achtziger Jahre treten die an Zahl und Bedeutung rapide zunehmenden regionalen Handelsabkommen immer stärker in direkte Konkurrenz zum multilateralen Handelssystem der WTO.1
Die WTO verfolgt das Ziel eines einheitlichen, globalen Handelssystems durch die Liberalisierung des internationalen Handels auf multilateraler Basis. Wichtigste Regelung zur Erreichung dieses Ziel ist das im WTO-Recht verankerte Prinzip der Meistbegünstigung, welches die einer Vertragspartei gewährten Vorteile auf alle Mitglieder ausdehnt.
Regionale Integrationsabkommen verletzen das Meistbegünstigungsprinzip, da sie ihre Mitglieder begünstigen, ohne die Vorteile an andere Staaten weiterzugeben.2
Dennoch bestehen im Recht der Welthandelsorganisation Ausnahmeregelungen für regionale Integrationsprozesse, was auf den ersten Blick einen fundamentalen Widerspruch darstellt.3
Die Befürworter regionaler Integration sehen in der Koexistenz von WTO und regionalen Präferenzabkommen keine Abwendung vom Multilateralismus, sondern lediglich eine Zwischenstufe im multilateralen Liberalisierungsprozess.4 Dagegen befürchten die Gegner eine Erosion der Meistbegünstigung und einen Zerfall des Welthandelssystems in feindliche Handelsblöcke.5
Die vorliegende Arbeit diskutiert die Ausnahmeregelungen des WTO-Rechts für regionale Integrationsabkommen.6 Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den rechtlichen Bestimmungen des Art. XXIV GATT, welcher die wohl wichtigste und meistgenutzte Möglichkeit der Bildung von regionalen Präferenzräumen darstellt.7 Die übrigen Normen können lediglich in Ansätzen vorgestellt werden, da ansonsten aufgrund der Komplexität der Thematik der vorgegebene Rahmen der Arbeit weit überschritten würde. Weiterhin wird das Prüfungs- und Kontrollverfahren durch das Komitee für regionale Handelsabkommen näher erläutert. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf erforderliche Reformen des WTO Rechts für Regionalausnahmen.
Inhaltsverzeichnis
- Die zunehmende Regionalisierungstendenz innerhalb der WTO
- Rechtliche Ausnahmeregelungen der WTO für regionale Integrationsgemeinschaften
- Art XXIV GATT
- Zulässige Integrationsformen
- Die allgemeine Regelung des Abs. 4
- Die Voraussetzung "annähernd den gesamten Handel" des Abs. 5
- Die Voraussetzung "keine höheren oder einschränkenderen Handelsbeschränkungen" des Abs. 5
- Die Anpassung der gebundenen Rahmenzölle bei Bildung einer Präferenzzone nach Abs. 6
- Die Notifizierungspflicht bei regionalen Abkommen gemäß Abs. 7
- Die Erteilung "Waivers" gemäß Art. XXV GATT
- Die Ermächtigungsklausel
- Art V GATS
- Art XXIV GATT
- Die Prüfungs- und Überwachungspraxis durch das "Komitee für regionale Handelsabkommen"
- Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit von Regionalzusammenschlüssen mit dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO). Ziel ist es, die rechtlichen Ausnahmeregelungen für regionale Integrationsgemeinschaften im WTO-Recht zu analysieren und die Prüfungs- und Überwachungspraxis durch das "Komitee für regionale Handelsabkommen" zu beleuchten. Dabei liegt der Fokus auf den Bestimmungen des Art. XXIV GATT, der die wohl wichtigste Möglichkeit der Bildung von regionalen Präferenzräumen darstellt.
- Die zunehmende Regionalisierungstendenz innerhalb der WTO
- Die rechtlichen Ausnahmeregelungen für regionale Integrationsgemeinschaften
- Die Prüfungs- und Überwachungspraxis durch das "Komitee für regionale Handelsabkommen"
- Die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Regionalismus und Multilateralismus
- Der Einfluss von Regionalzusammenschlüssen auf das globale Handelssystem
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die zunehmende Regionalisierungstendenz innerhalb der WTO. Es wird die Entwicklung von regionalen Handelsabkommen seit den 1980er Jahren dargestellt und die Bedeutung dieser Abkommen für das multilaterale Handelssystem der WTO diskutiert.
Im zweiten Kapitel werden die rechtlichen Ausnahmeregelungen der WTO für regionale Integrationsgemeinschaften analysiert. Der Schwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Art. XXIV GATT, der die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von regionalen Präferenzräumen als Ausnahme von der Meistbegünstigungsklausel festlegt. Die wichtigsten Regelungen des Art. XXIV werden im Detail erläutert, einschließlich der zulässigen Integrationsformen, der allgemeinen Regelung des Abs. 4, der Voraussetzungen des Abs. 5, der Anpassung der gebundenen Rahmenzölle nach Abs. 6, der Notifizierungspflicht gemäß Abs. 7, der Erteilung von "Waivers" gemäß Art. XXV GATT und der Ermächtigungsklausel. Darüber hinaus wird die Ausnahmeregelung für regionale Integration im Bereich des Dienstleistungshandels (Art. V GATS) vorgestellt.
Das dritte Kapitel untersucht die Prüfungs- und Überwachungspraxis durch das "Komitee für regionale Handelsabkommen". Es wird die Entstehung und Funktionsweise dieses Komitees erläutert, sowie die Verfahren zur Überprüfung von regionalen Handelsabkommen auf ihre GATT-Konformität. Die Herausforderungen und Schwächen des bestehenden Kontrollsystems werden aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Welthandelsorganisation (WTO), Regionalzusammenschlüsse, regionale Integrationsgemeinschaften, Art. XXIV GATT, Meistbegünstigungsklausel, Präferenzzonen, Zollunionen, Freihandelszonen, "Waivers", Ermächtigungsklausel, Art. V GATS, Prüfungs- und Überwachungspraxis, "Komitee für regionale Handelsabkommen", Multilateralismus, Regionalismus, globales Handelssystem.
- Arbeit zitieren
- Niels Ridder (Autor:in), 2002, Die Vereinbarkeit von Regionalzusammenschlüssen mit dem Recht der WTO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9354
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