Die Hausarbeit „ Rousseaus Gesellschaftsvertrag – ein Überblick“ hält genau das, was der Titel verspricht. Die Arbeit fasst Rousseaus Gesellschaftsvertrag knapp und pointiert zusammen. Zudem gibt die Arbeit einen Überblick über die wichtigsten Staatstheoretiker der Neuzeit (Hobbes, Locke, Rousseau).
Inhaltsverzeichnis
1. Rousseau, Locke, Hobbes - Staatstheoretiker der Neuzeit
1.1 Hobbes Naturzustand
1.2 Lockes Naturzustand
1.3 Rousseaus Naturzustand
1.4 Die Idee eines Gesellschaftsvertrags
2. Ein Überblick über den Gesellschaftsvertrag
2.1 Rousseaus Grundannahmen zum Staatsrecht und zur Regierung
2.1.1 Das Recht des Stärkeren
2.1.2 Eine rechtmäßige Regierung
2.2 Der Gesellschaftsvertrag
2.2.1 Die Doppelfunktion der Gesellschaftsmitglieder
2.2.2 Gemeinwille und Souveränität
2.3 Der Erhalt der politischen Körperschaft – Gesetze und die Republik
2.4 Rahmenbedingungen für einen Staat
2.5 Gesetzgebung und Klassifikation von Gesetzen
2.6 Die Regierung: Legislative und Exekutive
2.7 Regierungsformen im Vergleich
2.8 Der Untergang eines Staates und die Gegenmaßnahmen
2.9 Rousseaus Fazit zum Gesellschaftsvertrag
Literaturverzeichnis
1. Rousseau, Locke, Hobbes - Staatstheoretiker der Neuzeit
Jean-Jacques Rousseau ist neben Thomas Hobbes und John Locke einer der bedeutenden Staatstheoretiker der Neuzeit (vgl. Brockard 2003: 203). Hobbes und Locke sind in ihrem Schaffen durch die chaotischen Zustände während des englischen Bürgerkriegs geprägt (vgl. Brockard 2003: 218).
1.1 Hobbes Naturzustand
In seinem Hauptwerk Leviathan beschreibt Hobbes dass vorgesellschaftliche Leben als Chaos und Krieg eines jeden gegen jeden, in dem die Menschen ohne Gesetz und ohne Staat leben und wo daher jeder alles beanspruchen kann. In seinem Menschenbild ist „der Mensch dem Menschen ein Wolf“. Hobbes Lösung um den Naturzustand zu überwinden, ist eine Schutzgewalt, der Leviathan, die alle voreinander schützt und Sicherheit garantiert. Die Vereinigung aller Gesellschaftsmitglieder zu ein und derselben Person. Diese Einheit wird durch einen Gesellschaftsvertrag beschlossen, der festlegt, dass unwiderruflich alle Macht und die Selbstbestimmungs- und Selbstverteidigungsrechte einem Einzigen übertragen werden, so dass dem Leviathan genug Macht und Stärke zur Verfügung steht, um den Frieden zu sichern (vgl. Brockard 2003: 209 f).
1.2 Lockes Naturzustand
Locke definiert seinen Naturzustand als zunächst friedlich. Jeder hat die Pflicht und das Recht zur Selbsterhaltung. Alle Menschen sind von Natur aus gleich, jedoch kann sich der Mensch durch Arbeit Eigentum aneignen und frei über seinen Besitz verfügen, solange er keinem anderen Schaden zufügt. Durch die Einführung der Geldwirtschaft entstehen Neid und Streitigkeiten. Um einen ungehemmten Aneignungskampf zu vermeiden, ist es notwendig, dass der Staat die Eigentumsverhältnisse reguliert. Die Menschen schließen sich durch einen Vertrag zu einem politischen Körper zusammen, um so Leben, Freiheit und Besitz zu sichern. Die Regierung ist Sachverwalter der Gewalt der Staatsbürger. Die Gewalt wird in Legislative und Exekutive geteilt (vgl. Brockard 2003: 215 ff).
1.3 Rousseaus Naturzustand
Für Rousseau ist der Mensch im Naturzustand ein Tier, das nicht so stark und schnell wie die anderen Tiere ist, aber alles in allem am vorteilhaftesten von allen organisiert ist. Der Mensch besitzt Perfektibilität, ist robust, stark und frei und asozial beziehungsweise isoliert, da Menschen keine Bindungen untereinander eingehen. Er ist ein tierisches Triebwesen mit den wesentlichen Merkmalen Selbsterhaltungstrieb und der Fähigkeit zum Mitleid (vgl. Fetscher 1975: 33 f). Das Leben im Naturzustand ist für Rousseau also eine asoziale, friedliche Idylle, doch der Naturzustand löst sich durch die einsetzende Arbeitsteilung auf, aus der Ungleichheit und Unfreiheit entstehen (vgl. Fetscher 1975: 44). Um die Ungleichheit zu beheben, muss nach Rousseau ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden.“ Eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor“ (Rousseau 2003: 17).
1.4 Die Idee eines Gesellschaftsvertrags
Die Idee eines Gesellschaftsvertrages und der Gedanke von staatlicher Souveränität existieren schon bei Hobbes, Locke und anderen Staatstheoretikern wie Bodin, Grotius oder Montesquieu. Rousseau spitzt diese Ansätze zu und verdichtet sie zu einem eingängigen Werk, dem Contrat social (vgl. Brockard 2003: 218).
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- Citar trabajo
- Arne Hellwig (Autor), 2007, Rousseaus Gesellschaftsvertrag - ein Überblick, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93514
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