Die Zeit als Raum der Kausalität erfährt von den behandelten Autoren eine Neugestaltung. Die Zeit wird als notwendiger Bestandteil des Begriffs der Kausalität verstanden, aber es wird nicht, wie in Kants Ansatz davon ausgegangen, dass jede Veränderung nach dem Kausalgesetz geschieht, d.h. dass jede Veränderung unter den Begriff der Kausalität subsumiert werden kann. Es gibt Veränderungen, für die wir keine hinreichenden (und notwendigen) Bedingungen der Zeitordnung angeben können (Bereiche der Quantenmechanik). Aber diese Gegebenheiten beeinflussen die Gültigkeit und die Anwendbarkeit des Begriffs der Kausalität keineswegs. Wir können weiterhin und müssen sogar große Gebiete unserer Erfahrung unter den Begriff der Kausalität stellen. Beck vertritt ausdrücklich die Meinung, dass nur entlang kausaler Determiniertheit (unserer Messverfahren im makroskopischen Bereich) ein Wissen über kausale Indeterminiertheit (im mikroskopischen Bereich) überhaupt möglich ist.
Strawson legt die Gewichtung seiner Ausführungen auf die Zeit-Relationen, die er auf reale Gegenstände zurückführt (und nicht auf die äusseren Gegenstände Kants, die nichts über reale Ding aussagen, ausser dass diese existieren mögen), um objektive von subjektiven Zeit-Relationen zu unterscheiden. Beck verbindet die Zeitverhältnisse mit den Kategorien und zeigt, dass diese Verbindung anhand der Empirie einer Prüfung unterzogen wird, ob sie im Einklang mit dem "perceptual isomorphism" steht. Bennett wendet gegen Kant vor allem ein, dass ein immerwährendes, ein immer wieder auftretendes Zeitverhältnis keine Notwendigkeit beinhaltet, auch wenn es in Mackies Worten eine natürliche Notwendigkeit ausdrückt. Und Mackie verwendet die Zeit als einen epistemischen Fluchtpunkt der Perspektive, aus der heraus die Richtung der Kausalität fixiert wird, um damit den Begriff der Kausalität als kausale Vorrangigkeit zu definieren.
M. E. ist die Nähe von Beck und Mackie zu Kants Argumentationsgang am größten, in welchem die Dimension Zeit als Evidenz eine Nutzung widerfährt, uns einen epistemischen Zugang zu eröffnen, den empirisch unbeobachtbaren (Wirkungs-)Raum der Kausalität als kategorische Regel zu verstehen. Die Zeit ist als epistemischer Raum der Anwendung der Kausalität (als Regel) zu begreifen, und nicht als ontologischer Raum zwischen zwei Zeigerstellungen.
Keywords: Kant, Kausalität, Zeit, Kategorien.
Inhalt
1. Einleitung: Kants Ansatz Oder: Wie hängen Zeit und Kausalität zusammen?
2. Das Kausalgesetz: Die Unterscheidung zwischen Sachverhalt und Ereignis, sowie Ursache und Wirkung
2.1. Peter F. Strawsons Diskussionsbeitrag
2.2. Erwiderung auf Strawson
2.3. Lewis W. Becks Diskussionsbeitrag
2.4. Jonathan Bennetts Diskussionsbeitrag
2.5. Erwiderung auf Bennett
2.6. J. L. Mackies Diskussionsbeitrag
2.6.1. Die Asymmetrie zwischen Ursache und Wirkung
2.6.2. Die fehlende Koinzidenz von zeitlichem Ablauf und Kausalbeziehung
2.6.3. Kausale Priorität: Fixiert und Unfixiert
3. Der Non-Sequitur
3.1. Der Non-Sequitur – Einleitung
3.2. Strawson und Bennett: Der Non-Sequitur bei Kant
3.3. Becks Verteidigung Kants und eine Kommentierung
3.4. Zusammenfassung und nähere Erläuterung der Argumentation Becks
4. Ein kurzer Blick auf die Ausführungen der vier Autoren zur Notwendigkeit der Kausalbeziehung
5. Zusammenfassung der Diskussion
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung: Kants Ansatz
Oder: Wie hängen Zeit und Kausalität zusammen?
Kant legt uns im Abschnitt der Grundsätze der „Kritik der reinen Vernunft“ dar, wie wir zu einer objektiven Erfahrung der Welt gelangen. Dort wird die Frage beantwortet, nach welchen Grundsätzen, die sich aus den Kategorien - den reinen Verstandesbegriffen - ableiten, wir zu unserer objektiven Erfahrungswelt gelangen, d.h. wie wir unter die Verstandesbegriffe die Dinge der Sinnlichkeit subsumieren.
Die in diesem Aufsatz behandelte zweite (und dritte) Analogie der Erfahrung entspringt den Grundsätzen der Relationskategorien, anhand derer bewiesen werden soll, analog welcher Grundsätze die Erfahrung einer objektiven Veränderung (und einer objektiven Koexistenz) möglich ist.
Diese Objektivität der Erfahrung wird von Kant erstens mit der Einheit raumzeitlichen Denkens in Verbindung gebracht, wobei zweitens das raumzeitliche System selbst keiner direkten Wahrnehmung zugänglich ist. Aus der Kopplung beider Gedanken folgert er nun, dass die Einheit des raumzeitlichen Systems entlang notwendiger Verknüpfungen (= Analogien) in unserer Wahrnehmung gegeben ist[1]. Der Garant unserer Objektivität ist also die Synthese der Ästhetik mit den Verstandesbegriffen, die die Grundlage unserer objektiven Erfahrung schafft, indem sie Bedingung für Erfahrung überhaupt ist. Objektivität ist damit nach Kant die notwendige Verbindung des raumzeitlichen Systems mit den Verstandesbegriffen in unseren Wahrnehmungen.
Die Analogien sind durch das Schema der Zeitordnung mit der räumlichen Wahrnehmung verbunden, indem sie die objektiven Erscheinungen der Welt und die subjektiven Wahrnehmungen der Erscheinungen objektiv bestimmen. Dazu Kant selbst: „Dasjenige an der Erscheinung, was die Bedingung [die Zeitordnung, N.K.] dieser notwendigen Regel [der Verknüpfung in, N.K.] der Apprehension enthält, ist das Objekt“ (B236). Das Objekt ist das Element der Menge dessen, was objektiv ist, d.h. nach einer notwendigen Regel bestimmt ist, und kein Element der Menge der Gegenstände, die uns auch subjektiv gegeben sein können (innere Gegenstände). Und wenn wir nun die Zeitordnung angeben und die notwendige Regel zum Verknüpfen von Erscheinungen auf diese Zeitordnung anwenden, verschaffen wir uns den
Zugang zu einer objektiven Welt.
Nach Kant verknüpfen wir die Erscheinungen in der Zeit, aber diese Verknüpfung ist eine Synthese der empirischen Zeit verhältnisse /Zeit relationen[2] mit einem reinen Verstandesbegriff (der Kausalität, der Koexistenz), der selbst, gleich der Zeit, keiner Wahrnehmung zugänglich ist. Wäre uns die Fähigkeit zu dieser Synthese der Zeitverhältnisse mit den Kategorien durch unsere Einbildungs kraft nicht gegeben, dann wäre weder die Verknüpfung der Erscheinung in der Zeit notwendig, noch könnte die Folge der Wahrnehmungen notwendig und damit objektiv sein, indem sie dem Kausalgesetz oder der Koexistenz unterstellt werden könnten. Jede Folge von Zuständen wäre lediglich eine Einbildung, die unbestimmt daher kommt. Kant unterscheidet hier deutlich die Einbildung von der Einbildungskraft; die Einbildung ist die Fähigkeit zur phantastischen Imagination, die Einbildungskraft ist das Vermögen der Bildung einer synthetischen Einheit. Denn um die Sukzession der Erscheinungen innerhalb objektiver Zeitrelationen zu erhalten, d.h. um die Bedingung der Erfahrung einer Veränderung festzusetzen, benötigen wir den Rückgriff auf unsere reinen Verstandesbegriffe. "Also ist nur dadurch, daß wir die Folge der Erscheinungen, mithin alle Veränderung dem Gesetze der Kausalität unterwerfen, selbst Erfahrung d.i. empirisches Erkenntnis von denselben möglich; mithin sind sie selbst, als Gegenstände der Erfahrung, nur nach eben dem Gesetze möglich" (B234).
Wir können also zunächst mit Strawson festhalten, dass es sich um „das Problem der Feststellung der notwendigen Bedingungen für die Bestimmung objektiver Zeitrelationen“[3] dreht, um mit diesen objektiven Zeitrelationen objektive Wahrnehmungsfolgen zu bestimmen. Das bedeutet, unter Verwendung Kants oben zitierter Definition eines Objekts, die Bedingung der "Bedingung [Zeitordnung, N.K.] dieser notwendigen Regel" festzustellen. Und mit Beck fügen wir hinzu, dass es sich dabei um das Problem der korrekten Anwendung der kategorischen Regel auf die Zeitordnung handelt: Nach welchen Kriterien fügen wir die notwendige Regel der Verknüpfung von Erscheinungen mit der Zeitordnung der Erscheinungen zusammen, die uns erst im harmonischen Verbund den Gang durch eine objektive Welt gestatten? Das bedeutet unter Berücksichtigung des letzteren Kant Zitats, dass die Unterwerfung der Folge von Erscheinungen unter das Kausalgesetz erläutert werden soll.
Die erwähnten Autoren beantworten die beiden zentralen und miteinander verflochtenen Fragen durch Bezugnahme auf die Empirie. Strawson zieht die "äusseren Dinge" aus Kants Abschnitt der "Widerlegung des Idealismus" heran, um an diesen die Bedingung der notwendigen Zeitordnung "dingfest" zu machen. Beck nimmt die empirische Verallgemeinerung (Induktion) als Kriterium, die Anwendung der Regel auf die Zeitordnung zu bewerten. Eine Veränderung ist zwar erst durch die Regel empirisch zu erfassen - die Veränderung hat ihren Ursprung im Apriorischen - aber die Erfahrung von Veränderung dient zur Bewertung der Anwendung jener Regel - die Veränderung hat ihren Anfang in der Empirie.
Strawson führt das Problem schließlich auf die alleinige Unterscheidung zwischen den objektiven Zeit-Relationen, zwischen den Wahrnehmungen als Wahrnehmungen von Gegenständen und den subjektiven Zeit-Relationen zwischen den Gegenständen der Wahrnehmung selbst zurück. „Nirgends zeigt sich, wie ich glaube, Kants verallgemeinerndes Genie klarer als in der Reduktion des Problems auf diese Form".[4] Und er unterschlägt dabei Becks (und in gewisser Weise auch Mackies) außerordentlich wichtigen Punkt, dass die Regel der Verknüpfung von Zuständen unabhängig der Zeitrelation gilt, auch wenn die Anwendung der Regel empirisch anhand der Zeitverhältnisse bewertet wird. Die Zeitrelation ist Bedingung für die angemessene Anwendung der Regel, aber keine Bedingung für die Regel überhaupt, welche kategorischen Ursprungs ist.
2. Das Kausalgesetz: Die Unterscheidung zwischen Sachverhalt und Ereignis, sowie Ursache und Wirkung
2.1. Peter F. Strawsons Diskussionsbeitrag
Nach Strawson ist die Voraussetzung, einen Sachverhalt von einem Ereignis objektiv unterscheiden zu können, dass der betrachtete Gegenstand in einem subjektunabhängigen, raumzeitlichen System als von Dauer eingeordnet wird, als etwas, was unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung, datierbar und lokalisierbar ist.
Wir können nicht die Beharrlichkeit des räumlichen Systems oder die Beharrlichkeit der Gegenstände in diesem wahrnehmen, so dass wir genötigt sind, einige[5] Gegenstände als beharrliche Objekte ausserhalb unserer wechselnden "Erfahrungswege" zu erkennen. Die Beharrlichkeit selbst ist uns unzugänglich, wir nehmen nur etwas als beharrlich wahr.
Sowenig wir die Beharrlichkeit des Raumes wahrnehmen können, sowenig ist uns auch die Möglichkeit gegeben, die Zeit an sich zu rezipieren; wir sind angewiesen, ein Datum (die Stelle innerhalb eines zeitlichen Ablaufs), als die objektive Erfahrung von einem Ding zu betrachten, das unterschieden ist von unseren wechselnden, subjektiven Erfahrungen. Die Zeit selbst erfassen wir nicht, nur die Zeitverhältnisse von Dingen.
Ohne diese Bedingung des relativierten Substanzbegriffs, der uns keine absolute Beharrlichkeit an sich bietet, aber der garantiert, dass sich ein Gegenstand, der als unter ihn fallend aufgefasst wird, sich nicht über „das Maß der Wiedererkennung“ hinaus verändert, wäre es unvorstellbar, wie wir einer Veränderung gewahr werden. Wir müssen innerhalb einer objektiven Welt die Reidentifizierbarkeit der Gegenstände gewährleistet sehen, damit die Objektivität überhaupt empirisch angewandt und als objektiv verstanden werden kann.
Aber hierzu gehört m. E., dass wir mehr oder weniger die Objektivität als Öffentlichkeit verstehen, nämlich in dem Sinn, dass die objektive Welt der raumzeitlichen Relationen unabhängig subjektiver Wahrnehumungsfolgen bestehen bleibt und dadurch, unabhängig vom jeweiligen epistemischen Subjekt, sich ihre allgemeine, d.h. intersubjektive Zugänglichkeit bewahrt. Und dieser Begriff der Öffentlichkeit ist in Kants Obejektivitätsbegriff enthalten, so dass Kant sehr wohl Rücksicht auf den "sozialen Charakter unserer Begriffe"[6] nimmt, den Strawson in Kants Schrift nicht zu entdecken glaubt. Unsere reinen Verstandesbegriffe a priori, unter die wir subsumieren - das bedeutet gerade die Beleuchtung der Zusammenhänge (Subsumation) zwischen Denken (den reinen Verstandesbegriffe) und natürlicher Sprache (den empirisch gewonnenen, "unreinen" Begriffen) - erzielen als Bedingungen des epistemischen Subjekts Objektivität, aber als Bedingungen, die für jedes Subjekt gelten, also öffentlich sind.
Strawson erweitert "aus Kantischem Geist"[7] den Substanzbegriff um die zusätzliche und laut ihm berechtigte Annahme, dass wir als Beobachter selbst Teil des Systems sind, welches wir beobachten. Aber er fordert[8], wir sollten anerkennen, "dass Veränderungen in der sich ständig verändernden subjektiven Sequenz von Erlebnissen nicht nur Veränderungen der Perspektive des Beobachters zuzuschreiben sein können, sondern auch Veränderungen in der Welt der Gegenstände, die er wahrnimmt".[9] Trotz der Tatsache, dass wir als Beobachter immer eine lokalisierbare Position im System raumzeitlicher Relationen einnehmen, in welchem wir die wahrgenommenen Gegenstände zueinander in Beziehung setzen, gilt nach Strawson die Voraussetzung, dass wir veränderbare, objektive Gegenstände wahrnehmen und nicht bloß unsere Positionen wechseln[10].
Kant hat also mit der ersten Analogie "das Prinzip der notwendigen Erhaltung der Identität der Welt der Dinge im Raum [und in der Zeit, N.K.] nachgewiesen".[11] Aber es erfolgte, nach Strawsons Ausführungen, kein Beweis einer absoluten Beharrlichkeit einzelner Gegenstände, etwa des Quantums der Materie bzw. Energie, also sozusagen des physikalischen Erhaltungssatzes, wie er denn in der ersten Analogie formuliert ist.
Nach Strawson gilt, dass die objektiven Zeitrelationen der Gleichzeitigkeit und der Abfolge eine empirische Bestimmung erfordern, die durch die zweite und dritte Analogien vorgenommen werden[12]. Kausalität und Koexistenz sind nach Strawson das Vermögen der empirischen Anwendung mit denen wir dem Substanzbegriff eine (empirische) Bedeutung verleihen können. Konkret ist die Unumkehrbarkeit, d.h. die notwendige Richtung, der Reihenfolge (Zeitordnung) unserer Repräsentationen die empirische Anwendung des Kausalgesetzes und die zeitliche Reihenfolgen-Indifferenz die der Koexistenz.
Die Zeitverhältnisse werden, wie bereits erwähnt, über den Bezug zu äusseren Dingen ("Widerlegung des Idealismus") bestimmt. Das ist Strawsons (und Kants) Grund, die Zeit als ein Mittel zu benutzen, den Verstandesbegriffen eine empirische Bedeutung zuzusprechen. Es geht ihm darum, die empirischen Bedingungen der Zeitordnung festzuhalten, da die Zeitordnung Bedingung der Verknüpfung von Wahrnehmungen ist. Aber er radikalisiert diesen Ansatz, indem er die Bedingung der Zeitordnung, d.h. den Bezug zu den äusseren Dingen, selbst als kausal begreift.
Zunächst Kant verkürzt, auf dessen Vorstoß sich Strawson stützt: Wenn wir eine Zustandsveränderung, ein Ereignis, wahrnehmen, dann folgt der Wahrnehmung des ersten Zustands A die Wahrnehmung des zweiten Zustands B und zwar in der Art, dass die Ordnung notwendig ist, d.h., dass die Reihenfolge der Repräsentationen AB nicht umkehrbar ist. Wohingegen bei einem anhaltenden Zustand der Koexistenz die Reihenfolgen-Indifferenz auftritt: Die Reihenfolge der Wahrnehmungen ist nicht mehr an die Anordnung AB gebunden, wir können genau so gut BA wahrnehmen.
Strawson legt fest, dass die Wahrnehmungen von A und B direkt und im gleichen sinnlichen Modus erfolgen, um dadurch Komplikationen wie der Verzögerung (durch Raumkrümmung, Entfernungen in Lichtjahren, Unterschied der Geschwindigkeit der Ausbreitung von Licht und Schall etc.) der Wahrnehmungen von A und B auszuschließen. Mit solcher Qualifikation versucht Strawson, eigenen Aussagen nach, Kants Grundlegung einer Aktualisierung zu unterziehen[13].
Für Strawson liegt die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung nicht zwischen A und B, sondern darin, dass sich die Wahrnehmung (Wirkung) in einer kausalen Abhängigkeit zu den Gegenständen ihrer Betrachtung (Ursache) befindet.
Strawson äussert hier als Bedingung zwei vermeintlich begriffliche Wahrheiten unter denen seine Auffassung der Kausalität, basierend auf Kants Terminologie, Geltung erlangt. (a) Einerseits, dass kein Effekt seiner Ursache in der Zeit vorausgehen kann. (b) Andererseits, dass jede Erfahrung, die die Wahrnehmung der Existenz einer intersubjektiv erkennbaren Gegebenheit zum Inhalt hat, die Wirkung dieser Gegebenheit ist. Letzteres liegt im Begriff eines Gegenstandes, dessen "Existenz von unserer Wahrnehmung unabhängig ist"[14], wie er denn von Kant in der Widerlegung des Idealismus als Anhaltspunkt zur Zeitbestimmung aufgefasst wird (s. hierzu 2.1.2). Wir werden genau hierauf noch zu sprechen kommen. Für Strawson gilt nun unter den Annahmen, dass erstens ein Ereignis, dessen Inhalt es ist, dass der objektive, d.h. hier wohl reale, Sachverhalt A dem objektiven, realen, Sachverhalt B de facto folgt, dass zweitens a die Repräsentation von A ist und b diejenige von B und dass sich drittens die kausalen Abhängigkeiten von a zu A und von b zu B nicht auf relevante Weise unterscheiden, die Beziehung der Kausalität und der Koexistenz als notwendige Reihenfolge bzw. Reihenfolgen-Indifferenz der Wahrnehmung.
Die Betrachtungsgegenstände der Wahrnehmung werden hier ontologisch als Dinge an sich interpretiert (als echte Ursachen) und nicht epistemisch als Objekte, die von der Erscheinung bezeichnet werden, so dass die Wahrnehmung selbst als ontologischer Gegenstand verstanden werden muss, nämlich als echte Wirkung und nicht als eine Evidenz, die auf eine echte Wirkung verweist. Die Grundlage der Wahrnehmung von etwas Objektivem ist aber die notwendige, kategorische Sukzession der Apprehension des Mannigfaltigen der Vorstellungen, die die Erscheinungen beinhalten, welche die Dinge als Objekte lediglich bezeichnen. Wären die Betrachtungsgegenstände der Wahrnehmung bei Strawson nicht als ontologische Dinge an sich verstanden, könnte keine Wahrnehmung (als Wirkung) unmittelbar mit den Dingen (als Ursachen) kausal verbunden sein.
[...]
[1] Vgl.:Strawson, P.:1981, S. 124.
[2] Die Zeit selbst ist nicht empirisch erfassbar, aber wohl die Zeit verhältnisse, die sich empirisch durch den Ablauf von Sequenzen von Erscheinungen erkennen lassen
[3] Strawson, P.: 1981, S.104.
[4] Strawson, P.: 1981, S.104.
[5] Ausführungen zu der Einschränkung "einige" siehe viertes Kapitel.
[6] Strawson, P.: 1981, S. 128.
[7] Strawson, P.: 1981, S. 119.
[8] Diese Aufforderung könnte sich direkt an Bennett richten, der, wie wir noch sehen werden, Kant das Versäumnis zuspricht, die Rolle des Beobachters übersehen zu haben.
[9] Strawson, P.: 1981, S. 121.
[10] Strawson trifft in diesem Zusammenhang (S.121) die Unterscheidung der objektiven Erfahrung einer wahrgenommenen Veränderung von einem Gegenstand und der wahrgenommenen Veränderung in einem Gegenstand. Ich denke Strawson widerspricht sich hier, denn es fragt sich, wie "Erfahrungen von Dingen" (S.106) eine Veränderung in Dingen auszumachen vermögen (ausser natürlich das eigene Selbst, dass wir auch nach Kant als einziges Ding an sich aus der Innenperspektive in Direktansicht betrachten können, und so auch etwas in uns erfahren vermögen; erfahren, weil das erfahrene Objekt, das Selbst, die Regel der Zeitordnung als Einheit in der Zeit und die Regel der kategorischen Verknüpfung als die Handlungsfreiheit der Akteurskausalität enthält). Diese Wahrnehmung in einem Ding, die in kantischer Manier als objektive Erfahrung verstanden werden muss, damit die Unterscheidung zu einer Wahrnehmung einer Veränderung von einem Ding objektive Gültigkeit beanspruchen kann, setzt einerseits eine gänzlich unkantische, ontologische Interpretation von dem Gegenstand der Erfahrung als Ding an sich voraus, und andererseits, dass wir diesen Gegenstand dann zusätzlich noch als solches Ding an sich aus der Direktansicht auf eine bisher zumindest unbestimmte Weise wahrnehmen müssten, um eine Veränderung in diesem Gegenstand überhaupt konstatieren zu können.
[11] Strawson, P.: 1981, S.108.
[12] vgl. Strawson, P.: 1981, S. 110.
[13] vgl. Strawson, P.: 1981, S.114.
[14] Strawson, P.: 1981, S. 114.
- Citation du texte
- Nikolaos Kromidas (Auteur), 2004, Die Zeit als Raum der Kausalität - Über die aktuelle Diskussion Kants, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93260
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.