In der Arbeit wird erläutert, was es bei einer Schutzrechtsberühmung zu beachten gibt, damit diese rechtmäßig ist und man keine Verstöße im Sinne des Wettbewerbsrechts begeht, die in der Regel zu Abmahnungen und/oder Strafen führen kann. Hierfür wird hauptsächlich auf die (vermeintlich) unberechtigte Patentberühmung und deren Konsequenzen daraus eingegangen.
Um von seiner geistigen Leistung profitieren zu können, ist es dem Eigentümer eines Schutzrechtes grundsätzlich erlaubt damit zu werben. Ob dieses (technische) Schutzrecht eingetragen werden muss (zum Beispiel Patent) oder bereits bei der Schöpfung entsteht (zum Beispiel Urheberrecht) ist dabei irrelevant. Neben dem Imagegewinn, der durch den Hinweis des innovativen Charakters eines Produktes entsteht, dient die Information eines Schutzrechtes zugleich zur Abschreckung potentieller Nachahmer. Der Anspruch auf ein Schutzrecht aus dem Bereich Immaterialgüterrecht wird im Allgemeinen als Schutzrechtsberühmung bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Unberechtigte Schutzrechtsberühmung
3 Unberechtigte Patentberühmung
3.1 Auskunft wegen Patentberühmung beim Wettbewerber
3.2 Folgen einer unberechtigten Patentberühmung
4 Patent pending – Patent angemeldet
5 Stadien der Patentberühmung
5.1 Werbung mit noch nicht amtlich veröffentlichter Patentanmeldung
5.2 Werbung mit einer amtlich veröffentlichten Patentanmeldung, aber noch keine Patenterteilung
5.3 Werbung mit erteiltem Patent
5.4 Werbung mit erloschenem Patent
6 Resümee
Literaturverzeichnis
- Citar trabajo
- Andreas Rack (Autor), 2020, Schutzrechtsberühmung. Schwerpunkt Patentberühmung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/931569
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