Häufig werden Sachverhalte – wie zum Beispiel die Sozialversicherung mit ihren unterschiedlichen Versicherungssystemen – nur in beschreibender Form dargestellt. Der vorliegende Text soll nicht nur deskriptiv verstanden werden, sondern die ethischen Hintergründe dreier Zweige der Sozialversicherung aufzeigen. Sowohl in der Rentenversicherung als auch der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sollen Gedanken des utilitaristischen, des libertaristischen und des deontischen Ansatzes aufgespürt und erläutert werden.
Zunächst wird ein kurzer Abriss über die Geschichte der Sozialversicherung deren Herkunft erläutern, im Anschluss werden die Prinzipien der Sozialversicherung dargestellt und die drei Versicherungssysteme vorgestellt.
Der darauf folgende Teil gibt einen Einblick in die drei ethischen Ansätze und stellt Aspekte heraus, die in den Versicherungssystemen wieder zu finden sind.
Gliederung
1. Einleitung
2. Sozialversicherung
2.1. Ursprünge des Sozialversicherungssystems
2.2. Die Prinzipien der deutschen Sozialversicherung
2.3. Die gesetzliche Rentenversicherung
2.4. Die gesetzliche Krankenversicherung
2.5. Die Arbeitslosenversicherung
3. Der utilitaristische Ansatz
3.1. Einführung in den Utilitarismus
3.2. Gedanken des utilitaristischen Ansatzes in den drei Versicherungssystemen – Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung
4. Der libertaristische Ansatz
4.1. Einführung in den Libertarismus
4.2. Libertaristische Aspekte in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
5. Der deontische Ansatz
5.1. Einführung in die Deontologie
5.2. Deontische Grundgedanken in der Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Häufig werden Sachverhalte – wie zum Beispiel die Sozialversicherung mit ihren unterschiedlichen Versicherungssystemen – nur in beschreibender Form dargestellt. Die folgende Arbeit soll nicht nur deskriptiv verstanden werden, sondern die ethischen Hintergründe dreier Zweige der Sozialversicherung aufzeigen. Sowohl in der Rentenversicherung als auch der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sollen Gedanken des utilitaristischen, des libertaristischen und des deontischen Ansatzes aufgespürt und erläutert werden.
Zunächst wird ein kurzer Abriss über die Geschichte der Sozialversicherung deren Herkunft erläutern, im Anschluss werden die Prinzipien der Sozialversicherung dargestellt und die drei Versicherungssysteme vorgestellt.
Der darauf folgende Teil der Arbeit gibt einen Einblick in die drei ethischen Ansätze und stellt Aspekte heraus, die in den Versicherungssystemen wieder zu finden sind.
2. Sozialversicherung
Die Sozialversicherung, in der alle Arbeitnehmer obligatorisch versichert sind, dient der Einkommenssicherung, sie schützt die Arbeitnehmer und deren Angehörige vor den Lebensrisiken Arbeitslosigkeit, Tod, Invalidität, Unfällen, Pflegebedürfnis und Krankheit. Im folgenden Kapitel wird kurz auf die Ursprünge der Sozialversicherung eingegangen, auf grundlegende Prinzipien und schließlich das Augenmerk genauer auf die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gelegt.
2.1. Ursprünge des Sozialversicherungssystems
Die soziale Sicherung geht auf die öffentliche Armenpflege zurück, die in Europa schon im 16. Jahrhundert entstand. Zuvor war die Armenpflege nicht Aufgabe des Staates, sondern der Kirchen und Klöster, erst zum Ende des 16. Jahrhunderts wurden erste staatliche Armenordnungen erlassen (vgl. Alber 1982, S. 24 ff.). Die Industrialisierung führte dazu, dass immer mehr Menschen in lohnabhängiger Erwerbsarbeit standen, was zu einer neuen Sozialstruktur und damit verbundenen sozialen Problemen führte.
In den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstand im Deutschen Reich die Sozialversicherungspolitik unter Bismarck mit einer Versicherungspflicht von Arbeitern und minderbemittelten Angestellten gegen industrielle Unfälle, Krankheit und Invalidität. Die Verwaltung und teilweise auch die Finanzierung trugen auch damals schon – neben den Versicherten selbst – die Arbeitgeber und der Staat. Die Versicherung diente und dient der Einkommenssicherung und funktioniert nach dem Kausalprinzip, was bedeutet, dass der Grund des Einkommensverlustes maßgebend dafür ist, welcher der vier (heute fünf) Versicherungszweige zum Tragen kommt. So entstanden damals die Unfallversicherung, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung (vgl. Alber 1982, S. 24 ff.). Seit 1995 ist ein weiterer Zweig der Sozialversicherung hinzugekommen: die Pflegeversicherung.
Es besteht sowohl eine Versicherungspflicht als auch ein Rechtsanspruch auf die Leistungen zur Einkommenssicherung. Die Sozialversicherung berücksichtigt die kollektiven Ursachen des Einkommensverlustes, wie Betriebsunfälle, Krankheit, Invalidität, Alter, Tod und Arbeitslosigkeit (vgl. Alber 1982, S. 24 ff.).
2.2. Die Prinzipien der deutschen Sozialversicherung
Die deutsche Sozialversicherung hat die Aufgabe, in existenziellen Risikosituationen den Lebensstandard der Versicherten zu erhalten und für den Ausgleich eines Einkommensausfalls aufzukommen. Sie unterliegt den folgenden Grundprinzipien:
- Prinzip der Versicherungspflicht: In Deutschland sind ca. 90 % der Bevölkerung in der Sozialversicherung pflicht- oder freiwillig versichert.
- Prinzip der Beitragsfinanzierung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge, die sich am Gehalt des Arbeitnehmers orientieren und gesetzlich festgelegt sind.
- Prinzip der Solidarität: Die Lebensrisiken eines einzelnen werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Egal, wie viel der Versicherte in die Sozialversicherung eingezahlt hat, er ist umfassend versichert. So wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, besser und weniger gut Verdienenden, Jung und Alt und zwischen Familien und Alleinlebenden geschaffen.
- Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat wird durch die Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger entlastet (Subsidiaritätsprinzip). Die Träger sind organisatorisch und finanziell selbstständig, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt.
- Das Prinzip der Freizügigkeit: Jeder EU-Bürger darf sich frei in der Europäischen Union bewegen, unabhängig von seinem Arbeitsstatus.
- Prinzip der Äquivalenz: Die Höhe der Leistung steht im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen. Das Äquivalenzprinzip gilt für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Leistungen richtet sich nach der Höhe der im Erwerbsleben gezahlten Beiträge (vgl. http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/wegweiser/grundprinzipien.html).
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- Arbeit zitieren
- Melanie Saller (Autor:in), 2006, Der utilitaristische, libertaristische und deontische Ansatz im deutschen Versicherungssystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93123
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