Rassenideologie und Zwangsarbeit im Dritten Reich
von Jacek Izdebski
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung – Seite 2
2. Ideologische Grundlage – Seite 3-4
3. „Poleneinsatz“ - Seite 4-6
4. „Polenerlasse“ vom 08.03.1940 - Seite 7-9
5. „Westarbeiter“ Einsatz ab 1940 und die verordnete Differenzierung - Seite 10
6. „Ostarbeiter“ Einsatz - Seite 11
7. „Ostarbeitererlasse“ - Seite 12
8. „Verbotener Umgang“ - Seite 13-15
9 Fazit - Seite 15
10 Literaturverzeichnis - Seite 16
Einleitung:
Im August 1944 waren im Gebiet des dritten Reiches 7.615.970 ausländische Arbeitskräfte gemeldet, davon 1,9 Kriegsgefangene und 5,7 Millionen zivile Arbeitskräfte: 250.000 Belgier, 1,3 Millionen Franzosen, 590.000 Italiener, 1,7 Millionen Polen, 2,8 Millionen Sowjetbürger. Mehr als die Hälfte der beschäftigten polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter waren Frauen deren Durchschnittsalter bei etwa 20 Jahren lag. In der Landwirtschaft die schon im Jahre 1940 ohne 2 Millionen „Fremdarbeiter“ nicht in der Lage gewesen wäre das deutsche Reich zu ernähren, war fast die hälfte der Arbeiter Ausländer, ein viertel in der Industrie (im Metall-, Chemie-, Bau und Bergbausektor ein drittel) in Rüstungsbetrieben bis zu 50%.
Der Ausländereinsatz war ausgerechnet nicht nur, was in der früheren Geschichtswissenschaft immer hervorgehoben wurde, durch die ökonomischen Erfordernisse der Kriegswirtschaft bestimmt, sondern vielmehr von rassistischen Ansichten des Nationalsozialismus. Der Einsatz der ausländischen Arbeitskräfte hatte einen riesigen Einfluss auf die deutsche Bevölkerung im Dritten Reich. Er veränderte das Alltagsleben der deutschen Bevölkerung und wurde von einer Reihe Vorschriften geregelt. Im Verhältnis zun ationalsozialistischen Ideologie war der Arbeitereinsatz höchst unerwünscht, als schwere Gefahr der „Rassenreinheit“ des deutschen Volkstums und auch der inneren Sicherheit.² Die aus wirtschaftlichen Gründen zum größten Teil gezwungen Ausländer wurden nach den Gesichtspunkten der Rassenpolitik betrachtet was zu einer Differenzierung zwischen ausländischen Zwangsarbeitern vieler Nationen führte. Ziel dieser Arbeit ist eine Darstellung der Umsetzung von der nationalsozialistischen Rassenideologie beim Zwangsarbeitereinsatz die vor allem polnische und sowjetische Arbeitskräfte betraf.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ideologische Grundlage
3 „Poleneinsatz“
4 „Polenerlasse“
5 Der Westearbeitereinsatz und die verordnete Differenzierung
6 „Ostarbeitereinsatz“
7 Ostarbeitererlasse
8 Verbotener Umgang
9 Fazit
10 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Im August 1944 waren im Gebiet des dritten Reiches 7.615.970 ausländische Arbeitskräfte gemeldet, davon 1,9 Kriegsgefangene und 5,7 Millionen zivile Arbeitskräfte: 250.000 Belgier, 1,3 Millionen Franzosen, 590.000 Italiener, 1,7 Millionen Polen, 2,8 Millionen Sowjetbürger. Mehr als die Hälfte der beschäftigten polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter waren Frauen deren Durchschnittsalter bei etwa 20 Jahren lag. In der Landwirtschaft die schon im Jahre 1940 ohne 2 Millionen „Fremdarbeiter“ nicht in der Lage gewesen wäre das deutsche Reich zu ernähren, war fast die hälfte der Arbeiter Ausländer, ein viertel in der Industrie (im Metall-, Chemie-, Bau und Bergbausektor ein drittel) in Rüstungsbetrieben bis zu 50%. Der Ausländereinsatz war ausgerechnet nicht nur, was in der früheren Geschichtswissenschaft immer hervorgehoben wurde, durch die ökonomischen Erfordernisse der Kriegswirtschaft bestimmt, sondern vielmehr von rassistischen Ansichten des Nationalsozialismus. Der Einsatz der ausländischen Arbeitskräfte hatte einen riesigen Einfluss auf die deutsche Bevölkerung im Dritten Reich. Er veränderte das Alltagsleben der deutschen Bevölkerung und wurde von einer Reihe Vorschriften geregelt. Im Verhältnis zur nationalsozialistischen Ideologie war der Arbeitereinsatz höchst unerwünscht, als schwere Gefahr der „Rassenreinheit“ des deutschen Volkstums und auch der inneren Sicherheit.[1] Die aus wirtschaftlichen Gründen zum größten Teil gezwungen Ausländer wurden nach den Gesichtspunkten der Rassenpolitik betrachtet was zu einer Differenzierung zwischen ausländischen Zwangsarbeitern vieler Nationen führte. Ziel dieser Arbeit ist eine Darstellung der Umsetzung von der nationalsozialistischen Rassenideologie beim Zwangsarbeitereinsatz die vor allem polnische und sowjetische Arbeitskräfte betraf.
2 Ideologische Grundlage
Die nationalsozialistische Rassenideologie behauptete, mit der Betonung auf wissenschaftlich anerkannte Gründe, dass alle europäischen Völker miteinander rassisch vermischt sind und sich optisch in fünf verschieden Gruppen unterteilen lassen, nämlich: nordisch-fälisch, dinarisch, westisch, ostisch und ostbaltisch. Diese Rassensichtungen stützen sich auf eine von Hans F.K. Günther entwickelte Typenlehre. Jeder dieser Rassentypen wurden bestimmte sowohl äußere Merkmale als auch Charaktereigenschaften zugeschrieben und jeder Europäer lässt sich einer Rassengruppe zuordnen. Nach Günter implizierte der nordische Rassentyp positive Eigenschaften wie Leistungsfähigkeit, Mut, Sachlichkeit im Gegensatz zu dem ostischen und ostbaltischen Rassentyp, dem nur negative zugesprochen wurden, sie galten als passiv, verschlossen, engherzig, dumpf, verschlagen. Die Nationalsozialisten behaupteten das die Deutschen die Nachkommen der Germanen seien und ihre Charaktereigenschaften identisch mit dem nordisch-fälischen Rassentyp sind. Die hälfte der deutschen Bevölkerung sollte dem „rassisch hochwertigen nordisch-fälischen Rassentyp entsprechen und das deutsche Volk kaum in Europa vergleichbare Rassenwertigkeit besitzt.[2]. Dr. Walter Gross der Leiter des Rassenpolitischen Amtes hat im Jahre 1934 drei Gründe bestimmt, die für die Zerstörung der Völker in der Vergangenheit verantwortlich waren: der Bevölkerungsrückgang, die qualitative Verschlechterung der Erbanlagen, und die Mischung der fernstehenden Rassen.[3] Rassenideologie war einer der wichtigsten Bestandteile der nationalsozialistischen Politik und diente als die Grundlage für alle Pläne und Vorhaben in der Zukunft. Hitlers außenpolitische und militärische Pläne die vorwiegend pragmatisch waren, beziehen sich dennoch auf ideologisch begründete Kriegsziele die durch die deutsche Besatzungspolitik in den annektierten bzw. unterworfenen Nachbarländern eine Übereinstimmung fanden. Diese Kriegsziele Hitlers waren die Eroberung eines neuen Lebensraumes im Osten und die Einrichtung eines „Germanisches Reiches deutscher Nation“ auf dieser ideologischen Grundlage. Die wichtigste Richtung um einen neuen „Lebensraum“ zu schaffen, war vor allem die UdSRR. Die im Laufe des Krieges annektierten bzw. unterworfenen Nachbarstatten wurden in den Plan des „Germanischen Reiches“ nach und nach einbezogen. Durch die „Germanisierung“ und Schaffung eines neuen „Lebensraumes“ sollte die “Rassische“ Substanz des deutschen Volkes bewahrt und verbessert werden. Die Kriege bedeuteten für Hitler einen Kampf zwischen „Starken“ und „Schwachen“ bei dem eine „biologische Selektion“ erfolgen würde, und die Schwachen sollten aus dem „Lebensraum“ des Starken verdrängt werden. Das Wachstum eines Volkes sei nach Hitler mit der „Raumbegrenztheit“ behindert schwächte dieses im „naturgesetzlichen Kampf um die Fortpflanzung und Selbsterhaltung der Arten, geschichtlich verstanden als Kampf verschiedener Rassen“[4]
3 „Poleneinsatz“
Nach der Besetzung Polens und der Kapitulation in Warschau am 28.9.1939 wurden die westlichen Gebiete Polens als Danzig-Westreußen und Reichsgau Posen (spätere Wartheland) in das deutsche Reich eingegliedert. Aus den verbleibenden zentralen Gebieten wurde das aus vier Distrikten (Warschau, Krakau, Radom, Lublin) bestehende Generalgouvernement geschafft. Nach Hitlers Anschauung waren die Slawen im Grunde nicht assimilierbar und das Generalgouvernement dürfe keine „Musterprovinz deutscher Ordnung“ werden.[5] Die von Bormann, Leiter der Parteikanzlei protokolierte Aussage Hitlers stellt die Pläne der Okkupationspolitik dar: „Die Polen müssten also nach dem Reich kommen und dort arbeiten in der Landwirtschaft, an den Straßen und sonstige niedrige Arbeiten leisten, um sich den Lebensunterhalt zu verdien; ihr Wohnsitz bleibe aber Polen, denn wir wollen gar keine Blutvermischung mit unseren Volksgenossen, der Führer betonte weiter, der Pole sei im Gegensatz zu unserem deutschen Arbeiter geradezu zu niedriger Arbeit geboren, unserem Arbeiter müssten wir aber alle Aufstiegsmöglichkeiten gewähren, für Pole komme es keinesfalls in Frage“[6]. Schon vor der Kapitulation der letzten polnischen Truppen wurden die ersten Arbeitsämter errichtet. Das erste Amt entstand in der oberschlesischen Kreisstadt Rybnik. Bis zum 19. September wurden 30 Dienststellen eingerichtet, wo in vielen größeren Städten oft 100 Deutsche Beamte und Angestellte beschäftigt waren. Ziel dieser Behörden war die Anwerbung polnischer Arbeitskräfte, anfangs diejenigen, die in Deutschland arbeiten wollten. Es wurde dennoch schon damit begonnen alle Arbeitslosen „karteimäßig zu erfassen“. Ende November waren etwa 30.000 polnischen Zivilarbeiter und bis Ende des Jahres 1939 etwa 40.000 in das deutsche Reich vermittelt worden. Dazu wurden bis Ende 1939 ca. 300.000 polnische Kriegsgefangene zur Arbeit auf dem Land eingesetzt.[7]. Am 26 Oktober 1939 wurde im Gebiet des Generalgouvernements von dem Generalgouverneur Hans Frank eine Verordnung über die Arbeitspflicht für die polnische Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 60 eingeführt[8]. Die Arbeitspflicht wurde später am 14. Dezember 1939 auf Jugendliche im Alter von 14 bis 18 erweitert.[9] Der bisherige Einsatz der polnischen Arbeitskräfte blieb aber bis Ende 1939 für die deutsche Wirtschaft, vor allem die Landwirtschaft höchst unzulänglich. Die deutschen Behörden meldeten ständig Arbeitermangel in der deutschen Landwirtschaft. In der Sitzung des Generalrats vom 20.12 1939 verkündete der Staatssekretär Backe aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dass die Ernte von 1940 unsicher sei und die 1,5 Millionen Polen ab Januar in „die Badarfsgebiete rollen“ müssten. Im Januar 1940 enthielt die Anordnung des Generalgouverneurs Hans Frank Informationen über „Bereitstellung und Transport von mindestens einer Million Land- und Industriearbeitern und – Arbeiterinnen im Reich – davon etwa 750.000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte, von denen mindestens 50% Frauen sein müssen – zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erzeugung im Reich und als Ersatz für im Reich fehlende Industriearbeiter“.[10] Der Generalgouverneur Frank setzte in bestimmten Distrikten die „Pflichtkontingente“ auf: Distrikt Krakau sollte über 170.000, Distrikt Warschau 185.000, Distrikt Radom über 240.000 Lublin über 185.000 Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Die Arbeitsämter waren dafür verantwortlich, dass die auferlegten Kontingente im Zusammenwirken mit dem Gemeindevorsteher erbracht wurden.[11] Die polnische Bevölkerung nahm in großem Teil gegenüber dem Arbeitseinsatz, angesichts der negativen Nachrichten über die Behandlung der im Reich zur Arbeit eingesetzten Polen eine ablehnende Stellung ein. 210.000 Arbeitskräfte wurden bist Mitte April ins Reich gebracht. In der Situation, dass die für Gemeinden aufgesetzten Kontingente nicht erfüllt wurden, wurden die „Zwangsmaßnahmen“ eingesetzt. Die Zwangsmaßnahmen umfassten die Zusendung einer Aufforderung, sich zu einem Termin am Bahnhof zu melden, im Fall einer Absage, wurde eine Verhaftung und Abführung zur Abfahrt eingesetzt. In vielen Fällen flohen die Bewohner der Dörfer in den Wald, und die SS stellte ganze Dörfer um, um die Anwerbung durchzuführen. In den Städten wurden Maßnahmen wie Straßenrazzien durchgeführt.[12]. 1942 wurde mit einer verschärften Anwerbung begonnen. Der Generalgouverneur Hans Frank erweiterte die Arbeitspflicht und ließ sogar zehnjährige Kinder mit den Eltern nach Deutschland transportieren. Ins Reich wurden auch die von ihren Familien getrennten dreizehn- bis fünfzehnjährigen transportiert.[13]
[...]
[1] Saul Klaus, Gesichter der Zwangsarbeit - Eine Einführung, in: Katharina Hoffmann und Andreas Lembeck (Hg.), Nationalsozialismus und Zwangsarbeit in der Region Oldenburg,Oldenburg 1999, S. 16..
[2] Vgl. Hansch-Singh Annegret, Rassismus und Fremdarbeitereinsatz im Zweiten Weltkrieg, Berlin 1991, S. 80- 81.
[3] Grosse Vorholt Elke, …wir waren nicht freiwillig hier! - Zwangsarbeit und Arbeitserziehung in der Westfälischen Jutespinnerei und Weberei AG Ahaus, Frankfurt am Main 2001, S. 21.
[4] Vgl. Hansch-Singh, Rassismus und Fremdarbeitereinsatz, S. 70-72.
[5] Ebd.,
[6] Aktennotiz vom 2.10.1940 zit. nach Hansch-Singh, Rassismus und Fremdarbeitereinsatz,
[7] Vgl. Herbert, Fremdarbeiter,
[8] Verordnung über die Einführung der Arbeitspflicht für die polnische Bevölkerung des Generalgouvernements, in: Documenta Occupationis, Band X, Poznań 1976
[9] Ebd.,
[10] Vgl. Hansch-Singh, Rassismus und Fremdarbeitereinsatz,
[11] Ebd.,
[12] Vgl. Herbert, Fremdarbeiter,
[13] Hansch-Singh, Rassismus und Fremdarbeitereinsatz,
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