Frei zu Denken ist der Grundpfeiler der kritischen Frage der Aufklärung . Entsprechend ist in Freiheit zu leben als dessen materialisierte Konsequenz zu verstehen.
Menschenrechte beanspruchen diese Freiheit für Jeden. Der UN Menschenrechtsrat gilt weltweit als Sinnbild für allumfassende Normen und grundlegende Rechte für alle Menschen. Ein Verstoß gegen Menschenrecht ist nicht nur mit möglichen Sanktionen verbunden. Es ist ein Angriff auf ein zivilisatorisch geprägtes Menschenbild. Historische Errungenschaften wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen oder die Gleichheit aller Menschen , manifestieren sich im völkerrechtlichen Vertrag der UN Charta.
Seit der Gründung der UN Menschenrechtskommission sind über 70 Jahre vergangen. Trotz stetiger Reformen und sogar der institutionellen Ablösung der Menschenrechtskommission durch den Menschrechtsrat stehen die Menschenrechte auch weiterhin vor enormen Herausforderungen. Empirische Untersuchungen, Reformen und ein theoretischer Diskurs sind bemüht den Themenkomplex der Menschenrechte in Praxis und Theorie den Gegebenheiten ihrer Zeit
anzupassen. In diesem Text soll deutlich gemacht werden, dass die Herausforderungen für allumfassende Menschenrechte besonders Heute vor enormen Widersprüchen stehen.
Der Themenkomplex der Menschenrechte ist sowohl in seiner umfassenden Breite als auch in seiner spezifischen Tiefe von Komplexität geprägt. So soll dieses Essay aufbauend auf Foucaults Ethos der Moderne eine umfassende neue Perspektive vermitteln, um die methodischen Widersprüche in Praxis und Theorie aufzulösen. Betrachtet man nämlich die praktischen Beispiele wird deutlich, dass es moderne und konstante Herausforderungen gibt, die einer methodischen Lösung bedürfen. Auch der theoretische Diskurs scheint zwischen Positionen des Rationalismus und Konstruktivismus festgefahren.
Nach einem kurzen historischen Abriss werden an Beispielen Widersprüche und Herausforderungen von Menschenrechten im Kontext der Moderne reflektiert. Analytisch wird auch auf den methodischen Diskurs zu Menschenrechten eingegangen um einen groben
Überblick des Themenkomplexes zu komplettieren , der letztlich die Grundlage zu folgender Frage schafft:
Wie sind die Grenzen des UN Menschenrechtsrates zu erkennen und wo liegen die Möglichkeiten ihrer Überschreitung?
Die Grenzen des UN-Menschenrechtsrates
In einer methodischen Perspektive nach Foucaults Ethos der Moderne
„Welcher Ort nimmt in dem, was uns als universal, notwendig und verpflichtend gegeben ist, das ein, was einzig, kontingent und das Produkt willkürlicher Beschränkungen ist?“ (Foucault 1990: 48).
Frei zu Denken ist der Grundpfeiler der kritischen Frage der Aufklärung. Entsprechend ist in Freiheit zu leben als dessen materialisierte Konsequenz zu verstehen. Menschenrechte beanspruchen diese Freiheit für Jeden. Der UN-Menschenrechtsrat gilt weltweit als Sinnbild für allumfassende Normen und grundlegende Rechte für alle Menschen. Ein Verstoß gegen Menschenrecht ist nicht nur mit möglichen Sanktionen verbunden. Es ist ein Angriff auf ein zivilisatorisch geprägtes Menschenbild. Historische Errungenschaften, wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen oder die Gleichheit aller Menschen, manifestieren sich im völkerrechtlichen Vertrag der UN-Charta.1 Sie beruht auf der Prämisse, jedem Menschen ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten, ungeachtet seiner oder ihrer Ethnie, Geschlecht, Herkunft oder anderer kultureller und sozioökonomischer Hintergründe. Seit der Gründung der UN-Menschenrechtskommission sind über 70 Jahre vergangen. Trotz stetiger Reformen und sogar der institutionellen Ablösung der Menschenrechtskommission durch den Menschrechtsrat stehen die Menschenrechte auch weiterhin vor enormen Herausforderungen. Empirische Untersuchungen, Reformen und ein theoretischer Diskurs sind bemüht den Themenkomplex der Menschenrechte in Praxis und Theorie den Gegebenheiten ihrer Zeit anzupassen. In diesem Text soll deutlich gemacht werden, dass die Herausforderungen für allumfassende Menschenrechte besonders Heute vor enormen Widersprüchen stehen. Der Themenkomplex der Menschenrechte ist sowohl in seiner umfassenden Breite als auch in seiner spezifischen Tiefe von Komplexität geprägt. So soll dieses Essay aufbauend auf Foucaults Ethos der Moderne eine umfassende neue Perspektive vermitteln, um die methodischen Widersprüche in Praxis und Theorie aufzulösen. Betrachtet man nämlich die praktischen Beispiele, wird deutlich, dass es moderne und konstante Herausforderungen gibt, die einer methodischen Lösung bedürfen. Auch der theoretische Diskurs scheint zwischen Positionen des Rationalismus und Konstruktivismus festgefahren. (vgl. Davies 2010: 454) Im Sinne Foucaults Ethos der Moderne gliedert sich das folgende Essay methodisch wie folgt:
Nach einem kurzen historischen Abriss werden an Beispielen Widersprüche und Herausforderungen von Menschenrechten im Kontext der Moderne reflektiert. Analytisch wird auch auf den methodischen Diskurs zu Menschenrechten eingegangen um einen groben Überblick des Themenkomplexes zu komplettieren, der letztlich die Grundlage zu folgender Frage schafft: Wie sind die Grenzen des UN-Menschenrechtsrates zu erkennen und wo liegen die Möglichkeiten ihrer Überschreitung? Hier muss angemerkt werden, dass dieser Text weniger ein Beitrag zum praktischen Diskurs darstellt und mehr einen methodologischen Apell einer reflexiven Perspektive bietet. Der philosophische Ansatz Foucaults wird im abschließenden Teil dieses Textes kurz vorgestellt und auf den methodischen Diskurs zu Praxis und Theorie um Menschenrechte angewandt.
Historischer Kontext
Kurz nach Gründung der Vereinten Nationen wurde die UN-Menschenrechtskommission am 16.02.1946 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Nach den Erfahrungen des zweiten Weltkrieges sollte die Menschenrechtskommission als Schutz vor Genoziden und anderen Menschenrechtsverletzungen weltweit dienen. Im Laufe der Jahrzehnte wurden weitere Konventionen zum Schutz globaler Menschenrechte verabschiedet. So gibt es beispielsweise Ausschüsse zu Rassendiskriminierung, Folter oder Frauenrechten.2 Anfang der 2000er Jahre gab es verstärkt die Kritik der Politisierung innerhalb der UN-Menschenrechtskommission. Die Unabhängigkeit und Integrität der Kommission wurden soweit in Frage gestellt, dass sie 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde. Kontrollmechanismen und strukturelle Veränderungen sollten den sogenannten ‚compliance pressure‘ innerhalb der Institution verhindern. (vgl. Davies 2010: 451ff)
Herausforderungen der Moderne
Im Juni 2018 kündigte die US-Amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley den Austritt der USA aus dem UN-Menschenrechtsrat an. Sie prangerte an, der Rat sei „eine Jauchegrube der politischen Verkommenheit“.3 Sie betrachtet die Konfliktbearbeitung und auch verschiedene Mitgliedsstaaten für den Umgang mit grundlegenden Menschenrechten für nicht angemessen. Die Unglaubwürdigkeit und Politisierung der Mitgliedsstaaten des Rates stehen nach wie vor zur Debatte. So sieht auch Mathies Davies, der die inhärenten Politisierungs-Mechanismen des Rates als ‚compliance pressure‘ beschreibt, die Objektivität des Rates, auch nach den Reformen 2006 und 2008, für fraglich. (vgl. Davies 2010: 462) Weiter ist auch die Umsetzung der Menschenrechte ungewiss. Die Ratifizierung von Konventionen ist keine Gewissheit für deren Einhaltung. In einer Studie der Florida State University aus dem Jahr 2010 untersuchte Daniel Hill den Einfluss der staatlichen Ratifizierung menschenrechtlicher Verträge auf deren praktische Umsetzung. Es ergab sich ein heterogenes Bild. Die Ratifizierung zum Komitee für Frauenrechte (CEDAW) führte beispielsweise statistisch auch zu einer Verbesserung der Frauenrechte des jeweiligen Staates. Die Ratifizierung des Komitees zur Unterbindung von Folter (CAT) hingegen führte beispielsweise sogar zu einem statistischen Anstieg von Folter der jeweiligen Mitgliedsstaaten. (vgl. Hill 2010: 1170f) Dieser zwei angesprochenen Widersprüche, sowohl die Politisierung als auch die Umsetzung, sind zeitlose institutionelle und strukturelle Herausforderungen, denen sich der Menschenrechtsrat (bzw. die Menschenrechtskommission) seit seiner bzw. ihrer Gründung stellen muss.
Heute, im Jahr 2020, steht die Wertegemeinschaft der Vereinten Nationen vor modernen Herausforderungen, die sich denen von vor 70 Jahren, zur Zeit der Gründung der Menschenrechtskommission, teilweise ähneln aber auch erheblich unterscheiden. So ist die Beseitigung von Rassendiskriminierung als thematischer Schwerpunkt im Menschenrechtsrat weiterhin präsent. Doch auch in modernen Industrie-Staaten, wie z.B. Deutschland und USA, die eine rechtliche Gleichstellung, ungeachtet von Ethnie und Herkunft, vor viele Jahrzenten bereits gesetzlich verankerten, ist Rassismus allgegenwärtig. Seit der Festnahme von George Floyd am 25.5.2020 kam es in allen amerikanischen Großstädten und weltweit zu Massendemonstrationen gegen Rassismus.4 Ähnlich verhält es sich im Bereich der Diskriminierung von Frauen. Eine Erhebung der Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) ergab, dass jede dritte Frau in der Europäischen Union Opfer von Gewalt ist.5 Gesellschaftlicher und struktureller Sexismus sind hier ausgenommen. Fast 40 Jahre nach der Verabschiedung der CEDAW, im Jahr 1981, stellt sich die Frage, in weit rechtliche Verankerungen relevant sind, wenn sie nicht mit gesellschaftlichen Veränderungen einhergehen?
Doch auch neuere ‚moderne‘ Herausforderungen drängen sich in Vordergrund der politischen Debatte um Menschenrechte. So durchdringt beispielsweise die Digitalisierung „alle öffentlichen und privaten Lebensbereiche – und hat damit auch Auswirkungen auf Menschenrechte“6 Sie kann bei ihrer Durchsetzung helfen oder aber auch zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Ähnlich korrelieren auch Menschenrechte mit der ökonomischen und gesellschaftlichen Globalisierung. Das europäische Parlament stellte fest, dass sich der wachsende globale Wettbewerb negativ auf die Lage der Menschenrechte auswirken könnte, indem Arbeitskräfte ausgebeutet werden.7 Gleichzeitig trägt die Globalisierung zu mehr Nähe und Transparenz zwischenstaatlicher Verflechtungen bei und es lassen sich so Menschenrechtsverletzungen leichter erkennen. John Gerald Ruggie bezeichnet die ökonomischen Machtverschiebungen, Klimawandel oder Digitalisierungen als Herausforderungen des ‚Global Governance‘. Vor allem Menschenrechtsverletzungen durch ‚Dritte‘, wie multinationaler Unternehmen, betrachtet er als besondere Herausforderung unserer Zeit. (Ruggie 2014: 13f)
Die angeführten Beispiele sollen einen groben Überblick vermitteln, in welchem Moment wir uns als globale Gesellschaft im zivilisatorischen Prozess der Etablierung von Menschenrechten befinden. Der UN-Menschenrechtsrat steht sowohl vor dauerhaft relevanten, als auch vor neuartig modernen Herausforderungen, denen er sich stellen muss. Dieses Essay hat nicht den Anspruch, die inhärenten politischen Strukturen des Rates oder die Umsetzung von Menschenrechten zu beurteilen. Es soll eine methodische Perspektive bieten, die der steigenden Komplexität der Widersprüche eine Handlungsmöglichkeit verleiht. So tangiert dieser Text zwar dauerhaft die Frage, in wie weit der UN-Menschenrechtsrat den Herausforderungen der Moderne gewachsen ist. Doch im wissenschaftlichen Diskurs zu Menschenrechten ist weniger eine weitere praktische Analyse und mehr eine neue theoretische und methodische Ebene notwendig, um letztlich der Komplexität der Praxis gerecht zu werden.
Ethos der Moderne
Das Ethos der Moderne Foucaults ist ein philosophisches und soziologisches Konzept, dass auf Kants Ausführungen zu ‚Was ist Aufklärung?‘ basiert. Es stellt zwar eine ontologische individuelle Handlungsanweisung dar, ist jedoch auch auf politische und gesellschaftliche Prozesse anwendbar. Es folgt in seinen Grundzügen drei methodischen Überlegungen. Erstens sucht Kant den Ausweg aus einer selbstverschuldeten Unmündigkeit. „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (Kant 1996: S.9) Mittels der Entscheidung sich der Fähigkeit seines Denkens und der Vernunft zu bedienen, folgt die Frage: „Welche Differenz führt das Heute im Unterschied zu dem Gestern ein?“ (Foucault 1990: 37). Diese Reflexion ist die Grundlage Foucaults Theorie. Zweitens lässt sich diese Differenz nur ausmachen, in dem die Moderne charakterisiert wird. Hier greift Foucault auf die Äußerungen des Malers Baudelaires zurück, der den Begriff der Modernität von Mode oder dem erhaschen flüchtiger Augenblicke abgrenzt. „Der moderne Mensch ist für Baudelaire nicht derjenige, der sich auf die Entdeckung seiner selbst begibt […], sondern der, der sich selbst zu erfinden versucht“ (Foucault 1990: 45). Modernität ist als eine ironische Heroisierung der Gegenwart zu verstehen, die dem Wechselspiel zwischen Freiheit und Wirklichkeit Gestalt gibt. Drittens wird die ‚kritische Frage‘ in ein Positiv gekehrt: „Welcher Ort nimmt in dem, was uns als universal, notwendig und verpflichtend gegeben ist, das ein, was einzig, kontingent und das Produkt willkürlicher Beschränkungen ist?“ (Foucault 1990: 48). Damit ist gemeint, in einer historischen Ontologie unserer Selbst, die Grenzen unseres Seins auszumachen und diese zu überschreiten. Das philosophische Ethos ist eine Haltung, die mittels Kants reflexiver Theorie der ‚Differenz des Heute zu Gestern‘ und Baudelaires Charakterisierung der Moderne, eine Aufgabe an unseren Grenzen einfordert, die der Freiheit Gestalt gibt. (vgl. Foucault 1990: 53)
Der UN-Menschenrechtsrat im Kontext der kritischen Frage
Wendet man das Ethos der Moderne auf den Diskurs um Menschenrechte an, muss zwischen Praxis und Theorie differenziert werden. Betrachtet man den theoretischen Diskurs in der Differenz von ‚gestern zu heute‘, wird vor allem das „Old Governance Model‘ kritisch beurteilt. Ruggie beschreibt, dass eine hierarchische und Vertrags-orientierte Form multilateraler Beziehungen den Herausforderungen der Moderne nicht gewachsen ist. (vgl. Ruggie 2014: 8) Durch die Globalisierung entstehen verstärkt transnationale Formen gesellschaftlicher Konflikte. So darf auch der UN-Menschenrechtsrat nicht auf einer Ebene agieren, die durch nationale Grenzen beschränkt ist. Der theoretische Diskurs, vor allem im Widerspruch der Politisierung, wird allgemein durch die zwei Pole des Rationalismus und Konstruktivismus umspannt. Davis beschreibt den Widerspruch als Dilemma zwischen einem diskursiven Unabhängigkeitsanspruch und der stark politisierten Realität der UN. (vgl. Davies 2010: 455) Sein Lösungsansatz der sogenannten ‚middle position‘, in der durch Kontrollmechanismen und der Transparenz offener Machtstrukturen mehr Objektivität erzeugt werden soll, steht im Kontrast zur Methodik Foucaults. Die Analyse der Moderne ist zwar dieselbe: Das Wechselspiel zwischen Freiheit und Wirklichkeit entspricht einem objektiven unabhängigem Rat statt asymmetrischer Machtverhältnisse und Politisierung. Die Überschreitung der Grenzen (im Sinne Foucaults) liegt jedoch nicht in einer Symbiose der Widersprüche. Die Politisierung des Rates ist institutionell und inhärent zu fassen. Folgt man dieser Argumentationslogik, ist nur ein umfassendes und grundlegendes Umdenken der Machtstrukturen eine Möglichkeit zur Überschreitung der Grenzen des ‚compliance pressure‘. Der Widerspruch zwischen konstruktiven Perspektiven einer Wertegemeinschaft und den Perspektiven rationaler Machtstrukturen nährt sich durch seinen Konflikt selbst. So kann diesen nur eine weitere Betrachtungsebene auflösen.
Im Widerspruch der Umsetzung von Menschenrechten, z.B. weiterhin existenter gesellschaftlicher Rassismus, wird vor allem der historische Charakter dieses Ansatzes deutlich. Historisch betrachtet ist die gesetzlich verankerte Gleichstellung aller Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft und Ethnie, ein zivilisatorischer Meilenstein der Geschichte. Doch die Haltung des philosophischen Ethos ist ein nie endender Prozess der kritischen Frage. Die ‚ironische Heroisierung der Moderne‘ findet im UN-Menschenrechtsrat nur bedingt statt. Die Errungenschaft des ‚gestern zu heute‘ ist die gesetzlich verankerte Gleichstellung. Die Verschiebung der Grenzen ist die gesellschaftliche Umsetzung dessen. Hier könnte man argumentieren, dass dies die Kompetenzen des Rates überschreiten würde. Dies widerspricht jedoch der Perspektive des ‚Global Governance‘. Methodisch müssen die Grenzen vom Einfluss des Rates auf ‚nationale‘ Gesellschaften ausgemacht werden und die multilateralen Kompetenzen möglicherweise erweitert werden. Verschieben sich die Grenzen der Ansprüche des UN-Menschenrechtsrates, wie z.B. die Reduzierung von gesellschaftlichem Rassismus oder Sexismus auch in modernen Industriestaaten, verschieben sich auch die Grenzen der notwendigen Kompetenzen. Der Diskurs um Menschenrechte ist reduktiv. Statt dem Versuch sich selbst neu zu erfinden, sind die Reformen lediglich eine Anpassung an die Gegebenheiten der Moderne.
[...]
1 Homepage der Vereinten Nationen – UN-Charta. URL: https://unric.org/de/charta/ [letzter Zugriff: 4.8.2020]
2 Homepage der Vereinten Nationen – Menschenrechte. URL: https://www.un.org/Depts/german/de/menschenrechte.html [letzter Zugriff: 4.8.2020]
3 Zeit-Online 19.6.2018. „USA treten aus Menschenrechtsrat aus“. URL: https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-06/un-menschenrechtsrat-vereinte-nationen-usa-austritt [letzter Zugriff: 4.8.2020]
4 Tageschau.de 7.6.2020. „Keine Gerechtigkeit, kein Frieden“. URL: https://www.tagesschau.de/ausland/usa-proteste-floyd-101.html [letzter Zugriff: 4.8.2020]
5 Südedeutsche.de 5.3.2014. „Jede dritte Frau ist Opfer von Gewalt. URL: https://www.sueddeutsche.de/panorama/eu-studie-jede-dritte-frau-ist-opfer-von-gewalt-1.1904508 [letzter Zugriff: 4.8.2020]
6 Bundeszentrale für politische Bildung 12.9.2016. Digitalisierung und Menschenrechte. URL: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/232190/digitalisierung [letzter Zugriff: 4.8.2020]
7 EU-Parlament Online. Globalisierung: Wie die EU-Handelspolitik Menschenrechte fördert. URL: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/economy/20190612STO54309/globalisierung-wie-die-eu-handelspolitik-menschenrechte-fordert#:~:text=Da%20sich%20die%20Globalisierung%20und,Handelspolitik%20Instrumente%20zu%20ihrem%20Schutz.&text=Andererseits%20kann%20sich%20der%20wachsende,auswirken%2C%20indem%20Arbeitskr%C3%A4fte%20ausgebeutet%20werden. [letzter Zugriff: 4.8.2020]
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- David Schmucker (Author), 2020, Die Grenzen des UN-Menschenrechtsrates, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/925409
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