Seit der Wiedervereinigung Deutschlands ist insbesondere in den neuen Bundesländern der Kreditbedarf aufgrund der fehlenden "Kapitaldecke" ungleich höher als in den alten Bundesländern. Die durch die sog. "Flut-Katastrophe" im Sommer des Jahres 2002 angerichteten Schäden in Ostdeutschland und die anhaltende "Konjunkturschwäche" werden diese Entwicklung weiter forcieren. Dies verleiht aber nicht nur der Frage der Kreditvergabe, sondern auch der Problematik der Kreditsicherung eine ganz aktuelle Bedeutung.
Es ist, bzw. war gängige Praxis der Kreditinstitute, die Gewährung von Krediten davon abhängig zu machen, dass die Ehefrau oder ein naher Verwandter des Hauptschuldners die Bürgschaft hierfür übernimmt. Praxisrelevant sind dabei keineswegs nur die Fälle des vermögenden Bürgen. Im Gegenteil fordern die Banken Bürgschaften ein, obwohl oder gerade weil der Bürge vermögenslos ist und auch über kein nennenswertes Einkommen verfügt. Diese Bürgen sind im Haftungsfall dann in den meisten Fällen nicht in der Lage die für ihre Einkommensverhältnisse "astronomischen" Kredite zu bedienen.
Ob derartige Bürgschaften sittenwidrig i.S.v. § 138 I und somit nichtig sind hatte bereits im Jahre 1910 das OLG Dresden zu entscheiden. Die Frage beschäftigt die Rechtsprechung also schon geraume Zeit und die Aufmerksamkeit in Rechtsprechung und Literatur nimmt stetig zu. Die Folgen für die bankrechtliche Praxis beziehungsweise für das Einzelschicksal des Bürgen sind je nach Lösung der Problematik weitreichend und einschneidend.
Die vorliegende Arbeit will einen Überblick über den Gang der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverträgen geben, dabei die Gründe für die Entwicklung der Rechtsprechung aufzeigen und schließlich die neuere Rechtsprechung zu diesem Thema darstellen und kritisch auswerten. Dabei soll der aktuelle Stand der Rechtsprechung im Hinblick auf seine praktischen Auswirkungen und die Frage der Gebotenheit der neueren Rechtsprechungsentwicklung durchaus auch skeptisch hinterfragt werden, ohne jedoch alternative Rechtssprechungskriterien konkret entwickeln zu wollen.
Inhaltsverzeichnis
- Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zu sittenwidrigen Bürgschaften
- Einleitung
- Die Entstehung des Bürgschaftsrechts
- Die Bürgschaft im heutigen Recht
- Die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
- Die Rechtsprechung der Landgerichte
- Die Rechtsprechung der Amtsgerichte
- Die Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshöfe
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit den neuen Entwicklungen der Rechtsprechung zu sittenwidrigen Bürgschaften. Sie analysiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts, der Oberlandesgerichte, der Landgerichte, der Amtsgerichte und der Europäischen Gerichtshöfe. Ziel der Arbeit ist es, die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich darzustellen und die Rechtslage zu klären.
- Die Entwicklung des Bürgschaftsrechts
- Die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Die Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshöfe
Zusammenfassung der Kapitel
- Das erste Kapitel behandelt die Entstehung des Bürgschaftsrechts. Es werden die historischen Wurzeln des Bürgschaftsrechts dargestellt und die Entwicklung des Rechts bis zur heutigen Zeit aufgezeigt.
- Das zweite Kapitel befasst sich mit der Bürgschaft im heutigen Recht. Es werden die rechtlichen Grundlagen der Bürgschaft dargestellt und die verschiedenen Formen der Bürgschaft erläutert.
- Das dritte Kapitel untersucht die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften. Es werden die verschiedenen Kriterien dargestellt, die bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft relevant sind.
- Das vierte Kapitel analysiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sittenwidrigen Bürgschaften. Es werden die wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in diesem Bereich dargestellt und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kritisch gewürdigt.
- Das fünfte Kapitel behandelt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu sittenwidrigen Bürgschaften. Es werden die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in diesem Bereich dargestellt und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisch gewürdigt.
- Das sechste Kapitel analysiert die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu sittenwidrigen Bürgschaften. Es werden die wichtigsten Entscheidungen der Oberlandesgerichte in diesem Bereich dargestellt und die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kritisch gewürdigt.
- Das siebte Kapitel behandelt die Rechtsprechung der Landgerichte zu sittenwidrigen Bürgschaften. Es werden die wichtigsten Entscheidungen der Landgerichte in diesem Bereich dargestellt und die Rechtsprechung der Landgerichte kritisch gewürdigt.
- Das achte Kapitel untersucht die Rechtsprechung der Amtsgerichte zu sittenwidrigen Bürgschaften. Es werden die wichtigsten Entscheidungen der Amtsgerichte in diesem Bereich dargestellt und die Rechtsprechung der Amtsgerichte kritisch gewürdigt.
- Das neunte Kapitel befasst sich mit der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshöfe zu sittenwidrigen Bürgschaften. Es werden die wichtigsten Entscheidungen der Europäischen Gerichtshöfe in diesem Bereich dargestellt und die Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshöfe kritisch gewürdigt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die rechtlichen Aspekte der sittenwidrigen Bürgschaft. Dabei werden Themen wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Entwicklung des Bürgschaftsrechts und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert. Weitere wichtige Schlagworte sind: Privatautonomie, Rechtswidrigkeit, Rechtsfolgen, Gestaltungsrecht, Anfechtung, Rücktritt, Vertragsverletzung, Schadensersatz, Insolvenzrecht, Verbraucherrecht, Kreditrecht.
- Quote paper
- Daniel Schnabl (Author), 2002, Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zu sittenwidrigen Bürgschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9252