Im Rahmen dieser Studienarbeit richtet sich die Betrachtung besonders auf den Außenhandel mit den osteuropäischen Staaten, deren Absatzmärkte in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt durch die beiden Erweiterungsrunden der Europäischen Union (EU) 2004 und 2007, enorm an Bedeutung gewonnen haben. Es wird dargestellt, welchen Stellenwert Osteuropa überhaupt im deutschen Exportgeschehen einnimmt, welche Instrumentarien der Staat zur Absicherung von Exporten in diese Länder zur Verfügung stellt und wie sich die Inanspruchnahme von Deckungsinstrumentarien in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Auch wird eine Prognose für die Entwicklung der kommenden Jahren erstellt.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die EU-Osterweiterung und dessen Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland
2.1 Politische Bedeutung
2.2 Wirtschaftliche Bedeutung
3 Die mittel- und osteuropäischen Staaten
3.1 Geografische Zuordnung
3.2 Das Exportvolumen deutscher Unternehmen
4 Risiken im Außenhandelsgeschäft
4.1 Wirtschaftliche Risiken
4.2 Politische Risiken
4.3 Risiken deutscher Unternehmen im Außenhandelsgeschäft mit Osteuropa
5 Die staatliche Exportabsicherung der Bundesrepublik Deutschland
5.1 Ziele einer staatlichen Exportabsicherung
5.2 Vorgaben des Bundes
6 Staatliche Finanzierungsinstrumente
6.1 Staatspolitisches Organ der Bundesregierung
6.2 Entscheidungskriterien für eine Deckungsübernahme
6.2.1 Förderungswürdigkeit
6.2.2 Risikobeschränkung
6.2.3 Haushaltsrechtliche Beschränkung
6.2.4 Umweltprüfung
6.3 Formen der Ausfuhrgewährleistungen
6.3.1 Fabrikationsrisikodeckung
6.3.2 Kurzfristige Ausfuhrrisikodeckungen
6.3.2.1 Kurzfristige Einzeldeckungen
6.3.2.2 Revolvierende kurzfristige Einzeldeckungen
6.3.2.3 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
6.3.2.4 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light
6.3.2.5 Finanzkreditdeckung für Kurzfristgeschäfte
6.3.3 Ausfuhrdeckungen für mittel- und langfristige Exportgeschäfte
6.3.3.1 Die Finanzkreditdeckung
6.3.3.2 Die Projektfinanzierung
6.3.4 Avalgarantie
7 Inanspruchnahme staatlicher Finanzierungsinstrumente
8 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Deutsches Exportvolumen in die MOE-Staaten
Abbildung 2: Deutsches Exportvolumen in die MOE Staaten im 1. Halbjahr 2007 gegenüber dem 1. Halbjahr 2006
Abbildung 3: Deckungsvolumen in die MOE-Staaten
Abbildung 4: MOE-Staaten mit den höchsten Deckungsübernahmen
Abbildung 5: Anteil der gedeckten Exporte am Gesamtausfuhrvolumen in die MOE-Staaten
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„Deutschland als eine der wichtigsten Industrie- und Exportnationen braucht eine starke, flexible und bedarfsgerechte staatliche Exportkreditversicherung“[1]
In seinem Vorwort zum Jahresbericht der Euler Hermes Kreditversicherungs AG 2004 spricht der von 2002 bis 2005 amtierende Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, von der besonderen Rolle des Exportes für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dabei deutet er auf den Einfluss für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hin und betont zugleich die Notwendigkeit staatlicher Instrumentarien, durch welche Exportgeschäfte abgesichert werden können. Seine Aussage hat bis zum heutigen Tag nichts an ihrer Bedeutung verloren, im Gegenteil. In Zeiten einer fast stagnierenden Binnenmarktnachfrage hat sich der Export in den vergangenen Jahren immer mehr als Motor der deutschen Konjunktur erwiesen. Dem aktuellen World Trade Report 2007 zufolge lag der Gesamtwert deutscher Güterexporte in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres bei 657 Milliarden Euro. Aller Voraussicht nach ist Deutschland somit zum fünften Mal in Folge auch 2007 wieder die weltweit führende Exportnation, zumindest im Bereich des Güterexportes.[2] Zu verdanken ist dies zu einem Großteil dem deutschen Mittelstand, in welchem sich, trotz einer enormen internationalen Konkurrenz, nicht wenige Unternehmen als Weltmarktführer etabliert haben. Die Bundesregierung hat und wird auch in Zukunft mit Hilfe von staatlichen Finanzierungsinstrumenten im Bereich der Exportabsicherung einen wichtigen Beitrag für die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb leisten.
Im Rahmen dieser Studienarbeit richtet sich die Betrachtung besonders auf den Außenhandel mit den osteuropäischen Staaten, deren Absatzmärkte in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt durch die beiden Erweiterungsrunden der Europäischen Union (EU) 2004 und 2007, enorm an Bedeutung gewonnen haben. Es wird dargestellt, welchen Stellenwert Osteuropa überhaupt im deutschen Exportgeschehen einnimmt, welche Instrumentarien der Staat zur Absicherung von Exporten in diese Länder zur Verfügung stellt und wie sich die Inanspruchnahme von Deckungsinstrumentarien in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Auch wird eine Prognose für die Entwicklung der kommenden Jahren erstellt.
2 Die EU-Osterweiterung und dessen Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland
2.1 Politische Bedeutung
Mit dem 1. Mai 2004 wurde ein historisches Kapitel in der Geschichte der Europäischen Union geschrieben. Fast auf den Tag genau waren 59 Jahre vergangen, als mit der deutschen Kapitulation der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging. Die Folgen aber hielten an. Der kalte Krieg, initiiert durch die beiden Supermächte USA und Sowjetunion, teilte den europäischen Kontinent, dessen Grenze mitten durch die beiden deutschen Staaten verlief. Erst mit dem Fall der Berliner Mauer 1989 verblasste die Gefahr eines „heißen“ Krieges und es kam zu einer ersten politischen und wirtschaftlichen Annäherung, welche sich in den folgenden Jahren stetig weiterentwickelte. Jedoch erst 15 Jahre später wurde durch den Beitritt von acht mittel- und osteuropäischen Staaten sowie Malta und Zypern zur Europäischen Gemeinschaft, die bis dahin anhaltende Teilung des europäischen Kontinentes endgültig und offiziell überwunden.
Durch die Erweiterung 2004 wuchs die Bevölkerung der EU um 74 Millionen Einwohner auf etwa 459 Millionen. Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 ließ diese Zahl noch einmal um etwa 30 Millionen Einwohner auf eine Gesamtbevölkerung von etwa 489 Millionen Einwohnern ansteigen. Aus der EU der 15 Staaten wurde die EU der 27 Staaten. Neben einer Ausdehnung des Handlungsbereiches der EU, waren es insbesondere die neuen Beitrittsstaaten, welche von der Erweiterung profitieren konnten. Demokratie und eine stabile Marktwirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte gaben ihnen die Grundlagen für eine solide Entwicklung.[3]
2.2 Wirtschaftliche Bedeutung
Mit Öffnung der Marktwirtschaften zu Beginn der 90er Jahre erfuhren die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und den neuen Mitgliedsstaaten bereits vor der EU-Osterweiterung eine starke Intensivierung, welche der deutschen Wirtschaft entscheidende Impulse verlieh. Mit der Erweiterung der EU und nicht zuletzt durch die günstige geografische Lage Deutschlands konnten diese Beziehungen seit 2004 weiter gefestigt werden. Schätzungen der deutschen Wirtschaft gehen davon aus, dass der starke Anstieg des deutschen Exportvolumens in die neuen EU-Mitgliedsstaaten zur Schaffung von 80.000 Arbeitsplätzen in Deutschland geführt hat. Zudem muss der Wegfall von Zöllen und Grenzkontrollen sowie eine erhöhte Rechtssicherheit als weiterer positiver Effekt für die deutsche Wirtschaft gewertet werden.[4]
3 Die mittel- und osteuropäischen Staaten
3.1 Geografische Zuordnung
Neben den neuen Staaten der EU-Osterweiterung, orientiert sich diese Studienarbeit an der Einordnung der Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) durch die Euler Hermes Kreditversicherungs AG. Diese Staaten sind zum überwiegenden Teil identisch mit den Ländern der EU Erweiterungsrunden von 2004 und 2007. Die Inselstaaten Malta und Zypern entfallen aus den folgenden empirischen Untersuchungen, ebenso der Staat Slowenien, welcher durch die Euler Hermes Kreditversicherungs AG den Entwicklungsstaaten zugeordnet wird. Dagegen werden Russland, Weißrussland und die Ukraine, welche ebenfalls MOE Staaten sind, in die folgenden Betrachtungen mit einfließen.[5]
3.2 Das Exportvolumen deutscher Unternehmen
Im Folgenden wird das Ausfuhrvolumen deutscher Unternehmen in die MOE-Staaten dargestellt. Dazu werden die Außenhandelsdaten des Statistischen Bundesamtes von 2003[6], 2004[7], 2005[8] und 2006[9] herangezogen. Zusätzlich hat der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft die Halbjahresdaten des Exportvolumens für 2007 veröffentlicht, was einen aktuellen Einblick in die Entwicklung des vergangenen Jahres ermöglicht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Deutsches Exportvolumen in die MOE-Staaten[10]
Aus der Abbildung 1 ist zu erkennen, dass der Außenhandel zwischen Deutschland und den MOE-Staaten zwischen 2003 und 2006 stetig zugenommen hat (Lediglich in Estland und Lettland ist zwischen 2003 und 2004 ein geringer Rückgang des Exportvolumens zu verzeichnen). Das Gesamtausfuhrvolumen in die MOE-Staaten im Jahr 2006 lag bei 119.044 Millionen Euro und hatte damit einen Anteil von etwa 13% am gesamten Ausfuhrvolumen (893.042 Millionen Euro) der Bundesrepublik Deutschland.[11]
Allein die drei wichtigsten deutschen Handelspartner in den MOE-Staaten, Polen, Russland und die Tschechische Republik hatten 2006 ein Exportvolumen von 74.880 Millionen Euro was zu etwa 96% dem Exportvolumen des zweitwichtigsten deutschen Handelspartners, den Vereinigten Staaten von Amerika mit 77.991 Millionen Euro, entspricht. Der Anstieg des Ausfuhrvolumens in die MOE-Staaten betrug zwischen 2003 und 2006 etwa 62%, zeitgleich ist bei dem Ausfuhrvolumen in die drei traditionell wichtigsten Handelspartner Deutschlands - Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien - lediglich ein Anstieg von etwa 22% zu verzeichnen.[12]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Deutsches Exportvolumen in die MOE Staaten im 1. Halbjahr 2007 gegenüber dem 1. Halbjahr 2006[13]
Das der starke Anstieg des Exportes in die MOE-Staaten auch im Jahr 2007 fortgesetzt werden konnte, wird aus Abbildung 2 ersichtlich. Im 1. Halbjahr 2007 konnte das Exportvolumen in alle Staaten im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 23% gesteigert werden. Die höchste Steigerungsrate war dabei in Lettland zu verzeichnen, hier konnte das Exportvolumen um etwa 46% erhöht werden. Mit einem Exportvolumen von 12,8 Milliarden Euro stiegen die deutschen Ausfuhren nach Russland um etwa 33%. Bulgarien verzeichnete mit einer Steigerung des Exportvolumens von etwa 11% den geringsten Anstieg. Die deutliche Zunahme des Exportes der vergangenen Jahre belegt die enormen Wachstumskapazitäten der MOE-Staaten und rechtfertigt eine weitere Intensivierung in diese Marktwirtschaften.[14]
4 Risiken im Außenhandelsgeschäft
Die Risiken im täglich stattfindenden Außenhandelsgeschäft sind vielfältiger Art. In ihren wesentlichen Kriterien lassen sie sich in wirtschaftliche und politische Risiken unterscheiden. Die Aufnahme eines Auslandsgeschäftes steht dabei aber grundsätzlich im Zusammenhang mit einem erhöhten Risikopotential. Länger vereinbarte Zahlungsziele führen zeitgleich zu einer Erhöhung des Forderungsrisikos. Dabei bilden die hinreichend bekannten Wechselkursrisiken, ebenso wie die Zahlungsrisiken, eine wichtige Rolle. Daneben kann aber auch der Erfolg und die Weiterentwicklung eines Unternehmens selbst gefährdet sein, sollte sich dieses nicht ausreichend mit den speziellen Gegebenheiten des Auslandsmarktes auseinandergesetzt haben.[15]
4.1 Wirtschaftliche Risiken
Unabhängig davon, ob ein Geschäft mit einem inländischen oder ausländischen Kunden stattfindet, besteht immer das allgemeine unternehmerische Risiko, welches nie vollständig abgesichert werden kann.[16] Andere Rahmenbedingungen und ein unterschiedlicher Wettbewerb in ausländischen Marktwirtschaften können dieses Risiko für den Exporteur jedoch zusätzlich verstärken. Das wirtschaftliche Risiko des Exporteurs ist an erster Stelle mit der Person des Warenabnehmers verknüpft und bezieht sich primär auf das Annahmerisiko durch den Exportpartner sowie auf das Dubiosenrisiko, also der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit des Schuldners.[17] Zusätzlich besteht eine ständige Gefahr in Bezug auf Wechselkursrisiken sowie Inflationsrisiken.[18]
4.2 Politische Risiken
Politische Risiken, welche auch als Länderrisiken bezeichnet werden, sind in erster Linie durch gesetzgebende Institutionen und Behörden des Auslandes charakterisiert. Obwohl der Warenempfänger grundsätzlich zur Zahlung bereit ist, kann ein ausländischer Staat Maßnahmen verordnen, welche zur Beschlagnahmung, Beschädigung oder Vernichtung der Ware führen.[19] Ebenso kann ein Handelsembargo sowie ein Zahlungsverbot ausgesprochen werden. Daneben kann es zu kriegerischen Auseinandersetzungen, zu Aufruhr und zu Revolutionen kommen. Ferner können Korruption und Kriminalität den erfolgreichen Abschluss eines Exportgeschäftes gefährden.
4.3 Risiken deutscher Unternehmen im Außenhandelsgeschäft mit Osteuropa
Durch die EU-Osterweiterung hat sich das Risikopotential für deutsche Exportunternehmen im Wesentlichen verringert. Der Zugang der neuen EU-Mitgliedsstaaten auf den europäischen Binnenmarkt hatte zur Folge, dass EU-Handelsrichtlinien zwingend für die neuen Staaten wurden, deren einheitliche Vorschriften mehr Transparenz und Sicherheit in den Handel zwischen den EU 15 Staaten und den neuen Mitgliedsstaaten brachten.
5 Die staatliche Exportabsicherung der Bundesrepublik Deutschland
5.1 Ziele einer staatlichen Exportabsicherung
Das erhöhte Risikopotential im täglichen Außenhandelsgeschäft hat zur Folge, dass Exportabsicherungen durch private Versicherungsanbieter gar nicht oder nur mit hohen Prämien abzuschließen sind. Dennoch bieten diese Geschäfte, insbesondere für den deutschen Mittelstand, enorme Chancen und ein hohes Wachstumspotential, bedrohen aber gleichzeitig auch deren Existenz, da die vorhandenen Kapitalrücklagen deutscher Mittelständler oft begrenzt sind. Die staatliche Exportabsicherung wird diesem Umstand gerecht, indem sie sich in erster Linie als Unterstützung für den Mittelstand versteht, wobei es ihr primäres Ziel ist, die aus einem Exportgeschäft entstehenden Risiken weitgehend zu minimieren.[20]
Heute besitzen alle Industrienationen eigene staatliche Exportkreditversicherungen. Sie dienen in ihrem Hauptzweck dazu, Exportrisiken zu versichern, welche als nicht marktfähige Risiken eingestuft werden. Dabei versteht sich die staatliche Exportabsicherung nicht als Konkurrenz zu privaten Versicherungen, sondern soll vielmehr Geschäfte absichern, welche durch private Anbieter - aufgrund des hohen Risikopotentials - nicht bedient werden. Dadurch möchte die Bundesregierung, welche als Träger der staatlichen Exportkreditversicherungen fungiert, einen Verdrängungswettbewerb verhindern.[21]
5.2 Vorgaben des Bundes
Die Förderung der deutschen Wirtschaft ist eine primäre Aufgabe der Bundespolitik der Bundesregierung. Im Stabilitätsgesetz von 1967 (§ 1 StWG[22]) sind dazu folgende Ziele niedergeschrieben: Erreichung eines stabilen Preisniveaus, eines hohen Beschäftigungsstandes, des außerwirtschaftlichen Gleichgewichts und stetigem, angemessenen Wirtschaftswachstum. Durch die Unterstützung und Beschäftigungs-förderung des Exportgeschäftes, als einer der bedeutendsten Faktoren im deutschen Wirtschaftsgeschehen, sichert die Bundesregierung die Erhaltung und die Erschließung neuer Auslandsmärkte.[23]
Die Vorgabe, der freien Marktwirtschaft den Vorrang vor staatlichem Handeln zu gewähren, ist im Subsidiaritätsgrundsatz des Artikels 23 des Grundgesetzes geregelt.[24] Diesem wird der Staat in dem Sinne gerecht, dass er nur Exportgeschäfte versichert, die auf dem freien Kapitalmarkt keine Deckung finden würden. Einen rechtlichen Deckungsanspruch an den Bund in Bezug auf die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen gibt es nicht.[25]
Die Gesellschaft der Euler Hermes Kreditversicherungs AG handelt im Namen und auf Rechnung des Bundes. Die gesetzliche Grundlage dafür ist im Artikel 115 des Grundgesetzes zu finden.[26] Dort heißt es, dass eine Übernahme von Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen Gewährleistungen eine ausdrückliche Ermächtigung durch das Bundesgesetz vorsieht. Eine solche Ermächtigung wird innerhalb der Gesetze des jährlichen Bundeshaushaltsplanes durch den sogenannten Ermächtigungs-rahmen festgelegt, welcher die Übernahme von Gewährleistungen zur Ausfuhrförderung der Höhe nach festlegt.[27]
6 Staatliche Finanzierungsinstrumente
Zur Absicherung von wirtschaftlichen sowie politischen Risiken ist nach dem Ende des Krieges das Instrument der Bundesdeckung eingeführt worden.[28] Das bedeutendste staatliche Instrument obliegt dabei der Euler Hermes Kreditversicherungs AG, welche im Auftrag der Bundesregierung Exportgeschäfte absichert, die aufgrund eines erhöhten Ausfallrisikos nicht von privaten Anbietern gedeckt werden. Die Euler Hermes Kreditversicherungs AG ist eine private Gesellschaft mit Hauptsitz in Hamburg. Sie ist im Bereich der staatlichen Exportabsicherung federführend. Neben der Euler Hermes Kreditversicherungs AG, welche im Bereich der Ausfuhrgewährleistungen aktiv ist, existiert noch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC). Diese ist im Bereich der Kapitalanlagenbesicherung tätig.[29]
6.1 Staatspolitisches Organ der Bundesregierung
Die Hermesdeckung unterliegt der Bundesregierung und deren haushaltrechtlicher Verantwortung. Mit Hilfe des Interministeriellen Ausschusses (IMA) entscheidet sie über die Deckungspolitik und die Übernahme von Exportkreditgarantien. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entscheidet dabei im Interministeriellen Ausschuss, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Auswärtigen Amtes und dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, über Anträge zur Übernahme von Exportkreditgarantien. Dabei werden die Anträge von den Mandataren der Euler Hermes Kreditversicherungs AG und der PwC für die Entscheidung der Bundesregierung aufbereitet. Entscheidende Kriterien für die Deckung eines Außenhandelsgeschäftes sind eine risikomäßige Vertretbarkeit sowie deren Förderungswürdigkeit.[30] Im Interministeriellen Ausschuss sitzen, zusätzlich zu den genannten vier Ministerien, Vertreter des Bankgewerbes, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH, der Bundesrechnungshof sowie verschiedene Vertreter des Exporthandels, der Industrie und der Bauwirtschaft.[31]
6.2 Entscheidungskriterien für eine Deckungsübernahme
Förderungswürdigkeit und ein vertretbares Risiko sind die Grundvoraussetzungen für die Übernahme einer Exportkreditversicherung. Daneben hat sich in den letzten Jahren die Umweltauswirkung als ein weiteres Vergabekriterium etabliert.
6.2.1 Förderungswürdigkeit
Primäre Kriterien der Förderungswürdigkeit sind die Erhaltung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Deutschland.[32] Daneben darf das Ausfuhrgeschäft nicht im Konflikt zu staatlichen Interessen stehen. Für Exporte in Krieg führende Länder werden grundsätzlich keine Absicherungen übernommen, ebenso wenn sozialpolitische Risiken wie beispielsweise Kinderarbeit oder Arbeitsschutzverletzungen zu befürchten sind.[33]
6.2.2 Risikobeschränkung
Bedingt durch eine stetig steigende Deckungsnachfrage, wird, um das wirtschaftliche Risiko möglichst gering zu halten, die Bonität des Schuldners geprüft. Das allgemeine Länderrisiko, dessen Finanzkraft sowie die wirtschaftspolitische Ausrichtung wird durch die IMA anhand von Länderrisiken festgelegt. Ehrfahrungswerte, genauso wie das aktuelle Zahlungsverhalten und eine zu erwartende Schuldendienstfähigkeit, sind wichtige Bestandteile dieser Bewertung.[34]
[...]
[1] Clement, W.: Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit von 2002 bis 2005, Euler Hermes Kreditversicherungs AG: Jahresbericht 2004, Hamburg 2005, S. 4.
[2] Vgl. Spiegel Online: Deutschland bleibt Exportweltmeister, Online im Internet, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,521355,00.html, Abfrage vom 25.01.2008.
[3] Vgl. Faix, W. / Kisgen, S. / Lau, A. / u. a.: Praxishandbuch Außenwirtschaft – Erfolgsfaktoren im Auslandsgeschäft, Gabler Verlag, Wiesbaden 2006, S. 313.
[4] Vgl. Faix, W. / Kisgen, S. / Lau, A. / u. a.: a. a. O. S. 317.
[5] Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs AG: Jahresbericht 2006, Hamburg 2007, S. 108.
Zu den MOE Ländern gehören: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,
Russland , Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland.
[6] Vgl. MA-Tax Consulting GmbH: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland, Online im Internet, http://www.ahp.ma-tax.de/statistiken/stats.php, Abfrage vom 03.01.2008.
[7] Vgl. ebenda.
[8] Vgl. ebenda.
[9] Vgl. Statistisches Bundesamt: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland, Online im Internet, http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/ Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Aussenhandel/Handelspartner/Tabellen/Content100/RangfolgeHandelspartner,property=file.pdf, Abfrage vom 03.01.2008.
[10] Eigene Darstellung, Daten vgl. Statistisches Bundesamt, a. a. O..
[11] Eigene Berechnung, Daten vgl. Statistisches Bundesamt, a. a. O..
[12] Vgl. ebenda.
[13] Eigene Darstellung, Daten vgl. Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft: Deutscher Handel mit Mittel- und Osteuropa, Online im Internet, http://www.forumnetukraine.org/PMOstausschuss23Aug2007_Daten.pdf, Abfrage vom 28.01.2008.
[14] Eigene Berechnungen, Daten vgl. Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, a. a. O..
[15] Vgl. Holland, K.: Export als Chance - Der Aufbau erfolgreicher Vertriebsstrukturen im Ausland, Beck-Verlag, München 1997, S. 16.
[16] Vgl. Altman, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Lucius und Lucius Verlag, Stuttgart 2001, S. 288.
[17] Vgl. Topritzhofer, E. / Moser, R.: Das Exportgeschäft - Seine Abwicklung und Absicherung, 7. Auflage, Service-Fachverlag der Servicebetriebe an der Wirtschaftsuniversität Wien, Wien 1991, S. 7.
[18] Vgl. Schubert, H.: Handbuch Osteuropa, Online im Internet, http://www.fifoost.org/allgemein/handbuch/ exporte/index.php, Abfrage vom 17.12.2007.
[19] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung - Grundlagen der internationalen Zahlungs-, Finanzierungs- und Sicherungsinstrumente, 2. Auflage, Oldenburg Verlag, München 2002, S. 20 f.
[20] Euler Hermes Kreditversicherungs AG, Jahresbericht 2006, a. a. O. S. 28.
[21] Vgl. Altman, J.: a. a. O. S. 312.
[22] Vgl. Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967.
(BGBl. I S. 582), zuletzt geändert durch Artikel 135 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),
Online im Internet, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stabg/gesamt.pdf, Abfrage vom 09.01.2008.
[23] Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs AG: Jahresbericht 2004, a. a. O. S. 4 f.
[24] Vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), Online im Internet, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf, Abfrage vom 09.01.2008.
[25] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, a. a. O. S. 384.
[26] Vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland , a. a. O. Abfrage vom 09.01.2008.
[27] Vgl. Schmitt, Y.: Exportfinanzierung - Aus der Praxis der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main, 1985, S. 65.
Für weitere Informationen siehe auch Anhang 2: Richtlinien für die die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen.
[28] Vgl. ebenda. S. 65.
[29] Vgl. Altman, J.: a. a. O. S. 312.
[30] Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs AG, Jahresbericht 2006, a. a. O. S. 11.
[31] Vgl. Schmitt, Y.: a. a. O. S. 67.
[32] Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs AG: Infobroschüre, Online im Internet, http://www.agaportal.de/pdf/hermes_infobro.pdf, Abfrage vom 17.12.2007, S.11.
[33] Vgl. Altman, J.: a. a. O. S. 314.
[34] Für weitere Informationen siehe auch Anhang 1: Länderklassifizierungen nach der Euler Hermes Kreditversicherungs AG.
- Citar trabajo
- Michael Störmer (Autor), 2008, Absicherung von Exporten in osteuropäische Länder durch staatliche Finanzierungsinstrumente, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92470
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