Die Entwicklungsgeschichte der KSZE / OSZE läßt sich nach Meinung der meisten Autoren in zwei große Phasen Einteilen. Der deutliche Strukturwandel vollzog sich in Folge des östlichen Systemwandels 1989/1990 und spiegelte sich nicht nur 1995 in der Umbenennen von KSZE in OSZE wieder. Lange Zeit wurde in der KSZE hauptsächlich ein Instrument gesehen, die Konfliktparteien des ,,Kalten Krieges" in einer internationalen Organisation zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang dienten die KSZE - Folgetreffen häufig als letzte Möglichkeit, Konflikte der Großmächte und ihrer Verbündeten diplomatisch zu lösen. ,,Mit dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Paris vom 19. Bis 21. November 1990, welches das zweite nach dem in Helsinki 1975 war, hat eine neue Phase des OSZE-Prozesses begonnen."1
Diese zweite Phase soll nun im laufe der Arbeit dargestellt und erläutert werden. Hauptsächlich bezieht sie sich dabei auf die Schlußakte des wahrscheinlich bedeutendsten Gipfeltreffens, dem Pariser Gipfeltreffen von 1990. In der entsprechenden Abschlußerklärung werden die Herausforderungen und Ziele, sowie die inneren Strukturen der Organisation neu definiert.
Näher beleuchtet wird ferner die Entwicklung in der ersten Phase des Umbruchs 1990 - 1992. In dieser Phase zeigt sich anhand der Dokumente und Treffen deutlich der Wille, Strukturen den veränderten Umständen in der Sicherheitsarchitektur Europas gerecht zu werden. Auch der rechtliche Charakter der Dokumente kommt zur Sprache. Letztlich soll an einem Fallbeispiel die Zusammenarbeit der OSZE mit anderen Internationalen Organisationen dargestellt werden. Hier handelt es sich um einen Teilbereich der OSZE-Kritik, beziehungsweise um Gedanken zur möglichen Effektivitätssteigerung von OSZE - Missionen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. 1990 – Das Jahr des Umbruchs
3. Die erste Phase des Umbruchs 1990 – 1992
4. Die Entwicklung der KSZE seit dem Helsinki – Treffen
5. Der Rechtscharakter der OSZE.
6. Die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen
7. Fazit
8. Literatur
1. Einleitung
Die Entwicklungsgeschichte der KSZE / OSZE läßt sich nach Meinung der meisten Autoren in zwei große Phasen Einteilen. Der deutliche Strukturwandel vollzog sich in Folge des östlichen Systemwandels 1989/1990 und spiegelte sich nicht nur 1995 in der Umbenennen von KSZE in OSZE wieder. Lange Zeit wurde in der KSZE hauptsächlich ein Instrument gesehen, die Konfliktparteien des „Kalten Krieges“ in einer internationalen Organisation zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang dienten die KSZE - Folgetreffen häufig als letzte Möglichkeit, Konflikte der Großmächte und ihrer Verbündeten diplomatisch zu lösen. „Mit dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Paris vom 19. Bis 21. November 1990, welches das zweite nach dem in Helsinki 1975 war, hat eine neue Phase des OSZE-Prozesses begonnen.“[1]
Diese zweite Phase soll nun im laufe der Arbeit dargestellt und erläutert werden. Hauptsächlich bezieht sie sich dabei auf die Schlußakte des wahrscheinlich bedeutendsten Gipfeltreffens, dem Pariser Gipfeltreffen von 1990. In der entsprechenden Abschlußerklärung werden die Herausforderungen und Ziele, sowie die inneren Strukturen der Organisation neu definiert.
Näher beleuchtet wird ferner die Entwicklung in der ersten Phase des Umbruchs 1990 – 1992. In dieser Phase zeigt sich anhand der Dokumente und Treffen deutlich der Wille, Strukturen den veränderten Umständen in der Sicherheitsarchitektur Europas gerecht zu werden. Auch der rechtliche Charakter der Dokumente kommt zur Sprache. Letztlich soll an einem Fallbeispiel die Zusammenarbeit der OSZE mit anderen Internationalen Organisationen dargestellt werden. Hier handelt es sich um einen Teilbereich der OSZE-Kritik, beziehungsweise um Gedanken zur möglichen Effektivitätssteigerung von OSZE – Missionen.
2. 1990 – Das Jahr des Umbruchs
Das Jahr 1990 markiert den Wendepunkt der KSZE von einer losen Reihenfolge nicht institutionalisierter Folgetreffen zu einer internationalen Organisation. Somit handelt es sich, orientiert man sich am Aspekt der strukturellen Entwicklung, um das wahrscheinlich bedeutendste Jahr in der Geschichte der OSZE. Im Folgenden sollen die Ergebnisse des Treffens der Staats- und Regierungschefs der KSZE-Staaten in Paris vom 19. – 21. November dargestellt werden. Im einzelnen handelt es sich um die „Charta von Paris für ein neues Europa“, die Annahme des „Wiener Dokuments 1990“, die Unterzeichnung des Vertrages über Konventionelle Streitkräfte in Europa, sowie die gemeinsame Erklärung über Gewaltverzicht der 22 Mitgliedstaaten der NATO und des WP.[2]
Die „Charta von Paris für ein neues Europa“ besteht aus drei Abschnitten, der erste Abschnitt trägt die Überschrift „Ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit.“ Der zweite Abschnitt besteht aus den „Leitsätzen für die Zukunft“, der dritte Abschnitt beinhaltet die Bestimmungen, nach denen der KSZE – Prozeß erstmals institutionalisiert wird.
Im ersten Abschnitt fällt, nach Bortloff, bereits auf, daß erstmals die Bezeichnung „Wir, die Staats- und Regierungschefs“ verwendet wird. Damit stelle man sich erstmals auf die gleiche Stufe, da nun alle politisch verantwortlichen Führer erstmals demokratisch legitimiert worden seien.[3] Inhaltlich werden im ersten Abschnitt hauptsächlich die Früchte der politischen Umwälzung in den mittel- und osteuropäischen Staaten gepriesen, sowie die Einrichtung der Demokratie und Rechtstaatlichkeit in allen Teilnehmerstaaten. Außerdem bekennen sich die Teilnehmer zu den früheren Dokumente von Paris und Kopenhagen, sowie den Vereinbarungen über Menschenrechte, Marktwirtschaft und Abrüstung.
Die Neuerungen des zweiten Abschnittes bestehen hauptsächlich in dem Beschluß zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit, „die seit der Bonner Wirtschaftskonferenz nunmehr einen wichtigen Pfeiler der KSZE bildet.“[4] Außerdem wurde durch den Zusammenbruch der Sowjetunion die Problematik ethnischer Minderheiten offengelegt, die Teilnehmerstaaten maßen daher „dem Minderheitenschutz ein großes Gewicht innerhalb der Bemühungen um die Menschliche Dimension bei.“[5] Weitere Beachtung fanden in diesem Teil des Dokumentes der Umweltschutz, sowie der Schutz des kulturellen Erbes.
Der eigentliche Umbruch äußert sich jedoch im dritten Abschnitt, der die Schaffung regelmäßig tagender Institutionen vorsieht: Die KSZE Folgetreffen[6] auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs, der Rat der KSZE, der sich aus den Außenministern der Teilnehmerstaaten zusammensetzt, der Ausschuß hoher Beamter, der Ratstreffen vorbereiten und deren Beschlüsse durchsetzen soll, das KSZE – Sekretariat zur Unterstützung des Rates, das Konfliktverhütungszentrum in Wien (KVZ), das den Rat vorerst nur bei der Durchführung vertrauens - und Sicherheitsbildende Maßnamen unterstützen soll, sowie das Büro für freie Wahlen in Warschau. Dieses soll Daten und Wahlergebnisse aus Teilnehmerstaaten sammeln und Seminare über Wahlverfahren und demokratische Institutionen halten.[7]
Die Vereinbarungen des Wiener Dokuments beziehen sich hauptsächlich auf die Verpflichtung zum Informationsaustausch. Erhebliche Teile der Informationen über Struktur und Ordnung der militärischen Streitkräfte, sowie über militärische Planung und Aktivität sollen laut dieses Dokumentes offengelegt werden.[8] Außerdem werden größeren militärischen Aktivitäten im Dokument erstmals Beschränkungen aufgelegt, „deren Bestimmungen jedoch durch das spätere Wiener Dokument 1992 erhebliche Änderungen erfuhren.“[9]
Der, der Charta von Paris angefügte Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) war ursprünglich ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt. Erst die Verpflichtung aller acht Nachfolgestaaten der GUS, die Verpflichtungen des KSE-Vertrages vollständig zu übernehmen und anteilsmäßig unter sich aufzuteilen, sicherte dieses Abkommen.[10]
Inhaltlich legt der Vertrag Höchstgrenzen für Land- und Luftstreitkräfte fest. Das bisher herrschende Kollektivprinzip, ausgerichtet auf die Vertragspartner NATO und WP, wurde von einer nationalen Anteilshöchstgrenze abgelöst. Im KSE - Vertrag wird allgemein ein Markstein in der Geschichte der Abrüstungsverhandlungen gesehen.
Das nächste KSZE-Folgetreffen vom 24. März – 8. Juli in Helsinki sollte gemäß der Institutionalisierung das letzte sogenannte werden. Von nun an fanden vom 5. – 6. Dezember 1994 in Budapest, vom 2. – 3. Dezember in Lissabon und 1998 in Istanbul sogenannte „Treffen der Staats- und Regierungschefs statt.
3. Die erste Phase des Umbruchs 1990-1992
Auch die Zwischenphasen sind geprägt von Dokumenten, Verträgen und Beschlüssen. Um dies zu veranschaulichen wird im Folgenden detailliert die Entwicklung der KSZE in den Jahren 1990 – 1992 dargestellt.
Vom 15.1. – 8.2. 1991 kam es in Valletta zu einem Expertentreffen über die friedliche Regelung von Streitfällen. Beschlossen wurde schließlich eine Kombination der eingebrachten Lösungsvorschläge. Sie sieht vor im Streitfall zwischen zwei Parteien ad hoc ein Drittpartei hinzuzuziehen, für den Fall, daß die Parteien ihren Streitfall nicht einvernehmlich Regeln können.[11] Im Anschluß an dieses Treffen fand vom 28.5. – 7.6. 1991 in Krakau ein „Symposium über das kulturelle Erbe der KSZE – Teilnehmer“ statt. Das Abschlußdokument von Krakau gliedert sich in drei Teile. Während der erste Teil „Kultur und Freiheit“ sich mit der Verbindung von Kunst und Kultur mit Menschenrechten und Grundfreiheit beschäftigt, und somit zur Menschlichen Dimension der KSZE gehört, regeln der zweite und dritte Teil Fragen des materiellen Kulturgüterschutzes.[12]
[...]
[1] Bortloff, Jens: Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa; Eine völkerrechtliche Bestandsaufnahme, Münster, 1995, S. 97
[2] vergl. Auswärtiges Amt: Von der KSZE zur OSZE, Bonn, 1998, S. 600
[3] vergl. Bortloff, Jens: Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa; Eine völkerrechtliche Bestandsaufnahme, Münster, 1995, S. 100f.
[4] ebda., S. 101
[5] ebda.
[6] Vorher handelte es sich um Haupttreffen, deren Fortsetzung bei jedem Treffen erneut beschlossen wurde.
[7] Vergl. Bortloff, Jens: Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa; Eine völkerrechtliche Bestandsaufnahme, Münster, 1995, S 103ff.
[8] Vergl.: ebda., S. 106
[9] ebda., S. 108
[10] ebda. , S. 112f.
[11] vergl. Ebda., S. 118f.
[12] vergl. Ebda., S. 119
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