Im Laufe der letzten Jahre ist die Zwischenberichterstattung mehr und mehr in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gerückt. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung sind deutsche börsennotierte Unternehmen im Wettbewerb um Kapitalgeber zunehmend internationaler Konkurrenz ausgesetzt. Um dort bestehen zu können, müssen die deutschen Unternehmen den Informationsbedürfnissen international agierender Kapitalgeber gerecht werden.1
Die bisherige deutsche Normierung der Zwischenberichterstattung war hierzu jedoch wenig geeignet. Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 44b BörsG i.V.m. § 53 Satz 1 BörsZulV hatten börsennotierte Unternehmen im Rahmen ihrer unterjährigen Rechnungslegung lediglich einen Halbjahresbericht zu veröffentlichen. 2 Insbesondere im Vergleich mit den entsprechenden internationale n Anforderungen waren diese Bestimmungen des Börsenrechts als eher unterentwickelt anzusehen.3 Daher haben einige Unternehmen in der Vergangenheit bereits freiwillig Zwischenberichte auf Quartalsbasis veröffentlicht. Um der zunehmenden Bedeutung des Zwischenberichts als kapitalmarktorientiertes Rechnungslegungsinstrument auch in Deutschland gerecht zu werden, hat sich der Deutsche Standardisierungsrat eingehender mit dieser Thematik beschäftigt und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 (DRS 6) zur Zwischenberichterstattung verabschiedet. Mit diesem Standard sollen die bisherigen börsenrechtlichen Anforderungen wesentlich konkretisiert werden. Außerdem soll eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsvorschriften erreicht werden.4
Anders als Inhalt und Umfang der im Zwischenbericht bereitgestellten unterjährigen Informationen ist hingegen die Frage, wie deren Zuverlässigkeit sichergestellt werden kann, noch nicht abschließend geklärt. So besteht zwar in den USA für Zwischenberichte die Pflicht zu einer so genannten prüferischen Durchsicht, jedoch ist diese bisher für in Deutschland aufgestellte Zwischenberichte nicht obligatorisch sondern lediglich freiwillig. Zudem erscheint es gerade vor dem Hintergrund Aufsehen erregender Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzmanipulationen der letzten Zeit fraglich, ob eine Prüfung bzw. eine eingeschränkte Prüfung in Form einer prüferischen Durchsicht die Verlässlichkeit der Daten des Zwischenberichts eher
gewährleisten kann.5
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Wesen der Zwischenberichterstattung
- Überblick über das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen
- Begriff und Aufgabe des Zwischenberichts
- Methoden der unterjährigen Erfolgsermittlung
- Internationale Normen
- Rechtliche Bestimmungen zur Zwischenberichterstattung
- Börsenrechtliche Regelungen in Deutschland
- Regelungen privater Rechnungslegungsgremien
- Darstellung und kritische Würdigung des DRS 6 - Zwischenberichterstattung
- Ziel und Grundsätze der Zwischenberichterstattung nach DRS 6
- Anwendungsbereich des DRS 6
- Generell aufstellungspflichtige Unternehmen
- Ausnahme von der Anwendungspflicht
- Gegenstand der Berichterstattung
- Der Konzern als Berichtsgegenstand
- Konsolidierung von Tochterunternehmen
- Inhaltliche Ausgestaltung des Zwischenberichts
- Das Zahlenwerk
- Erläuternde Angaben
- Ergänzende Angaben
- Ansatz und Bewertungsmethoden
- Unterjährige Erfolgsermittlung
- Formale Anforderungen an die Zwischenberichterstattung
- Zeitraum und Frequenz der Berichterstattung
- Frist und Form der Veröffentlichung
- Erstmalige Anwendung und Übergangsvorschriften
- Die Prüfung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6
- Die Notwendigkeit der Prüfung von Zwischenberichten
- Arten der Prüfung des Zwischenberichts
- Pflichtprüfung durch die Zulassungsstelle
- Freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer
- Kennzeichnung der prüferischen Durchsicht
- Darstellung ausgewählter Bestimmungen des IDW PS 900
- Anwendungsbereich und Zielsetzung
- Grundsätze für die Planung und Durchführung
- Berichterstattung und Bescheinigung
- Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit
- Gesetzliche Verpflichtung
- Ausbau der Zusammenarbeit von Prüfer und Aufsichtsrat
- Erhöhung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers
- Einrichtung einer Überwachungsinstitution
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Zwischenberichterstattung nach DRS 6. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen, die inhaltliche Ausgestaltung und die Prüfung des Zwischenberichts. Dabei wird insbesondere auf die Rolle des Wirtschaftsprüfers und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit im Rahmen der Zwischenberichterstattung eingegangen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Zwischenberichterstattung
- Inhaltliche Gestaltung des Zwischenberichts nach DRS 6
- Prüfung des Zwischenberichts durch Wirtschaftsprüfer
- Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit
- Bedeutung der Zwischenberichterstattung für Kapitalmärkte und Anleger
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2 beleuchtet das Wesen der Zwischenberichterstattung. Es gibt einen Überblick über das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen und beleuchtet die rechtlichen Bestimmungen zur Zwischenberichterstattung im deutschen und internationalen Kontext.
Kapitel 3 widmet sich der Darstellung und kritischen Würdigung des DRS 6. Es werden die Zielsetzung, der Anwendungsbereich, der Gegenstand und die inhaltliche Ausgestaltung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6 erläutert.
Kapitel 4 behandelt die Prüfung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6. Es werden die Notwendigkeit der Prüfung, verschiedene Arten der Prüfung und die Bedeutung des IDW PS 900 für die Prüfung des Zwischenberichts beleuchtet. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit im Rahmen der Zwischenberichterstattung diskutiert.
Schlüsselwörter
Zwischenberichterstattung, DRS 6, Rechnungslegung, Publizität, Wirtschaftsprüfer, Prüfung, Informationssicherheit, Kapitalmarkt, Anleger, Börsenrecht, Handelsgesetzbuch, IDW PS 900.
- Quote paper
- Kathrin Löwen (Author), 2002, Die Zwischenberichterstattung nach DRS 6, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9208