Im Laufe der letzten Jahre ist die Zwischenberichterstattung mehr und mehr in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gerückt. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung sind deutsche börsennotierte Unternehmen im Wettbewerb um Kapitalgeber zunehmend internationaler Konkurrenz ausgesetzt. Um dort bestehen zu können, müssen die deutschen Unternehmen den Informationsbedürfnissen international agierender Kapitalgeber gerecht werden.1
Die bisherige deutsche Normierung der Zwischenberichterstattung war hierzu jedoch wenig geeignet. Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 44b BörsG i.V.m. § 53 Satz 1 BörsZulV hatten börsennotierte Unternehmen im Rahmen ihrer unterjährigen Rechnungslegung lediglich einen Halbjahresbericht zu veröffentlichen. 2 Insbesondere im Vergleich mit den entsprechenden internationale n Anforderungen waren diese Bestimmungen des Börsenrechts als eher unterentwickelt anzusehen.3 Daher haben einige Unternehmen in der Vergangenheit bereits freiwillig Zwischenberichte auf Quartalsbasis veröffentlicht. Um der zunehmenden Bedeutung des Zwischenberichts als kapitalmarktorientiertes Rechnungslegungsinstrument auch in Deutschland gerecht zu werden, hat sich der Deutsche Standardisierungsrat eingehender mit dieser Thematik beschäftigt und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 (DRS 6) zur Zwischenberichterstattung verabschiedet. Mit diesem Standard sollen die bisherigen börsenrechtlichen Anforderungen wesentlich konkretisiert werden. Außerdem soll eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsvorschriften erreicht werden.4
Anders als Inhalt und Umfang der im Zwischenbericht bereitgestellten unterjährigen Informationen ist hingegen die Frage, wie deren Zuverlässigkeit sichergestellt werden kann, noch nicht abschließend geklärt. So besteht zwar in den USA für Zwischenberichte die Pflicht zu einer so genannten prüferischen Durchsicht, jedoch ist diese bisher für in Deutschland aufgestellte Zwischenberichte nicht obligatorisch sondern lediglich freiwillig. Zudem erscheint es gerade vor dem Hintergrund Aufsehen erregender Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzmanipulationen der letzten Zeit fraglich, ob eine Prüfung bzw. eine eingeschränkte Prüfung in Form einer prüferischen Durchsicht die Verlässlichkeit der Daten des Zwischenberichts eher
gewährleisten kann.5
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Das Wesen der Zwischenberichterstattung
- Uberblick über das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen
- Begriff und Aufgabe des Zwischenberichts
- Methoden der unterjährigen Erfolgsermittlung
- Rechtliche Bestimmungen zur Zwischenberichterstattung
- Internationale Normen
- Börsenrechtliche Regelungen in Deutschland
- Regelungen privater Rechnungslegungsgremien
- Darstellung und kritische Würdigung des DRS 6 - Zwischenberichterstattung
- Ziel und Grundsätze der Zwischenberichterstattung nach DRS 6
- Anwendungsbereich des DRS 6
- Generell aufstellungspflichtige Unternehmen
- Ausnahme von der Anwendungspflicht
- Gegenstand der Berichterstattung
- Der Konzern als Berichtsgegenstand
- Konsolidierung von Tochterunternehmen
- Inhaltliche Ausgestaltung des Zwischenberichts
- Das Zahlenwerk
- Erläuternde Angaben
- Ergänzende Angaben
- Ansatz und Bewertungsmethoden
- Unterjährige Erfolgsermittlung
- Formale Anforderungen an die Zwischenberichterstattung
- Zeitraum und Frequenz der Berichterstattung
- Frist und Form der Veröffentlichung
- Erstmalig Anwendung und Übergangsvorschriften
- Die Prüfung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6
- Die Notwendigkeit der Prüfung von Zwischenberichten
- Arten der Prüfung des Zwischenberichts
- Pflichtprüfung durch die Zulassungsstelle
- Freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer
- Kennzeichnung der prüferischen Durchsicht
- Darstellung ausgewählter Bestimmungen des IDW 900
- Anwendungsbereich und Zielsetzung
- Grundsätze für die Planung und Durchführung
- Berichterstattung und Bescheinigung
- Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit
- Gesetzliche Verpflichtung
- Ausbau der Zusammenarbeit von Prüfer und Aufsichtsrat
- Erhöhung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers
- Einrichtung einer Überwachungsinstitution
- Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
- Eidesstattliche Erklärung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Neuregelung der Zwischenberichterstattung durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 (DRS 6). Sie analysiert die Ziele und Grundsätze des Standards, seinen Anwendungsbereich und die Anforderungen an die inhaltliche und formale Ausgestaltung von Zwischenberichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Zwischenberichten und der Frage, ob und in welcher Form eine Prüfung durch einen Abschlussprüfer sinnvoll ist. Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit einer Prüfung, die verschiedenen Arten der Prüfung sowie die Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit im Rahmen der Zwischenberichterstattung.
- Rechnungslegungsstandard DRS 6
- Zwischenberichterstattung
- Anlegerschutz
- Prüfung von Zwischenberichten
- Informationssicherheit
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung:
Die Einleitung stellt die Relevanz der Zwischenberichterstattung im Kontext der zunehmenden Globalisierung und des internationalen Wettbewerbs um Kapitalgeber heraus. Die Arbeit fokussiert auf die Neuregelung der Zwischenberichterstattung durch den DRS 6 und die Frage nach der Prüfung von Zwischenberichten.
- Das Wesen der Zwischenberichterstattung:
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen und erläutert die Funktion des Zwischenberichts als zeitnahes Informationsinstrument für Anleger. Es werden verschiedene Ansätze zur unterjährigen Erfolgsermittlung im Zwischenbericht vorgestellt und die rechtlichen Bestimmungen zur Zwischenberichterstattung auf internationaler Ebene sowie in Deutschland beleuchtet.
- Darstellung und kritische Würdigung des DRS 6 - Zwischenberichterstattung:
Dieses Kapitel analysiert die Ziele und Grundsätze des DRS 6, seinen Anwendungsbereich und die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des Zwischenberichts. Es werden die Regelungen zu den Zahlenwerken, den erläuternden und ergänzenden Angaben sowie den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards der IAS und US-GAAP betrachtet.
- Die Prüfung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6:
Dieses Kapitel befasst sich mit der Notwendigkeit der Prüfung von Zwischenberichten und den verschiedenen Arten der Prüfung. Es werden die Pflichtprüfung durch die Zulassungsstelle und die freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer vorgestellt. Der Prüfungsstandard IDW PS 900 wird hinsichtlich seines Anwendungsbereichs, seiner Zielsetzung und der Grundsätze für die Planung und Durchführung der prüferischen Durchsicht erläutert. Schließlich werden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit im Rahmen der Zwischenberichterstattung diskutiert, wie z.B. die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur prüferischen Durchsicht, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Prüfer und Aufsichtsrat, die Erhöhung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers und die Einrichtung einer unabhängigen Überwachungsinstitution.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 (DRS 6), die Zwischenberichterstattung, den Anlegerschutz, die Prüfung von Zwischenberichten, die prüferische Durchsicht, die Informationssicherheit, die internationale Rechnungslegung, die IAS und die US-GAAP.
- Arbeit zitieren
- Kathrin Löwen (Autor:in), 2002, Die Zwischenberichterstattung nach DRS 6, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9208
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