Betrachtet man die Entwicklung des römischen Heeres, so stellt die Heeresreform von Gaius Marius, durch die der Übergang von einer Milizarmee zu einem Berufsheer eingeleitet wurde, einen besonderen Meilenstein dar. Zur Steigerung der Wehrkraft machte Gaius Marius den Militärdienst vom Vermögen unabhängig und eröffnete auf diese Weise auch den Besitzlosen die Möglichkeit zur Ausübung des Militärdienstes. Als logische Konsequenz resultierte daraus, dass der Staat nicht nur für den Unterhalt und die Bewaffnung der Soldaten, sondern auch für ihre Versorgung nach der Entlassung aus dem Militärdienst Sorge zu tragen hatte. Aufgrund der damaligen agrarisch geprägten wirtschaftlichen und sozialen Struktur kann davon ausgegangen werden, dass eine angemessene Entschädigung durch die Zuteilung von Land erfolgen musste. Grundsätzlich wurde die Abfindung der Soldaten seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. zunehmend zu einem brennenden Problem; denn mit dem Versprechen der späteren Versorgung der Soldaten band der Feldherr diese an sich, so dass das Heer zu der Klientel des Feldherrn wurde. Mit Hinblick darauf ergab sich für den Heerführer prinzipiell die Schwierigkeit, die Landzuweisungen an die Veteranen politisch durchzusetzen. Caesar besaß jedoch seit 48 v. Chr. diktatorische Vollmachten, was ihm bezüglich der Versorgung seiner Veteranen wahrscheinlich nutzbringende Chancen eröffnete.
Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Hausarbeit mit der Veteranenansiedlung Caesars und zielt insbesondere darauf ab, durch die genauere Betrachtung geographischer und organisatorischer Aspekte, die Motive, die eine mögliche Konzeption bedingt haben könnten, und die daraus insgesamt für die Ansiedlungen resultierenden Rückschlüsse herauszuarbeiten. Nach einer kurzen Darstellung der Quellenlage und des Forschungsstandes, befasst sich diese Arbeit inhaltlich zunächst mit den Grundzügen der Veteranenansiedlung. Im Fokus steht dabei die Frage, auf welche konzeptionelle Vorgehensweise die Quellen verweisen und welche möglichen Interessen und Ziele Caesar verfolgt haben könnte. Darauf aufbauend werden Geographische und organisatorische Aspekte, die in Verbindung zu einer möglich Konzeption stehen, analysiert.
iNHALTSVERZEICHNIS
Einleitung
1. Quellenlage und Forschungsstand
1.1 Quellenlage
1.2 Forschungsstand
2. Grundzüge der Veteranenansiedlung
2.1 Caesars Konzeption der Veteranenversorgung
2.2 Mögliche Ziele und Interessen
3. Geographische und organisatorische Aspekte
3.1 Die Orte der Ansiedlungen
3.1.1 In Italien
3.1.2 In den Provinzen
3.2 Die Leitung der Ansiedlungen
4. Fazit
5. Quellenverzeichnis/Literaturverzeichnis
Einleitung
Betrachtet man die Entwicklung des römischen Heeres, so stellt die Heeresreform von Gaius Marius, durch die der Übergang von einer Milizarmee zu einem Berufsheer eingeleitet wurde, einen besonderen Meilenstein dar. Zur Steigerung der Wehrkraft machte Gaius Marius den Militärdienst vom Vermögen unabhängig und eröffnete auf diese Weise auch den Besitzlosen die Möglichkeit zur Ausübung des Militärdienstes. Als logische Konsequenz resultierte daraus, dass der Staat nicht nur für den Unterhalt und die Bewaffnung der Soldaten, sondern auch für ihre Versorgung nach der Entlassung aus dem Militärdienst Sorge zu tragen hatte.[1] Aufgrund der damaligen agrarisch geprägten wirtschaftlichen und sozialen Struktur kann davon ausgegangen werden, dass eine angemessene Entschädigung durch die Zuteilung von Land erfolgen musste. Grundsätzlich wurde die Abfindung der Soldaten seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. zunehmend zu einem brennenden Problem; denn mit dem Versprechen der späteren Versorgung der Soldaten band der Feldherr diese an sich, so dass das Heer zu der Klientel des Feldherrn wurde.[2] Mit Hinblick darauf ergab sich für den Heerführer prinzipiell die Schwierigkeit, die Landzuweisungen an die Veteranen politisch durchzusetzen. Caesar besaß jedoch seit 48 v. Chr. diktatorische Vollmachten, was ihm bezüglich der Versorgung seiner Veteranen wahrscheinlich nutzbringende Chancen eröffnete.
Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Hausarbeit mit der Veteranenansiedlung Caesars und zielt insbesondere darauf ab, durch die genauere Betrachtung geographischer und organisatorischer Aspekte, die Motive, die eine mögliche Konzeption bedingt haben könnten, und die daraus insgesamt für die Ansiedlungen resultierenden Rückschlüsse herauszuarbeiten. Nach einer kurzen Darstellung der Quellenlage und des Forschungsstandes, befasst sich diese Arbeit inhaltlich zunächst mit den Grundzügen der Veteranenansiedlung. Im Fokus steht dabei die Frage, auf welche konzeptionelle Vorgehensweise die Quellen verweisen und welche möglichen Interessen und Ziele Caesar verfolgt haben könnte. Darauf aufbauend werden Geographische und organisatorische Aspekte, die in Verbindung zu einer möglich Konzeption stehen, analysiert. Um ein differenziertes Bild zu erhalten, ist es im Rahmen dessen notwendig, die Ansiedlungsorte in Italien und in den einzelnen Provinzen sowie entsprechende Besonderheiten, auf die die Quellen hinweisen, genauer zu beleuchten. Aufschlussreich ist zudem der Aspekt, auf welche Art und Weise die Ansiedlungen geleitet und durchgeführt wurden.
Das Fazit dient schließlich der Verknüpfung der geographischen und organisatorischen Aspekte mit der konzeptionellen Vorgehensweise Caesars und der Darlegung übergeordneter Schlussfolgerungen, die sich meines Erachtens für die Veteranenansiedlung Caesars ergeben.
1. Quellenlage und Forschungsstand
1.1 Quellenlage
Die drei letzten Jahrzehnte der Republik gelten als die am besten dokumentierte Periode der römischen Geschichte und auch über die Jahre der Alleinherrschaft Caesars sind wir verhältnismäßig gut unterrichtet. Die Überlieferung beruht vor allem auf den Schriften von Cicero, Caesar und Sallust sowie der kaiserzeitlichen Literatur von Cassius Dio, Appian, Plutarch und Sueton.[3]
Die Thematik der Veteranenversorgung wird von den antiken Historiographen grundsätzlich eher am Rande, im Kontext der Entwicklung des Heeres oder im Zusammenhang militärisch bedingter Konflikte, erwähnt.
Hinweise zu einer möglichen Konzeption der Veteranenversorgung Caesars sind vornehmlich der kaiserzeitlichen Literatur von Sueton (1./2. Jh. n. Chr.; „De vita Caesarum“), Cassius Dio (2. Jh. n. Chr.; „Historia Romana“) und Appian (2. Jh. n. Chr.; „Bella civilia“) zu entnehmen. Bezüglich der Ansiedlungsorte der caesarischen Veteranen bieten die Briefe Ciceros sowie das 17-bändige Werk „Geographiká“ von Strabon und die Schrift „Bios Kaisaros“ von Nikolaos von Damascensus zeitgenössische Anhaltspunkte. Darüber hinaus erteilen die später schreibenden Autoren Cassius Dio (2. Jh. n. Chr.; „Historia Romana“), Appian (2. Jh. n. Chr.; „Bella civilia“), Plutarch (1. Jh. n. Chr.; „Vitae parallelae“) und Plinius (1. Jh. n. Chr.; „Naturalis historiae“) Auskunft über mögliche Ansiedlungsorte.
Grundsätzlich enthalten die Quellen lediglich relativ knappe, verstreute Informationen, die teilweise im Widerspruch zueinander stehen, so dass die Heranziehung vieler verschiedener Autoren notwendig ist.
1.2 Forschungsstand
In der zahlreichen Literatur, die sich mit der Person Caesars beschäftigt, wird die Thematik der Veteranenansiedlungen grundsätzlich sekundär erwähnt. Interessante Aspekte sind lediglich bei Martin Jehne „Der Staat des Dictators Caesar“ zu finden. Darüber hinaus gibt es einige Werke, die sich mit der Entwicklung und Bedeutung des Heeres in der späten römischen Republik befassen. Dazu zählen „Die Rolle des Heeres in der Zeit von Marius bis Caesar“ von Elisabeth H. Erdmann sowie „Italian Manpower“ von Peter A. Brunt, welche zwar für einen ersten Überblick gut geeignet sind, aber das Problem der Veteranenversorgung nur als Teilaspekt behandeln und wesentliche Forschungskontroversen aussparen. Lediglich einige wenige Monographien befassen sich explizit und detailliert mit den caesarischen Veteranenansiedlungen. Dazu zählen insbesondere die Dissertationen „Die Ansiedlungsgesetze und Landanweisungen im letzten Jahrhundert der römischen Republik“ von Focke-Tannen Hinrichs, „Studien zu den Koloniegründungen Caesars“ von Hans Bögli und „Das Problem der Veteranenversorgung in der späteren römischen Republik“ von Hans-Christian Schneider sowie das Werk „Römische Kolonisation und Bürgerrechtspolitik unter Caesar und Augustus“ von Friedrich Vittinghoff. Während man sich zwar darüber einig ist, dass Caesar mit seinen Ansiedlungen ein methodisches Konzept verfolgte, werden die einzelnen Faktoren einer solchen Konzeption teilweise kontrovers diskutiert. Insbesondere besteht Uneinigkeit darüber, ob Konfiskationen in Italien vermieden und inwieweit Veteranen und Proletarier zusammen angesiedelt wurden. Strittig ist zudem auf welchen rechtlichen Normen die von Caesar vorgenommenen Ansiedlungen basierten, wozu Hinrichs ausführlich Stellung nimmt.[4] Im Kontext dieser Kontroversen sind schließlich noch die beiden Werke „Colonisation and veteran settlement in Italy“ von Lawrence Keppie sowie „Das römische Städtewesen in Nordafrika“ von Leo Teutsch zu nennen, die wichtige Anhaltspunkte in Bezug auf Italien und Nordafrika nennen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Forschung über die wesentlichen Eckpfeiler der caesarischen Veteranenansiedlung einig ist; die Frage nach den einzelnen Motiven, welche die Vorgehensweise Caesars bedingten, wird jedoch weitestgehend unterschiedlich beantwortet.
2. Grundzüge der Veteranenansiedlung
2.1 Caesars Konzeption der Veteranenversorgung
Dass Caesar bei seinen Landanweisungen eine Konzeption verfolgte, steht unweigerlich außer Frage.
Bezüglich der Konzeption, welche die Landanweisungen Caesars bedingte, tritt die Problematik zu Tage, dass die Quellen uneinheitliche und teilweise widersprüchliche Informationen bieten. Cassius Dio berichtet im Kontext der Meuterei von Kampanien davon, dass Caesar seinen Veteranen öffentliches und eigenes Land geben und die Soldaten nicht in geschlossenen Verbänden, sondern einzeln ansiedeln wollte, um die Sicherheit der Einwohner zu gewährleisten und um die Gefahr eines Soldatenaufstandes zu verringern.[5] Der Aspekt, dass die Veteranen vereinzelt angesiedelt wurden, wird auch von Sueton bestätigt: „Er teilte ihnen auch Ackerland zu, dessen Parzellen nicht unmittelbar aneinandergrenzten, damit keiner der Besitzer vertrieben werden musste.“[6] Schenkt man Cassius Dio und Sueton Glauben, so grenzte sich Caesar bei der Vorgehensweise seiner Landanweisungen deutlich von der Sullas ab. Während Sulla in Italien zahlreiche Enteignungen vorgenommen hatte, um seine Soldaten mit Land zu versorgen, wollte Caesar dies anscheinend vermeiden. Hinrichs und Vittinghoff sehen den Grund dafür vor allem darin, dass eine sullanische Handhabung nicht mit der Milde Caesars (clementia caesaris) sowie seinem programmatischen Schlagwort quies italiae vereinbar gewesen wäre.[7] Diesbezüglich Widersprüchliches ergibt sich vor allem aus zwei Textstellen bei Appian: Einerseits heißt es: „Und alle sollen Land von mir bekommen, wobei ich es freilich nicht, wie Sulla es getan, seinen heutigen Eignern abnehme und Gewinner wie Verlierer zusammensiedle und sie damit für alle Zeit zu gegenseitigen Feinden mache, nein, ich will ihnen Gemeindeland und solches aus eigenem Besitz zuteilen und, was dann noch fehlt, hinzukaufen.“[8] Andererseits berichtet Appian jedoch von einer Rede des Brutus, in der dieser davon spricht, dass Caesar genau wie Sulla in Italien große Landstriche enteignet und über ganz Italien hin die Soldaten in geschlossener Form angesiedelt habe.[9] Natürlich darf in diesem Kontext nicht unberücksichtigt bleiben, dass Brutus als einer der Caesarmörder natürlich die Intention hatte, ein negatives Bild von Caesar zu vermitteln. Unklar ist welche Absicht Appian damit verfolgte, Brutus diese Worte »in den Mund zu legen«. Darüber hinaus erweckt aber auch Cassius Dio Zweifel an der die quies italiae berücksichtigenden Vorgehensweise, da er schreibt: „Bei diesen und gewissen anderen Maßnahmen schien er wie Sulla vorzugehen.“[10]
[...]
[1] Bleicken, Jochen: Geschichte der Römischen Republik, S. 66ff.
[2] Erdmann, Elisabeth H.: Die Rolle des Heeres, S. 102.
[3] Bleicken, Jochen: Geschichte der römischen Republik, S. 206.
[4] Hinrichs, Focke-Tannen: Die Ansiedlungsgesetze und Landanweisungen, S. 157ff, S. 191ff.
[5] Cass. Dio 42, 54 (1).
[6] Suet. Caes. 38, 1.
[7] Hinrichs, Focke-Tannen: Die Ansiedlungsgesetze und Landanweisungen, S. 187; Vittinghoff, Friedrich: Römische Kolonisation, S. 53.
[8] App. civ. II, 94 (395).
[9] App. civ. II, 139ff.
[10] Cass. Dio 43, 50 (1).
- Citation du texte
- Stephanie Dahmen (Auteur), 2007, Die Veteranenansiedlung Caesars, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92048
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