Ein Unternehmen muss, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein und dadurch innovative Produkte anbieten zu können, in regelmäßigen Abständen Investitionen tätigen, die dieses gewährleisten. Diese Investitionen müssen wiederum finanziert werden und belasten die häufig ohnehin niedrige Liquiditätsdecke der Unternehmen. Als Folge hat Leasing als Finanzierungsalternative in Deutschland gegenwärtig eine beachtliche volkswirtschaftliche Größenordnung erreicht. Aus der betrieblichen Praxis ist diese Finanzierungsform nicht mehr wegzudenken. Unternehmen haben deswegen häufig zu entscheiden ob eine Investition mit Kreditmitteln durchgeführt werden soll, oder ob die Finanzierung mittels Leasing vorteilhafter ist. Hierbei sind quantitative und qualitative Argumente zu berücksichtigen.
Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist eine umfassende betriebswirtschaftliche Analyse der Leasingfinanzierung und die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Entscheidung zwischen Leasing und Kredit. Die Analysen in dieser Arbeit beschränken sich hauptsächlich auf quantitative Faktoren. Gleichzeitig soll kritisch hinterfragt werden ob Leasing im Vergleich zum Kauf eines Anlagegutes wirklich die Vorteile bietet, mit denen die Leasingindustrie wirbt.
Im Grundlagenteil werden zunächst der Begriff, die Erscheinungsformen des Leasings und deren Vertragsarten erläutert, sowie die Kriterien für die bilanzielle Zurechnung des Leasinggegenstands beschrieben. Des Weiteren erfolgt im selben Abschnitt die Abgrenzung zum Kredit.
Im anschließenden Hauptteil dieser Arbeit wird ein Entscheidungsmodell entwickelt, das die unterschiedlichen Wirkungen bei Leasing und Kreditkäufen berücksichtigt. Das Modell beschreibt die quantitativen Folgen der jeweiligen Finanzierungsart beim Investor. Der Investor soll anhand gegebener Kredit- und Leasingangebote entscheiden können welche Finanzierungsform für ihn vorteilhaft ist.
Im Folgenden wird betrachtet, inwiefern sich die Leasingfinanzierung im Vergleich zum Kredit positiv auf die Liquiditätssicherung der Unternehmen auswirkt. Dabei werden auch die Grenzen der Liquiditätssicherung durch Leasing aufgezeigt.
I Inhaltsverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
III Tabellenverzeichnis
IV Formelverzeichnis
V Abkürzungsverzeichnis
1 Ziel und Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen
2.1 Definition des Leasings
2.2 Erscheinungsformen des Leasings
2.3 Vertragsarten des Leasings
2.3.1 Operate-Leasing
2.3.2 Finanzierungs-Leasing
2.3.2.1 Vollamortisations-Finanzierungsleasingverträge
2.3.2.2 Teilamortisations-Finanzierungsleasingverträge
2.4 Bilanzielle Zurechnung von Leasingobjekten
2.4.1 Bilanzierung bei Zurechnung zum Leasingnehmer
2.4.2 Bilanzierung bei Zurechnung zum Leasinggeber
2.5 Abgrenzung zur Kreditfinanzierung
3 Auswirkungen des Leasings gegenüber einem Kreditkauf
3.1 Quantitativer Vergleich
3.1.1 Die beiden Finanzierungsalternativen
3.1.2 Liquiditätswirkung des Leasings gegenüber der Kredit- finanzierung
3.1.2.1 Möglichkeiten der Liquiditätssicherung durch Leasing
3.1.2.1.1 Liquiditätsvergleichsrechung zwischen Kreditkauf und Leasing
3.1.2.1.1.1 Statische Liquidität
3.1.2.1.1.2 Dynamische Liquidität
3.1.2.1.2 Ausgaben bei der Leasingfinanzierung
3.1.2.1.3 Ausgaben beim kreditfinanzierten Kauf
3.1.2.1.4 Steuerlicher Be- und Entlastungsvergleich bei Lea- singfinanzierung und Kreditkauf
3.1.2.1.5 Auswertung der Liquiditätsvergleichsrechung
3.1.2.2 Grenzen der Liquiditätssicherung durch Leasing
3.1.3 Auswirkung der beiden Finanzierungsalternativen auf die Bilanzkennzahlen
3.1.4 Steuerwirkungen der beiden Finanzierungsalternativen
3.1.4.1 Verkehrs- und Substanzsteuern
3.1.4.2 Ertragsteuerwirkungen
3.1.4.2.1 Gewerbesteuer
3.1.4.2.2 Körperschaftsteuer
3.1.4.2.3 Bestimmung des Nettokalkulationszinssatzes
3.1.4.3 Möglichkeiten der Abschreibungsgestaltung
3.1.4.4 Investitionszulagen und Investitionszuschüsse
3.1.5 Wertung des Vergleichs
3.2 Qualitativer Vergleich
4 Fazit
VI Literaturverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Teilamortisation versus Vollamortisation
Abbildung 2: Bilanzierung von Leasingobjekten
Abbildung 3: Fallbeispiel zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungs- postens
Abbildung 4: Ausgangssituation zur Vergleichsrechnung zwischen Leasing und Kreditkauf
Abbildung 5: Unterschiede in den Liquiditätsströmen beim Kauf und Leasing
Abbildung 6: Ausgangssituation zum Vergleich der Barwerte zwischen dem Leasing und dem Kreditkauf
Abbildung 7: Berechnungsschema für den (vereinfachten) Cash Flow
Abbildung 8: Berechnung der Leasingkosten
Abbildung 9: Ausgangssituation zur Darstellung der Auswirkungen der beiden Finanzierungsalternativen auf die Ertragslage
Abbildung 10: Fallbeispiel der gewerbesteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen beim L-Geber
Abbildung 11: Fallbeispiel der gewerbesteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen beim L-Nehmer
III Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Berechnung der Ratenzahlung
Tabelle 2: Rechtliche Unterschiede zwischen Leasing und Kauf
Tabelle 3: Liquiditätssituation bei der Kaufalternative
Tabelle 4: Berechnung der Tilgung und der Fremdkapitalzinsen
Tabelle 5: Liquiditätssituation bei der Leasingalternative
Tabelle 6: Berechnung des Barwertes beim Leasing
Tabelle 7: Berechnung des Barwertes beim Kreditkauf
Tabelle 8: Liquiditätsgrade als Kennzahlen für die statische Liquidität
Tabelle 9: Steuerliche Be- und Entlastung beim Leasing und Kreditkauf
Tabelle 10: Auswirkungen des Leasings und des Kreditkaufes auf die Kapitalstruktur anhand von Bilanzkennzahlen
Tabelle 11: Kennzahlen im Vergleich Leasing und Kauf
Tabelle 12: Nettokalkulationszinssätze für Kapitalgesellschaften bei einem Bruttokalkulationszinssatz von 6 % in Abhängigkeit von Gewerbesteuerhebesatz
IV Formelverzeichnis
Formel 1: Barwertvergleichsmethode zur Ermittlung des Auflösebetrages
Formel 2: Zinsstaffelmethode zur Ermittlung des Zins- und Kostenanteils
Formel 3: Wertermittlung von Vermögensgegenständen
Formel 4: Ermittlung der Zinsen
Formel 5: Ermittlung der Zinsrate
Formel 6: Ermittlung der Tilgung
Formel 7: Ermittlung der Restschuld
Formel 8: Ermittlung der Liquiditätsgrade
Formel 9: Berechnung der Körperschaftsteuer
Formel 10: Bestimmung des Einflusses der Leasingrate auf die Körperschaftsteuer
Formel 11: Berechnung des Nettokalkulationszinssatzes
Formel 12: Berechnung des Nettokalkulationszinssatzes im Dauerschuldbereich
V Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Ziel und Aufbau der Arbeit
Ein Unternehmen muss, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein und dadurch innovative Produkte anbieten zu können, in regelmäßigen Abständen Investitionen tätigen, die dieses gewährleisten. Diese Investitionen müssen wiederum finanziert werden und belasten die häufig ohnehin niedrige Liquiditätsdecke der Unternehmen. Als Folge hat Leasing als Finanzierungsalternative in Deutschland gegenwärtig eine beachtliche volkswirtschaftliche Größenordnung erreicht. Aus der betrieblichen Praxis ist diese Finanzierungsform nicht mehr wegzudenken. Unternehmen haben deswegen häufig zu entscheiden ob eine Investition mit Kreditmitteln durchgeführt werden soll, oder ob die Finanzierung mittels Leasing vorteilhafter ist. Hierbei sind quantitative und qualitative Argumente zu berücksichtigen.
Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist eine umfassende betriebswirtschaftliche Analyse der Leasingfinanzierung und die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Entscheidung zwischen Leasing und Kredit. Die Analysen in dieser Arbeit beschränken sich hauptsächlich auf quantitative Faktoren. Gleichzeitig soll kritisch hinterfragt werden ob Leasing im Vergleich zum Kauf eines Anlagegutes wirklich die Vorteile bietet, mit denen die Leasingindustrie wirbt.
Im Grundlagenteil werden zunächst der Begriff, die Erscheinungsformen des Leasings und deren Vertragsarten erläutert, sowie die Kriterien für die bilanzielle Zurechnung des Leasinggegenstands beschrieben. Des Weiteren erfolgt im selben Abschnitt die Abgrenzung zum Kredit.
Im anschließenden Hauptteil dieser Arbeit wird ein Entscheidungsmodell entwickelt, das die unterschiedlichen Wirkungen bei Leasing und Kreditkäufen berücksichtigt. Das Modell beschreibt die quantitativen Folgen der jeweiligen Finanzierungsart beim Investor. Der Investor soll anhand gegebener Kredit- und Leasingangebote entscheiden können welche Finanzierungsform für ihn vorteilhaft ist.
Im Folgenden wird betrachtet, inwiefern sich die Leasingfinanzierung im Vergleich zum Kredit positiv auf die Liquiditätssicherung der Unternehmen auswirkt. Dabei werden auch die Grenzen der Liquiditätssicherung durch Leasing aufgezeigt.
Die unterschiedliche bilanzielle Zurechnung von Leasingobjekten gegenüber dem Kreditkauf macht sich an den Bilanzkennzahlen bemerkbar. Diese Auswirkungen werden im nächsten Abschnitt dieser Diplomarbeit behandelt.
Steuerliche Unterschiede zwischen Leasing und Kreditkauf werden oft als die Ursache für die Existenz des Leasingmarkts angesehen. Daher wird in dieser Arbeit einen besonderen Wert auf die Darstellung der steuerlichen Argumente des Vorteilhaftigkeitsvergleichs gelegt, wobei vom aktuellen Rechtsstand des Steuerrechts in Deutschland ausgegangen wird.
Durch die Beschreibung der Auswirkungen von Abschreibungswahlrechten und Subventionserlangungsmöglichkeiten wird der bedeutende Einfluss des Steuerrechts auf den Vorteilhaftigkeitsvergleich skizziert. Dazu werden sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibungsvariante berücksichtigt.
Im folgenden Abschnitt werden die wichtigsten Vor- und Nachteile der beiden Finanzierungsalternativen unter den qualitativen Gesichtspunkten gegenübergestellt.
Im abschließenden Teil dieser Diplomarbeit werden die beiden Finanzierungsalternativen hinsichtlich deren Vorteilhaftigkeit bewertet und die Untersuchungsergebnisse zusammenfassend betrachtet.
2 Grundlagen
2.1 Definition des Leasings
Der Begriff „Leasing“ leitet sich vom englischen Verb „to lease“ = mieten, pachten, vermieten, verpachten ab. Durch den Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber den Gebrauch von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen (Leasingobjekten) für unbestimmte oder bestimmte Zeit dem Leasingnehmer zu überlassen. Bereits 1877 erfolgte in Amerika eine Vermietung von Telefonanlagen. In Deutschland wurden erstmals Leasing-Geschäfte um die Jahrhundertwende abgewickelt. Während in den USA seit den fünfziger Jahren spezielle Leasing-Gesellschaften etabliert sind, setzte sich das Leasing in Deutschland nur langsam durch. Die erste Leasing-Gesellschaft in Deutschland wurde im Jahre 1962 gegründet. Inzwischen ist der Anteil des Leasinggeschäftes an den gesamten Investitionen in Deutschland bereits auf ca. 15 % gestiegen.
Obwohl die ersten Leasinggesellschaften bereits Anfand der fünfziger Jahren gegründet wurden, bereitet die klare Abgrenzung und rechtliche Einordnung des Begriffs „Leasing“ bis heute einige Schwierigkeiten.[1] Während das bundesdeutsche Zivilrecht Miet-, Pacht- und Kaufverträge kennt, ist die Einordnung des Leasingvertrages umstritten. Üblicherweise wird Leasing mit Finanzierungs-Leasing gleichgesetzt, das Elemente aus dem Kauf-, Darlehens- und Mietrecht enthält. Nach deutschem Recht werden Leasingverträge überwiegend als spezielle Ausprägungen von Miet- und Pachtverträgen nach den §§ 535 ff. BGB verstanden. Im Folgenden wird Leasing allgemein definiert als die vertraglich geregelte, zeitlich begrenzte Überlassung beweglicher Investitionsgüter durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen Entgelt.[2]
2.2 Erscheinungsformen des Leasings
Im Laufe der Zeit wurde eine relativ einheitliche Systematisierung der Erscheinungsformen des Leasings gefunden. Zunächst sollen die häufigsten Formen des Leasings voneinander abgegrenzt werden.
Das erste Kriterium bezieht sich auf das Leasingobjekt selbst, in dem nach beweglichen Vermögensgegenständen oder Grund und Boden unterschieden wird. Dabei handelt es sich um das Mobilien- und Immobilienleasing. Die Unterscheidung zwischen Mobilienleasing und Immobilienleasing ist insofern von Bedeutung, da in der Praxis unterschiedliche Regelungen für die bilanzielle Behandlung existieren und die steuerliche Zurechnung des Leasingobjektes davon abhängig ist.[3]
Eine weitere Systematisierung lässt sich nach Anzahl der beteiligten Vertragspartner durchführen. Beim traditionellen indirekten Leasing erwirbt der Leasinggeber bei dem Hersteller das Leasingobjekt. Der Hersteller liefert das Objekt an den Leasingnehmer, der die Leasingraten an den Leasinggeber entrichtet. Beim direkten Leasing tritt der Hersteller oder Händler selbst als Leasinggeber auf. In diesen Fällen spricht man auch von „Herstellerleasing“, bei dem das Leasing die Funktion eines Absatzinstruments erfüllt.[4]
Aus steuerlicher Sicht ist in erster Linie zwischen Operate-Leasing und Finanzierungs-Leasing zu unterscheiden. Ebenfalls unterschiedlich ist die Verteilung des Investitionsrisikos bei diesen beiden Formen des Leasings. Die beiden Vertragsarten werden im nächsten Abschnitt dieser Diplomarbeit näher erläutert und voneinander abgegrenzt.
Neben den oben beschriebenen Unterscheidungskriterien für Leasingverträge gibt es eine Reihe weiterer. So handelt es sich um Spezialleasing, wenn das Leasingobjekt vorwiegend auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist und eine anderweitige wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Leasingobjekts nicht in Frage kommt.[5]
2.3 Vertragsarten des Leasings
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Vertragsarten des Leasings, dem Operate-Leasing (auch unechtes Leasing genannt) und dem Finanzierungs-Leasing.
2.3.1 Operate-Leasing
Beim Operate-Leasing trägt der Leasinggeber das volle Investitionsrisiko, z. B. das Risiko der Fehlinvestition bzw. der fehlenden Einsatzmöglichkeit und Wiederverwendbarkeit. Der Leasingnehmer kann sich jederzeit durch Kündigung des Vertrages vom Leasingobjekt trennen. Für ihn besteht lediglich das Risiko ein falsches Objekt gewählt zu haben. Bei der Kalkulation der Leasingraten muss der Leasinggeber berücksichtigen, dass das Leasingobjekt eventuell mehrmals verleast werden muss, um die Investitionskosten vollständig durch die Leasingraten amortisieren zu können. Darüber hinaus hat die Leasinggesellschaft auch für die Wartung und Instandhaltung zu sorgen. Aufgrund dieser asymmetrischen Verteilung des Investitionsrisikos zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer entspricht der Operate-Leasingvertrag gemäß §§ 535 ff. BGB im Wesentlichen einem Mietvertrag.[6]
2.3.2 Finanzierungs-Leasing
Beim Finanzierungs-Leasing steht für den Betriebsinhaber in erster Linie die Finanzierung von den im Betrieb benötigten Anlagegütern im Vordergrund. Allgemein handelt es sich um einen mittel- bis langfristigen Vertrag, der sowohl vom Leasingnehmer als auch vom Leasinggeber nicht gekündigt werden darf. Durch die Übernahme des Investitionsrisikos durch den Leasingnehmer stellt sich die Frage, ob die geplante Investition durch Kreditfinanzierung oder durch Leasing finanziert werden soll. Somit kann Finanzierungsleasing als Alternative zur Kreditfinanzierung bezeichnet werden. Aus diesem Grund wird im Folgenden nur noch das Finanzierungs-Leasing im Vergleich zum Kreditkauf betrachtet.
Das Finanzierungs-Leasing wird unterteilt in „Vollamortisationsverträge“ und „Teilamortisationsverträge“. Dabei sind die während der Grundmietzeit durch den Leasingnehmer zu leistenden Leasingraten von Bedeutung. Die nachfolgende Abbildung stellt den Unterschied zwischen den beiden Arten des Finanzierungs-Leasings grafisch dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Teilamortisation versus Vollamortisation
Quelle: Maus, Leasing 1996, 33
Liegen also die Leasingraten unter den Aufwendungen des Leasinggebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten zuzüglich der Nebenkosten wie z. B. Fracht, Überführung, Montage, Verwaltungskosten, Versicherung etc.) spricht man von einer Teilamortisation. Werden die Kosten des Leasinggebers gedeckt oder durch die Leasingraten überstiegen, so handelt es sich um einen Vollamortisationsvertrag.[7]
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Vertragsarten erläutert.
2.3.2.1 Vollamortisations-Finanzierungsleasingverträge
Beim Vollamortisationsvertrag liegt die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich aus den amtlichen AfA-Tabellen ergibt. Die Leasingraten sind im Vergleich zum Teilamortisationsvertrag relativ hoch und werden so bemessen, dass während der Mietzeit der von der Leasinggesellschaft für das Leasingobjekt gezahlte Kaufpreis sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten, insbesondere Zinsen durch die Leasingraten des Leasingnehmers voll abgedeckt werden. Damit erfolgt bei Vollamortisationsverträgen die volle Amortisation bereits innerhalb der Grundmietzeit des Leasingvertrages.
Häufig wird dem Leasingnehmer eine Kaufoption eingeräumt. Der Kaufpreis muss dem unter der Anwendung der linearen AfA ermittelten Restbuchwert bzw. dem niedrigeren erzielbaren Marktpreis entsprechen.
Üblich sind auch Verträge, die eine Mietverlängerungsoption beinhalten. Die Verlängerungsmiete wird neu ermittelt und ist so zu bestimmen, dass sich die Deckung des Wertverzehrs für das Leasingobjekt auf der Grundlage des Buchwerts nach der linearen AfA bzw. des niedrigeren erzielbaren Marktpreises und der Restnutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle ergibt. Dies führt in der Folgezeit zu erheblich niedrigeren Mieten. Bei einer Vertragslaufzeit von 54 Monaten besteht bei einer 60monatigen Nutzungsdauer die Möglichkeit, nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt für 10 % der Anschaffungskosten zu erwerben oder auf Basis dieses Wertes eine Mietverlängerungsoption einzugehen. Bei einer Vertragsverlängerung um 2 Jahre ergibt sich eine Jahresmiete in Höhe von 5 % der Anschaffungskosten. Liegt der Marktpreis unter dem Restbuchwert, so bestehen günstigere Kauf- oder Verlängerungsmöglichkeiten.[8]
In den Anfangsjahren der verbreiteten Anwendung von Leasingfinanzierungen wurden in Deutschland überwiegend Vollamortisationsverträge abgeschlossen. Im Laufe der Zeit wurden sie allerdings immer mehr von den Teilamortisationsverträgen verdrängt, so dass die Vollamortisationsverträge heute nur noch vereinzelt Anwendung finden.[9] Die Vorteile der Teilamortisationsverträge gegenüber den Vollamortisationsverträgen werden im nächsten Abschnitt näher erläutert.
2.3.2.2 Teilamortisations-Finanzierungsleasingverträge
Bei dem in der Praxis bedeutsameren Teilamortisationsvertrag hängen die Leasingraten von dem Wert des Leasingobjektes nach Anlauf der Grundmietzeit ab und werden so bemessen, dass der geschätzte Verkehrswert am Ende der Mietzeit nicht gedeckt wird. Die monatlichen Raten sind daher niedriger als beim Vollamortisationsvertrag. Je höher der Restwert sein wird, desto geringer werden die Leasingraten ausfallen.
Weit verbreitet ist die Vereinbarung eines Fremdverkaufs und einer Aufteilung des Mehrerlöses in einem vorher festgelegten Verhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien durch den Leasinggeber. Ist der Erlös aus dem Verkauf des Gegenstandes bei Vertragsende niedriger als der Restwert, so kann die Leasinggesellschaft Gebrauch vom Andienungsrecht machen und den Leasingnehmer zum Kauf des Investitionsgutes zum vertraglich vereinbarten Restwert verpflichten. Hieraus ergibt sich, dass das Restwertrisiko ausschließlich vom Leasingnehmer zu tragen ist. Im Gegensatz zum Vollamortisationsvertrag wird im Bereich des Mobilien-Teilamortisationsleasings dem Leasingnehmer keine Kaufoption eingeräumt.[10]
2.4 Bilanzielle Zurechnung von Leasingobjekten
Die Frage, welche der an einem Leasingvertrag beteiligten Parteien das Leasingobjekt aktiviert, bestimmt sich danach, wer der wirtschaftliche Eigentümer im Sinne des § 39 AO ist. Da im Handelsrecht ein vergleichbarer Eigentumsbegriff fehlt, haben sich in der Praxis die umgekehrte Maßgeblichkeit und damit die steuerrechtliche Betrachtung für die handelsrechtliche Zuordnung durchgesetzt. Nur wenn der Leasingvertrag so gestaltet ist, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist, handelt es sich um ein Leasinggeschäft im eigentlichen Sinne. Die schuldrechtlichen Vereinbarungen werden in diesen Fällen nach den Grundsätzen der Bilanzierung schwebender Geschäfte behandelt, d. h. dass die am Bilanzstichtag noch nicht fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen.
Die Zuordnung des Leasinggegenstandes zum Leasingnehmer kann als Folge einer nach handels- und steuerrechtlicher Würdigung fehlerhaften Vertragsgestaltung oder -abwicklung eintreten. Soll das Wirtschaftsgut von Beginn an dem Leasingnehmer wirtschaftlich zugeordnet werden, wird i. d. R. ein Mietkaufvertrag zugrunde gelegt.[11]
Die nachfolgende Abbildung stellt die Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasingnehmer, bzw. Leasinggeber in Abhängigkeit von den Vertragsmodalitäten dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Bilanzierung von Leasingobjekten
Quelle: Wilkens, Rechnungswesen I 2002, 12
Wie die obere Abbildung darstellt, ist die Zurechnung des Leasingobjekts bei Operate-Leasingverträgen vergleichsweise einfach, da der Leasinggeber das volle Investitionsrisiko trägt. Damit ist der Leasinggeber der wirtschaftliche Eigentümer und hat den Leasinggegenstand zu bilanzieren.
Beim Vollamortisations-Finanzierungsleasing werden hinsichtlich der Regeln für die bilanzielle Zuordnung Verträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption, mit Kaufoption, mit Mietverlängerungsoption und Spezialleasingverträge unterschieden. Ein mobiles Leasingobjekt ist bei Verträgen ohne Kauf- oder Mietverlängerungsoption i. d. R. dem Leasinggeber zuzuordnen wenn die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Bei Leasingverträgen von Immobilien ohne Kauf- oder Mietverlängerungsoption wird das Gebäude gemäß den Vorschriften für die mobilen Leasinggegenstände dem Leasinggeber zugeordnet. Grund und Boden ist dagegen grundsätzlich beim Leasinggeber zu bilanzieren.
Bei Leasingverträgen mit Mietverlängerungsoption muss für eine Zuordnung beim Leasinggeber zusätzlich zur 40%-90%-Vorschrift die Anschlussmiete so bemessen sein, dass sie den Wertverzehr deckt, der sich auf der Basis des ermittelten Restbuchwerts oder des niedrigeren gemeinen Wertes ergibt. Bei Immobilienleasingverträgen mit Verlängerungsoption wird Grund und Boden grundsätzlich dem Leasinggeber zugerechnet.
Bei Spezialleasingverträgen wird ein mobiles Leasingobjekt oder ein Gebäude i. d. R. dem Leasingnehmer zugeordnet. Ebenfalls wird Grund und Boden bei Spezialleasingverträgen mit Kaufoption regelmäßig beim Leasingnehmer bilanziert.[12]
Auf die Bilanzierung anderer Vertragsmodalitäten aus der oberen Abbildung wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da diese Modelle in der Praxis selten angewendet werden.
2.4.1 Bilanzierung bei Zurechnung zum Leasingnehmer
Wie bereits dargestellt wurde, sind Leasinggüter nur dann dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn es sich bei der Auslegung des Leasingvertrages wirtschaftlich um einen „Kauf“ handelt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Kauf durch ein Scheingeschäft vermieden werden soll, aber auch dann, wenn von keiner der Parteien ein Kauf gewollt ist, aber dem Leasingnehmer alle eigentümertypischen Rechte zukommen.
Wird der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugeordnet, so muss er bei diesem aktiviert werden. Der Leasingnehmer ist auch berechtigt die ordentliche Abschreibung vorzunehmen. Der Leasingnehmer hat das Leasingobjekt mit seinen eigenen Anschaffungskosten anzusetzen. Diese ergeben sich durch die Zerlegung der Leasingraten in Zins- und Kostenanteile einerseits und Tilgungsanteile andererseits.
Der ermittelte Wert wird dann einerseits aktiviert und andererseits, da ihm ja eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübersteht, passiviert. Die errechneten Zins- und Kreditkostenanteile werden hingegen nicht bilanziert.
Die Zahlungen der Tilgungsanteile in den Leasingraten stellen keinen Aufwand dar, sondern kürzen die Verbindlichkeit. Die Kosten des Leasinggegenstandes fließen indirekt über die Abschreibung in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.
Bei der Zuordnung des Leasinggegenstandes zum Leasingnehmer liegt aus der Sicht des Leasinggebers wirtschaftlich ein „Verkauf“ vor. Der Leasinggeber aktiviert seine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer mit dem Barwert aller vereinbarten Leasingraten. Die laufenden Leasingzahlungen sind in die Komponenten Forderungstilgung und Zinserträge zu teilen und getrennt auszuweisen. Diesen Erlösen stehen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggutes als Aufwand gegenüber. Der Differenzbetrag zwischen dem Barwert der Forderung und dem Anschaffungswert des Wirtschaftsgutes ist erfolgswirksam aufzulösen.[13]
[...]
[1] Vgl. Siebert, Leasing 2001, 17
[2] Vgl. Perridon, Finanzwirtschaft 2007, 445
[3] Vgl. Lenz, Bilanzierung 1997, 6
[4] Vgl. Gabele, Leasing 1992, 17 f.
[5] Ebenda, 39
[6] Vgl. Maus, Leasing 1996, 32
[7] Vgl. Maus, Leasing 1996, 33 f.
[8] Vgl. URL: http://www.voleasing.de/de/100091/100123/100143/leasing_vollamortisationsvertrag- leasingvertrag.html
[9] Vgl. Moldenhauer, Leasing 2006, 25
[10] Vgl. URL: http://www.voleasing.de/de/100091/100123/100144/leasing_teilamortisationsvertrag_ leasingvertrag.html
[11] Vgl. Kratzer, Leasing 2002, 191
[12] Vgl. Perridon, Finanzwirtschaft 2007, 448 f.
[13] Vgl. Egger, Leasinggeschäft 1987, 420 ff.
- Arbeit zitieren
- Irina Wolwowskaja (Autor:in), 2007, Das Leasing als Finanzierungsalternative zum Kreditkauf bei einer Produktionsanlage, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92046
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