In der Gesamtbetrachtung ist zu erkennen, dass die Ambulante Maßnahmen, die Institutionen der sozialen Kontrolle und der jugendliche Straftäter in der primären und sekundären Grundstruktur wieder zu finden sind. Schon der berufliche Kontakt der JGH oder des Betreuungshelfers beruht auf der Stigmatisierung des Klienten als „delinquent". Problematisch erscheint, dass viele Klienten nicht erreicht werden bzw. sich kaum motivieren lassen. Zudem soll der Jugendliche über einen Zeitraum hinweg regelmäßigen Kontakt zu beiden halten, was zur Folge hat, dass sich sein Selbstbild vom „Abweichler" immer wieder aufs Neue aktualisiert...
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