In diesem Essay wird folgender Frage nachgegangen: Ist das deutsche Werkstättensystem überflüssig und verhindert es die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt?
Menschen mit Behinderungen werden als Arbeitnehmer*innen benachteiligt, für sie ist der allgemeine Arbeitsmarkt meist unerreichbar. Um dies zu vermeiden, bedarf es Einrichtungen, die dazu beitragen, dass alle Menschen akzeptiert und integriert werden sowie eine Chance im Berufsleben erhalten. Typisch für die deutsche Behindertenhilfe ist die „Werkstatt für Menschen mit Behinderung“ (WfbM). Dominant ist der Sondereinrichtungsstatus mit schützendem Charakter. Die WfbM legen Fundamente für die Integration und Rehabilitation im Arbeitsleben. Sie bieten Berufsausbildungen sowie Beschäftigungen zum Arbeitsentgelt und ermöglichen die Erhaltung von Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit.
Als gesellschaftliche Hypothese gilt, dass es in einer Werkstatt einen Eingang, jedoch keinen Ausgang gibt. Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, werden via Bundesteilhabegesetz finanziell unterstützt, doch seit langem liegt die Wahrscheinlichkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt überzugehen bei unter einem Prozent, obwohl dies der gesetzliche Auftrag von WfbM ist. Die Zukunft der Werkstätten gilt es zu diskutieren und ein Konzept zu entwickeln, welches diese Sonderstruktur strategisch in einen inklusiv gestalteten Arbeitsmarkt transformiert.
1 Einleitung
Menschen mit Behinderungen werden als Arbeitnehmer*innen benachteiligt resp. ausgegrenzt, für sie ist der allgemeine Arbeitsmarkt meist unerreichbar.
Um dies zu vermeiden, bedarf es Einrichtungen, die dazu beitragen, dass alle Menschen akzeptiert und integriert werden sowie eine Chance im Berufsleben erhalten. Typisch für die deutsche Behindertenhilfe ist die „Werkstatt für Menschen mit Behinderung“ (WfbM). Dominant ist der Sondereinrichtungsstatus mit schützendem Charakter.1 Die WfbM legen Fundamente für die Integration und Rehabilitation im Arbeitsleben. Sie bieten Berufsausbildungen sowie Beschäftigungen zum Arbeitsentgelt und ermöglichen die Erhaltung von Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit.2 Leitidee ist die Entwicklungsermöglichung von Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsentwicklung und Handlungsfähigkeit3 – die Basis gesellschaftlicher Teilhabe. Leistungen von WfbM werden zwischen ökonomischen Aspekten und dem Förderauftrag evaluiert.4
Als gesellschaftliche Hypothese gilt, dass es in einer Werkstatt einen Eingang, jedoch keinen Ausgang gibt. Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, werden via Bundesteilhabegesetz finanziell unterstützt,5 doch seit langem liegt die Wahrscheinlichkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt überzugehen bei unter einem Prozent,6 obwohl dies der gesetzliche Auftrag von WfbM ist. Die Zukunft der Werkstätten gilt es zu diskutieren und ein Konzept zu entwickeln, welches diese Sonderstruktur strategisch in einen inklusiv gestalteten Arbeitsmarkt transformiert. Auf diesem Status Quo aufbauend, wird folgender Frage nachgegangen: „Ist das deutsche Werkstättensystem überflüssig und verhindert es die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt?“
2 Bearbeitung
2.1 Inklusion statt Exklusion
Die Werkstätten sind als gemeinnützige Dienstleister*innen eine Stütze der Behindertenhilfe und die essentiellste Form der Hilfeleistungen zur Teilhabe (Durchlässigkeit) am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung.7 Im Mittelpunkt steht das Individuum – keine abstrakte Anforderung wie ein Berufsabschluss oder die Erreichung eines Zieles zu statistischen Zwecken.8 Um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen und Menschen behutsam aufzunehmen, gliedern sich Werkstätten in ein Eingangsverfahren, einen Berufsbildungsbereich sowie einen Arbeitsbereich. Eine/-r von sechs in Arbeit eingegliederten schwerbehinderten Menschen ist in der WfbM beschäftigt.9 Die Werkstätten verfügen über einzigartige Fachkompetenzen bei der Gestaltung von Beschäftigungsformen für Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung auf besondere Unterstützung angewiesen sind.10
WfbM dienen nicht nur der Persönlichkeitsentwicklung und Handlungsfähigkeit, sondern auch einer Eingliederung in das Arbeitsleben für diejenigen, die auf Grund ihrer Schwerbehinderung sonst keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erhalten.11
Die Institution realisiert diverse Berufsbildungs- und Arbeitsplätze, die Qualifizierung durch Gesundheits-, Bildungs-, Therapie- oder auch Freizeitangebote.12
Laut einer „Social Return on Investment -Studie“, schätzen Beschäftigte ihre Lebensqualität innerhalb der Werkstatt hoch ein. Sie erfahren Selbstwirksamkeit, Identifikation mit der Arbeit, Mitbestimmungsmöglichkeiten und die sozialen Beziehungen in den Einrichtungen.13 Darüber hinaus stellen diese Einrichtungen eine volkswirtschaftlich sinnvolle Lösung dar, weil sie in vielen Regionen der/ die größten Arbeitgeber*in sind.14
Ziel ist ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Verwertbarkeit der Arbeitsleistung zu erreichen; der Fokus liegt auf den Aspekten der Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe, u.a. nach den Kriterien der UN-Behindertenrechtskonvention.15
Also kein Leben in Sondereinrichtungen, sondern ein Leben in Selbstbestimmung.16 Arbeitsmöglichkeiten sollen den Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.17 In erster Linie handelt es sich also um eine Teilhabeleistung, die fachlich den individuellen Bedarf begleitet und rehabilitativ ausgerichtet ist.18 Beschäftigte erhalten eine berufliche Qualifizierung, die idealerweise einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Der Arbeitsplatz ist dauerhaft, die Beschäftigten erwirtschaften ihr Arbeitsentgelt durch ihre Tätigkeit, welches aus dem Arbeitsergebnis der WfbM finanziert wird und eine Form der Anerkennung für geleistete Arbeit abbildet. Das Mindestlohngesetz gilt nicht.19
Außerdem bieten Werkstätten Sicherheit durch eine Vollbetreuung; Tagesabläufe sind geregelt, eine Kündigung fast ausgeschlossen.20 Die zeitliche Unbegrenztheit hat den Effekt, dass dauerhafte Beziehungen und Gruppenkulturen entstehen können.21
Viele Werkstätten versuchen sich via externer Dienstleistungsgruppen oder durch Kooperationen mit Unternehmen oder Berufsschulen zu öffnen. Die WfbM als solche tritt dann in den Hintergrund, Leistungen werden ortsunabhängig erbracht.22 In den letzten Jahren hat sich der Kreis der Beschäftigten verändert: Während früher hauptsächlich Menschen mit Lernschwierigkeiten (geistigen Behinderungen) in WfbM beschäftigt waren, wächst der Beschäftigtenanteil mit psychischen Erkrankungen. So werden auch Hochqualifizierte, die dem Druck der Arbeitswelt nicht standhalten, von den Werkstätten aufgefangen.23 Die WfbM kommt ihrem assimilativen Auftrag dadurch nach, dass sie eine „behindertengerechte“ Umwelt schafft, für adäquate Arbeitsaufträge sorgt, die Arbeiten entsprechend strukturiert sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen bereitstellt.24 Diese Beschäftigungsform ist zukunftsweisend und stellt außerdem eine notwendige Produktionskooperation für kleine- und mittelständische Unternehmen dar.25 Als vernetzte Frequenzbringer und Wirtschaftspartner sichern WfbM mit ihrem Angebot Arbeitsplätze, stellen jedoch keine „Alternativwirtschaft“ dar.26
Kümmern sich die WfbM jedoch in ihrer Betriebskultur nicht ausreichend darum, ihre Leistungsträger*innen auf den Arbeitsmarkt zu vermitteln, entsteht Exklusion statt Inklusion.27
2.2 Inklusion als Illusion
Das beschriebene WfbM-System erweckt den Eindruck, dass es sich um eine wohltätige Institution handelt, und gehandicapte Menschen Chancen erhalten, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Doch die Realität entspricht nicht der Vorstellung von Inklusion und Teilhabe.28 Die Begrifflichkeiten Inklusion und Werkstatt stehen im Widerspruch: erzeugt werden Strukturen, die Selbstbestimmtheit, Gleichberechtigung und Teilhabe vermissen lassen.29 Das Hilfe-System ist überwiegend stationär, institutionell starr, unflexibel und selektierend. In Werkstätten bleiben Behinderte unter sich, sie haben nur wenig eigenes Geld und bleiben, gegensätzlich zum allgemeinen Arbeitsmarkt, unselbstständig.30
Kritik kam bereits 2015 von der United Nations Organization (UNO). Sie bemängelt, dass Deutschland die Behindertenrechtskonvention nicht zufriedenstellend umsetzt, da WfbM nicht den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zufriedenstellend fördern. Die UNO empfiehlt, die Werkstätten schrittweise abzuschaffen.31 Behinderte sind dort in ihrem Arbeitsalltag von gesunden Menschen isoliert, und Menschen ohne Behinderung kommen ausschließlich als Anleiter*innen und Vorgesetzte vor.32 So entsteht automatisch ein Machtgefälle.
Ein Dilemma haben alle Behindertenwerkstätten gemeinsam: Sie sollen ihre Leistungsträger*innen auf den Arbeitsmarkt vermitteln, andererseits generieren sie mit ihnen Umsätze.33 Man sollte annehmen, dass gemeinnützige Einrichtungen als Träger*innen im Dienste des Gemeinwohls arbeiten. Auch wenn die gemeinnützigen GmbHs formal keine Gewinne ausweisen dürfen, unterscheiden sie sich jedoch kaum von so genannten Shareholder-Value-Konzernen, und Behinderte werden im neoliberalen Verwertungskreislauf als „Kunden/ Kundinnen“ oder „Nutzer*innen“ tituliert.34
Deutschland gibt viel Geld für „Anderstalentierte“ aus, und Kritiker*innen sprechen von einer geldgierigen Wohlfahrt.35 Finanziert wird die Behinderung, nicht deren Überwindung. Die individuelle, rehabilitierende Förderung leidet dadurch und der Fokus verschiebt sich in Richtung des Arbeitsprozesses, genauer zur Optimierung der Produktivität.36
Die Form der ortsunabhängigen Leiharbeit wird als Ausbeutung angesehen, weil Werkstattbeschäftigte als Rehabilitanden lediglich ein Taschengeld erhalten, und, weil nur jedem hundertsten der Sprung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt. Weniger als ein Prozent ihrer Beschäftigten können Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, obwohl dies ihr priorisierter Auftrag ist.37 Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind geringe Übergangszahlen darauf zurückzuführen, dass keine ausreichenden Übergangsinstrumente bestehen.
Der Weg in eine WfbM ist fast alternativlos und unfreiwillig,38 es mangelt an Ausbildungs- und Arbeitsperspektiven. Alle Menschen haben das Recht lebenslang zu lernen, aber für diejenigen, die in einer Werkstatt arbeiten, fehlt es an Weiterentwicklungsangeboten. Aufstiegschancen oder neue Herausforderungen gibt es kaum und somit widersprechen Werkstätten auch den Menschenrechten.39
[...]
1 vgl. Becker (2016), S. 123
2 vgl. Stein et al. (2020), S. 25
3 vgl. Hagemeier et al. (2014), S. 6
4 vgl. Ritz (2015), S. 15; vgl. Gehrmann (2015), S. 15-19
5 vgl. Schreiner (2017), S. 5
6 vgl. Eichstedt (2020)
7 vgl. Schreiner (2017), S. 7
8 vgl. Ritz (2015), S. 15
9 vgl. ebd. (2015), S. 15; vgl. Schreiner (2017), S. 55-60
10 vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (2011), S. 12
11 vgl. Wien et al. (2017), S. 97; vgl. Hagemeier et al. (2014), S. 7
12 vgl. Richter (2019), S. 365
13 vgl. Struck (2018), S. 99 f.
14 vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (2011), S. 15
15 vgl. Schlummer & Schütte (2006), S. 62
16 vgl. Hagemeier et al. (2014), S. 5
17 vgl. Becker (2016), S. 215
18 vgl. Richter (2019), S. 363
19 vgl. Seyd (2015), S. 151 f.
20 vgl. Wien et al. (2017), S. 98
21 vgl. Ritz (2015), S. 16
22 vgl. ebd. (2015), S. 23, 40 f.; vgl. Wien et al. (2017), S. 98 f.
23 vgl. Becker (2015), S. 55 f.
24 vgl. Wien et al. (2017), S. 98
25 vgl. Hagemeier et al. (2014), S. 10 f.
26 vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (2011), S. 14, 32
27 vgl. Gehrmann (2015), S. 14; f. vgl. Schreiner (2017), S. 4
28 vgl. Richter (2019), S. 367;
29 vgl. Berger (2015), S. 2; vgl. Wien et al. (2017), S. 99
30 vgl. Eichstedt (2020)
31 vgl. Ritz (2015), S. 15; vgl. Schreiner (2017), S. 4 f.
32 vgl. Berger (2015), S. 1
33 vgl. Körner (2019); vgl Hagemeier et al. (2014), S. 8
34 vgl. Link (2016)
35 vgl. Becker (2015), S. 10 f.
36 vgl. Stein et al. (2020), S. 26
37 vgl. Becker (2015), S. 51; vgl. Schreiner (2017), S. 62
38 vgl. Wien et al. (2017), S. 99
39 vgl. Körner (2019)
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2020, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Inklusion oder Exklusion vom deutschen Arbeitsmarkt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/919569
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