In dieser Arbeit wird die Frage behandelt, wie sich die Chancen und Risiken der Währungsunion im besonderen Fall Kosovo ausgewirkt haben. Die zwei Vorteile – Sicherung der Preisstabilität und Verringerung der Transaktionskosten – sowie der
Nachteil des Verzichts auf Wechselkursanpassungen werden auf den Kosovo bezogen. Die Analyse bezieht sich dabei auf das wirtschaftliche Umfeld.
Des Weiteren soll ein Verständnis für die Funktionsweise einer einseitigen Euro-Einführung geschaffen werden. Dafür wird der Vorgang im Kosovo geschildert. Im Allgemeinen soll die vorliegende Arbeit einen Beitrag dazu leisten, mögliche für die wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo förderliche Faktoren zu bestimmen. Der Fokus liegt auf der makroökonomischen Ebene und auf den drei oben genannten Merkmalen der Währungsunion.
Seit derzeit 17 Jahren teilen sich Bürger in der Europäischen Union eine Währung – den Euro. Der Wohlstand stieg seit seiner Einführung im Jahr 2002. In der Eurokrise 2010 wurden dann die Risiken einer Währungsunion offenbart. In folgenden Diskussionen wurde die Frage gestellt, ob der Euro die optimale Lösung für Europa ist. Vor- und Nachteile der einheitlichen Währung werden gegeneinander abgewogen.
Der Kosovo führte im Jahr 2002, knapp zwei Jahre nach Ende des Krieges, den Euro ohne ein offizielles Abkommen mit der EU ein. Aufgrund dieser besonderen Umstände ist die Einführung des Euro im Kosovo anders zu bewerten als in den Ländern der
Währungsunion.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung
1.3. Aufbau der Arbeit
2. Einheitswährung Euro
2.1. Währung im Euroraum
2.2 Chancen der Europäischen Währungsunion
2.2.1 Überblick
2.2.2 SicherungPreisstabilität
2.2.3 Verringerung Transaktionskosten
2.3 Risiken der Europäischen Währungsunion
2.3.1 Überblick
2.3.2 Verzicht Wechselkursanpassungen
2.4 DeroptimaleWährungsraum
2.5 Euro außerhalb der Europäischen Währungsunion
3. Unilaterale Euro-Einführung im Kosovo
3.1 Kosovo
3.1.1 Gegenwärtige Situation
3.1.2 Geschichtlicher Hintergrund
3.2 BegriffEuroisierung
3.3 Umstände der Euroisierung im Kosovo
3.4 Verlauf der Euroisierung im Kosovo
3.5 FolgenderEuroisierung
4. Auswirkungen der Euro-Einführung im Kosovo
4.1 Sicherung Preisstabilität
4.1.1 ExtemeDimension
4.1.2 InterneDimension
4.1.3 Fazit: Preise stabil
4.2 Verringerung Transaktionskosten
4.2.1 Im HandelmitderEU
4.2.2 Im Handel mit anderen Ländern
4.2.3 Fazit: Transaktionskosten verringert
4.3 Verzicht Wechselkursanpassungen
4.3.1 Alternativen zur Abwertung
4.3.2 Eignung des Kosovo für Währungsraum
4.3.3 Fazit: Wechselkursanpassungen verzichtbar
5. Handlungsempfehlungen zur Nutzensteigerung der Euroisierung im Kosovo
6. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Seit derzeit 17 Jahren teilen sich Bürger in der Europäischen Union eine Währung - den Euro. Der Wohlstand stieg seit seiner Einführung im Jahr 2002.1 In der Eurokrise 2010 wurden dann die Risiken einer Währungsunion offenbart.2 In folgenden Diskussionen wurde die Frage gestellt, ob der Euro die optimale Lösung für Europa ist. Vor- und Nachteile der einheitlichen Währung werden gegeneinander abgewogen.
Dass die EU mit angrenzenden Ländern in Südosteuropa in Kontakt steht, ist im Zuge der Globalisierung nicht verwunderlich. „Entweder wir exportieren Stabilität, oder wir importieren Instabilität“3, so der EU-Kommissar Johannes Hahn im April 2019 über die EU-Erweiterung auf dem Balkan. Dass jedoch ein Staat auf dem Balkan den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet, ohne zur Währungsunion zu gehören, dürfte weniger bekannt sein.4
Der Kosovo führte im Jahr 2002, knapp zwei Jahre nach Ende des Krieges,5 den Euro ohne ein offizielles Abkommen mit der EU ein.6 Aufgrund dieser besonderen Umstände ist die Einführung des Euro im Kosovo anders zu bewerten als in den Ländern der Währungsunion.
Unter Beachtung der Wichtigkeit einer funktionierenden Währung als Grundlage für eine Gesellschaft7 wird in dieser Arbeit die Frage behandelt, wie sich die Chancen und Risiken der Währungsunion im besonderen Fall des Kosovo ausgewirkt haben.
Hier besteht eine Forschungslücke. Die generellen Auswirkungen der Übernahme einer Währung ohne Abkommen im Dollarraum sind bekannt. Welche Folgen aber die unilaterale Einführung des Euro hat, ist in der Diskussion um die Europäische Währungsunion noch wenig untersucht.
1.2. Zielsetzung
Das Ziel dieser Arbeit liegt darin, herauszufinden, wie sich die Chancen und Risiken der Währungsunion im besonderen Fall des Kosovo ausgewirkt haben. Die zwei Vorteile - Sicherung der Preisstabilität und Verringerung der Transaktionskosten - sowie der Nachteil des Verzichts auf Wechselkursanpassungen werden auf den Kosovo bezogen. Die Analyse bezieht sich dabei auf das wirtschaftliche Umfeld.
Des Weiteren soll ein Verständnis für die Funktionsweise einer einseitigen EuroEinführung geschaffen werden. Dafür wird der Vorgang im Kosovo geschildert.
Im Allgemeinen soll die vorliegende Arbeit einen Beitrag dazu leisten, mögliche für die wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo förderliche Faktoren zu bestimmen.
Der Fokus liegt auf der makroökonomischen Ebene und auf den drei oben genannten Merkmalen der Währungsunion. Andere Faktoren, die die Euro-Einführung im Kosovo beeinflusst haben, oder darüber hinaus gehende Veränderungen werden ausgeklammert.
1.3. Aufbau der Arbeit
Auf die Einleitung als erstes Kapitel dieser Arbeit folgt die Vorstellung des Euro als Einheitswährung der Europäischen Währungsunion im zweiten Kapitel. Zunächst wird auf die Währung im Allgemeinen eingegangen, bevor die Währungsunion als eine Stufe der wirtschaftlichen Integration beschrieben wird. Anschließend erfolgt die Darstellung der Chancen (2.2) und Risiken (2.3) der Europäischen Währungsunion. Im Einzelnen aufgeführt werden die Sicherung der Preisstabilität, die Verringerung der Transaktionskosten und der Verzicht auf Wechselkursanpassungen. Ein theoretischer Ansatz, der sich mit optimalen Währungsräumen befasst, wird in Kapitel 2.4 auf die Europäische Währungsunion bezogen. In Kapitel 2.5 ist der Kosovo als ein Land, das den Euro außerhalb der Europäische Währungsunion nutzt, aufgeführt. Er wird anschließend in 3.1 näher behandelt. Die Kapitel 3.2 bis 3.5 befassen sich mit dem Themenkomplex der Euroisierung im Allgemeinen und im Kosovo. Die Analyse der Auswirkungen der Euro-Einführung im Kosovo erfolgt im vierten Kapitel. Nachjedem der drei untersuchten Merkmale (Preisstabilität, Transaktionskosten, Wechselkursanpassungen) fasst ein Zwischenfazit die Ergebnisse des jeweiligen Aspekts zusammen.
Nach den Handlungsempfehlungen an den Kosovo zur Nutzensteigerung der Euroisierung (Kapitel 5) endet die Arbeit mit einer kurzen Zusammenfassung der gewonnenen Resultate sowie einem Ausblick auf weitere Forschungsfelder des Themenbereichs.
2. Einheitswährung Euro
2.1. Währung im Euroraum
Im Jahr 2018 nutzten mehr als 340 Millionen Menschen in der Europäischen Union (EU) den „Euro“. Über 1.200 Mrd. EUR liefen 2018 insgesamt als Bargeld um.8 Im Sprachgebrauch wird mit dem Begriff „Euro“ dabei das Geld sowie die Währung bezeichnet.9
Die Währung ist nach der Definition des Duden „gesetzliches Zahlungsmittel eines Landes oder der Länder einer Währungsunion“10 - das trifft für den Euro auf 19 der 28 EU-Mitgliedsstaaten zu, wodurch er die weltweit am zweithäufigsten verwendete Währung geworden ist.11 Weiter kann Währung auch als "Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates"12 beschrieben werden oder das Geld selbst meinen.13 Die Quellen verstehen unter „Währung“ die im Staatjeweils verwendete Geldeinheit. Verschiedene gesetzliche Zahlungsmittel (die Währungen) umfassen heutzutage meist Münz- und Notengeld.14 Geld bringt drei Funktionen mit sich: Erstens ist es Zahlungsmittel, sodass das Tauschen von Naturalien nicht mehr notwendig ist. Zweitens ist es eine Recheneinheit, sodass sich der Wert von Gütern miteinander in Relation setzen lässt. Drittens ist es Wertaufbewahrungsmittel, bspw. wird für den zukünftigen Erwerb von Gütern Geld gespart.15
Eine Währung kann durch seine Verankerung in der Geschichte ein identitätsstiftendes Merkmal einer Nation sein. Im Gegensatz dazu teilen sich verschiedene Länder in der EU dieselbe Währung.16 Durch ein Währungssymbol (€) oder international genormt durch eine dreibuchstabige Abkürzung (USD, JPY, EUR) wird diejeweilige Währung kenntlich gemacht.17
Das Logo „€“ für den Euro, auf dessen Name sich im Dezember 1995 in Madrid geeinigt wurde, setzt sich aus dem griechischen Epsilon, dem Buchstaben E und zwei Parallelen, die Stabilität symbolisieren, zusammen. Seit dem 01.01.1999 wurde der Euro zuerst als „unsichtbare“18 Währung im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet. Ab dem 01.01.2002 ersetzte er die nationalen Währungen auch im Bargeldbereich. In diesen wurden etwa 8 Mio. Banknoten und 38 Mio. Münzen eingebracht.19 Das Vorgehen wurde im Dezember 1991 in dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (auch bekannt als „Maastricht-Vertrag“), der am 01.11.1993 in Kraft trat, verabschiedet.20
Der Euro wurde nach 40-jähriger Vorbereitungszeit zu der Einheitswährung der Europäischen Währungsunion (EWU), welche gegenwärtig aus 19 der 28 EU-Staaten besteht:21 Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien.22
Die Europäische Union ist eine Wirtschafts- und Währungsunion, was eine fortgeschrittene wirtschaftliche Integration darstellt. Die wirtschaftliche Integration kann in sechs Stufen unterteilt werden. Bei Zollermäßigungen zwischen Ländern wird von einer „Präferenzzone für Handel“ gesprochen. Als zweite Stufe folgt die Freihandelszone, bei der die Binnenzölle teilweise oder vollständig abgeschafft werden. Die dritte Stufe der wirtschaftlichen Integration ist die Zollunion: Hier werden gleiche Außenzölle für Drittländer und eine gemeinsame Handelspolitik festgelegt. Wenn Waren, Arbeitnehmer, Dienstleistungen sowie Kapital frei verkehren können und Vorschriften für die Produktion vereinheitlicht werden, liegt als vierte Stufe ein gemeinsamer Markt vor.
Die fünfte Stufe besetzt die Wirtschafts- und Währungsunion (Bsp.: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU oder WWU)), welche sich durch den Binnenmarkt und eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik auszeichnet. Für die sechste Stufe, die vollständige wirtschaftliche Integration, würden die oben genannten Merkmale durch Harmonisierung der Steuer- und anderer Wirtschaftspolitiken ergänzt werden.23
In der Europäischen Union haben 19 von 28 Mitglieder den Euro übernommen und bilden so die EWU, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Eurozone, Euroraum oder Euroland genannt. Die EWWU wird als Synonym für EWU verwendet und umfasst im weiten Sinne alle 28 und im engen Sinne 19 EU-Mitgliedsstaaten. Dagegen bezieht sich die EWU ausschließlich auf die 19 der 28 EU-Mitglieder, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwenden.24 Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht von der EWU, sondern von „Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ (Art. 136 ff. AEU) gesprochen. Klar abzugrenzen ist die EWU von dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR; Binnenmarkt der Europäischen Union mit Island, Liechtenstein und Norwegen).25
In der Vergangenheit gab es bereits Währungsunionen: die Lateinische Währungsunion mit Frankreich, Belgien, Schweiz,Italien sowie Griechenland (1865-1927), die Skandinavische Währungsunion (1873-1924) und ab 1834 der Deutsche Zollverein. Letzterer war eine Zollunion deutscher Fürstentümer und wurde ab 1875 durch eine Zentralbank (die Reichsbank) und eine einheitliche Währung (die Reichsmark) ergänzt.26
In der EU wird die Geldpolitik auf EU-Ebene geregelt und die Fiskalpolitik ist davon getrennt nationale Angelegenheit. Die Geld- und die Fiskalpolitik in den Vereinigten Staaten und in Japan ist im Gegensatz dazu auf zentraler Ebene koordiniert.27 Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission haben die Aufgabe, für den Wert sowie die Stabilität des Euro zu sorgen und zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein EU-Land in die EWU aufgenommen werden kann.28
2.2 Chancen der Europäischen Währungsunion
2.2.1 Überblick
Die EWU innerhalb der EU ist ein komplexes Gebilde, über das die Meinungen unterschiedlich ausfallen können. Zum einen offenbarte die Krise 2008/2009 Schwächen der EU-Staaten mit Euro.29 Zum anderen werden negative Folgen im Falle der Rückkehr zu nationalen Währungen prognostiziert.30 Ziel der Währungsunion ist im Allgemeinen mehr Wohlstand. Dafür muss der Nutzen die Risiken überwiegen.
Ein häufig aufgeführter Vorteil der EWU ist die höhere Preisstabilität, welche durch die unabhängige Zentralbank gesichert wird.31 Die relativ geringen und konstanten Inflationsraten von etwa 2 % pro Jahr spiegeln - im Vergleich zu 20 % in den 1970er und 1980er Jahren - die Stabilität des Euro und den Nutzen als Wertaufbewahrungsmittel wider.32
Weiter werden Transaktionskosten vermieden oder gesenkt.33 Es fallen die Umrechnung der Preise, der Geldumtausch und Wechselkursgebühren weg. In andere Länder zu reisen und einzukaufen wird erleichtert.34
Die Bürger haben in der EWU mehr Auswahl und können die Preise durch die einheitliche Währung direkt miteinander vergleichen.35 Die Preise eines Anbieters werden sich durch den transparenteren Wettbewerb nicht zu stark erhöhen.36
Für Unternehmen wird der Handel im Binnenmarkt mit der einheitlichen Währung effizienter.37 Die EWU bringt niedrigere Zinssätze, mehr Investitionen und günstige Darlehen. Erhofft werden Beschäftigungsimpulse und ein stärkerer Stand im globalen Wettbewerb, was die Wirtschaft ankurbeln soll. Die wirtschaftliche Stabilität und stabilen Zinssätze machen es möglich, langfristig zu planen und die Rentabilität im Voraus zu bestimmen.38 Das liegt auch an dem Wegfall des Wechselkursrisikos, welches Kurssicherungsgeschäfte in der EWU überflüssig macht. In diesem Zuge werden Direktinvestitionen, Wettbewerb und Wachstum in Europa gefördert.39 Führen zudem die eigenen größten Handelspartner den Euro, erweitert sich der Vorteil der Vermeidung von Transaktionskosten.40
In Verbindung mit der Stärke des Euro trägt die Regulierung und Aufsicht der Geldpolitik sowie der Finanzmärkte zu einem bleibenden Vertrauen in die Währung bei. Der Euro stiftet europäische Identität. International nimmt die Bedeutung der EU zu: Der Euro ist die zweitwichtigste Währung und bringt mehr Gewicht - als einzelne nationale Währungen - im Internationalen Währungsfond (englisch: International Monetary Fund, IMF) und in den G-8 bzw. G-20.41 Darüber hinaus ist die Einheitswährung eine Verbindung im ökonomischen Bereich, das eine engere Verzahnung im Politischen nach sich zieht.42
2.2.2 Sicherung Preisstabilität
Bei der Preisstabilität (nach EZB synonym zum Begriff Preisniveaustabilität)43 wird unterschieden zwischen der externen Dimension - die Wertentwicklung des Euro in Relation zu anderen Währungen - und der internen Dimension - dem Durchschnitt aller Waren- und Dienstleistungspreise.44 Nach strenger Sichtweise, so der Duden, verlange Preisstabilität das Ausbleiben von Inflation und Deflation. Je „nach aktuellem Inflationsbewusstsein“45 wird eine bestimmte Veränderungsrate toleriert.46 Da Inflation sowie Deflation der Volkswirtschaft schaden und bei längerem Andauem die Marktwirtschaft sowie den sozialen Frieden gefährden können, ist die Preisstabilität das oberste Ziel der EZB. Sie strebt an, die prozentuale Veränderung des Durchschnitts der Waren- und Dienstleistungspreise stabil zu halten und, als Inflationsrate gemessen, von unten an 2 % anzunähern.47 Das verschafft Vertrauen in die Geldpolitik und Planungssicherheit für Unternehmen.48 Die Inflationsrate sowie die Zinssätze bei neu eintretenden Euroländern können sinken, da sich die Glaubwürdigkeit der EZB auf sie erstreckt. Die Wirtschaft wird gefördert und Staatsanleihen günstiger refinanziert.49 Die Entscheidung in der Geldpolitik werden national unabhängig vom EZB Rat getätigt, der neben einem Direktorium aus den Präsidenten der Zentralbanken der EU-Länder besteht.50
Während einige die Preisstabilität mit dem Euro als erfüllt und durch die Währungsunion gefördert sehen,51 so gibt es auch kritische Stimmen:
Die Preisstabilität stehe im Zielkonflikt mit der Vollbeschäftigung,52 und die EZB sei nicht vollständig unabhängig.53 Auch die Größe des Währungsraums bereite Probleme, da sich die Volkswirtschaften in ihrer Entwicklung und Preisstabilität unterschieden.54 Die niedrigere Inflationsrate hätte den Nachteil (unbeachtet anderer negativer Folgen der Inflation), dass das Haushaltsdefizit nicht mehr über die Erhöhung der Inflationsrate gedeckt werden kann, sondern Schulden aufgenommen oder Steuern erhöht werden müssten.55 Zudem verfolgten die Mitglieder die Konvergenzkriterien nach ihrem Beitritt nicht mehr und verschuldeten sich. Dies wirke sich negativ auf die ganze EU aus und könne nicht sinnvoll sanktioniert werden.56 Ein Versuch, diesem zu begegnen, ist unter anderem die Stärkung des Regelwerks (Stabilitäts- und Wachstumspakt) und der Früherkennung.57
2.2.3 Verringerung Transaktionskosten
Um die Vorteile des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital wirken lassen zu können, muss die Währung im Binnenmarkt vereinheitlicht wird.58 Als Folge verringern sich Kosten für den Transfer, den Umtausch von Währungen oder für Kurssicherungsgeschäfte. Für die Unternehmen bedeutet das eine langfristig sicherere Planung, für Bürger günstigere und einfachere Reise- bzw. Zahlungsbedingungen.59 Wertschöpfungsketten und Handel im Binnenmarkt werden gefördert.60
Die Verringerung der Transaktionskosten kommt vornehmlich zum Tragen, wenn die Wirtschaftspartner dieselbe Währung nutzen und keine Zölle bestehen.61 Je größer der Währungsraum, desto größer wird - in der Regel und unter sonst gleichen Umständen - die Ersparnis von Transaktionskosten ausfallen,62 ohne Einrechnung der Kosten für die Umstellung auf die neue Einheitswährung.63 Vor der Euro-Einführung betrugen die Transaktionskosten geschätzt etwa 20-25 Mrd. Euro, ein Anteil von 0,3-0,4 % des EU- BIP.64 In der EWU beträgt die Ersparnis von Transaktionskosten somit mehrere Milliarden Euro jährlich. Verwenden noch andere Akteure im internationalen Umfeld den Euro, so entfallen weitere Transaktionskosten.65
2.3 Risiken der Europäischen Währungsunion
2.3.1 Überblick
Im Gegensatz zu der überwiegend positiven Darstellung der EWU in Quellen der EU wird die Währungsunion in einem Artikel der Sparkassenzeitung als eine „Art Dauerkrise“66 beschrieben. Ein Risiko, das bspw. im Zuge der Verschuldung Griechenlands eingetreten ist, ist der Zwang zu hohen Transferzahlungen in schwache Länder. Diese werden getätigt, um die Bonität dort zu stärken und negative Ansteckungseffekte zu verhindern. Die Transfers in Form von Rettungsschirmen und Bürgschaften erfolgen, obwohl die EU-Länder nach Art. 125 AEUV („No-Bail-outKlausel“) nicht für Verbindlichkeiten der anderen haften. Verstärkt wird dieses Problem durch fehlende sinnvolle Sanktionsmechanismen, wenn ein Mitglied sich nicht mehr an die von der EZB und Europäischen Kommission festgelegten Eintrittskriterien (Konvergenzkriterien) hält. Ohne ein Druckmittel handeln einige Länder trotz steigender Staatsschulden- und Neuverschuldungsquote nicht, was sich auf das Zinsrisiko des gesamten Euroraums auswirkt. Verschärft wird dies, sobald sich die Volkswirtschaften auseinanderentwickeln.67
Des Weiteren stehen die Interessen der EZB den nationalen gegenüber. Richtet sich eine Maßnahme der EZB am Ziel der Preisstabilität und dem gesamten Euroraum aus, kann diese durch andere Wirkweisen einen unerwünschten Effekt auf einen Mitgliedsstaat haben.68
Die Vereinheitlichung der Geldpolitik und der entstandene Stimm- bzw. Machtgewinn bedeutet gleichzeitig den Verlust nationaler Souveränität und eine Erhöhung der Abstimmungserfordemisse.69 Zudem wird kritisch beurteilt, dass das Projekt „Euro“ in der „Vision eines geeinten Europas“70 ohne eine solide ökonomische Grundlage begonnen wurde.71
Eine Währungsunion geht mit dem Verzicht auf den Wechselkurs als wirtschaftspolitisches Instrument einher. Damit entfällt die Möglichkeit von Wechselkursanpassungen durch Auf- oder Abwertung, sodass hohe Inflationsraten oder mangelnde Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr darüber ausgeglichen werden können.72
2.3.2 Verzicht Wechselkursanpassungen
Der Austausch zweier Währungen erfolgt zum jeweils aktuellen Wechselkurs. Für den Kauf eines US-Dollars mit Euro-Geld gibt es einen sich täglich ändernden Preis in Euro, den Wechselkurs (in Preisnotierung).73 Bei festen Wechselkurse greifen Zentralbanken bei Schwankungen ein (Devisenmarktinterventionen); bei flexiblen bestimmen Angebot und Nachfrage den Kurs.74 Dazwischen gibt es Mischformen.75 Die Beziehung zwischen den Währungen zweier Staaten werden nach Wildmann durch drei Elemente bestimmt: die Austauschbarkeit von Währungen (EWU: Euro für Euro eingetauscht), der Entscheidung für flexible oder feste Wechselkurse oder Mischformen (EWU: konstanter Wechselkurs bzw. aufgehoben) und der Ausgestaltung des Währungssystems (EWU: EZB, unabhängige Geldpolitik, etc.).76
Bei flexiblen Wechselkursen können Auf- oder Abwertung der eigenen Währung als wirtschaftspolitisches Instrument genutzt werden. Bei der Aufwertung erhöht sich der Außenwert der inländischen Währung, sodass die Kaufkraft der Inlandswährung im Ausland zunimmt, Importe günstiger werden und Exporte für das Ausland teurer.77 Bei der Abwertung wird der Außenwert verringert, bspw. wenn die Devisennachfrage zurückgeht, woraufhin Exporte günstiger und Importe teurer werden.78 Auf- und Abwertungen können folglich genutzt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern,79 die Handelsbilanz auszugleichen und asymmetrische Schocks abzufangen.80
Durch die Abwertung der inländischen und damit einhergehend die Aufwertung der ausländischen Währung entstehen für das Ausland Wettbewerbsnachteile und möglicherweise Arbeitsplatzverluste.81 Auch die eigene Situation des abwertenden Landes kann sich verschlechtern^- da der Importpreis steigt.82 Eine andere Gefahr sind Abwertungswettläufe.83 Stabilitätsbemühungen werden durch Auf- oder Abwertungen beeinträchtigt.84 Da andere Faktoren für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft eine Rolle spielen, sollte nicht ausschließlich auf den Wechselkurs gesetzt werden.85
Nach der Theorie der optimalen Währungsräume (siehe 2.4) stellt sich für eine Währungsunion die Frage, ob die involvierten Länder auf andere Anpassungsmechanismen ausweichen können.86 Für den Wechselkurs nach außen könnte sich für die EWU die Abwägung zwischen einem schwachen Euro für handelspolitische Ziele und einem starken Euro für stabile Preise und geringe Risikoprämien ergeben.87
2.4 Der optimale Währungsraum
Der Ökonom Mundell fragte sich, unter welchen Voraussetzungen Länder auf das Instrument der Wechselkursanpassungen verzichten können und einen gemeinsamen Währungsraum bilden sollten. Er entwickelte 1961 die Theorie der optimalen Währungsräume. Danach seien eine hohe Mobilität der Arbeitskräfte ein wichtiger Anpassungsmechanismus, der als alternativer „Puffer“ Entwicklungsunterschiede auffangen könnte. Der Ökonom Eichengreen sieht die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte als Ersatz für die Wechselkursanpassung kritisch, da das für das verschuldete Land negative wirtschaftliche und haushaltspolitische Folge habe.88 89 90 Andere betonen, dass neben der hohen Mobilität der Arbeitskräfte eine harmonisierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Lohnflexibilität bzw. wirtschaftliche und politische Überschneidungen für die EWU förderlich wären.89-90
Als Zwischenfazit bei der ökonomischen Betrachtung der Einheitswährung Euro als ein Teil der EU ist zu sagen, dass die Eurozone keinen optimalen Währungsraum nach Mundell darstellt,91 derNutzenjedoch nichtunterschätztwerden sollte.
2.5 Euro außerhalb der Europäischen Währungsunion
Obwohl der Euro nach EU-Verfassung neben der Europaflagge, der Hymne und dem Europatag ein Symbol Europas ist,92 gibt es Länder außerhalb der EU oder der EWU, die den Euro als Währung verwenden.93 Diese unterscheiden sich darin, ob sie ein Teil der EU bzw. EWU sind und ob ein Währungsabkommen geschlossen wurde.94 Geographisch außerhalb von Europa (im Atlantischen Ozean), aber Teil der EWU sind die Kanarischen Inseln (Spanien) sowie die Azoren und Madeira (Portugal). Ceuta und Melilla (beide Spanien) liegen an der Nordküste Afrikas und sind Teil der EU. Französische Überseegebiete wie Mayotte und Réunion (Inseln im Indischen Ozean), St. Pierre und Miquelon (Inselgruppe bei Neufundland/ Kanada), Französisch-Guayana (Südamerika) sowie die französischen Inseln in der Karibik sind über Frankreich entweder Teil der EU oder haben eine Währungsvereinbarung geschlossen. Ebenfalls nutzen die Mikrostaaten in Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt den Euro auf Grundlage einer Währungsvereinbarung, ohne selbst zur EU zu gehören.95 Daneben wird der Euro in Simbabwe (Afrika) neben anderen als Zahlungsmittel akzeptiert,96 was auf der EU-Internetseite nicht erwähnt ist.
Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ländern (außer Simbabwe) haben Kosovo und Montenegro den Euro im Jahr 2002 in Umlauf gebracht, ohne Teil der EU oder EWU zu sein und ohne ein Währungsabkommen geschlossen zu haben. Die EZB erkennt den Euro dort nicht als gesetzliches Zahlungsmittel an, die Bevölkerung der beiden Länder auf dem Balkan nutzen ihn jedoch so.97 Die einseitige Einführung des Euro im Kosovo und in Montenegro wird „Euroisierung“ genannt.98 Da sie nicht der EWU angehören, sind sie nicht in der EZB vertreten und verzichten auf die Einflussnahme auf die Geldpolitik.99 Über den Kauf mit internationalen Währungsreserven oder durch Überweisungen von in der EU arbeitenden Kosovaren/ Montenegriner (die Diaspora) fließt Euro-Bargeld in die Länder Kosovo bzw. Montenegro (siehe 3.4).100
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die eigene Währung an den Euro zu einem festen Wechselkurs, zu bestimmten Wechselkursbandbreiten, über einen Mindest-Wechselkurs (Bsp.: Schweiz) oder einen Währungskorb zu binden.101
Im Folgenden werden die Chance der höheren Preisstabilität, die Chance der Reduktion der Transaktionskosten und das Risiko des Verzichts auf den Wechselkurs als wirtschaftspolitisches Instrument auf den Kosovo bezogen.
3. Unilaterale Euro-Einführung im Kosovo
3.1 Kosovo
3.1.1 Gegenwärtige Situation
Kosovo ist eine etwa 10.877 km2 große Republik in Südosteuropa im Zentrum der Balkanhalbinsel (Deutschland: etwa 360.000 km2)102. Der Kosovo (bzw. ,das‘ Kosovo) grenzt an Serbien, Albanien, Montenegro und Mazedonien. Am 17.02.2008 erklärte die Republik Kosovo seine staatliche Unabhängigkeit von Serbien, was bis zum 06.04.2017 von 114 Staaten (laut kosovarischer Regierung) anerkannt wurde.103 Zuvor war der Kosovo eine Provinz Serbiens, die bis zu den Balkankriegen in den 1990ern zum Staatenverbund Jugoslawien gehörte, und nach Kriegsende 1999 vorerst als „autonomes Territorium“104 von den Vereinten Nationen verwaltet wurde.105
Klimatisch ist Kosovo als gemäßigt kontinental einzuordnen. Die Temperaturen schwanken jahreszeitlich stark.106 Der Kosovo verfügt weltweit über das fünftgrößte Vorkommen an Braunkohle. Weitere Rohstoffe sind Bauxit, Blei, Zink, Nickel, Chrom, seltene Erden und Natursteine.107 Im Kosovo wird der Euro als Währung verwendet.108 Die Bevölkerungszahl betrug 2016 etwa 1,816 Millionen nach Daten der Weltbank (World Bank) und 2019 etwa 1,827 Millionen nach IMF.109 Davon leben de facto etwa 400.000 in der HauptstadtPristina (albanisch: Prishtinë/ serbisch: Pristina).110
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schätzt, dass die überwiegend junge Bevölkerung aus etwa 91 % Albanern, 4 % Serben und 5 % Minderheiten (Türken, Bosniaken, Goranen, Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter) besteht. Albanisch und Serbisch sind die amtlichen Landessprachen, wobei aufgrund der Bevölkerungsstruktur auch andere Sprachen auf kommunaler Ebene amtlich anerkannt sind. Mehrheitlich gehören die Kosovaren der islamischen Gemeinschaft und weitere der serbisch-orthodoxen oder katholischen Kirche an, wobei keine zuverlässigen Zahlen vorhanden sind.111 Das Bevölkerungswachstum 2013 betrug 0,94 % pro Jahr (Vgl. Deutschland, 2017: 0,41 %) und die Lebenserwartung lag 2016 bei 71,7 Jahren (Vgl. Deutschland, 2017: 81 Jahre).112
Nach der Verfassung vom 15.06.2008 ist der Kosovo eine Republik und parlamentarische Demokratie mit Einkammerparlament, bei dem mindestens 20 der 120 Sitze für Minderheitenvertreter vorgesehen sind.113
Gemäß dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag aus dem Jahr 2010 verstößt die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht gegen das Völkerrecht, auch wenn diese gegen den Widerstand Serbiens stattfand.114 Die in der Geschichte weit zurückliegende Entstehung des schwierigen Verhältnisses zwischen Serbien und Kosovo bzw. Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern bleibt seitdem angespannt.115 Zu den die Autonomie anerkennenden Staaten gehören Deutschland und mehrere EU-Mitglieder.116 Seit Mitte 2009 ist die Republik Kosovo zudem Mitglied im IMF und bei der Weltbank.117
Der Kosovo wird mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa 3.731,9 EUR (2016)118 pro Kopf auch als das „Armenhaus“ Europas bezeichnet und war bereits zu der Zeit Jugoslawiens das ärmste Land im Staatenverbund. Nach Angaben der Weltbank müssen knapp 50 % der Kosovaren mit weniger als 1,55 EUR am Tag auskommen.119 Das BIP insgesamt betrug im Jahr 2016 circa 6.938 Mrd. EUR.120
Die Werte des Wirtschaftswachstums (4,2 % in 2019) und der Inflationsrate (2,2 % in 2019) sind über einige Jahre solide geblieben. Daraus zieht der IMF den Schluss:121 „The near-term outlook is broadly positive“122. Jedoch weist Kosovo ein großes Handelsbilanzdefizit auf und ist in hohem Maße abhängig von Importen, Überweisungen der Diaspora (17 % des BIP in 2016)123 und ausländischer Finanzierung. Des Weiteren gibt es ausgeprägte Mängel in der Infrastruktur, im Rechtssystem, der Eigenproduktion und bei der Beschäftigung (Arbeitslose bis 25 Jahre: über 50 %)124,125 was zu einer hohen Erwerbsmigration (Diaspora) bspw. nach Deutschland geführt hat.126
Der Kosovo ist potenzieller Beitrittskandidat der EU.127 Bereits im Jahr 2000 eröffnete die EU dem Kosovo eine „klare europäische Perspektive“128. Eine enge Verbindung zwischen der EU und dem Kosovo entstand durch ein bilaterales Abkommen zur Erleichterung des Handels, Unterstützungen seitens der EU wie dem Programm EULEX (Rechtsstaatlichkeitsmission) und Heranführungshilfen (von 2014-2020: 645,5 Mio. EUR für den Kosovo,129 bzw. 2,3 Mrd. EUR seit 1999),130 sowie der Einleitung eines Dialogs mit Serbien.131 Gegenwärtig besteht noch Visapflicht für die Kosovaren für die Einreise in den Schengen-Raum. Diese soll nach Erfüllung vorgegebener Anforderungen aufgehoben werden.132 Die EU hilft beim Wiederaufbau des Kosovo und vermeidet gleichzeitig - bei einer stabilen Lage dort - ihre eigene Gefährdung (Migrationsdruck, Krisenausweitung auf Osteuropa, Balkanroute, eigenes Exportgeschäft).133
Insgesamt befindet sich der Kosovo auf dem Stand eines Entwicklungslandes.134 Die wirtschaftliche und politische Situation wird durch soziale Konflikte geschwächt, soll aber durch die umfangreiche internationale Unterstützung auf den Weg gebracht werden. In einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 2007 fasst die ZEIT die Beschreibung einiger Kosovaren wie folgt zusammen: „Wir haben keine Probleme. Wir sind bloß arm.“135
3.1.2 Geschichtlicher Hintergrund
Die Geschichte des Kosovo ist geprägt von ethnischen Konflikten und der Uneinigkeit über den Status des Gebiets. Während im Balkankrieg 1912 Serbien das Gebiet vom Osmanischen Reich zurückgewann,136 wurde Albanien 1913 ein selbstständiger und völkerrechtlich anerkannter Staat. Aufgrund der Grenzziehung zwischen den beiden Ländern lebten 50 % der Albaner im südlichen Teil Serbiens (heutiges Kosovo) und damit außerhalb ihres Landes.137 Seitdem bestimmen Spannungen zwischen Kosovo-Albanern und Kosovo-Serben sowie zwischen Muslimen und orthodoxen bzw. katholischen Gläubigen das Geschehen.138 Die Provinz wurde zu einem „Spielball machtpolitischer Interessen“139.
Von 1917/1918 bis zum zweiten Weltkrieg gehörte Kosovo als Teil Serbiens zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.140 Nach der Vorgabe "ein Volk, ein König, ein Staat"141 war König Alexander I. das Oberhaupt der Monarchie. Ab 1929 wurde der Vielvölkerstaat „Königreich Jugoslawien“ genannt und zur Eindämmung separatistischer Tendenzen zu einer Diktatur umgestaltet.
Prinzregent Paul, der Nachfolger des einem Attentat zum Opfer gefallenen Alexander I., trat dem Dreimächtepakt bei. Das serbische Militär putschte gegen die Unterwerfung des ehemaligen Königreiches unter Hitler, konnte die deutsche und italienische Besatzung aber nicht verhindern. In Gebiete aufgeteilt herrschte das faschistische Ustascha-Regime in Kroatien sowie einem Teil Bosnien-Herzegowina, das deutsche Militär in Serbien und Italien in Albanien. Nach Vorbild des Nationalsozialismus erfolgten rassistisch motivierte Handlungen (Vertreibungen, Zwangsarbeit, Morde, Vergasungen) an Juden, Roma, orthodoxen Serben und anderen Minderheiten.142
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1 Vgl. Seeker / Bauer (1998), S. 85; vgl. European Commission (2013).
2 Vgl. Görgens u.a. (2014), S. 6.
3 Vgl. Siebenhaar (29.04.2019).
4 Vgl. Connolly (2002).
5 Vgl. Hensell/Rios (2016).
6 Vgl. European Commission (2013).
7 Vgl. Keynes (1920), S. 192.
8 Vgl. Deutsche Bundesbank (2019 a), S. 10 ff.
9 Vgl. Europäische Union (2019 b).
10 Bibliographisches Institut GmbH (2019).
11 Vgl. Europäische Union (2019 b).
12 Deutsche Bundesbank (o. J. d).
13 Vgl. Wildmann (2007), S. 178.
14 Vgl.ebd,. S. 111.
15 Vgl. ebd., S. 104 ff.
16 Vgl. Deutsche Bundesbank (o. J. d).
17 Vgl. ebd.
18 European Central Bank (2019 c).
19 Vgl. Seeker / Bauer (1998), S. 85; vgl. European Commission (2013).
20 Vgl. Seeker/ Bauer (1998), S. 227 f.; vgl. Wildmann (2007), S. 150; vgl. European Commission (2013).
21 Vgl. Seeker / Bauer (1998), S. 80.; vgl. Europäische Union (2019 b).
22 Vgl. Europäische Union (2019 b).
23 Vgl. European Commission (2012), S. 1.
24 Vgl. Tiesbohnenkamp (o. J.).; vgl. Seeker / Bauer (1998), S. 110.
25 Vgl. Bartczak / Garcés de los Fayos (2018).
26 Vgl. European Commission (2012), S. 1.
27 Vgl. ebd.
28 Vgl. Europäische Union (2019 b).
29 Vgl. European Commission (2013).
30 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2015).
31 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des DeutschenBundestages (2003), S. 6.
32 Vgl. European Commission (2013).
33 Vgl. Badivuku / Maloku (2011), S. 50.
34 Vgl. European Commission (2013).
35 Vgl. Badivuku / Maloku (2011), S. 50.
36 Vgl. European Commission (2013).
37 Vgl. Badivuku / Maloku (2011), S. 50.
38 Vgl. European Commission (2013); vgl. Krugman / Obstfeld / Melitz (2015), S. 828.
39 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2003), S. 5.
40 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2003), S. 5; vgl. Krugman / Obstfeld / Melitz (2015), S. 828.
41 Vgl. European Commission (2012); vgl. European Commission (2013); vgl. Wildmann (2007), S. 166.
42 Vgl. Badivuku / Maloku (2011), S. 50.
43 Vgl. European Central Bank (2017).
44 Vgl. Deutsche Bundesbank (o. J. a).
45 Seeker / Bauer (1998), 303 ff.
46 Vgl. ebd., S. 268.
47 Vgl. Deutsche Bundesbank (o. J. a); vgl. European Central Bank (2017); vgl. Pollert u.a. (2016); vgl. Köhler (1996), S. 53.
48 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2003), S. 6.
49 Vgl. ebd.
50 Vgl. Wildmann (2007), S. 169; vgl. European Commission (2012), S. 9.
51 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (o. J.); vgl. Europäische Union (2019 a); vgl. Thiel (1998), S. 162 ff.; vgl. Görgens u.a. (2014), S. 6; vgl. Seeker / Bauer (1998), S. 303 ff.; vgl. Wildmann (2007), S. 166.
52 Vgl. Wildmann (2007), S. 166 f.; vgl. Ohr (1998), S. 116.
53 Vgl. Seeker / Bauer (1998), S. 303 ff.
54 Vgl. Ohr(1998), S. 116;vgl. Seeker/Bauer(1998), S. 303 ff.; vgl. Peffekoven (1998), S. 135f.
55 Vgl. Badivuku / Maloku (2011), S. 50.
56 Vgl. Seeker/Bauer (1998), S. 303 ff.; vgl. Ohr (1998), S. 117.
57 Vgl. European Commission (2013); vgl. European Commission (2012), S. 10.
58 Vgl. European Commission (2012), S. 4 und 15; vgl. Thiel (1998), S. 162 f.; vgl. Bofinger (1992), S. 457 ff.
59 Vgl. Wildmann(2007), S. 166; vgl. Krugman /Obstfeld/Melitz (2015), S. 828; vgl. Thiel (1998), S. 162 f.
60 Vgl. Trares (2016); vgl. Dombrovskis (2019).
61 Vgl. Badivuku/Maloku (2011), S. 53.
62 Vgl. Ohr(1998), S. 113ff.
63 Vgl. Bellstedt (1998), S. 338 f.
64 Vgl. European Commission (2012), S. 15.; vgl. Badivuku / Maloku (2011), S. 50.
65 Vgl. Dombrovskis (16.04.2019).
66 Vgl. Trares (2016).
67 Vgl. ebd.
68 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2003), S. 6.
69 Vgl. European Commission (2012); vgl. European Commission (2013); vgl. Wildmann (2007), S. 166.
70 Vgl. Block (2017), S. 2.
71 Vgl. ebd.; vgl. Trares (2016).
72 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2003), S. 6.
73 Vgl. Wildmann (2007), S. 179.
74 Vgl. Deutsche Bundesbank (o. J. e).
75 Vgl. Wildmann (2007), S. 198.
76 Vgl. ebd., S. 191.
77 Vgl. Seeker / Bauer (1998), 22 f.
78 Vgl. ebd., S. 7 f.
79 Vgl. ebd.
80 Vgl. Franz (1998), S. 19 f.
81 Vgl. Thiel(1998), S. 161.
82 Vgl. ebd.; vgl. Krugman/ Obstfeld / Melitz (2015), S. 831 f.
83 Vgl. Seeker / Bauer (1998), S. 7 f.
84 Vgl. Franz (1998), S. 20.
85 Vgl. Sell (2007), S. 154 f.
86 Vgl. Armbruster (2015); vgl. Kunz (2012).
87 Vgl. Ohr(1998), S. 117.
88 Vgl. Armbruster (2015); vgl. Kunz (2012)
89 Vgl. Block (2017); vgl. Ohr (1998), S. 117.
90 Vgl. Krugman / Obstfeld / Melitz (2015), S. 852.
91 Vgl. Block (2017), S. 2.
92 Vgl. Wildmann (2007), S. 150.
93 Vgl. European Central Bank (2019 a); vgl. European Commission (2013).
94 Vgl. Tiesbohnenkamp (o. J.).
95 Vgl. European Central Bank (2019 a), vgl. European Commission (2013); vgl. Tiesbohnenkamp (o. J.).
96 Vgl. LIPortal (2019); Tiesbohnenkamp (o. J.).
97 Vgl. European Central Bank (2019 a); vgl. European Commission (2013); vgl. Schuster (2016), S. 30; vgl. Bundesverband deutscher Banken (2015).
98 Vgl. Tiesbohnenkamp (o. J.).
99 Vgl. ebd.; vgl. Schuster (2016), S. 30.
100 Vgl. Schuster (2016), S. 30; vgl. Svetchine (2005), S. 234.
101 Vgl. Tiesbohnenkamp (o. J.).
102 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.).
103 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 a).
104 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.).
105 Vgl. Hensell / Rios (2016); vgl. Fröhlich / Kathöfer (1999), S. 152 ff.
106 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 a).
107 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 b); vgl. Sauer (09.2018 c).
108 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 b).
109 Vgl. International Monetary Fund (2019 a).
110 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.).
111 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 a).
112 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.).
113 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 a).
114 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.); vgl. Hensell / Rios (2016).
115 Vgl. KfW Entwicklungsbank (2017); vgl. Hensell / Rios (2016).
116 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.); vgl. Hensell / Rios (2016)
117 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.).
118 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 a).
119 Vgl. Hensell / Rios (2016).
120 Vgl. Auswärtiges Amt (2017 a).
121 Vgl. International Monetary Fund (2019 a).
122 International Monetary Fund (2018 b), S. 1.
123 Vgl. Zeneli (2017); vgl. Hensell/Rios (2016).
124 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.).
125 Vgl. Sauer (2018 c); vgl. Auswärtiges Amt (2017 b); vgl. Bundesministerium fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.); vgl. International Monetary Fund (2018 b), S. 1; vgl. KfW Entwicklungsbank (2017).
126 Vgl. Statistisches Bundesamt (2019 a); vgl. Hensell / Rios (2016).
127 Vgl. European Commission (2018 a).
128 Ebd.
129 Vgl. Sauer (2018 c).
130 Vgl. Zivalj u.a. (2016).
131 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.).
132 Vgl. European Commission (2018 a); vgl. Hensell / Rios (2016); vgl. European External Action Service (2012), S. 15.
133 Vgl. Weifens (1999), S. 127 f.; vgl. European Centre for Minority Issues Kosovo (2018), S. 4 f.; vgl. Siebenhaar (2019).
134 Vgl. Calic (2008).
135 Böhm (2007).
136 Vgl. Hensell / Rios (2016).
137 Vgl. Limani-Beqa (2011), S. 74 f.
138 Vgl. Hensell / Rios (2016).
139 Vgl. ebd.
140 Vgl. Limani-Beqa (2011), S. 75 f.
141 Vgl. Calic (2017).
142 Vgl. Limani-Beqa (2011), S. 76; vgl. Calic (2017).
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- Jana Reichenbach (Autor), 2019, Die Einführung des Euro im Kosovo. Chancen und Risiken der Währungsunion, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/919333
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