Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in
dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei:
Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die
Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu
vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt – das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich
erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig
und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein
völkerrechtliches Vertrag geltend – und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich
voneinander unterscheidet.
Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte
der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im
Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu
behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp
einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht
nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die
Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den
Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu
der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde
im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den
Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und
den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der
Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend
wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im
fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und
Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung
beschäftigen.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Die Begriffsgeschichte der Menschenwürde
- Menschenwürde als Verfassungsbegriff
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Die Entstehung des Grundgesetzes und des Art. 1 I GG
- Die Grundrechte im Grundgesetz
- Die Menschenwürde im Grundgesetz
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Entstehungsgeschichte der Charta
- Grundrechte in der Charta
- Menschenwürde in der Charta
- Vertrag über eine Verfassung für Europa
- Der Entstehungsprozess der Verfassung
- Menschenwürde in der EU-Verfassung
- Der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der EU und in der EU-Verfassung im Vergleich
- Nachwort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Begriff der Menschenwürde in drei verschiedenen Dokumenten: dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Vertrag über eine Verfassung für Europa. Das Ziel ist ein Vergleich dieser Begriffsverständnisse und die Analyse der Gründe möglicher Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Distanz zwischen den Dokumenten.
- Die historische Entwicklung des Menschenwürde-Begriffs
- Der Rechtsstatus der Menschenwürde als Verfassungsbegriff
- Die Darstellung der Menschenwürde im Grundgesetz, in der Charta und im EU-Verfassungsvertrag
- Ein Vergleich der jeweiligen Entstehungsgeschichten und deren Einfluss auf die Formulierung der Menschenwürde
- Die rechtliche Stellung und der Schutz der Menschenwürde in den drei Dokumenten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Begriffsgeschichte der Menschenwürde: Der Text verfolgt die Entwicklung des Menschenwürde-Begriffs von der antiken römischen „Dignitas“ über die jüdisch-christliche Tradition (Gottesebenbildlichkeit bei Thomas von Aquin) bis hin zu Immanuel Kants autonomiebasiertem Verständnis. Er hebt hervor, dass frühe Verfassungen den Begriff der Menschenwürde nicht explizit aufnahmen, obwohl er bereits im 18. Jahrhundert verbreitet war. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, im Kontext der Nürnberger Prozesse und der Charta der Vereinten Nationen, etablierte sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff mit internationaler Bedeutung. Der Text betont den Wandel vom Fokus auf soziale Stellung hin zu einem auf Tugend und später Autonomie und Vernunft basierenden Verständnis.
Menschenwürde als Verfassungsbegriff: Dieses Kapitel beleuchtet den relativ jungen Status der Menschenwürde als Verfassungsbegriff. Es diskutiert die Schwierigkeiten einer klaren Definition aufgrund des offenen Charakters des Begriffs und betont dessen höchsten Rechtswert als positive Verfassungsgarantie. Der Text verdeutlicht die Rolle der Menschenwürde als Prinzip und Rechtsgrundsatz im Völkerrecht, ohne jedoch die Frage ihres Status als Gewohnheitsrecht abschließend zu klären. Der Fokus liegt auf dem umfassenden und grundlegenden Charakter des Begriffs innerhalb des Rechtsverständnisses.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die Zusammenfassung dieses Kapitels würde die Entstehung des Grundgesetzes und Artikel 1 I GG, die Grundrechte im Grundgesetz allgemein, sowie die spezifische Position und den Schutz der Menschenwürde im Grundgesetz detailliert behandeln. Es würde die rechtliche Stellung der Menschenwürde, den Schutzmechanismus und die Beziehung zwischen Menschenwürde und Menschenrechten analysieren. Die Entstehung des Grundgesetzes im Nachgang des Zweiten Weltkriegs wird als wichtiger Kontext für die Betonung der Menschenwürde hervorgehoben.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Die Zusammenfassung dieses Abschnitts würde die Entstehungsgeschichte der Charta, die Grundrechte in der Charta allgemein, und die explizite Behandlung der Menschenwürde in der Charta untersuchen. Es würde die rechtliche Stellung der Menschenwürde innerhalb des europäischen Rechtsrahmens analysieren und ihren Stellenwert in Bezug auf andere Grundrechte beleuchten. Die Entstehungsgeschichte im Kontext der europäischen Integration würde kritisch gewürdigt werden.
Vertrag über eine Verfassung für Europa: Dieser Abschnitt würde den Entstehungsprozess und die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages detailliert beschreiben. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Menschenwürde in diesem Vertrag, einschließlich ihrer rechtlichen Bedeutung und ihres Verhältnisses zu anderen Grundrechten im Kontext des europäischen Rechts. Die Diskussion würde die Herausforderungen und Besonderheiten der Menschenwürde im europäischen Kontext beleuchten.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Grundgesetz, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, EU-Verfassung, Verfassungsbegriff, Rechtsbegriff, Völkerrecht, Grundrechte, Menschenrechte, Autonomie, Würde, Gerechtigkeit, Rechtsgeschichte, Vergleichende Rechtswissenschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der EU und in der EU-Verfassung
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit vergleicht den Begriff der Menschenwürde in drei zentralen Dokumenten: dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Vertrag über eine Verfassung für Europa. Der Fokus liegt auf der Analyse der jeweiligen Begriffsverständnisse und den Gründen möglicher Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Distanz zwischen den Dokumenten.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die historische Entwicklung des Begriffs der Menschenwürde, seinen Rechtsstatus als Verfassungsbegriff, seine Darstellung in den drei genannten Dokumenten, einen Vergleich der Entstehungsgeschichten dieser Dokumente und deren Einfluss auf die Formulierung der Menschenwürde, sowie die rechtliche Stellung und den Schutz der Menschenwürde in jedem der drei Dokumente.
Welche Zeiträume werden betrachtet?
Die Arbeit betrachtet die Entwicklung des Menschenwürde-Begriffs von der Antike bis zur Gegenwart, mit besonderem Fokus auf die Entstehung der drei genannten Dokumente im 20. und 21. Jahrhundert. Die historische Entwicklung wird von der römischen „Dignitas“ über die jüdisch-christliche Tradition bis hin zu Kants autonomischem Verständnis nachgezeichnet.
Wie wird die Menschenwürde in den einzelnen Dokumenten dargestellt?
Die Arbeit analysiert die jeweilige Formulierung und den rechtlichen Status der Menschenwürde im Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der EU und im Vertrag über eine Verfassung für Europa. Sie untersucht die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Darstellung und dem Schutz der Menschenwürde in diesen verschiedenen Rechtsordnungen.
Welche Bedeutung hat die Entstehungsgeschichte der Dokumente?
Die Entstehungsgeschichte der drei Dokumente spielt eine zentrale Rolle in der Analyse. Die Arbeit untersucht, wie die jeweiligen historischen und politischen Kontexte die Formulierung und den Inhalt des Menschenwürde-Begriffs beeinflusst haben. Besonders der Einfluss des Zweiten Weltkriegs auf das Grundgesetz wird hervorgehoben.
Wie wird der Vergleich der drei Dokumente vorgenommen?
Der Vergleich erfolgt durch eine detaillierte Analyse der jeweiligen Texte, unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und des rechtlichen Rahmens. Die Arbeit untersucht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Definition, dem Schutz und der rechtlichen Stellung der Menschenwürde in den drei Dokumenten.
Welche Schlüsselbegriffe werden verwendet?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem: Menschenwürde, Grundgesetz, Charta der Grundrechte der EU, EU-Verfassung, Verfassungsbegriff, Rechtsbegriff, Völkerrecht, Grundrechte, Menschenrechte, Autonomie, Würde, Gerechtigkeit, Rechtsgeschichte, Vergleichende Rechtswissenschaft.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit umfasst Kapitel zur Begriffsgeschichte der Menschenwürde, zur Menschenwürde als Verfassungsbegriff, zu den drei genannten Dokumenten (Grundgesetz, Charta, EU-Verfassung) jeweils mit Fokus auf die Entstehung und die Darstellung der Menschenwürde, sowie ein Kapitel zum Vergleich der drei Dokumente und ein Vor- und Nachwort.
Für wen ist diese Arbeit gedacht?
Diese Arbeit richtet sich an Leser, die sich akademisch mit dem Begriff der Menschenwürde und dessen Darstellung in verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen möchten. Sie ist insbesondere für Studierende der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Philosophie relevant.
- Quote paper
- Magistra Artium Salla Huikuri (Author), 2005, Was ist Menschenwürde? Das Grundgesetz der Bundesrepublik, die Charta der Europäischen Union und der Vertrag über eine Verfassung für Europa im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91722