Die Arbeit befasst sich mit der Frage der Grundrechte im Persönlichkeitsrecht des europäischen Verfassungsverbunds bei Personen in der Öffentlichkeit. Dargestellt werden diese am Beispiel der Caroline von Hannover.
Seit Beginn der 1990er Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwälten konsequent gegen Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotografien aus ihrem Privatleben vor.
Es kam zu mehreren Prozessen, die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen. Einige dieser Urteile gingen als sogenannte Caroline-Urteile in die Rechtsgeschichte ein.
Das im Folgenden thematisierte gefällte Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 brachte für die europäische Boulevardpresse erhebliche Einschränkungen in den Möglichkeiten der Berichterstattung über Details aus dem Privatleben von Prominenten.
Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte leitete sich zudem ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch von Prinzessin Caroline gegen die Bundesrepublik Deutschland ab, da die deutschen Gerichte in den vorhergehenden Prozessen die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin und ihrer Familie nicht ausreichend geschützt hatten.
Zur Höhe des Schadensersatzes wurde ein Vergleich geschlossen. Im Jahr 2005 erhielt Caroline von Hannover insgesamt 115.000 Euro Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland, was bis dahin die höchst ausgezahlte Schadensersatzsumme darstellt.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
A. Caroline-von-Monaco-Urteil I
I. Anlass
II. Leitsätze des Urteils
B. Caroline-von-Monaco-Urteil II
I. Anlass
II. Leitsätze des Urteils
III. Bedeutung des Urteils
C. Anwendung der Entscheidung des EGMR durch den BGH am Beispiel von einwilligungsfreien Bildveröffentlichungen von Caroline von Hannover
I. Leitsatz - §§ 823 iVm 1004 BGB, §§ 22, 23 dt. KUG
II. Entscheidung
III. Europarechtliche Bewertung Art. 8 und 10 EMRK
IV. Wertende Einordnung anhand von Aufnahmen der Caroline von Monaco
1. Aufnahme auf öffentlicher Strasse im Urlaub mit Familie
2. Winterurlaub
3. „Rosenball“
4. Fazit
5. Ergebnis
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