Die Arbeit gibt einen Überblick über die Grundlagen der Mediation. Es gibt unterschiedliche Anforderungen, die an eine Definition der Mediation zu stellen sind, je nachdem ob sie gegenüber einem Laien oder einem Fachmann abzugeben ist. Jede Definition verfolgt einen anderen Schwerpunkt. Manche stellen auf das Ergebnis ab, andere auf den Prozess. Im juristischen Bereich sind diejenigen Definitionen gängig geworden, die die Mediation als ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktbewältigung eines nicht entscheidungsbefugten Dritten ansehen. Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation "Vermittlung". Die Definition des Begriffs der Mediation ist indes nicht einheitlich. Aus diesem Grund, soll hier eine Definition erarbeitet werden. Anhand ihrer werden die Grundlagen der Mediation mithilfe von Beispielen erklärt.
Inhaltsverzeichnis
1 Prinzipien der Mediation
2 Ablauf des Mediationsverfahrens (schematisch)
3 Näheres zu den Phasen / persönliche Schwerpunktbenennung
4 Hauptaufgaben des Mediators in den jeweiligen Phasen
5 Phase: Abschlussvereinbarung
6 Beispiel für das Harvard-Konzept des sachgerechten Verhandelns
1 Defintion Mediation:
Es gibt unterschiedliche Anforderungen, die an eine Definition der Mediation zu stellen sind, je nachdem ob sie gegenüber einem Laien oder einem Fachmann abzugeben ist.
Jede Definition verfolgt einen anderen Schwerpunkt. Manche stellen auf das Ergebnis ab, andere auf den Prozess. Im juristischen Bereich sind diejenigen Definitionen gängig geworden, die die Mediation als ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktbewältigung eines nicht entscheidungsbefugten Dritten ansehen. Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation „Vermittlung“.
- Mediation ist ein freiwilliger Prozess, in dem Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis gemeinsame, aufeinander bezogene, nach Möglichkeit wertschöpfende Entscheidungen treffen, die von dem wachsenden Verständnis von sich selbst, dem anderen und ihrer Sicht der Realität aufbauen1.
Die Definition des Begriffs der Mediation ist indes nicht einheitlich. So sieht Haft in ihr eine Verhandlungsform. Er beschreibt die Mediation wie folgt:
- Mediation ist die Unterstützung einer Verhandlung durch einen neutralen Helfer, der seine Tätigkeit als schlichte Dienstleistung begreift und ausübt2.
2 Prinzipien der Mediation
Mediation ist ein konsensorientiertes Verfahren, welches sich an folgenden Grundsätzen orientiert:
a) Eigenverantwortlichkeit
Das zentrale Prinzip in der Mediation. Die Mediatoren unterstützen die Konfliktbeteiligten bei der Suche nach eigenen, tragfähigen Lösungen. Sie haben nicht die Rolle eines Experten in der Sache, um die es geht. Die Experten sind die Beteiligten selbst. Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit unterscheidet die Mediation fundamental von den meisten anderen Konfliktregelungsansätzen.
b) Allparteilichkeit der Mediatoren
Die Mediatoren sind nicht am Konfliktgeschehen beteiligt (und werden von den Beteiligten als externe Dritte angesehen) und fühlen sich allen Konfliktparteien gleich verpflichtet. Allparteilichkeit ist nicht das Gleiche wie Neutralität, denn die Mediatoren bemühen sich um Verständnis für die jeweilige Sichtweise der Konfliktbeteiligten und sind für die Struktur und den Prozessverlauf der Mediation verantwortlich.
c) Beteiligung aller Konfliktbetroffenen
Mediation bezieht alle von einem Problem Betroffenen ein. Sie erarbeiten gemeinsam eine Lösung, in die alle ihr Wissen einbringen und die von allen akzeptiert wird.
d) Ergebnisoffenheit
Damit Mediation als Verfahren nicht instrumentalisiert wird, z.B. um Zeit zu gewinnen oder Parteien ruhig zu stellen, ist eine wichtige Voraussetzung ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit. In dem betreffenden Konflikt dürfen nicht außerhalb des Mediationsverfahrens (im Vorfeld oder parallel) die Entscheidungen getroffen werden. Es muss geklärt werden, welchen Stellenwert ein Ergebnis haben wird und wie gemeinsam gefundene Lösungen auch umgesetzt werden können. Ob die notwendige Ergebnisoffenheit für eine Mediation gegeben ist entscheiden die Beteiligten.
e) Freiwilligkeit (innere und äußere)
Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig. Wenn eine Konfliktpartei oder die Mediatoren zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für eine Mediation bzw. für eine konstruktive Arbeit nicht mehr gegeben sind, kann der oder die Betreffende die Mediation verlassen und damit möglicherweise beenden. Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, ist es für alle Konfliktbeteiligten vorher wichtig zu klären, welche Alternativen sie jeweils zur Mediation haben: Was können sie bestenfalls ohne Verhandlung erreichen? Und was kann schlimmstenfalls passieren, wenn sie nicht verhandeln?
f) Vertraulichkeit
Die in der Mediation besprochenen Inhalte werden sowohl von den Konfliktbeteiligten als auch vom Mediator vertraulich behandelt. Gemeinsam verpflichten sie sich in der Regel im Rahmen des Mediationsvertrags dazu, die Informationen aus dem Mediationsverfahren nicht in anderen Zusammenhängen gegen die Konfliktbeteiligten zu verwenden. In größeren und komplexen Verfahren entscheiden die Konfliktbeteiligten einvernehmlich zu Beginn der Mediation, wie sie mit der allgemeinen und interessierten Öffentlichkeit umgehen wollen.
g) Informiertheit
Eine selbst verantwortete Entscheidung der Konfliktbeteiligten ist nur auf der Grundlage eigener Informiertheit möglich. Jede Konfliktpartei muss ausreichend Gelegenheit haben, sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen in ihrer Tragweite zu erkennen und zu gewichten, damit sie sich der Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen voll bewusst ist. Dies setzt voraus, dass alle für den Konflikt relevanten Informationen in der Mediation offengelegt werden.
3 Ablauf des Mediationsverfahrens (schematisch)
Unter dem Leitgedanken "Flexibel in klaren Strukturen" führen die Mediatoren die Konfliktbeteiligten durch die verschiedenen Phasen der Mediation. Die Steuerung des Ablaufs einer Mediation durch die Mediatoren ermöglicht eine strukturierte und konstruktive Auseinandersetzung:
1.1. Vorbereitung und Mediationsvertrag
1.2. Themen und Informationssammlung
1.3. Interessenklärung
1.4. Ideensuche
1.5. Auswahl und Bewertung von Optionen
1.6. Mediationsvereinbarung und Umsetzung
4 Näheres zu den Phasen / persönliche Schwerpunktbenennung
4.1 Vorbereitung und Mediationsbündnis
In der ersten Phase wird der Aufbau eines kooperativen Kommunikationsprozesses angestrebt und es sollte gelingen, dass die Konfliktbeteiligten Vertrauen in das Mediationsverfahren gewinnen. Die Mediation kann nur stattfinden, wenn sich alle Beteiligten darauf einlassen wollen und die jeweiligen Erwartungen an das Verfahren geklärt sind. Die Konfliktbeteiligten schließen gemeinsam eine Vereinbarung über den Rahmen der Mediation.
4.2 Informations- und Themensammlung (Worum geht es genau?)
Die Beteiligten formulieren, worum es ihnen geht und welche Themen sie im Mediationsverfahren besprechen möchten. Darüber hinaus dient diese Phase auch der Informationsaufbereitung, um die notwendige Transparenz für die weitere Zusammenarbeit zu sichern.
4.3 Interessenklärung
(Was ist allen Beteiligten jeweils wichtig?)
Die entscheidende Phase in der Mediation ist dann die der Interessenklärung. In dieser Phase legen die Mediatoren viel Wert darauf, dass die Beteiligten zunächst für sich selber klären, was ihnen besonders wichtig ist und warum ihnen das so wichtig ist und nicht nur, welche Ansprüche und Forderungen sie haben. Diese hinter den Positionen liegenden jeweiligen Interessen und Bedürfnisse sind oftmals für sie selbst in den Hintergrund geraten. In einem zweiten Schritt tragen die Mediatoren dafür Sorge, dass auch für den jeweils anderen oder die anderen Konfliktbeteiligten klar wird, was dieser Person wichtig ist. Wenn sich nicht mehr Positionen unvereinbar begegnen (Ja vs. Nein, Schwarz vs. Weiss), sondern die tatsächlichen Interessen und Bedürfnisse im Raum stehen, stellen die Beteiligten oft überrascht fest, dass sich diese nicht zwingend ausschließen müssen. Die vielen unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen eröffnen den Raum für neue Lösungsmöglichkeiten und bilden die Grundlage für zukunftsfähige Regelungen, die von allen Beteiligten getragen werden können.
4.4 Kreative Suche nach Lösungsoptionen
(Was ist alles denkbar?)
Gemeinsam entwickeln die Konfliktbeteiligten eine Vielzahl von Ideen, die für das zu lösende Problem hilfreich sein können. Dabei kommen regelmäßig auch ganz neue und für alle Seiten vorteilhafte Optionen heraus.
4.5 Bewertung und Auswahl der Optionen
(Was ist alles machbar?)
Die unterschiedlichen Ideen werden nun gemeinsam bewertet. Am Ende stehen realisierbare Vorschläge, mit denen alle leben können und die den Interessen möglichst weitgehend gerecht werden.
4.6 Vereinbarung und Umsetzung
(Was ist für alle Beteiligten akzeptabel und kann die Lösung umgesetzt werden?)
Die Lösungen werden in einem Abschlusspapier oder Vertrag zusammengefasst. Häufig ist das Ergebnis eines Mediationsverfahrens nicht nur ein konkreter Lösungsvorschlag, das Verfahren trägt oft zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Beteiligten bei. Unter Umständen ist es auch sinnvoll eine Nachbetreuung vorzuschlagen, um das Erarbeitete auf den praktischen Prüfstand zu stellen. Bei Bedarf kann dann nachgebessert werden.
5 Hauptaufgaben des Mediators in den jeweiligen Phasen
Bei der Mediation handelt es sich, wie bereits gesagt, um ein strukturiertes Verfahren, dass sich üblicherweise in 6 Phasen aufteilt.
1. Phase:
Gegenseitiges Kennenlernen/ Aufklärung/ Mediationsbündnis schaffen/Mediationsvertrag abschließen
Bei der ersten Phase ist die Aufgabe des MediatorsIn die Vorbereitung, d.h. die Aufklärung der Parteien über die Mediation und ihren Ablauf und den Abschluss des Mediationsvertrages der Parteien untereinander und mit dem MediatorIn.
Die Dauer und Intensität der ersten Phase hängt von der Komplexität des jeweiligen Verfahrens ab. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten kann beispielsweise das Vorbereitungs- und Aufklärungsgespräch üblicherweise "am runden Tisch" erfolgen, während bei umfassenden wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten gründliche Gespräche mit allen Konfliktbeteiligten geführt werden müssen. In allen Fällen ist es erforderlich, dass der MediatorIn eine positive Grundstimmung schafft, um damit auch die Ergebnisoffenheit der Parteien zu fördern.
Die Erwartungen der Beteiligten an das Verfahren müssen abgefragt und die Prinzipien, Regeln und der Verlauf eingehend geschildert werden, damit die Parteien die Mediation als geeignete Option zur Konfliktbeendigung bewerten können.
Des Weiteren müssen die Kosten des Mediationsverfahrens festgelegt und die Frage geklärt werden, wer die Kosten des Mediationsverfahrens trägt. Da sich die Konfliktparteien einvernehmlich ein Mediationsverfahren durchführen wollen, empfiehlt sich eine Kostenquotelung zu gleichen Teilen.
Am Ende der ersten Phase steht dann der Abschluss des Mediationsvertrages zwischen den Parteien und dem Mediator.
Dabei ist m.E. ein ruhiges angenehmes Arbeitsumfeld sowie eine freundliche und offene Art des MediatorsIn hilfreich, denn meistens sind die Medianten ihrerseits sehr angespannt.
[...]
1 Definition Mediation (Mähler) in: Zeitschrift KON:SENS 1999, Seite 200.
2 Definition Mediation (Haft) in: Handbuch Mediation, S. 76 Beck Verlag 2002.
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