„Es ist leichter, eine eingeseifte Sau am Schwanz festzuhalten, als den Aufsichtsrat zur Verantwortung zu ziehen.“ Diese impertinente Äußerung des ehemaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Bank Hermann-Josef Abs erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, dass eine Haftung des Aufsichtsrats bzw. in concreto der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder faktisch ausgeschlossen sei. Vielfach wurde angenommen, die Haftung des Aufsichtsrats bestehe als „stumpfes Schwert“ nur in der Theorie, sei mit dem Grundgedanken des § 100 II Nr. 2 AktG nicht vereinbar und die Geltendmachung durch den Vorstand widerspräche dem gesetzlichen Organisationsgefälle. Es sei lebensfremd, anzunehmen, der Vorstand würde den Aufsichtsrat wegen mangelnder Überwachung seiner selbst haftbar machen, sodass das größte Haftungsrisiko wohl im Falle der Insolvenz vom Insolvenzverwalter ausgeht. Die Frage nach mehr Verantwortlichkeit und einer konsequenteren Inanspruchnahme der „Schuldigen“ hat allerdings seit der folgenschweren Finanzkrise 2008 zunehmend an Bedeutung gewonnen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder ist keine Seltenheit mehr.
In der vorliegenden Arbeit sollen zunächst der Umfang und Maßstab der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern herausgearbeitet werden. Nachfolgend sollen, auch in Anbetracht des aktuellen Diskurses bezüglich der Organhaftung im Kapitalgesellschaftsrecht, die vorgefundenen Ergebnisse und alternative Lösungsmodelle im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen und Haftungserleichterungen diskutiert und gewürdigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einführung
B. Grundzüge der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder
I. Haftung gegenüber der Gesellschaft
1. Pflichtverletzung
2. Verschulden
3. Beweislastumkehr
4. Rechtsfolge
II. Haftung gegenüber Dritten
C. Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung
I. Haftungsvermeidung durch D&O-Versicherungen
1. Zulässigkeit im Hinblick auf das aktienrechtliche Handlungsregime
a) Beeinträchtigung der Werthaltigkeit der Organinnenhaftung
b) Stellungnahme
2. Notwendiger Selbstbehalt
3. Bewertung: Geeignetes Mittel zur Haftungsvermeidung?
II. Enthaftung durch Beratung
1. Die „ISION“-Kriterien
a) unabhängiger, qualifizierter Berater
b) Beratungsbedarf
c) hinreichende Information
d) Plausibilitätsprüfung
e) Rechtsfolge
2. Korrekturbedürfnis – bedarf es einer „Legal Judgment Rule“?
3. Fazit
III. Ergebnis
D. Haftungsbeschränkung de lege lata und de lege ferenda
I. Haftungsbeschränkung de lege lata
1. Privatautonome Vereinbarungen in der Satzung
2. Übertragung der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
a) Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
b) Anwendung auf Aufsichtsratsmitglieder
aa) Darstellung des Meinungsstandes
(1) Keine Anwendung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
(2) Haftungsprivileg auch für Organmitglieder
bb) Stellungnahme
3. § 31 a BGB analog
4. § 10 ProdHaftG analog
5. § 323 II HGB analog
II. Haftungsbeschränkung de lege ferenda
1. Gesetzliche Beschränkung der Haftung
2. Einführung einer Billigkeitsklausel
3. Weitergehende Satzungsautonomie
E. Zusammenfassung der Ergebnisse
- Citation du texte
- Anonyme,, 2019, Haftung der Aufsichtsratsmitglieder, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/913640
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