In dieser Hausarbeit soll das System der Parteienfinanzierung mit Schwerpunkt auf den Parteispenden und deren negativen Folgen behandelt werden. Darüber hinaus wird auf weitere Probleme, wie die Ämterpatronage, eingegangen.
Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen, Parteistiftungen und die Abgeordnetenentschädigung mit einbezieht.
In dieser Arbeit soll folgende These belegt werden:
Das politische System der Parteienfinanzierung erzeugt rechtliche Lücken und motiviert auf diese Weise zu Manipulationen und Umgehungen. Das Bundesverfassungsgericht, als einzige moralische Instanz fungierend, schafft es allein nicht diesen negativen Erscheinungen einen Riegel vorzuschieben. Es bedarf einer verstärkten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historie der Parteifinanzierung
3. Parteispenden
3.1 Beziehung zwischen Wirtschaft und Politik
4. Spendenaffären und Korruption
4.1 Flick-Affäre
4.2 Thyssen-Panzer Deal
4.3 CDU-Spenden-Skandal
4.4 Reaktionen der Bevölkerung
5. Weitere Probleme der Parteien
5.1 Rekrutierung von Personal
5.2 Parlamentarische Entscheidungsbefugnis
5.3 Politische Kartelle:
Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit soll das System der Parteienfinanzierung mit Schwerpunkt auf den Parteispenden und deren negativen Folgen behandelt werden. Darüber hinaus wird auf weitere Probleme, wie die Ämterpatronage, eingegangen.
Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen, Parteistiftungen und die Abgeordnetenentschädigung mit einbezieht.
In dieser Arbeit soll folgende These belegt werden:
Das politische System der Parteienfinanzierung erzeugt rechtliche Lücken und motiviert auf diese Weise zu Manipulationen und Umgehungen. Das Bundesverfassungsgericht, als einzige moralische Instanz fungierend, schafft es allein nicht diesen negativen Erscheinungen einen Riegel vorzuschieben. Es bedarf einer verstärkten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
2. Historie der Parteifinanzierung
Bei der Formulierung des Grundgesetztes durch den Parlamentarischen Rat 1948/49 war noch davon ausgegangen worden, dass Parteien sich vornehmlich aus Mitgliedbeiträgen finanzieren. Der Gedanke einer Alimentierung der Parteien durch den Staat war damals unvorstellbar. Es galt – so ausdrücklich das Bundesverfassungsgericht – als selbstverständlich, dass die Parteien die finanziellen Aufwendungen aus eigener Kraft bestritten. Es wurde befürchtet, dass Großspender politischen Einfluss gewinnen könnten und so wurden die Parteien verpflichtetet über die Herkunft ihrer Mittel dem Präsidenten des Deutschen Bundestages öffentlich Rechenschaft zu geben.
Genaue Regelungen findet man heute im 5. Abschnitt des PartG von 1967, welches also erst 18 Jahre später zustande kam. Selten ließ das Parlament sich so lange Zeit, einen zwingenden Gesetzgebungsauftrag zu erfüllen.[1] Besonders die Parteien, die hohe Spenden aus der Wirtschaft erhielten wehrten sich dagegen, diese zu veröffentlichen. Das Intersee die Transparenz der Parteieinnahmen zu artikulieren, war demnach recht gering. Mit einem Urteil von 1966 erzwang das Bundesverfassungsgericht den Erlass des Parteiengesetzes.
Zuvor schon im Jahre 1954/1955 wurden Spenden von Privatpersonen und Institutionen massiv steuerbegünstigt, was in dieser Dimension international einmalig war.[2] Wirtschaftlich bedeutet eine Steuerbegünstigung, dass auch bei privaten Spenden öffentliche Mittel mitfließen, nämlich in Höhe der vom Spender ersparten Steuern. Einige weit blickende SPD-Politiker beschworen schon damals die Gefahr einer Korrumpierung des öffentlichen Lebens.
1959 folgte die Einführung der scharf kritisierten staatlichen Teilfinanzierung. Auf diese Weise sollte die Gefahr, dass privates Kapital sich politischen Einfluss erkauft, beseitigt werden. Zu diesem Zweck sollte den Parteien die Annahme von Spenden gesetzlich verboten werden. Doch diese gedankliche Voraussetzung für die Staatsfinanzierung wurde nicht umgesetzt. Stattdessen bewilligten sich die Parteien ab 1959 Staatssubventionen, ohne Spenden zu verbieten.[3]
1966 jedoch wurden vorangegangene Regelungen für verfassungswidrig erklärt und revidiert. Somit wurde den Parteien abrupt der Geldhahn zugedreht und sie waren gezwungen sich über die Regelungen des Parteiengesetzes einig zu werden.
Im Parteiengesetz vom Juli 1967 wurde dann die Einführung der Pauschale für die Kosten des Wahlkampfes festgeschrieben. Diese Pauschale wird aus Steuermitteln finanziert. 1984 folgte die Einführung der Rechenschaftspflicht auch über Ausgaben und Vermögen. Die erneute Einführung der staatlichen Teilfinanzierung wurde an Bedingungen geknüpft ist. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den §§ 18 bis 22 PartG.
Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht zur einzigen moralischen Instanz dieses Staates werden und über die Finanzierung der Parteien neu urteilen.[4]
3. Parteispenden
Parteien finanzieren sich hauptsächlich aus folgenden Quellen: Mietgliedsbeiträge, öffentliche Mittel und Spenden. Auf Grund zurückgehender Mitgliederzahlen sinken die Mitgliedsbeiträge. Deswegen werben die Schatzmeister vehement um private Spenden.
Spendengelder haben einen besonderen Vorzug gegenüber staatlichen Mitteln. Im Gegensatz zu den staatlichen Mitteln sind keine Nachweise über die Art der Ausgaben vorzulegen, somit sind sie in ihrer Verwendung frei verfügbar.
Ein weiterer Vorteil liegt in der doppelten staatlichen Vergünstigung. Diese reizt zu Manipulationen: Parteimitglieder verzichten auf die Erstattung von Aufwendungen für Dienste. Der Verzicht wird mit einer Spende beglichen und wird doppelt begünstigt, d.h. die Partei erhält 38 % als staatlichen Zuschuss und der Spender 50 % der Höhe der „Spende“ als Steuergeschenk.[5]
Aus der folgenden Tabelle 1 wird ersichtlich, dass vor allem die bürgerlichen Parteien auf Spenden angewiesen sind, wogegen sich die SPD als Massenpartei von den Mitgliedsbeiträgen ernährt.
Tabelle 1
Einnahmen 1998 der im Bundestag vertretenen Parteien:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Aus den Rechenschaftsberichten für 1998 (Teil 1), BT-Drs. 14/2508
Quelle: Alemann, Ulrich von; Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, 2000, S.92
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[1] Vgl.: Hans Herbert von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, München, 1996, S.46
[2] Vgl.: Hans Herbert von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, München, 1996, S.58
[3] ebenda, S.79.80
[4] Vgl.: Hans Leyendecker, Herbert von Arnim(Hrsg.); Korruption; München; 2003; S.109
[5] Vgl.: Hans Herbert von Arnim; Korruption; München; 2003; S. 22
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