Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von privater und staatlicher Erziehung in der modernen Leistungsgesellschaft. Dabei soll, nach einer Bestimmung der wichtigsten Begriffe und Bestandteile, zunächst auf die Veränderung der Familie und ihrer Formen eingegangen werden, welche eine wichtige Einflussgröße in diesem Disput darstellt. Daraufhin findet eine historische Näherung an das Verhältnis zwischen beiden Parteien nach den Auffassungen von Friedrich Schleiermacher statt, welcher dies schon 1826 in seinen Vorlesungen diskutierte.
Anschließend wir das Verhältnis in unserer heutigen Gesellschaft dargestellt, wobei zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt werden, bevor der steigende Ausbau öffentlicher Erziehung und die dennoch elementare Bedeutung von Familie in diesem Kontext thematisiert werden. Daraufhin wird auf das Leistungsprinzip unserer Gesellschaft eingegangen, welches sich in großem Ausmaß durch Erwartungen im privaten und öffentlichen Bereich zeigt. Zuletzt folgt eine Darstellung des Konflikts zwischen beiden Parteien, bevor ein Ausblick für eine zukünftige Erziehungspartnerschaft gegeben wird und die Arbeit mit einem Fazit endet.
Die Familie kommt einem wohl als erstes in den Sinn, wenn man sich mit Bereichen erzieherisch handelnder Personen befasst. Sie prägt maßgeblich die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und bestimmt systematisch familiäre Bedingungen der Lern- und Leistungsentwicklung von Heranwachsenden.
Doch neben der Familie gewinnt das öffentliche Erziehungs- und Bildungssystem, verbunden mit der gesellschaftlichen Entwicklung zu mehr Leistung und Dynamik, an Wichtigkeit und Einfluss. Seit dem 19. Jahrhundert wächst deren Wirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Folglich wurden immer mehr Verantwortungsbereiche der familiären Erziehung und Bildung den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen übertragen. Heranwachsende verbringen mittlerweile einen sehr großen Zeitabschnitt ihres Lebens in Krippe, Kindertagesstätte, Hort, Schule oder anderen Institutionen. Spätestens ab dem sechsten Lebensjahr nehmen diese öffentlichen Erziehungsverantwortlichen einen großen Teil ein.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsdefinition
2.1 Erziehung
2.1.1 Allgemeiner Erziehungsbegriff
2.1.2 Private Erziehung bzw. Familie
2.1.3 Staatliche bzw. öffentliche Erziehung
2.2 Moderne Leistungsgesellschaft
3 Wandel der Familie in der Moderne
4 Verständnis von privater und öffentlicher Erziehung nach Friedrich Schleiermacher
5 Verhältnis von privater und staatlicher Erziehung in der modernen Leistungsgesellschaft
5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
5.2 Steigender Ausbau öffentlicher Erziehung und die Rolle der Familie
5.3 Erwartungsproblem der Leistung in privater und öffentlicher Verortung
5.3.1 Öffentliche Erziehungsträger
5.3.2 Private Erziehungsträger
5.4 Konflikt zwischen den privaten und staatlichen Erziehungsvertretern
5.5 Ausblick in die Zukunft des Verhältnisses beider Parteien
6 Fazit
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