1. Einführung
Das steuerliche Rechtsinstitut der Organschaft ist ausdrücklich im
Körperschaftsteuerrecht (insbesondere §§ 14 – 19 KStG), Gewerbesteuerrecht (§ 2 Abs.
2 S. 2 und 3 GewStG) und Umsatzsteuerrecht (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) zu finden.
Auswirkungen haben organschaftliche Regelungen jedoch auch auf andere Steuerarten,
wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Abschn. 59 Abs. 1 KStR i.V.m. § 95 Abs. 1 S.
2 BewG und § 12 Abs. 5 S. 2 ErbStG) und Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 2 GrEStG).
Organschaftliche Vorschriften sollen im Wesentlichen dem Umstand Rechnung tragen,
dass obwohl Unternehmen rechtlich selbstständig sind, eine wirtschaftliche Einheit
gegeben sein kann und dies demzufolge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch
steuerlich berücksichtigt werden muss. So ist die wesentliche Rechtsfolge der kstl.
Organschaft die Ergebniszurechnung der OG zum OT – insoweit wird die
Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaften1 und der herrschende Grundsatz der
Individualbesteuerung2 durchbrochen, zugunsten einer wirtschaftlichen
Betrachtungsweise, die jedoch nicht vollständig verwirklicht ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Die Voraussetzungen der Organschaft nach dem UntStFG
- 2.1 Körperschaftsteuer
- 2.1.1 Organgesellschaft
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat analysiert das steuerliche Rechtsinstitut der Organschaft im deutschen Steuerrecht, insbesondere im Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht. Es untersucht die Voraussetzungen für die Begründung einer Organschaft und die Folgen für die Steuerpflicht der beteiligten Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt auf der Kritik an der Organschaftsbesteuerung in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Steuergerechtigkeit.
- Voraussetzungen für die Organschaft
- Rechtliche und wirtschaftliche Einheit
- Kritik an der Organschaftsbesteuerung
- Auswirkungen auf die Steuergerechtigkeit
- Alternativen zur Organschaftsbesteuerung
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung
Die Organschaft ist ein steuerliches Rechtsinstitut, das im deutschen Steuerrecht die steuerliche Behandlung von Unternehmensgruppen regelt. Der Fokus liegt auf der Vermeidung der Abschirmwirkung von Kapitalgesellschaften und der Durchsetzung des Prinzips der wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
2. Die Voraussetzungen der Organschaft nach dem UntStFG
2.1 Körperschaftsteuer
2.1.1 Organgesellschaft
Eine Organgesellschaft muss eine Kapitalgesellschaft sein (z.B. AG, GmbH) mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Eine tatsächliche gewerbliche Tätigkeit ist nicht erforderlich.
Schlüsselwörter
Organschaft, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Steuergerechtigkeit, Abschirmwirkung, Kapitalgesellschaften, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Rechtliche Einheit, Steuerpflicht, Unternehmensgruppe, UntStFG.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine steuerliche Organschaft?
Die Organschaft ist ein Rechtsinstitut, das es ermöglicht, rechtlich selbstständige Unternehmen einer Gruppe für steuerliche Zwecke als wirtschaftliche Einheit zu behandeln.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Organgesellschaft?
Die Organgesellschaft muss eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland sein.
Was ist die Hauptrechtsfolge der körperschaftsteuerlichen Organschaft?
Die wesentliche Folge ist die Ergebniszurechnung der Organgesellschaft zum Organträger, wodurch Gewinne und Verluste innerhalb der Gruppe verrechnet werden können.
Warum wird die deutsche Organschaftsbesteuerung kritisiert?
Kritikpunkte sind die hohe Komplexität, Mängel bei der Steuergerechtigkeit und die Tatsache, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht vollständig verwirklicht ist.
In welchen Steuerarten findet die Organschaft Anwendung?
Sie ist primär im Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrecht verankert, hat aber auch Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer.
- Arbeit zitieren
- Christian Klein (Autor:in), 2002, Mängel der deutschen Organschaftsbesteuerung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9119