Im Rahmen des vorliegenden Essays wird vor dem Hintergrund des Machtkonzeptes von Heinrich Popitz der Frage nachgegangen, was Macht aus soziologischer Perspektive so wichtig macht und wie Macht und Herrschaft zusammengedacht werden können.
Hierzu sollen im Anschluss an einen Abriss des popitzschen Machtkonzeptes zunächst die drei Grundbegriffe „Gewalt“, „Macht“ und „Herrschaft“ einer genaueren Betrachtung unterzogen und spezifische Unterschiede sowie Parallelen hinsichtlich des Begriffsverständnisses zu anderen Machttheoretikern aufgezeigt werden. Anschließend soll anhand der Erläuterung der von Popitz postulierten Grundprämissen und Machtformen nachgezeichnet werden, warum gerade der Begriff der „Macht“ die zentrale Stellung in dessen Werk einnimmt und darüber hinaus begründet werden, warum er für die Soziologie von solcher Wichtigkeit ist. Abschließend wird das Machtkonzept unter Zuhilfenahme des Begriffsapparates von Max Weber mit dessen Herrschaftskonzept konfrontiert und dem Versuch einer Synthese unterzogen.
Essay
Heinrich Popitz - Macht als anthropologisches Phänomen: Wie können Macht und Herrschaft zusammengedacht werden?
In heutigen modernen, komplexen und funktional-differenzierten Gesellschaften gilt der Wert der Freiheit als eine der größten sozialen Errungenschaften. Würde man eine Person in einem westlich-demokratischen Industriestaat auf der Straße nach letztgenannten fragen, gemeinsam mit „Wohlstand“ oder „Gesundheit“ beziehungsweise (bzw.) „medizinischem Fortschritt“ zählte „Freiheit“ wohl zu den meistgenannten. Jenseits aller philosophischtranszendentalen oder metaphysischen Implikationen von „Freiheit“, müsste man der Aussage, das Selbstbild der Mitglieder eben erwähnter Gesellschaften sei überwiegend das von „freien Menschen“, doch intuitiv zustimmen. Ein Blick in die täglichen Nachrichten offenbart uns hingegen Einsichten in andere Gesellschaften, in denen sich einzelne ihrer Mitglieder, ganze Gruppen von Mitgliedern oder gar solche und die Regierung gegenseitig bekämpfen und/oder bekriegen: Es herrscht Unfreiheit und Gewalt. In den eingangs erwähnten Gesellschaften gelten solche Zustände als überwunden. Die jeweilige, in aller Regel als legitim angesehene, Staatsmacht hat das Monopol auf die Ausübung von Gewalt, es herrscht eine Ordnung. Der „freie“ Mensch lässt es also zu, dass bestimmte Amtsinhaber Zwang auf in ausüben, er wählt Vertreter, die sich sodann in mächtigeren Positionen befinden, als andere, es gibt eine Regierung, die herrscht - und dennoch: Auch hier kommt es zu Gewalt.
Diese kleine Eingangsepisode enthält in aller Einfachheit ihrer Alltagsbedeutung die zentralen Begrifflichkeiten, um die es nachfolgend gehen soll: Gewalt, Macht und Herrschaft. Liest man sie vielleicht ein zweites Mal und reflektiert diese drei Begriffe etwas objektiver, so müsste einem Jeden schnell deutlich werden, inwiefern vor allem (v.a.) „Gewalt“ und „Macht“ auch jenseits des Horizontes der Kategorien Nationalstaat, Gesellschaft, Krieg und Terror evident sind. Jener Gedankengang offenbart, welch überbordende Bedeutung diese Phänomene schon aus einer allein alltagsweltlichen Perspektive für soziale Beziehungen haben und begründet mithin, dass es sich hierbei um ein genuin soziologisches Untersuchungs- und Begriffsfeld handelt. Im Rahmen des vorliegenden Essays soll daher vor dem Hintergrund des Machtkonzeptes von Heinrich Popitz der Frage nachgegangen werden, was Macht aus soziologischer Perspektive so wichtig macht und wie Macht und Herrschaft zusammengedacht werden können. Hierzu sollen im Anschluss an einen Abriss des popitzschen Machtkonzeptes zunächst die drei Grundbegriffe „Gewalt“, „Macht“ und „Herrschaft“ einer genaueren Betrachtung unterzogen und spezifische Unterschiede sowie Parallelen hinsichtlich des Begriffsverständnisses zu anderen Machttheoretikern aufgezeigt werden. Anschließend soll anhand der Erläuterung der von Popitz postulierten Grundprämissen und Machtformen nachgezeichnet werden, warum gerade der Begriff der „Macht“ die zentrale Stellung in dessen Werk einnimmt und darüber hinaus begründet werden, warum er für die Soziologie von solcher Wichtigkeit ist. Abschließend wird das Machtkonzept unter Zuhilfenahme des Begriffsapparates von Max Weber mit dessen Herrschaftskonzept konfrontiert und dem Versuch einer Synthese unterzogen.
Die „Phänomene der Macht“ von Heinrich Popitz gelten als epochemachendes Werk in der soziologischen Erforschung von Macht und Herrschaft. Zentrales Augenmerk legt Popitz innerhalb seiner Theorie auf den Aspekt der Anthropologisierung des Machtkonzeptes. Macht wird begriffen als fundamentaler Bestandteil der conditio humana - oder einfach ausgedrückt: „Macht wird als universales Element menschlicher Vergesellschaftung verstanden“ (Popitz 1992: 21). Es wird betont, dass die Erkenntnis dieses Universalitätscharakters nicht neu sei, sondern vielmehr als implizite Feststellung bereits in Machttheorien enthalten sei. Popitz geht es nun eher darum, neben dem fundamentalen „Warum“ auch nach dem „Wie“ zu fragen, die Universalität von Macht also zu begründen und ihre An- thropologisierung zu explizieren (Ebd.).
Grundlegend auf die Annahmen Max Webers fußend begreift Popitz Macht als ein soziales und ubiquitäres Phänomen. Der klassischen Vorstellung, dass Macht v.a. ein Persönlichkeitsmerkmal von Akteuren sei, sie demnach auf individuellen Eigenschaften von Menschen wie z.B. physischer Kraft oder überlegenem Intellekt beruhe, wie etwa von Thomas Hobbes im berühmten „Leviathan“ postuliert, wird hier also nicht gefolgt. Grundsätzlich gilt für Popitz Webers obligatorische Definition: Macht bedeutet Willensdurchsetzung auch gegen Widerstand innerhalb jeglicher sozialer Beziehung, unter welchen Umständen auch immer (vgl. Weber 1921/1980: 28). Die Omnipräsenz, welche für Popitz neben der Machbar- bzw. Gestaltbarkeit und der freiheitsbegrenzenden und rechtfertigungsbedürftigen Wirkung eine seiner drei Grundprämissen von Macht darstellt, veranlasst ihn, anders als Weber, jedoch nicht dazu, den Machtbegriff als zu „amorph“ und als ungeeignet als soziale Kategorie zu verwerfen. Popitz hält den Begriff der Macht hingegen nicht für eine Art statische soziale Konstante, sonder vielmehr für konsistenter und definiert ihn weitergehend als sich aus dem Zusammenspiel von Handlungspotentialen und Handlungsabhän- gigkeiten konstituierend - Macht ist dynamisch und sozial konstituiert aus den Akteuren und ihren jeweiligen Ressourcen und Bedürfnissen (vgl. Popitz 1992: 23). Hierzu aber später mehr.
Wie oben in der Vorgehensweise erläutert, muss zunächst noch auf die spezifischen Bedeutungen der Begriffe eingegangen werden und bisher ist derjenige der „Gewalt“ schuldig geblieben. Die Alltagssprache versteht unter Gewalt im allgemeinen Handlungen, die Personen auf vornehmlich körperliche Art und Weise verletzen. Diese diffuse Begriffsbestimmung ist für die sozialwissenschaftliche Praxis natürlich zu ungenau und so widmet sie sich neben diesem Problem v.a. dem begrifflichen Verhältnis zwischen Gewalt und Macht und Gewalt und Herrschaft. Nichtsdestotrotz wird sich zeigen, dass diese intuitive Reduzierung von Gewalt auf die bloße Körperverletzung und mithin die Unterordnung „von Gewalt“ unter den Begriff der Macht, wie er oben erläutert wurde, v.a. für Popitz von erheblicher Bedeutung ist. Grundlegend für die soziologische Betrachtung ist es demzufolge zunächst zu fragen, welche Erscheinungsformen unter „Gewalt“ fallen sollen. Brigitta Nedelmann verweist darauf, dass sich innerhalb der Gewaltforschung zwei Richtungen abzeichnen: Zum einen der „Mainstream“, dessen weiter Gewaltbegriff sich neben der Körperverletzung vornehmlich auf psychische, institutionelle oder strukturelle Gewalt konzentriert. Von den Vertretern der „neueren Gewaltforschung“ oder „Innovateuren“, welche einen engen Begriff von Gewalt vertreten, der sich auf das Merkmal der Körperlichkeit gewaltsamer Handlungen bezieht, wird ersteren vorgeworfen, sich lediglich auf die Erforschung der Ursachen und Folgen von Gewalt zu beschränken, anstatt den Gewaltakt selbst und mithin in seiner Körperlichkeit zu betrachten. Dies führe zu einer Vergeistigung und einer Normativierung des Konzeptes, welche Gewaltakte außerhalb des staatlichen Gewaltmonopols als Ausnahme, ergo als anomisch bewerte (vgl. Nedelmann 1997: 61-64).
Zu den Innovateuren wird auch Popitz gezählt. Das von ihm entworfene Zusammenspiel von Gewalt und Macht gilt gar als quasi prototypisch für diese Theorierichtung (Ebd.). Popitz begreift menschliche Gewaltverhältnisse als entgrenzt, weshalb es keinen Sinn machen würde, Gewaltakte über die Körperverletzung hinaus als Gewalt zu bezeichnen. Die doppelte anthropologische Wurzel dieser Entgrenzung, zum einen die relative Instinktentbundenheit des Menschen und zum anderen die Uferlosigkeit seiner Vorstellungskraft (vgl. Popitz 1992: 48ff.) machen es unmöglich, Gewalt auf irgendwelche Ursachen oder Bereiche zu begrenzen, was nur übrig lässt, die Gewalt an sich und mithin als Verletzung der körperlichen Integrität zu verstehen. Ganz unabhängig davon aber ist die „Einengung des Gewaltbegriffes“ (vgl. Nedelmann 1997: 61) auch eine logische Notwen- digkeit, die sich aus der zentralen Stellung des Machtbegriffes in Popitz Theorie ergibt, denn würde er den Gewaltbegriff im Stile der „mainstreamer“ über die Körpersphäre hinaus ausweiten, so ergäben sich mit der Vielzahl denkbarer Gewaltformen unweigerlich Überschneidungen mit den im folgenden erläuterten Machtformen und würden die Bedeutung jener ad absurdum führen.
Gewalt ist mithin eine Durchsetzungsform der Aktionsmacht, eine der vier anthropologischen Grundformen von Macht nach Popitz. Die „verletzende Aktionsmacht“ (wie Popitz Gewalt nennt) erfährt ihre Wirkung durch die „kreatürliche Verletzbarkeit“ des Menschen, aufgrund welcher er seiner Verletzungsmächtigkeit ausgesetzt ist. Das Analogon zum generellen Macht-Schema „Handlungspotential vs. Handlungsabhängigkeit“ ist hier erkennbar. Von jenen Gewaltaktionen werden die beiden anderen Formen der Aktionsmacht, welche auf der ökonomischen und sozialen Verletzlichkeit des Menschen beruhen, abgegrenzt. Die instrumentelle Macht stellt eine weitere der vier Grundformen dar. Sie basiert im wesentlichen auf der Aktionsmacht, bedarf ihrer Durchsetzung jedoch nicht mehr, sondern instrumentalisiert lediglich deren latente Gegenwart. Weil sie sich also nicht wie die erstere in Einzelaktionen erschöpft, sondern auf glaubhafter Androhung von Sanktion, also Erpressung, oder aber auf der Versprechung von Belohnung, also Bestechung, basiert, ist sie dauerhaft. Grundlegend für ihre Funktionsweise ist die Zukunftorientiertheit menschlicher Handlungen, die sich in Angst und Hoffnung ausdrückt. Einen hingegen eher „inneren“ Charakter schreibt Popitz der autoritativen Macht zu, einer weiteren anthropologischen Grundform. Sie wiederum bedarf nicht mehr der Ausübung der instrumentellen Macht, vielmehr ist ihre Wirkkraft über den direkten Kontrollbereich hinaus ausgedehnt, sie steuert neben dem Verhalten auch die Einstellungen des ihr Unterworfenen. Sie gründet sich auf dem anthropologischen Orientierungs- und Maßstabsbedürfnis des Menschen, welches durch gegenseitige Anerkennung gespeist wird. Dieses Anerkennungsbedürfnis wird gerade durch das innere Annehmen und somit Anerkennen eines Mächtigeren oder vieler Mächtiger quasi reziprok mit Anerkennung durch die Machtordnung belohnt. Grundmechanismen sind also wieder Angst (vor Anerkennungsentzug) und Hoffnung (auf Anerkennung bzw. deren Zuwachs). Werden diese von Mächtigen bewusst genutzt, entsteht Autorität und autoritative Macht wird ausgeübt. Die vierte Grundform der Macht ist die datensetzende Macht. Sie ist die objektvermittelte Machtform und hat ihre Grundlage in der Angewiesenheit der menschlichen Existenz auf technische Artefakte. Ausdruck gewinnt sie einerseits im Vermögen der Menschen, in der Herstellung dieser Artefakte die Natur umzuformen und andererseits und noch wichtiger darin, dass v.a. neuartige Technik Eingriffspotential in die Lebensbedingungen anderer Menschen besitzt.
Einen Beweis der Universalität seiner Machtformen liefert Popitz an einer recht unscheinbaren Stelle. Indem er instrumentelle und autoritative Macht über die Gemeinsamkeit ihrer Steuerungsfähigkeit von Verhalten bzw. von Verhalten und Einstellungen sowie Aktionsmacht und datensetzende Macht über ihre Steuerungsfähigkeit der Situation in Beziehung setzt, liefert er einen zunächst basal wirkenden, in seiner Einfachheit aber dennoch durchaus bestechenden Nachweis. Situation, innere Einstellung, Verhalten: Wie sollten soziale Beziehungen und die sich in ihren Grenzen vollziehenden Handlungsweisen besser erklärt werden können, als durch ein solches erweitertes Reiz-Reaktions-Schema?
Innerhalb dieser Kategorisierungen von Macht scheint der Aspekt der Gewaltaktion buchstäblich unter zu gehen. Nun wäre es jedoch fatal, von dieser begrifflichen Unterordnung von „Gewalt“ auf eine relative Bedeutungsarmut des Begriffes für die Machttheorie Heinrich Popitz’ zu schließen. Bereits oben wurde auf den Entgrenzungsaspekt hingewiesen und auch schon in den Ausführungen zur Aktionsmacht merkt Popitz quasi mahnend an, dass die „künstliche Effizienzsteigerung“ und somit die „potentielle Gefährlichkeit des Menschen für den Menschen grenzenlos“ sei (Popitz 1992: 24). Falsch wäre es hingegen aber ebenfalls, Gewalt als Grundlage aller Macht zu begreifen, denn auch hierzu liefert Popitz einen Hinweis: „Jede der vier Machtformen kann für sich allein Machtverhältnisse prägen“ (A.a.O.: 35). Ergo ist Gewalt ausdrücklich nicht die Grundlage jeder Machtform.
Wie sieht es nun abschließend mit dem Verhältnis zwischen Macht und Herrschaft bzw. Gewalt, Macht und Herrschaft aus? Popitz folgt grundlegend wiederum den Annahmen Webers: Herrschaft „soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (Weber 1921: 28). Herrschaft ist demnach institutionalisierte und legitime Macht. Dass Herrschaft jedoch einen „Sonderfall von Macht“ darstellt, ist mit Popitz Theorie der Entstehung von Herrschaft nicht vereinbar. Während Weber die Möglichkeit von Herrschaft auf seine drei berühmten „reinen Typen der legitimen Herrschaft“ (legale, traditionale und charismatische) zurückführt und die Institutionalisierung von Macht hin zu Herrschaft quasi als Entkopplung beider begreift, bedeutet diese Institutionalisierung hingegen für Popitz eher einen Prozess, welcher die Nähe zwischen Herrschaft und Macht besonders betont und ihn eher als einen Verfesti- gungs- und Normierungsprozess von Macht begreift. Die Entwicklungsstufen und Prozesse beschreibt Popitz anschaulich in den drei Episoden des Kreuzfahrtsschiffs, des Gefangenenlagers und des Internates (vgl. Popitz 1992: 185-231) sowie analytisch-idealtypisch in seinem Stufenmodell (vgl. a.a.O.: 233ff), deren Erläuterung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden.
Es wird also deutlich, dass Macht, Herrschaft und Gewalt im Werk von Heinrich Popitz eine recht schlüssige Synthese erfahren. Diese ergibt sich nicht als rein theoretisches Konstrukt, sondern aus der Evidenz eines anthropologisch begründbaren Prozesses, welcher weniger die drei Begriffe einander unter- bzw. überordnet, als eher sie in ein gegenseitiges Beziehungsgeflecht einordnet. Genau wie die vier Grundformen der Macht in der Realität meist vermischt auftreten, so sind auch soziale Ordnungen als Vermischung von Gewalt, Macht und Herrschaft konstituiert. Vor allem Gewalt darf vor diesem Hintergrund nicht als genuin ungesellschaftliches und zu tilgendes Phänomen missverstanden werden. Vielmehr verweist Popitz unter dem Aspekt des „circulus vitiosus“ darauf, dass Gewalt als grundlegende menschliche Erfahrung stets am Horizont von sozialen Ordnungen, quasi einer Art Damoklesschwert gleich, schwebe: „Soziale Ordnung ist eine notwendige Bedingung der Eindämmung von Gewalt - Gewalt ist eine notwendige Bedingung zur Aufrechterhaltung sozialer Ordnung“ (vgl. Popitz 1992: 63).
Das Zusammendenken von Gewalt, Macht und Herrschaft ist demnach möglich: Gewalt einhegen mittels institutionalisierter Macht, welche über Mechanismen wie Organisation, gegenseitige Legitimität, Staffelung und Anerkennung zur Herrschaft und sozialer Ordnung verfestigt wird und gleichzeitig das Potential der Gewalt wahr- und ernst nimmt.
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- Citation du texte
- Stefan Herber (Auteur), 2013, Macht als anthropologisches Phänomen bei Heinrich Popitz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/911983
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