Spätestens seit den 1980er Jahren ist „Tibet“ im europäischen und deutschen Raum auch ein Begriff von politischer Bedeutung.
Die chinesische Herrschaft über die Region Tibet ist ein beständiger Streitpunkt, auch im internationalen Rahmen.
Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international oder Human Rights Watch nehmen die Tibetproblematik in ihre Agenden auf, während die tibetische Exilregierung unter der Führung des 14. Dalai Lama international agiert, um das Thema Tibet in möglichst vielen Tagesordnungen gesellschaftlicher, politischer, ökologischer und kultureller Art auftauchen zu lassen.
Durch die Zusammenarbeit zahlreicher privater Bürgerinitiativen und Kulturvereine, unterstützt von engagierten Politikern und Politikerinnen aus dem linksliberalen und alternativen Spektrum wird der Slogan „Free Tibet!“ zu einem Sinnbild des Kampfes gegen eine Unterdrückungspolitik der VR China.
Bereits seit den frühen 1960er Jahren wurde der Begriff Völkermord von der tibetischen Exilregierung benutzt. Spätestens jedoch seit der Dalai Lama in einem Interview vom „kulturellen Völkermord in Tibet“ gesprochen hat, wird diese Formel häufig aufgegriffen.
Was passiert nun zwischen Tibet und der VR China?
Sind die Tibeter ein unterdrücktes Volk um dessen Verschwinden aufgrund rücksichtsloser und zielgerichteter chinesischer Repressionen gebangt werden muß oder kommt der Vorwurf des Völkermordes der tibetischen Exilregierung und ihrer internationalen Lobby gerade Recht, um politischen Druck auszuüben und so ihren Führungsanspruch über Tibet zu untermauern?
Um zwischen diesen extremen Standpunkten vermitteln zu können, muß der Vorwurf des Völkermordes in Richtung der VR China untersucht und auf seine Stichhaltigkeit hin überprüft werden.
Diese Arbeit zeigt an drei Beispielen chinesischer Politik, ihrer Umsetzung und der Folgen für Tibet, inwieweit eine Aussage über den chinesischen Völkermord an den Tibetern haltbar ist.
Zunächst ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Begriff Völkermord und dessen Verwendung notwendig, um den Maßstab für die erwähnte Prüfung festzulegen und den definitorischen Rahmen dieser Arbeit klarzustellen.
Diese kritische Auseinandersetzung will einen Beitrag leisten zum überdachten Umgang mit einem so machtvollen wie unklaren Begriff wie Völkermord, um dessen Instrumentalisierung, genauso wie dessen argumentativem Verschleiß entgegenzuwirken.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Begriff Völkermord und seine Konzepte
3. Abgrenzungen von „Tibet“
4. Ausgewählte Beispiele der chinesischen Tibetpolitik
4.1. Bevölkerungspolitik
4.2. Siedlungspolitik
4.3. Religiös und politisch motivierte Verfolgung
5. Relativierung der Argumente
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
Anhang
a) Kommentierte Zeitleiste zu Tibet und China
1. Einführung
Spätestens seit den 1980er Jahren ist „Tibet“ im europäischen und deutschen Raum auch ein Begriff von politischer Bedeutung.
Tibet stand und steht in erster Linie für ein mystisch verklärtes Land, mit dem tiefreligiöse Menschen und allgegenwärtige Spiritualität genauso assoziiert werden wie unberührte Natur und geheimnisvolle Abgeschiedenheit.
Die Aufzeichnungen des Österreichers Heinrich Harrer, der im Zweiten Zeltkrieg als Flüchtling in Tibets Hauptstadt Lhasa in Kontakt mit dem politischen und religiösen Oberhaupt Tibets, dem Dalai Lama kommt, bildeten lange Zeit eine der Hauptinformationsquellen über Tibet. Harrer der dem jungen Dalai Lama als Lehrer über die westliche Welt diente, manifestiert mit seinen Aufzeichnungen die Sichtweise auf Tibet als einem isoliert-rückständigen und gleichzeitig kulturell in höchstem Maße eigenständigen Land.
Im Zusammenhang mit einer sich in Deutschland formierenden Menschenrechtsbewegung, die sich in zunehmendem Maße international orientierte bekam der Begriff Tibet im Laufe der 1980er Jahre eine weitere Konnotation. Mit Gert Bastian und Petra Kelly aus der Partei der Grünen Alternativen Liste fanden sich zwei Protagonisten der Menschenrechtsbewegung, die Ende der Achtziger Jahre mit ihrer Initiative eine erste Anhörung im Deutschen Bundestag zum Thema der Menschenrechtssituation in Tibet erreichen und der Tibetfrage damit international politisches Gehör verschaffen. Die chinesische Herrschaft über die Region Tibet ist seitdem ein beständiger Streitpunkt, auch im internationalen Rahmen.
Auch wenn die Region Tibet von der Volksrepublik China (VR China) kontrolliert und der Zugang in dieses Gebiet nahezu unmöglich gemacht wurde, so berichten doch zahlreiche (offiziell illegale) Individualreisende aus Tibet. Auch Nordindienreisende gelangen in Kontakt mit der dort ansässigen tibetischen Exilregierung oder ihren Sympathisanten und tragen so das Bewußtsein um ein unterentwickeltes und unterdrücktes Land in den westlichen Kulturkreis.
Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international oder Human Rights Watch nehmen die Tibetproblematik in ihre Agenden auf, während die tibetische Exilregierung unter der Führung des 14. Dalai Lama international agiert, um das Thema Tibet in möglichst vielen Tagesordnungen gesellschaftlicher, politischer, ökologischer und kultureller Art auftauchen zu lassen.
Durch die Zusammenarbeit zahlreicher privater Bürgerinitiativen und Kulturvereine unterstützt von engagierten Politikern und Politikerinnen aus dem linksliberalen und alternativen Spektrum wird der Slogan „Free Tibet!“ zu einem Sinnbild des Kampfes gegen eine Unterdrückungspolitik der VR China.
Bereits seit den frühen 1960er Jahren wurde der Begriff Völkermord von der tibetischen Exilregierung benutzt[1]. Spätestens jedoch seit der Dalai Lama in einem Interview mit dem deutschen Journalisten Franz Alt vom „kulturellen Völkermord in Tibet“ gesprochen hat[2], wird diese Formel häufig aufgegriffen.
„In seiner vor der Generalversammlung des Europäischen Parlaments am 24. Oktober 2001 gehaltenen Rede brachte der Dalai Lama seine Sorge zum Ausdruck, daß ´ ... das gesamte tibetische Volk mit seiner Kultur und Identität vom Aussterben bedroht ist.´ “[3]
Von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GFBV)[4] über Human Rights Watch[5] bis hin zu den zahlreichen selbstorganisierten Initiativen wird diese Begrifflichkeit im Zusammenhang mit chinesischen Aktivitäten in Tibet benutzt.
Der Begriff Völkermord erregt Aufmerksamkeit!
Gerade in Deutschland fällt es schwer, nach der Erwähnung des Begriffes Völkermord kein Interesse zu zeigen. Auch eine Kritik an den Argumenten für die Verwendung dieses Begriffes kann nur sehr vorsichtig vorgebracht werden, ist der Begriff doch stark an die Judenvernichtung in der Zeit des deutschen Nationalsozialismus gebunden und durch Ereignisse in der jüngeren Geschichte (Jugoslawien, Ruanda) weiterhin von aktueller Bedeutung.
Fällt der Begriff Völkermord, so wird dem entsprechenden Thema in diesem Zusammenhang reflexartig eine Ernsthaftigkeit beigemessen, während die Einfachheit von „Völkermord“ (ein Volk wird ermordet, ein Volk ermordet ein anderes) schnelle Täter-Opfer-Zuschreibungen zuläßt und der Begriff sofortigen Handlungsbedarf suggeriert.
Der Begriff Völkermord und seine Übersetzungen (Genozid, engl. genocide) sind somit machtvolle Instrumente mit deren Hilfe Meinungen und Allianzen gebildet, Forderungen unterstützt und Handlungen legitimiert werden können.
Was passiert nun zwischen Tibet und der VR China?
Sind die Tibeter ein unterdrücktes Volk um dessen Verschwinden aufgrund rücksichtsloser und zielgerichteter chinesischer Repressionen gebangt werden muß oder kommt der Vorwurf des Völkermordes der tibetischen Exilregierung und ihrer internationalen Lobby gerade Recht, um politischen Druck auszuüben und so ihren Führungsanspruch über Tibet zu untermauern?
Um zwischen diesen extremen Standpunkten vermitteln zu können, muß der Vorwurf des Völkermordes in Richtung der VR China zunächst untersucht und auf seine Stichhaltigkeit hin überprüft werden.
Diese Arbeit versucht nun an drei Beispielen chinesischer Politik, ihrer Umsetzung und der Folgen für Tibet zu zeigen, inwieweit eine Aussage über den chinesischen Völkermord an den Tibetern haltbar ist.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Begriff Völkermord und dessen Verwendung ist zunächst notwendig, um den Maßstab für die erwähnte Prüfung festzulegen und den definitorischen Rahmen dieser Arbeit klarzustellen.
Außerdem soll der immer noch schwammige Begriff „Tibet“ klarer abgegrenzt werden und ein kurzer Überblick über die wichtigsten historischen Ereignisse des 20. Jahrhunderts in den tibetisch-chinesischen Beziehungen gegeben werden.
Weder kann in diesem Rahmen die wissenschaftliche Debatte um den Begriff Völkermord erschöpfend aufgegriffen werden, noch soll aufgrund der wenigen ausgewählten Beispiele der Anspruch auf eine gültige und abschließende Bewertung erhoben werden.
Vielmehr soll mit dieser kritischen Auseinandersetzung versucht werden, einen Beitrag zu leisten zum überdachten Umgang mit einem so machtvollen wie unklaren Begriff wie Völkermord, um dessen Instrumentalisierung, genauso wie dessen argumentativem Verschleiß entgegenzuwirken.
Für die Debatte um die Tibetproblematik kann es nur sinnvoll sein, das von gegenseitiger Abhängigkeit geprägte Verhältnis der beiden Staaten nicht nur unter den Vorzeichen historischer Legitimation oder aktueller Schuldzuweisungen zu betrachten, sondern Einzelaspekte kritisch zu beleuchten, um im Spannungsfeld zwischen Unterdrückung und Entwicklung differenzierte Aussagen treffen zu können, die einen argumentativen Dialog unterstützen und somit ideologisch geführten Debatten den Boden entziehen.
2. Der Begriff Völkermord und seine Konzepte
Über die Darstellung einer Reihe von Zugängen zum Begriff Völkermord soll in diesem Abschnitt verdeutlicht werden, welcherlei Maß in dieser Arbeit angelegt wird, wenn es darum geht eine Aussage darüber zu treffen, ob man in Tibet von einem Völkermord sprechen kann oder nicht.
Die meisten Wissenschaftler nehmen die Definition der Vereinten Nationen von 1948 zum Ausgangspunkt für ihre Abgrenzungsversuche des Begriffes Völkermord. Artikel 2 der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord besagt folgendes:
„In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an
Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb
der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“[6]
Der UN-Definition wird gleichermaßen vorgeworfen, zu allgemein und zu eng abgesteckt zu sein. Tatsächlich lassen es Aufzählungen von unterschiedlichsten gewalttätigen Handlungen zu unterschiedlichsten Zeiten und Epochen wichtig erscheinen, dem Begriff Völkermord einen angemessenen Rahmen zu geben.[7]
Als Gemeinsamkeiten in Fällen von Völkermord führt Kiernan die Ideologie von religiöser und/oder rassischer Reinheit, sowie das Konzept von Volk und Raum an, beides Gedanken die die Idee ...
„ ... [of] a need to ´purify´ not only a race, but territory“[8]...
vertreten.
Chalk & Jonassohn definieren Genozid als einen einseitigen Massenmord durch den ein Staat oder eine andere Institution eine Gruppe vernichten will, wobei die Gruppe und die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe durch den Aggressor festgelegt werden.[9] Melson führt dies weiter indem er in seine Definition als Ziel der Aggression sowohl eine soziale Kategorie (die ähnlich wie bei Chalk & Jonassohn durch den Aggressor festgelegt wird), als auch ein soziales Kollektiv mit einer eigenen Identität einschließt. Melson differenziert weiter nach dem quantitativen Ausmaß der Aggression zwischen einem Massaker (an einer kleinen Gruppe), einem Teil-Völkermord oder einem totalen Völkermord[10]. Zusätzlich schlägt er noch weitere Unterteilungen vor und baut eine Typologie des Völkermordes auf.
Dem gegenüber stehen sehr weit gefaßte Ansätze wie die von Charny, der jegliche Massentötungen die nicht im Rahmen von Kampfhandlungen zwischen verfeindeten Armeen stattfinden, als Völkermord bezeichnet oder Kuper, der die Bombardierungen Dresdens oder die ersten Atombombenabwürfe auf Nagasaki und Hiroshima ebenfalls als Völkermord bezeichnet[11]. Rummel hat einen ähnlichen Ansatz, der die Massen an ermordeten Menschen in den Mittelpunkt rückt. Er unterscheidet zwischen Genozid und Demozid und meint mit letzterem Massentötungen, die von Regierungen verantwortet oder durchgeführt werden[12]. Speziell für den Fall China zählt Rummel alle Toten in China im 20. Jahrhundert, unabhängig davon, ob sie in Bürgerkriegen, politischen Massenkampagnen, Hungersnöten oder Kriegen gestorben sind. Auch die Opfer der japanischen Besatzung Chinas zählt Rummel zum chinesischen Demozid. Eine genauere Differenzierung zwischen Demozid und Genozid unterläßt er zumindest in seinem Werk über China.[13]
Fein schlägt in direkter Anlehnung an die UN-Definition eine “vermittelnde” Definition vor. Die Absicht der UN-Definition, eine jede (nicht kriminelle) Gruppe zu schützen, greift Fein auf, generalisiert den Begriff Gruppe jedoch (die UN-Definition spricht allein von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen) und erweitert sie um die mögliche Reaktion der angegriffenen Gruppe auf die Aggression:
„Genocide is sustained purposeful action by a perpetrator to physically destroy a collectivity directly or indirectly, through interdiction of the biological and social reproduction of group members, sustained regardless of the surrender or lack of thread offered by the victim.”[14]
Die Erwähnung der Verhinderung gesellschaftlicher Reproduktion stellt Feins Abgrenzung heraus. Erwähnt Melson doch auch die Zerstörung von Kultur und Identität einer Gruppe in seinem definitorischen Rahmen von Völkermord, so betont Fein die Nachhaltigkeit dieses Vorganges. Weiterhin schließt sie in ihrem Konzept von Völkermord neben der bestehenden Absicht zur Vernichtung einer Gruppe von Menschen auch den Ausschluß dieser Gruppe –als „the other“ - aus dem Rahmen der Verbindlichkeiten[15]. Gesellschaftlich anerkannte und vitale Regeln, Werte und Verpflichtungen verlieren gegenüber dieser Gruppe ihre Wirksamkeit. Moralische oder rechtliche Hindernisse die der Aggression entgegenstehen werden so beseitigt, die Totalität eines Völkermordes kann so zum Tragen kommen.
Fein folgend sollen die Elemente der Absicht, der kulturellen Dimension und der Totalität eines Völkermordes für diese Arbeit Hauptkriterien für eine Aussage über einen Völkermord sein.
3. Abgrenzungen von „Tibet“
Um den in dieser Arbeit verwendeten Begriff „Tibet“ zu klären, soll hier auf die verschiedenen Möglichkeiten der Definition von Tibet eingegangen werden.[16]
Eine Möglichkeit Tibet politisch abzugrenzen lehnt sich an die territorial-administrative Gliederung der VR China an. Hiernach ist Tibet zu verstehen als das Gebiet der Autonomen Region Tibet (Tibet Autonomous Region, TAR), welches Bestandteil der VR China ist und in der territorial-administrativen Gliederung dieses Staates einer Provinz gleichzusetzen ist.
Um die Konfliktlinien zu begreifen, die das Verhältnis von Tibet zur VR China kennzeichnen ist es jedoch unerläßlich, auch andere Abgrenzungen Tibets in Betracht zu ziehen.
Grenzt man Tibet ethnisch ab (also nach dem traditionellen Siedlungsgebiet von Ethnien mit verwandten Sprachen und kulturell-religiösen Hintergründen), so muß man die Ausdehnung von Tibet erweitern um Gebiete südlich, östlich und vor allem nordöstlich der TAR. Die an die TAR angrenzenden Gebiete der chinesischen Provinzen Yunnan, Sichuan, Gansu und Qinghai, sowie Regionen auf dem Gebiet Indiens und Nepals sind zum ethnischen Verbreitungsgebiet der Tibeter zu rechnen. Während die chinesischen Provinzen Yunnan, Sichuan und Gansu nur zu geringen Teilen dem ethnischen Tibet zuzuordnen sind, so ist die Provinz Qinghai gänzlich dem ethnischen Tibet zugehörig[17].
Historisch setzt sich Tibet zusammen aus den drei Provinzen Ü-Tsang (Zentraltibet) , Kham und A-Mdo im Osten. Dies ist das Gebiet welches vor dem 20. Jhdt. von einer zentraltibetischen Regierung kontrolliert wurde. Diese Abgrenzung deckt sich mit dem Gebiet des ethnischen Tibet[18]. Innerhalb diese tibetischen Reiches gab es jedoch von jeher starke regionale Identitäten. Verbunden mit der Größe, der geringen Bevölkerungsdichte und den naturräumlichen Barrieren (Gebirge, Steppen, tw. extreme Höhenlagen) führte dies zu einer Situation in der die Einigung des historischen Tibet im Wesentlichen von der Zentralregierung in Lhasa propagiert wurde, es jedoch phasenweise immer wieder zu de facto-Unabhängigkeiten der östlichen Provinzen oder deren Teilregionen.
[...]
[1] vgl. Zeitleiste im Anhang: März 1959
[2] Dokumentation des Interviews im Internet unter: http://www.sonnenseite.com/fp/archiv/TV-Spezial/tibettraenen7.php am 15.4.2004
[3] TCHRD 2002:20
[4] vgl. Delius 1998
[5] TCHRD 2000:60
[6] United Nations 1948 unter http://www.admin.ch/ch/d/ff/1999/5359.pdf am 15.01.2004
[7] vgl. Kiernan 1999 und Melson 1999
[8] Kiernan 1999:42
[9] bei Kiernan 1999:37
[10] Melson 1999:28
[11] beide bei Fein 1999:17
[12] Fein 1999:17
[13] Rummel 1991
[14] ebenda 15
[15] ebenda 20
[16] nach Schmitz 1998:7
[17] siehe Abbildung 1
[18] schmitz 1998: Anhang, Karte I
- Citar trabajo
- Jörn Mirete (Autor), 2004, Die Tibetpolitik der Volksrepublik China - ein Völkermord?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91159
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