Im Zuge der Globalisierung sind Wirtschaftsunternehmen unterschiedlichen Markt- und Kreditrisiken ausgesetzt. Durch bewussten und kontrollierten Umgang mit diesen Risiken können für Marktteilnehmer entscheidende Wettbewerbsvorteile realisiert werden. Diese Arbeit soll aufzeigen, wie ein Risikomanagement durch den Einsatz von Hedging-Strategien mit derivativen Finanzinstrumenten Unternehmen gegen Risiken
absichern kann.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
1.2 Gang der Arbeit
2 Grundlagen und Definitionen
2.1 Geschäftsarten
2.1.1 Kassageschäfte
2.1.2 Termingeschäfte
2.2 Derivative Finanzinstrumente
2.2.1 Begriff
2.2.2 Motive für den Einsatz
2.2.3 Unbedingte Termingeschäfte
2.2.3.1 Forwards
2.2.3.2 Futures
2.2.3.3 Swaps
2.2.4 Optionsgeschäfte
2.2.4.1 Optionen
2.2.4.2 Caps, Floors & Collars
2.2.4.3 Swaptions
2.3 Risikomanagement
2.3.1 Begriff
2.3.2 Motive und Aufgaben
3 Hedging
3.1 Begriff
3.2 Motive für den Einsatz
3.3 Absicherung durch derivative Finanzinstrumente
3.4 Durchführung und Kontrolle
4 Hedging-Strategien
4.1 Buying- und Selling-Hedging
4.2 Bestands-, Antizipatives- und Strategisches-Hedging
4.3 Mikro-, Makro- und Portfolio-Hedging
4.4 Pure- und Cross-Hedging
4.5 Normal-, Perfect-, Texas- und Reversed-Hedging
4.6 Statisches- und Dynamisches-Hedging
5 Business Cases: Risikomanagement mit Hedging Strategien
5.1 Aktienkursrisiken
5.2 Warenpreisrisiken
5.3 Zinsrisiken
5.4 Währungsrisiken
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
Im Zuge der Globalisierung sind Wirtschaftsunternehmen unterschiedlichen Markt- und Kreditrisiken ausgesetzt. Durch bewussten und kontrollierten Umgang mit diesen Risiken können für Marktteilnehmer entscheidende Wettbewerbsvorteile realisiert werden. Diese Arbeit soll aufzeigen, wie ein Risikomanagement durch den Einsatz von Hedging-Strategien mit derivativen Finanzinstrumenten Unternehmen gegen Risiken absichern kann.
1.2 Gang der Arbeit
Um den Einsatz von Hedging-Strategien mit derivativen Finanzinstrumenten im Risikomanagement darzustellen, ist es zu Beginn notwendig Grundlagen und Definitionen zu erläutern. Hierauf wird im Kapitel 2 eingegangen.
Das Kapitel 2.1 beschäftigt sich mit den Unterschieden der beiden Geschäftsarten „Kassageschäfte“ und „Termingeschäfte“.
Im Kapitel 2.2 werden der Begriff und die Motivation des Einsatzes der derivativen Finanzinstrumente definiert. Weiterhin werden die verschiedenen Ausprägungen der unbedingten Termingeschäfte in Form von Forwards, Futures und Swaps, sowie der Optionsgeschäfte in der Gestalt von Optionen, Caps, Floors, Collars und Swaptions, erläutert.
Der Begriff und die Aufgaben des Risikomanagements werden im Kapitel 2.3 thematisiert. Besondere Beachtung wird in diesem Abschnitt dem Einsatz eines Risikomanagement-Systems geschenkt.
Nach Erläuterung der Grundlagen und Definitionen beschäftigt sich das Kapitel 3 damit zu klären, worum es sich bei dem Begriff „Hedging“ handelt und warum derivative Finanzinstrumenten bei diesem Thema eine große Rolle spielen. Weiterhin werden in diesem Kapitel die Durchführung und die Kontrolle einer Hedging-Operation dargestellt.
Im Kapitel 4 widmet sich diese Arbeit einer Auswahl von Hedging-Strategien, die in einem Risikomanagement mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten angewendet werden können und wie sie sich durch ihre Merkmale unterscheiden lassen.
Durch den Transfer der theoretischen Darstellungen und Erläuterungen aus den vorangegangenen Kapiteln in Business Cases, soll schließlich im Kapitel 5 der Einsatz von Hedging-Strategien im Risikomanagement zur Vermeidung von Markt- und Kreditrisiken, denen eine Unternehmung ausgesetzt sein kann, dargestellt werden.
2 Grundlagen und Definitionen
2.1 Geschäftsarten
Eine Aufgabe von Märkten besteht darin, Transfers jeglicher Art zwischen Anbietern und Nachfragern zu erleichtern, den Ausgleich zwischen angebotenen und nachgefragten Mengen zu bewirken und über diesen Weg die Marktströme dorthin zu leiten, wo sie ihre optimale Verwendung erfahren. Hierzu stehen den Marktteilnehmern diverse komplexe Instrumentarien zur Verfügung. Um eine Einordnung vorzunehmen ist es möglich sich an den verschiedenen Geschäften zu orientieren, in denen die einzelnen Instrumente eingesetzt werden können:
- Kassageschäfte (Spot Deal)
- Termingeschäfte (Forward Deal)
- Terminkontraktgeschäfte (Futures Deal)
In der Praxis werden Terminkontraktgeschäfte zur Vereinfachung häufig auch als Termingeschäfte bezeichnet, daher wird dieser Begriff im Verlauf dieser Arbeit für beide Geschäftsarten stehen.[1]
2.1.1 Kassageschäfte
Der Kassamarkt ist die Handelsplattform für Händler, die Geschäfte abschließen wollen, bei denen Lieferung und Bezahlung sofort erfolgen.[2] Das heißt, dass der Geschäftsabschluss und somit das entstehende Verpflichtungsgeschäft und das Erfüllungsgeschäft, mit Lieferung und Bezahlung, zum selben Zeitpunkt erfolgen. „Sofort“ bedeutet allerdings in der Praxis nicht, dass das Geschäft direkt am selben Tag vollständig abgewickelt wird. Besonders im Finanzbereich erfordert es durchschnittlich 1-2 Tage bis Geld und Ware zur Verfügung stehen, da eine Bank beispielsweise bei Aktiengeschäften einen Transfer von einem Depot in ein anderes vornehmen muss. Dies ist zeitaufwendig und daher benötigen Kassageschäfte mehr Abwicklungszeit, als in der Theorie beschrieben.[3]
2.1.2 Termingeschäfte
Ein Termingeschäft ergibt sich durch den Handel eines Derivats[4] zwischen einem Käufer und einem Verkäufer auf einem Terminmarkt, dem Teilmarkt einer Börse.[5] Im Kontrast zum Kassageschäft ist es für ein Termingeschäft charakteristisch, dass der Geschäftsabschluss (Verpflichtungsgeschäft) und das Erfüllungsgeschäft mit Lieferung und Bezahlung („Settlement“) zeitlich auseinander fallen. Das heißt, die Vertragsbedingungen, wie z.B. der Handelsgegenstand („Basiswert“ oder „Underlying“) und der Preis („Terminpreis“) werden zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses fixiert. Das Settlement hingegen - die sog. Andienung - wird erst in der Zukunft durchgeführt.[6] Da es sich bei Termingeschäften – wie der Name schon sagt – um befristete Geschäfte handelt, endet die Vereinbarung nach einer gewissen Zeitspanne.[7] Läuft ein Termingeschäft aus, müssen die Vertragspartner ihre Pflicht erfüllen d.h. beide müssen liefern und bezahlen. Dies kann über zwei Abwicklungsvarianten erfolgen. Zum einen kann das Geschäft effektiv durchgeführt („Effektive Andienung“) werden. Der Käufer bezahlt den verhandelten Preis und der Verkäufer liefert den zugrunde liegenden Handelsgegenstand. Zum anderen ist auch ein Barausgleich („Cash-Settlement“) möglich. In diesem Fall, zahlt der Verlierer dieser Transaktion dem Gewinner die Differenz aus Termin- und Kassapreis aus. Verlierer kann entweder der Käufer oder der Verkäufer sein. Dies ist abhängig von der Entwicklung des Terminpreises im Vergleich zum Kassapreis. Beide hier genannten Varianten führen rechnerisch zum selben Ergebnis.[8]
Beispiel: „Abwicklung eines Termingeschäfts über eine Aktie aus Sicht des Gewinners“
Terminpreis: 100 €
Marktpreis (Kassapreis): 90 €
Effektive Andienung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Cash-Settlement
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Art des hier im Verlauf beschriebenen Termingeschäfts wird als unbedingtes Termingeschäft oder auch als Festgeschäft bezeichnet. Es zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Vertragsparteien verpflichten, die vereinbarten Leistungen unabhängig vom Eintritt anderer Einflüsse zu erfüllen.[9] Somit sind Rechte und Pflichten bei dieser Art des Termingeschäfts gleichmäßig verteilt.[10] Bei unbedingten Termingeschäften wird auch von „symmetrischen Finanzprodukten“ gesprochen, da jede Vertragspartei die gleichen Gewinnchancen und Verlustrisiken hat d.h. der Gewinn des einen, ist der Verlust des anderen.[11]
Eine andere Form der Termingeschäfte sind die bedingten Termingeschäfte. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführung des Erfüllungsgeschäfts an eine bestimmte Bedingung geknüpft ist. Diese stellt sich dadurch dar, dass einer der Vertragspartner das Recht, nicht aber die Pflicht, hat das Geschäft in der Zukunft zu den vorab festgelegten Bedingungen wahrzunehmen oder darauf zu verzichten.[12] Es handelt sich hierbei also um ein Wahlrecht, dessen Ausübung abhängig ist von der Entscheidung eines Vertragspartners. Daher werden derartige Geschäfte Optionen bzw. Optionsgeschäfte genannt. Diese Bezeichnung lässt sich ableiten von der lateinischen Vokabel „optio“, was soviel heißt wie „freier Wille“.[13] In diesem Fall sind, im Gegensatz zum unbedingten Termingeschäft, die Rechten und Pflichten nicht mehr gleichmäßig verteilt. Es handelt sich eher um eine einseitige Verbindlichkeit einer Vertragspartei.[14] Man spricht bei Optionsgeschäften auch von „asymmetrischen Finanzprodukten“, da der Vertragspartner, der das Wahlrecht besitzt, dieses nur in Anspruch nehmen wird, wenn es für ihn von Vorteil ist. Daraus lässt sich ableiten, dass Gewinnchancen genutzt werden und Verluste vermieden d.h. Gewinne und Verluste sind ungleich verteilt.[15]
Termingeschäfte können nicht nur nach dem Grad der Erfüllungspflicht unterschieden werden, sondern auch nach ihrem Handelsort. Man spricht hierbei von börslichen und außerbörslichen Termingeschäften.[16]
Bei börslichen Termingeschäften sind alle Bedingungen, bis auf den Marktpreis, der an der Börse ausgehandelt wird, in einem Kontrakt standardisiert. Die Standardisierung von börslichen Termingeschäften erfolgt:[17]
- Sachlich:
Art, Menge, Qualität und Terminpreis des Underlyings werden fixiert.
- Räumlich:
Handels- und Erfüllungsort werden fixiert.
- Zeitlich:
Fälligkeitstermine werden fixiert.
Bei börslichen Termingeschäften sind nicht die Marktteilnehmer selbst Vertragspartner, sondern eine zwischengeschaltete Clearing-Stelle. Das heißt, dass nur zwischen dem jeweiligen Marktteilnehmer und der Clearing-Stelle eine Vertragsbeziehung besteht. Durch diese Einrichtung wird gewährleistet, dass das Termingeschäft adäquat abgewickelt wird und das Erfüllungsrisiko, dem die Marktteilnehmer bei einer direkten Vertragsbeziehung ausgesetzt wären, so gut wie beseitigt wird.[18]
Bei außerbörslichen Termingeschäften, auch OTC-Termingeschäfte („over the counter“) genannt, sind die Bedingungen der Geschäfte nicht standardisiert.[19] Alle Vertragsparameter werden individuell nach den Wünschen der Marktteilnehmer vereinbart. Dies hat zur Konsequenz, dass zum einen die Vereinbarungen maßgeschneidert auf die Präferenzen der Verhandlungspartner sind, zum anderen allerdings diese Vereinbarungen eine geringe Fungibilität aufweisen und somit - falls notwendig - schwer weiter veräußerbar sind.[20] Weiterhin besteht in dieser Art des Termingeschäfts ein erhöhtes Erfüllungsrisiko, da die Geschäfte von keiner Clearing-Stelle garantiert und abgewickelt werden. Die Vertragspartner stehen sich somit in der Regel rechtlich direkt gegenüber und tragen das Bonitätsrisiko gleichermaßen.[21]
2.2 Derivative Finanzinstrumente
2.2.1 Begriff
In der Finanzwirtschaft werden Finanzinstrumente in originäre und derivative Finanzinstrumente unterteilt. Zu den originären Finanzinstrumenten (lat. = ursprünglich, herkömmlich) gehören u.a. Aktien, Anleihen, Geldmarktpapiere oder Forderungen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ihnen immer ein Kassageschäft zu Grunde liegt und somit das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich zusammen fallen.[22]
Bei derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich immer um Termin- oder Optionsgeschäfte d.h. das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft sind zeitlich voneinander getrennt.[23] Aus rechtlicher Sicht tragen Termingeschäfte Merkmale von schwebenden Geschäften. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass zwar ein Verpflichtungsgeschäft vorliegt, es jedoch an der beidseitigen Erfüllung fehlt.[24] Der Begriff „Derivat“ lässt sich zurückführen auf das lateinische Wort „derivare“ was soviel bedeutet wie „ableiten, abgeleitet“.[25] Schon lange vor seiner Verwendung in der Finanzwirtschaft wurde dieser Begriff in der Chemie genutzt, wo er eine chemische Verbindung bezeichnet, die aus einer anderen abgeleitet wird[26] (= Abspaltprodukt; z.B. Acetylsalicylsäure [Aspirin] ist ein Derivat der Salicylsäure; Heroin ist ein Derivat des Morphins[27] ). Da bei der Entwicklung von Finanzprodukten, die aus Bestandteilen anderer Produkte abgeleitet bzw. zusammengefügt werden, eine ähnliche Vorgehensweise vorliegt, wurde der Begriff aus der Chemie in die Finanzwirtschaft übernommen. Folglich leiten sich Derivative Finanzinstrumente von anderen originären Objekten ab d.h. ihr Wert ist somit abhängig von dem Wert eines anderen Objektes. Diese Objekte werden auch „Basiswerte“ oder „Underlyings“ genannt.[28] In der Regel werden Underlyings in Güter („Commodities“) und Finanzobjekte („Financial Instruments“) untergliedert. In der Praxis findet man alle nur denkbaren Underlyings. Als Basiswerte sehr gefragt sind besonders Objekte, die rege gehandelt werden.[29] Aber es werden auch abstrakte Underlyings nachgefragt, die man – selbst wenn man wollte – nicht effektiv liefern könnte. In diesen Fällen ist nur ein Barausgleich möglich. Eine Auswahl von gehandelten Commodities und Financial Instruments lässt sich aus der nachfolgenden Abbildung ablesen:[30]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Entnommen aus: Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 472.
Abb. 1: Underlyings
Der Definition von derivativen Finanzinstrumenten folgend, ist es möglich auf alle Underlyings unbedingte Termingeschäfte oder Optionsgeschäfte (bedingte Termingeschäfte) abzuschließen. Welche derivativen Finanzinstrumente hier in Betracht gezogen werden können, wird im Verlauf dieser Arbeit in den Abschnitten 2.2.3 „Unbedingte Termingeschäfte“ und 2.2.4 „Optionsgeschäfte“ anhand einer Auswahl der wichtigsten Instrumente näher erläutert.
2.2.2 Motive für den Einsatz
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich grundsätzlich aus drei Gründen:[31]
- Sicherungsgeschäfte
- Spekulationsgeschäfte
- Arbitragegeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden häufig zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Marktteilnehmer sichern sich durch den Einsatz dieser Instrumentarien gegen zukünftige Preisschwankungen auf dem Kassamarkt ab. Ein Käufer sichert sich i.d.R. mittels eines Termingeschäfts gegen mögliche Preissteigerungen ab. Im Gegensatz hierzu schützt sich ein Verkäufer durch Termingeschäfte i.d.R. gegen Preisrückgänge. Dieses Vorgehen wird als „Hedging“ bezeichnet und wird in Kapitel 3 näher erläutert.[32]
Ein weiteres Motiv für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist die Spekulation. Der Reiz beim sog. „Trading“ mit Termingeschäften liegt im Hebeleffekt („Leverage-Effekt“). Durch den Hebeleffekt können mit relativ geringem Kapitaleinsatz hohe Gewinne erzielt werden. Die Strategie der sog. „Trader“ besteht darin, zukünftig vermutete Preisunterschiede zwischen Kassa- und Terminmarkt auszunutzen und daraus Profit zu schlagen. Was die Spekulation mit Termingeschäften besonders attraktiv macht, ist die Möglichkeit sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse zu setzen.[33] Ein Trader, der steigende Preise vermutet, kauft ein Handelsobjekt per Termin zu einem fest vereinbarten Preis, mit der Erwartung dieses später auf dem Kassamarkt teurer zu verkaufen. Vermutet der Trader hingegen sinkende Preise, verkauft er das Handelsobjekt per Termin in der Hoffnung, dieses später billiger auf dem Kassamarkt erwerben zu können, um bei einer effektiven Andienung – wenn kein Cash-Settlement vereinbart wurde - das Handelsobjekt liefern zu können. In beiden Fällen erhofft sich der Spekulant einen Differenzbetrag als Spekulationsgewinn zu vereinnahmen. Die Besonderheit bei Terminverkäufen ist, dass der Spekulant mit einem Gut handelt, was er eigentlich (noch) nicht besitzt. Diese Art von Geschäften nennt man „Leerverkäufe“ („Selling short“). Durch den Abschluss von Spekulationsgeschäften, wird im Vergleich zu Sicherungsgeschäften kein Risiko beseitigt oder begrenzt, sondern ein neues Risiko durch die hohe Verlustgefahr geschaffen, die durch den Trader eingegangen wird.[34]
Auch bei Arbitragegeschäften ist der Grundgedanke die Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Kassa- und Terminmarkt. Aber im Gegensatz zur Vorgehensweise eines Spekulanten, geht der sog. „Arbitrageur“ kein Risiko ein. Dies kann er erreichen, in dem er den Terminpreis für ein bestimmtes Handelsobjekt mit dessen Kassapreis zuzüglich der „Cost-of-Carry“ vergleicht. Die Cost-of-Carry ergeben sich aus den Aufwendungen (z.B. Lager- oder Finanzierungskosten) und Erträgen (z.B. Miet- oder Zinszahlungen), die entstehen, wenn das Handelsobjekt erworben und bis zur Fälligkeit des Termingeschäfts gehalten wird.[35] Es handelt sich hierbei sozusagen um die Nettofinanzierungskosten.[36] Ergibt sich aus der Differenz von Terminpreis und dem aktuellen Kassapreis unter Berücksichtigung der Cost-of-Carry ein Gewinn, spricht man in diesem Fall von einem „Arbitragegewinn“ oder einem „Free Lunch“.[37]
Derivative Finanzinstrumente lassen sich somit aus verschiedenen Motivationshintergründen nutzen. Sie bieten Chancen, aber auch Risiken. Ein Zitat der Pennsylvania Securities and Exchange Commission (Penn Sec) aus dem Jahre 1995 fasst diesen Aspekt zusammen:[38]
„In a way, derivatives are like electricity. Properly used, they can provide great benefit. If they are mishandled or misunderstood, the results can be catastrophic”.
Rutledge, G. P./Bertram, R.
Diese Arbeit wird sich im weiteren Verlauf, bei der Darstellung und Erläuterung von Instrumenten und Strategien, nur auf die Motivation der Absicherung konzentrieren.
Wie bereits angesprochen, wird nun in den nachfolgenden Abschnitten eine Auswahl der wichtigsten derivativen Finanzinstrumente, die sich zum Einsatz auf den Terminmärkten eignen, vorgestellt. Die aufgeführte Grafik soll einen kurzen Überblick verschaffen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Derivative Finanzinstrumente
2.2.3 Unbedingte Termingeschäfte
Wie bereits im Abschnitt 2.1.2 “Termingeschäfte” erläutert, handelt es sich bei unbedingten Termingeschäften, um eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, die den Verkäufer verpflichtet,
- eine bestimmte Menge (Kontraktgröße) eines Objektes (Underlying),
- zu einem zukünftigen Zeitpunkt (Fälligkeitszeitpunkt),
- zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis (Terminpreis),
zu liefern
und den Käufer bindet,
- zum Fälligkeitszeitpunkt,
- den Terminpreis zu zahlen und
- das gesamte Underlying abzunehmen (bei effektiver Andienung).[39]
2.2.3.1 Forwards
Forwards sind die klassische Art, in der unbedingte Termingeschäfte abgeschlossen werden.[40] Sie werden außerbörslich d.h. OTC zwischen einzelnen Vertragspartnern gehandelt.[41] Somit ist es möglich jedes Ausstattungsdetail (Handelsobjekt, Liefermenge, Fälligkeit, Terminpreis usw.) der Vereinbarung vollkommen individuell festzulegen und so das Geschäft auf die jeweiligen Bedürfnisse der Vertragspartner abzustimmen.[42] Als Underlying kann bei Forwards so gut wie jedes Handelsobjekt vereinbart werden. In der Praxis haben sich besonders Devisen- und Zinsprodukte etabliert. Aber auch Aktien- und Rentenforwards, sowie Forwards mit abstrakten Basiswerten, wie Volatilität und Inflation, werden durch Banken gehandelt.[43]
In der Regel wird bei Forwardgeschäften die effektive Andienung vereinbart. Wurde allerdings als Underlying ein abstraktes Objekt gewählt, kann es in diesem Fall nur zu einem Barausgleich kommen.
Der Vorteil von Forwardgeschäften liegt z.B. in der individuellen Ausgestaltungsflexibilität und damit der Möglichkeit einer maßgeschneiderten Absicherung der spezifischen Situation eines Marktteilnehmers. Doch gerade diese Chance der individuellen Vertragsgestaltung birgt auch einige Nachteile.[44] Zum einen ist der Abschluss eines individuellen Vertrags recht aufwendig, da zwei Partner benötigt werden, die sich über den gesamten Vertragsinhalt einigen müssen. Zum anderen ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrags nur mit der Zustimmung der anderen Vertragspartei möglich, da es sich bei unbedingten Termingeschäften um beidseitig bindende Verträge handelt, die Käufer und Verkäufer gleichermaßen zur Vertragserfüllung verpflichten. Und schließlich sind beide Vertragsparteien mit dem Abschluss eines Forwardgeschäfts mit dem Risiko behaftet, dass einer der Partner den Vereinbarungen nicht nachkommt.[45]
Je nachdem welches Underlying gewählt wird, unterscheidet man Forwardgeschäfte nach Commodity Forwards und Financial Forwards. Als Commodity Forwards werden alle Forwards bezeichnet, die als Underlying Waren oder Rohstoffe besitzen. Diese Handelsobjekte lassen sich wiederum in landwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Produkte sowie Metalle unterteilen:[46]
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse:
z.B. Baumwolle, Weizen, Hafer, Mais, Sojabohnen, Kaffee, Zucker, Rinderhälften, Schweinebäuche, Orangesaftkonzentrat, Holz usw.
- Energiewirtschaftliche Produkte:
z.B. Rohöl, Heizöl, Benzin usw.
- Metalle:
z.B. Kupfer, Gold, Platin, Silber usw.
Als Financial Forwards bezeichnet man alle Forwards auf Finanzinstrumente. Auch in diesem Fall ist es möglich eine Untergliederung nach der Art des Underlyings vorzunehmen. Es gibt zum einen konkrete Finanzinstrumente, wie Aktien, Zinsen oder Devisen, und abstrakte Finanzinstrumente, wie Indizes, Volatilitäten oder Inflationsraten, die als Underlying herangezogen werden können.[47]
Bei Aktienforwards wird vereinbart, zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft, eine bestimmte Anzahl einer Aktie zu einem vereinbarten Aktienkurs zu kaufen (bzw. zu verkaufen). Der Vorteil von Forwards im Aktienbereich ist, im Gegensatz zu börslich gehandelten Termingeschäften, neben „normalen“ Aktien auch Nebenwerte zu handeln, die häufig auf Terminbörsen, als Underlying nicht angeboten werden.[48]
[...]
[1] Vgl. Reichling, P. (1991), S. 9.
[2] Vgl. Siebers, A.-B.-J. (1996), S. 49.
[3] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 459.
[4] siehe Kapitel 2.2 „Derivative Finanzinstrumente“.
[5] Vgl. http://de.biz.yahoo.com, Stand 11.11.2007.
[6] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 460ff.
[7] Vgl. Natter, N. (2001), S. 57.
[8] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 464.
[9] Vgl. Schwarz, C. (2006), S. 17.
[10] Vgl. Müller, T.-F. (1989), S. 88.
[11] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 461.
[12] Vgl. Schwarz, C. (2006), S. 17.
[13] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 460.
[14] Vgl. Müller, T.-F. (1989), S. 88.
[15] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 462.
[16] Vgl. Beer, A., Goj, W. (1997), S. 14.
[17] Vgl. Schwarz, C. (2006), S. 24.
[18] Vgl. Schwarz, C. (2006), S. 24.
[19] Vgl. Beer, A., Goj, W. (1997), S.14.
[20] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 477f.; Rudolph, B., Schäfer, K. (2005), S. 27f.
[21] Vgl. Beer, A., Goj, W. (1997), S.14.
[22] Vgl. Schwarz, C. (2006), S.10.
[23] Vgl. Beike, R., Barckow, A. (1998), S. 2.
[24] Vgl. Schmidt, M. u.a. (2007), S. 7.
[25] Vgl. Rudolph, B., Schäfer, K. (2005), S.13.
[26] Vgl. Willnow, J. (1996), S. 10.
[27] Vgl. http://www.wikiweise.de, Stand 12.11.2007.
[28] Vgl. Schwarz, C. (2006), S.10.
[29] Vgl. Beike, R., Barckow, A. (1998), S. 3.
[30] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 472.
[31] Beike, R., Barckow, A. (1998), S. 11.
[32] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 466.
[33] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 467f.
[34] Vgl. Beike, R., Barckow, A. (1998), S. 12.
[35] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 468.
[36] Vgl. Beike, R., Barckow, A. (1998), S. 12.
[37] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 468.
[38] Beike, R., Barckow, A. (1998), S. 1.
[39] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 495.
[40] Vgl. Scheuenstuhl, G. (1992), S. 47.
[41] Vgl. Kuhn, S., Scharpf P. (2006), S. 93.
[42] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 495; Meyer, F. (1993), S. 37.
[43] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 495.
[44] Vgl. Scheuenstuhl, G. (1992), S. 47.
[45] Vgl. Meyer, F. (1993), S. 37f.
[46] Vgl. Natter, N. (2001), S. 60.
[47] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 475; Natter, N. (2001), S. 60.
[48] Vgl. Beike, R., Schlütz, J. (2005), S. 506.
- Arbeit zitieren
- Oliver Kloch (Autor:in), 2007, Hedging-Strategien. Risikomanagement mit derivativen Finanzinstrumenten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91061
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