In der Europäischen Union begann mit dem 1. Januar 2005 der Emissionshandel. Dieser beinhaltet jedoch nicht den Handel mit Emissionen, sondern vielmehr den Handel von Berechtigungen zur Emission von Kohlendioxid in die Atmosphäre. Diese Berechtigungen werden in Form von Zertifikaten von staatlicher Seite kontingentiert. Die Gesamtemission eines Landes ist durch die Zertifikate begrenzt. Die Kontingentierung soll eine Verknappung der Emissionsberechtigungen beinhalten und einen Markt entstehen lassen, auf dem klassische Marktmechanismen zur Preisbildung entstehen. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt zunächst auf emissionsstarke Unternehmen wie Energieversorger, Stahlhütten und Papier- und Zementfabriken.
Der Handel mit Emissionsberechtigungen auf dem europäischen Binnenmarkt unterliegt den Maßgaben des Kyoto-Protokolls. Die Europäische Union hat sich verpflichtet, im Vergleich zum Jahr 1990 8% der Kohlendioxid-Emissionen ab dem Jahr 2008 bis zum Ende des Jahres 2012 zu reduzieren. Dieses, auf europäischer Ebene, vereinbarte Ziel gliedert sich in die nationalen Beiträge der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auf. Diese unterliegen keiner Gleichverteilung. So trägt Deutschland mit einem Reduktionsziel von 21%, im Gegensatz zu beispielsweise Frankreich mit 0%, zum europäischen Gesamtziel bei.
Die im Kyoto-Protokoll vereinbarten Ziele sollen zu einer globalen Reduzierung der Emission von treibhausfördernden Kohlendioxid führen. Nicht der Ort der Emission, sondern die Menge der Emission ist entscheidend, daher kann das Problem der anthropogenen Klimaveränderung nur in einer globalen Zusammenarbeit gelöst werden. Somit ist eine Grundlage zum weltweiten Klimaschutz geschaffen worden. Das Kyoto-Protokoll sieht jedoch nur eine Reduzierung der Kohlendioxidemissionen vor. Andere Treibhausgase wurden vorerst nicht erfasst.
Inhaltverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlegende Ursache der Klimaveränderung
3. Grundlagen der Umweltökonomie
4. Entwicklung der internationalen Klimaschutzpolitik
5. Emissionshandel
5.1. Entwicklung des europäischen Emissionshandels
5.2. Teilnehmerkreis
5.3. Systematik des EU-Emissionshandelssystem
5.4. Nationale Allokationspläne
5.5. Zuteilung der Zertifikate
5.6. Banking, Borrowing und Buying
5.7. Sanktionen
6. Fazit und Ausblick
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In der Europäischen Union begann mit dem 1. Januar 2005 der Emissionshandel. Dieser beinhaltet jedoch nicht den Handel mit Emissionen, sondern vielmehr den Handel von Berechtigungen zur Emission von Kohlendioxid in die Atmosphäre. Diese Berechtigungen werden in Form von Zertifikaten von staatlicher Seite kontingentiert. Die Gesamtemission eines Landes ist durch die Zertifikate begrenzt. Die Kontingentierung soll eine Verknappung der Emissionsberechtigungen beinhalten und einen Markt entstehen lassen, auf dem klassische Marktmechanismen zur Preisbildung entstehen. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt zunächst auf emissionsstarke Unternehmen wie Energieversorger, Stahlhütten und Papier- und Zementfabriken.
Der Handel mit Emissionsberechtigungen auf dem europäischen Binnenmarkt unterliegt den Maßgaben des Kyoto-Protokolls. Die Europäische Union hat sich verpflichtet, im Vergleich zum Jahr 1990 8% der Kohlendioxid-Emissionen ab dem Jahr 2008 bis zum Ende des Jahres 2012 zu reduzieren. Dieses, auf europäischer Ebene, vereinbarte Ziel gliedert sich in die nationalen Beiträge der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auf. Diese unterliegen keiner Gleichverteilung. So trägt Deutschland mit einem Reduktionsziel von 21%, im Gegensatz zu beispielsweise Frankreich mit 0%, zum europäischen Gesamtziel bei.
Die im Kyoto-Protokoll vereinbarten Ziele sollen zu einer globalen Reduzierung der Emission von treibhausfördernden Kohlendioxid führen. Nicht der Ort der Emission, sondern die Menge der Emission ist entscheidend, daher kann das Problem der anthropogenen Klimaveränderung nur in einer globalen Zusammenarbeit gelöst werden. Somit ist eine Grundlage zum weltweiten Klimaschutz geschaffen worden. Das Kyoto-Protokoll sieht jedoch nur eine Reduzierung der Kohlendioxidemissionen vor. Andere Treibhausgase wurden vorerst nicht erfasst.
2. Grundlegende Ursache der Klimaveränderung
Als Ursache der Klimaveränderung wird der Treibhauseffekt gesehen. Die Verursacher der treibhausfördernden Emissionen sind in den Industrieländern zu finden. Im Jahr 2001 hatten die USA einen Anteil von 25% an der weltweiten CO2-Emission.[1]
Grundsätzlich muss zwischen dem natürlichen und dem anthropogenen Treibhauseffekt unterschieden werden. Der natürliche Treibhauseffekt sorgt für ein lebensnotwendiges Klima mit einer mittleren Temperatur von +15° C auf der Erde. Jedoch wird der natürliche Treibhauseffekt durch die Einbringung von Treibhausgasen verstärkt und führt zu einer unnatürlichen Klima- bzw. Erderwärmung und wird als anthropogener Treibhauseffekt bezeichnet. Die Förderung des anthropogenen Treibhauseffekts wird im Allgemeinen den Gasen Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6) perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), teilhalogenisierten bzw. wasserstoffhaltigen Fluorkohlenwasserstoffen (HFC) und Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) zugeschrieben. Diese werden vor allem durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in die Erdatmosphäre eingebracht.
Kurzwellige Sonnenstrahlen treffen auf die Erdoberfläche. Die von der Erdoberfläche reflektierten langwelligen Wärmestrahlen werden durch die in der Atmosphäre befindlichen Treibhausgase absorbiert und bewirken eine Erwärmung der Atmosphäre.
3. Grundlagen der Umweltökonomie
Eine Besonderheit des Emissionshandels sind die monetären Auswirkungen auf die Nutzung der Luft. Diese ist im eigentlichen Sinne ein öffentliches Gut und kann von jedermann genutzt werden. Es gibt keinen Eigentümer und daher ist die Nutzung kostenlos. Es besteht keine Konsumrivalität, da das Gut Luft im ausreichenden Maße vorhanden ist und sich auch nicht durch die Nutzung verknappt. Jedoch kann Luft als atypisches öffentliches Gut angesehen werden: Die Nutzung der Luft zum Schadstoffabtransport führt zu einer Verschlechterung der Qualität durch Verunreinigung. Diese Verunreinigung steht jedoch im Gegensatz zum menschlichen Bedürfnis nach sauberer Luft. Zudem dieses Bedürfnis nicht nur ästhetischen, sondern auch gesundheitlichen Gründen unterworfen ist. In diesem Sinne lässt sich von einer Konsumrivalität durch die Nutzung der Luft als Atemluft und Medium zum Schadstoffabtransport sprechen. Trotz der Konsumrivalität und der Verknappung ist die Nutzung der Luft keinem Preis unterworfen. Zudem entstehen negative externe Effekte durch Luftverschmutzung, die durch einzelne verursacht, aber von der Gemeinschaft finanziell getragen werden. Somit entsteht kein Anreiz für Unternehmen, ihre Umweltverschmutzung zu verhindern und durch innovative Lösungen einzuschränken. Hier setzt man auf ökonomische Instrumente: Durch eine Bepreisung des Guts Luft werden die externen Kosten internalisiert. Ein Unternehmen hat somit zwangsläufig ein Interesse, die Kosten für externe Effekte möglichst gering zu halten. Dies soll durch die Ausgabe von Emissionsberechtigungen und deren Handel erzielt werden. Durch die Kontingentierung wird einer Übernutzung des Mediums Luft entgegengewirkt.[2]
[...]
[1] Vgl. Hohmut, 2006, S. 11
[2] Vgl. Hohmut, 2006, S. 15 ff. und Brattig, 2004, S. 1 ff.
- Quote paper
- Lars Matschenz (Author), 2008, Emissionszertifikatehandel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90875
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.