Im September 2006 war der senegalesische Präsident Abdoulaye Wade in Berlin. Anlass war der „Wirtschaftstag Senegal“, der die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und dem Senegal verbessern sollte. Während dieses Aufenthalts besuchte Wade auch eine Gedenktafel, die an die Berliner Afrikakonferenz von 1884 erinnert, auf der Afrika unter den europäischen Mächten aufgeteilt wurde. Der Verein Afrika-Forum e.V. gehört zu den Initiatoren dieser Tafel, die am 26. Februar 2005 feierlich eingeweiht wurde. Deutsche Medien nahmen keine Notiz vom Besuch des afrikanischen Staatsoberhaupts an der Gedenktafel. Das deutsch-afrikanische Magazin Lo’Nam berichtete jedoch darüber und erwähnte in diesem Zusammenhang die Forderung der „afrikanischen Gemeinde“ nach einem weiteren Ort der Erinnerung, einem Denkmal für die afrikanischen Opfer von Sklaverei und Kolonialismus. Wer ist diese „afrikanische Gemeinde“, die sich damals – kaum wahrgenommen – in der Öffentlichkeit artikulierte?
Bekannt sind Teile dieser Gemeinde vor allem durch ihre kulturellen Aktivitäten bei Konzerten, auf Afrika-Festivals oder beim Karneval der Kulturen. Einige Fernsehsender beschäftigen Moderatoren afrikanischer Abstammung, um sich ein weltoffenes, multikulturelles Image zu geben. Meist treten Afrikaner jedoch als Opfer von rassistischen Übergriffen öffentlich in Erscheinung. Zurzeit leben in Berlin ungefähr 18000 Afrikaner. Sie werden als „die“ Afrikaner bezeichnet wie „die“ Türken und „die“ Polen. Dabei wird völlig übersehen, dass es sich hier um Menschen aus 54 Ländern handelt, Ländern, die sich voneinander oft stark unterscheiden. Aus diesem Grund besteht „die“ afrikanische Gemeinde in Berlin auch aus unzähligen, kaum überschaubaren kleinen Gemeinden. Und ebenso vielfältig sind auch ihre Organisationen. Ihre Vereine sollen in dieser Arbeit näher betrachtet werden. Vereine gelten gemeinhin als typisch deutsche Phänomene. Sie haben eine lange Geschichte und über die Jahre wichtige Impulse in Politik und Gesellschaft gegeben. „Deutschland ist aus Vereinen aufgebaut. Und deshalb gründen auch Afrikaner Vereine, wenn sie etwas bewegen wollen,“ sagt Pastor Alimamy Sesay, selbst ein Initiator mehrerer Vereine. (Auszug aus der Einleitung)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Afrikaner in Berlin
2.1. Unterschiedliche Geschichte West/Ost
2.2. Demographische Situation
2.3. Gesetzliche Rahmenbedingungen
3. Organisationsform Verein
3.1. Das Vereinswesen in Deutschland
3.2. Migrantenvereine
4. Vereine der afrikanischen Diaspora in Berlin
4.1. Begriffsklärung
4.2. Einblick in die Aktivitäten von Vereinen
4.3. Empirische Untersuchung von zwei Vereinen
4.3.1. Die Afrikanische Ökumenische Kirche e.V.
4.3.2. Nzuko Umu Igbo Berlin und Brandenburg e.V.
5. Schluss
6. Anhang
7. Bibliographie
1. Einleitung
Im September 2006 war der senegalesische Präsident Abdoulaye Wade in Berlin. Anlass war der „Wirtschaftstag Senegal“, der die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und dem Senegal verbessern sollte. Während dieses Aufenthalts besuchte Wade auch eine Gedenktafel, die an die Berliner Afrikakonferenz von 1884 erinnert, auf der Afrika unter den europäischen Mächten aufgeteilt wurde. Der Verein Afrika-Forum e.V. gehört zu den Initiatoren dieser Tafel, die am 26. Februar 2005 feierlich eingeweiht wurde. Deutsche Medien nahmen keine Notiz vom Besuch des afrikanischen Staatsoberhaupts an der Gedenktafel. Das deutsch-afrikanische Magazin Lo’Nam berichtete jedoch darüber und erwähnte in diesem Zusammenhang die Forderung der „afrikanischen Gemeinde“1 nach einem weiteren Ort der Erinnerung, einem Denkmal für die afrikanischen Opfer von Sklaverei und Kolonialismus.
Wer ist diese „afrikanische Gemeinde“, die sich damals - kaum wahrgenommen - in der Öffentlichkeit artikulierte? Bekannt sind Teile dieser Gemeinde vor allem durch ihre kulturellen Aktivitäten bei Konzerten, auf Afrika-Festivals oder beim Karneval der Kulturen. Einige Fernsehsender beschäftigen Moderatoren afrikanischer Abstammung, um sich ein weltoffenes, multikulturelles Image zu geben. Meist treten Afrikaner jedoch als Opfer von rassistischen Übergriffen öffentlich in Erscheinung. Zurzeit leben in Berlin ungefähr 18000 Afrikaner. Sie werden als „die“ Afrikaner bezeichnet wie „die“ Türken und „die“ Polen. Dabei wird völlig übersehen, dass es sich hier um Menschen aus 54 Ländern handelt, Ländern, die sich voneinander oft stark unterscheiden. Aus diesem Grund besteht „die“ afrikanische Gemeinde in Berlin auch aus unzähligen, kaum überschaubaren kleinen Gemeinden. Und ebenso vielfältig sind auch ihre Organisationen. Ihre Vereine sollen in dieser Arbeit näher betrachtet werden. Vereine gelten gemeinhin als typisch deutsche Phänomene. Sie haben eine lange Geschichte und über die Jahre wichtige Impulse in Politik und Gesellschaft gegeben. „Deutschland ist aus Vereinen aufgebaut. Und deshalb gründen auch Afrikaner Vereine, wenn sie etwas bewegen wollen.“ sagt Pastor Alimamy Sesay, selbst ein Initiator mehrerer Vereine.2
Den ersten Anstoß zur Erforschung dieses Themas gab der folgende Artikel in der Jüdischen Korrespondenz vom Juli/August 2005: VertreterInnen von rund 25 Vereinen der afrikanischen Diaspora gründeten am 28. Mai den Afrika-Rat - Dachverband afrikanischer Vereine und Initiativen in Berlin-Brandenburg e.V. Diese Lobbyorganisation wird die gemeinsamen Interessen der afrikanischen Diaspora vertreten und die Wahrnehmung von AfrikanerInnen und ihrer Belange stärken und sich für die Vernetzung und den Austausch innerhalb der afrikanischen Community in Berlin und Brandenburg einsetzen. Die Beseitigung des spezifischen Rassismus gegenüber AfrikanerInnen/Menschen afrikanischer Herkunft auf individueller, struktureller und institutioneller Ebene und das (Selbst)-Empowerment von Menschen afrikanischer Herkunft werden Schwerpunkte, um die Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen (…) zu fördern. Mit dem Afrika-Rat haben jetzt PolitikerInnen und Behörden in Berlin und Brandenburg einen legitimen Ansprechpartner (…). Der JKV (Jüdischer Kultur Verein, Anm. d. V.) gratuliert zu dieser großartigen und erfolgreichen Initiative, die uns fern von Afrika lehrt, dass und wie bei übereinstimmendem politischen Interesse der gemeinsame Wille trennende Unterschiede abbauen kann.3
Wenn man weiß, wie schwierig der Aufbau einer Lobbyorganisation ist, und welche Hürden dabei zu überwinden sind, wird man neugierig auf Menschen und Vereine, die so etwas geschafft haben. In dieser Arbeit soll deshalb untersucht werden, in welchen Bereichen Vereine von Afrikanern tätig sind, wie sie sich organisieren und auf welche Weise sie sich darstellen.
Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Zunächst werden die Rahmenbedingungen erörtert, die für die Situation von Afrikanern in Berlin von Bedeutung sind. Im Anschluss an eine historische Skizze des deutschen Vereinswesens werden allgemein Funktion und Wirkungsweise eines Vereins erläutert. Migrantenvereine sind der Schwerpunkt des nächsten Teils, der einerseits die Entstehungsgeschichte dieser Vereine beschreibt und andererseits Kategorien von Vereinsaktivitäten vorstellt. Das vierte Kapitel befasst sich mit den Vereinen der afrikanischen Diaspora. Hierzu wird zuerst der Begriff „afrikanische Diaspora“ erläutert und im Anschluss eine Übersicht über Aktivitäten mehrerer Vereine gegeben. Als wichtigster Abschnitt dieses Kapitels folgt dann die empirische Untersuchung der Vereine Afrikanische Ökumenische Kirche e.V. und Nzuko Umu Igbo e.V.
In der Forschung wurden Organisation und Selbstdarstellung von Afrikanern in Berlin bisher nicht behandelt. Die ehemalige Ausländerbeauftragte Barbara John gab mehrere Broschüren über Afrikaner in Berlin heraus, die zwar für die spezielle Fragestellung wenig Material enthalten, aber wertvolle Hintergrundinformationen über das Thema allgemein bieten.4
Fijalkowski und Gillmeister beschränken sich in ihrem Forschungsbericht über „Ausländervereine“ in Berlin auf Türken, Italiener, Spanier, Ex-Jugoslawen, Polen, Vietnamesen und Russland-Deutsche. Sie weisen jedoch allgemein auf die Bedeutung der Forschung im Bereich ethnischer Minderheiten hin: Recht marginal ist bisher (…) die Aufmerksamkeit für das Eigenleben geblieben, das diese Zuwanderergruppen inmitten der Aufnahmegesellschaft entwickelt haben und führen. Genau dies Recht auf Eigenleben aber ist es(,) auf das sich die Dominanzkulturen der Aufnahmegesellschaften im Verhältnis zu heterogenen Zuwanderern umso bewusster und entschiedener auch einzustellen haben, je länger diese ansässig geworden sind und je weniger sie einfach in der Aufnahmegesellschaft durch Absorption verschwinden.5
Dass zumindest das Interesse für „Afrikaner in Deutschland“ in jüngster Zeit immer größer wird, zeigen einige neuere Veröffentlichungen hauptsächlich aus dem Bereich der Ethnologie. Sie behandeln teilweise jedoch nur die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.6
Da es bei dem Thema der vorliegenden Arbeit ein großes Forschungsdefizit gibt, bestand eine Hauptaufgabe in der Erschließung von Quellen. Diese setzen sich aus schriftlichen und mündlichen Quellen zusammen, wobei die mündlichen eine besonders große Bedeutung haben, weil schriftliche Quellen nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen. Die meisten Vereine verfügen nicht über eine Dokumentation ihrer Arbeit.
Wichtige schriftliche Quellen waren Vereinssatzungen, Zeitungsartikel und das Internet. Das zentrale Vereinsregister für Berlin im Amtsgericht Charlottenburg ist offen zugänglich und inzwischen teilweise bereits im Internet einzusehen.7 Bei den Zeitschriften waren Lo’Nam und Ethnotrade besonders informativ. Für die Beschreibung des Vereins Afrikanische Ökumenische Kirche wurden Artikel aus folgenden Zeitungen benutzt: Berliner Sonntagsblatt, Berliner Zeitung, Jüdische Korrespondenz, Neues Deutschland und Taz. Einige Vereine stellen sich auch ausführlich im Internet vor. Außerdem boten Websites wichtige Hintergrundinformationen zu einzelnen Themen. Über die afrikanische Diaspora war in den deutschen Printmedien wenig zu erfahren, dafür erwiesen sich Internetportale wie z.B. afrika-start und cybernomads als sehr hilfreich.
Außerdem stehen zwei Interviews zur Verfügung. Das erste Interview wurde mit Pfarrer Pierre Botembe geführt, dem Gründer und Leiter der Afrikanischen Ökumenischen Kirche e.V.; das zweite mit George Ibeka, einem der Gründer der Nzuko Umu Igbo e.V. Diese beiden Vereine wurden ausgewählt, weil Pfarrer Botembe als Träger des Bundesverdienstkreuzes zu den angesehensten Persönlichkeiten der afrikanischen Diaspora Berlins zählt und beide Vereine sich durch ihre langjährige Existenz bereits gut etabliert haben. Eine direkte Transkription der beiden Interviews befindet sich im Anhang.8
Die Recherche der Quellen erwies sich als recht aufwändig. Zuerst standen Gespräche mit Experten aus der „afrikanischen Community“ im Mittelpunkt. Hier erhielt ich die Namen von Vereinen und eventuellen Ansprechpartnern. Mehrere Besuche des Vereinsregisters schlossen sich an. Die vom Berliner Integrationsbeauftragten seit 1984 monatlich herausgegebene Informationsschrift TOP ermöglichte es, sich einen guten historischen Überblick über die Aktivitäten von Migranten in Berlin zu verschaffen. Als nützlich erwies sich auch der Besuch von Veranstaltungen und Tagungen. Parallel dazu wurde im Internet und in Printmedien recherchiert, das Programm von Afro Berlin TV gab darüber hinaus Informationen über aktuelle Ereignisse in der afrikanischen Bevölkerung Berlins. Vom Statistischen Landesamt erhielt ich die notwendigen Daten über die afrikanische Bevölkerung in Berlin. Es erwies sich als sinnvoll, die Interviewpartner vor dem Interviewtermin mehrmals in deren Räumen zu treffen. So konnte man sich gegenseitig besser kennen lernen und auch die Rahmenbedingungen der Vereine direkt in Augenschein nehmen.
2. Afrikaner in Berlin
Wann die ersten Afrikaner erstmals Berliner Boden betraten, lässt sich nicht genau feststellen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass bereits im späten 17. oder frühen 18. Jahrhundert vereinzelt Menschen aus Afrika hierher kamen. Friedrich Wilhelm von Brandenburg hatte um 1683 an der Westküste Afrikas im heutigen Ghana die Festung Großfriedrichsburg errichtet, um sich am Handel mit Sklaven, Gold, Elfenbein, Straußenfedern, Salz und Gummi zu beteiligen. Sein Sohn Friedrich Wilhelm I. verkaufte die Festung jedoch wegen zu geringer Erträge 1717 für „7200 Dukaten und 12 Mohren“ an die Holländer. Einige Zeit später wird der Sohn Friedrich Wilhelms I., Friedrich II. (1744-1794), auf zwei Portraits in Begleitung schwarzer Pagen dargestellt.9
Ende des 19. Jahrhunderts wurden wieder Menschen aus Afrika nach Berlin gebracht. Dieses Mal im Rahmen von Völkerschauen, die vordergründig Verständnis für fremde Kulturen wecken sollten, tatsächlich aber nur die Sensationslust der Berliner befriedigen sollten. Afrikaner aus den Kolonien kamen außerdem zur Ausbildung nach Berlin, um später in der Verwaltung der Kolonie tätig zu werden oder dort den christlichen Glauben zu verbreiten. Es gab aber auch Afrikaner, die in Berlin blieben, um hier zu arbeiten. Während des
Nationalsozialismus wurden Afrikaner verschiedener Länder in Konzentrationslager gebracht und verloren dort ihr Leben.10 Andere konnten sich retten, indem sie eine Statistenrolle in den Propagandafilmen der UFA übernahmen. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen immer mehr Afrikaner als Asylbewerber, als Vertragsarbeiter oder zu Ausbildungs- und Studienzwecken nach Deutschland. Im Folgenden soll diese Geschichte der Migration in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts kurz dargestellt werden. Sie verlief im Westen und Osten unterschiedlich.
2.1. Unterschiedliche Geschichte West/Ost
Die Geschichte der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland begann 1955. Die durch das „Wirtschaftswunder“ anfallenden Aufgaben konnten von deutschen Arbeitern allein nicht mehr bewältigt werden. Deshalb wurden Anwerbeverträge mit folgenden Ländern geschlossen: Italien 1955, Griechenland 1960, Spanien 1960, Türkei 1961, Marokko 1963, Portugal 1964, Tunesien 1965, Jugoslawien 1968. In der ersten Zeit der Anwerbung war der rechtmäßige Aufenthalt an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden. Die Arbeiter waren in Wohnheimen (teilweise auf dem Firmengelände) untergebracht, denn zunächst war nur an einen begrenzten Aufenthalt der Ausländer gedacht. Dies konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da es wirtschaftlich nicht sinnvoll war, immer wieder gut angelernte Arbeiter mit neuen, ungelernten auszutauschen („Rotationsprinzip“). In der Zeit vom 1954 bis zum 1971 stieg die Zahl der ausländischen Arbeiter aus den Anwerbeländern von 9 269 auf 1 852 100. Davon waren 478 200 Jugoslawen, 452 700 Türken, 407 900 Italiener, 268 500 Griechen, 186 500 Spanier und 58 300 Portugiesen. Insgesamt waren im Jahr 1971 2 239 300 ausländische Arbeitnehmer aus den verschiedensten Ländern der Welt in der Bundesrepublik tätig.11 In der wirtschaftlichen Rezession 1973 wurde ein Anwerbestopp verhängt. Aber trotzdem erhöhte sich die Zahl der Ausländer stetig, da jetzt verstärkt Familienangehörige einreisten, aus Angst, dass dies bald nicht mehr möglich sein würde. Aus den sog. „Gastarbeitern“ wurden Immigranten, die auf (längere) Dauer in der Bundesrepublik wohnen wollten. Das Rückkehrförderungsgesetz von 1983, das Ausländer mit Zahlung von Rückkehrhilfen zur Heimkehr bewegen sollte, hatte nicht den beabsichtigten Erfolg. Meist kehrten nur diejenigen zurück, die es sowieso bereits geplant hatten. Es wurde immer deutlicher, dass sich die Arbeitsmigranten sich auf Dauer im Land einrichteten. Da es zwischen der deutschen Bevölkerung und den Einwanderern Misstrauen und Ablehnung gab und auch die Presse ein äußerst negatives Bild von Ausländern zeichnete12, begannen engagierte Gruppen, sich um ein besseres Zusammenleben zu bemühen, um den sozialen Frieden zu gewährleisten.
Kirchen und Menschenrechtsorganisationen versuchten mit Veranstaltungen und Broschüren die Akzeptanz der Ausländer in der Gesellschaft zu verbessern. Sogar die Arbeitgeber hatten bereits 1965 ihrer Besorgnis über die Gefahr der Ausländerfeindlichkeit für die Wirtschaft Ausdruck verliehen: In der Broschüre Der Arbeitgeber heißt es: Deshalb tut nichts mehr not (sic!) als eine sachkundige Aufklärung der deutschen Bevölkerung über Tatbestände und Notwendigkeiten der Ausländerarbeit, über Eigenart, Mentalität, Sorgen und Lebenssituation der fremden Arbeiter, die bei uns tätig sind, aber auch Aufklärung der Ausländer über das, was sie in der BRD erwartet und was man von ihnen erwartet. Hier kann nicht genug getan werden, wenn verhindert werden soll, dass zum Schaden unserer Wirtschaft eine Ausländerfeindlichkeit aufkommt.“13
Die Gewerkschaften stellten ausländische Arbeitnehmer ab 1972 den deutschen Arbeitern gleich; sie erhielten nach einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes das aktive und passive Wahlrecht.
Im öffentlichen Diskurs verstand man unter Arbeitsmigranten hauptsächlich diejenigen, die aus den Anwerbeländern stammen, d.h. in Bezug auf Afrika nur Menschen aus dem Magreb (Tunesien und Marokko). Aus Afrika südlich der Sahara kamen jedoch ebenfalls Zuwanderer, zum einen wegen Bürgerkriegen oder sonstiger politischer Unruhen, die die Menschen zur Flucht trieben14. Zum andern zu Studienzwecken oder wegen einer Berufsausbildung, verstärkt seit den 1960er Jahren, in denen viele afrikanische Staaten15 unabhängig wurden. Fachkräfte sollten mit dem Wissen aus westlichen Bildungseinrichtungen helfen, die jungen Staaten aufzubauen. Einige Afrikaner heirateten jedoch Deutsche, Bundesrepublik und konnten dann auch legal arbeiten.
Eine wichtige Rolle für die Akzeptanz von Afrikanern spielt seit Mitte der 80er Jahre die Gruppe der „Afrodeutschen“16. Erstmals trat hier eine Gruppe an die Öffentlichkeit, die gleichzeitig schwarz (Hautfarbe) und deutsch (Nationalität) war. Der ghanaische Publizist Sam Nove, „Veteran-Aktivist der afrikanischen Diaspora“17 und Herausgeber des Adressbuches African-German Contacts stellt in diesem Zusammenhang fest: „Durch ihre gezielten Bemühungen um einen ihnen gebührenden Platz als schwarze Deutsche in einer mehrheitlich weißen Gesellschaft, tragen die Afrodeutschen nach und nach zur Befestigung einer Black Community bei, die weit über die Afrodeutsche Bewegung hinausgeht.“18
Die Vereine der Afrodeutschen Initiative Schwarze Deutsche (ISD) e.V. und ADEFRA e.V. sind überregional vertreten.
Während sich in der Bundesrepublik Deutsche und Ausländer im Laufe der Zeit zunehmend einander annäherten, verlief die Entwicklung in der DDR völlig anders19.
Der größte Teil der Ausländer in der DDR nach 1945 kam aus der Sowjetunion. Bereits 1951 wurde damit begonnen, Studenten aus dem "Ostblock, aus sozialistisch orientierten Entwicklungsländern oder nationalen Befreiungsbewegungen" in die DDR zu holen.20 Ab 1960 wurden dann vermehrt auch ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, vor allem aus „befreundeten Ländern“21. In den 70er Jahren kamen auch Flüchtlinge aus ehemals sozialistisch organisierten Ländern hinzu (z.B. Chile 1973), dazu auch Mitglieder der SWAPO (Namibia) und des ANC (Südafrika). Aus Afrika wurden auf der Basis bilateraler Abkommen auch gezielt Arbeiter in die DDR gelotst (Mosambik 1979, Angola 1985), um dem immer größer werdenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Nach der amtlichen Statistik des Innenministeriums der ehemaligen DDR lebten 1989 folgende Ausländergruppen in der DDR (von den Menschen aus der Sowjetunion abgesehen): 60.000 Vietnamesen und 52.000 Polen - mit 31 Prozent bzw. 27 Prozent aller Ausländer die größten Gruppen -, 15.000 Mosambikaner, 13.000 Ungarn sowie 8.000 Kubaner. Darüber hinaus wurden 5.000 Bulgaren, 3.000 Tschechen und Slowaken, 2.000 Jugoslawen, jeweils 1.000 Angolaner und Rumänen sowie einige Hundert Mongolen, Chinesen und Nord-Koreaner gezählt.22 Die Aufenthaltsgenehmigung variierte von Nationalität zu Nationalität: Für Kubaner, Mosambikaner, Angolaner und zunächst auch die Vietnamesen war die Aufenthaltsdauer auf vier Jahre befristet.
„20 Prozent der "mocambiquanischen Werktätigen mit den besten Leistungen und Qualifizierungs-Voraussetzungen" konnten jedoch um ein weiteres bis zu fünf Jahren in der DDR bleiben - ab 1988 wurde die Aufenthaltsdauer in 2-Jahres-Schritten auf maximal 10 Jahre verlängert“.23
Meist wohnten die Vertragsarbeitnehmer getrennt von der deutschen Bevölkerung in Wohnheimen oder „Arbeiterhotels“ innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes. Es wurde pro Person 5 Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Das Leben in den Heimen wurde streng reglementiert und Freunde konnten nur unter Beachtung strengster Formalitäten zu Besuch kommen. Grundsätzlich wurden nur Verträge für unverheiratete Arbeiter abgeschlossen, an eine „zweite Generation“ dachte man nicht. Falls eine Frau schwanger wurde, konnte sie zurückgeschickt werden, wie aus einem Jahresprotokoll mit Mosambik von 1981 hervorgeht: „… im Falle von Schwangerschaft bei mocambiquanischen Werktätigen ... hat deren unverzügliche Rückführung ... zu erfolgen“.24 Der Kontakt zu Deutschen war aus den gegebenen Umständen sehr begrenzt. Diese Ausgrenzung war u.a. auch der Grund dafür, dass es Ende der 70er Jahre vermehrt zu rassistischen Übergriffen kam. In den 80er Jahren begannen jedoch deutsche (oppositionelle) Gruppen und Kirchenkreise dieser Diskriminierung entgegenzutreten. 1987 wurde im Ökumenisch-Missionarischen Zentrum (ÖMZ) in Berlin-Friedrichshain eine Stelle zur Koordination der kirchlichen Ausländerarbeit eingerichtet.25 Am 1. November 1988 öffnete in Ostberlin das Kommunikationscafé Cabana, was der Rat des Stadtbezirks mit „äußerstem Missfallen“ zur Kenntnis nahm.26 Die Gründung dieses Cafés wirkte sich über Berlin hinaus auch z.B. auf die Situation in Dresden und Erfurt aus.27 In der Wende- und Nachwendezeit verschrieben sich diverse Vereine und Organisationen der Verbesserung der Lebensverhältnisse von Ausländern.28 Explizit für Afrikaner entstand 1990 die Deutsch-Afrikanische Gesellschaft (DAFRIG) e.V. Sie wurde „von an Afrika und der Integration hier lebender afrikanischer Bürger in Deutschland interessierten Deutschen und Afrikanern gegründet.“29 30
Zusammenfassend kann man feststellen, dass im Westen und im Osten Ausländer durch Anwerbeverträge ins Land geholt wurden. In die Bundesrepublik kamen Afrikaner zum Studium, zur Ausbildung sowie als Asylbewerber, in die DDR sowohl als Studenten als auch als Vertragsarbeiter. Der Aufenthalt war in beiden Fällen geregelt durch Gesetze und Vorschriften, wobei die Anfangszeit in der Bundesrepublik den Verhältnissen in der DDR ähnelte (Bindung des Aufenthalts an einen bestimmten Arbeitsplatz, Unterbringung in Wohnheimen). Die Wohnsituation in der Bundesrepublik änderte sich, als die Arbeitsmigranten auch ihre Familien nachholten. Familienzusammenführung war in der DDR die Ausnahme. Es wurden nur unverheiratete Arbeiter angeworben; wenn es zu einer Schwangerschaft kam, was dies ein Ausweisungsgrund. Die Wohnheime in der DDR lagen isoliert, die Ausländer waren gegenüber der Restbevölkerung abgeschottet, was als Grund für rassistische Übergriffe gewertet werden kann. In der Bundesrepublik hingegen wurde durch Aktivitäten der Kirchen und Gewerkschaften die Akzeptanz der Ausländer verbessert. In der DDR begannen sozial engagierte Kreise erst in den 80er Jahren etwas für die Verbesserung von Ausländern zu unternehmen. P. Botembe, Gründer der Afrikanischen Ökumenischen Kirche und Kenner des Westens und der DDR, bringt es auf den Punkt:
Die Bundesrepublik hatte Gastarbeiter, und alle dachten: Die gehen wieder. Die DDR hatte ausländische Studenten, später ebenfalls Gastarbeiter, und alle dachten: Die gehen wieder. Aber das Leben ist anders: Man verliebt sich, heiratet, bekommt Kinder. Im Westen haben sich die Menschen mit den Gastarbeitern arrangiert. Das hatten die Leute im Osten nicht mitgekriegt. Sie dachten: Die gehen wieder, und wir rücken an ihre Stelle.31
2.2. Demographische Situation
Wie viele Afrikaner leben nun zurzeit in Berlin? Die demographischen Angaben des Statistischen Landesamts über Ausländer in Berlin können nur mit Einschränkungen genutzt werden. Zum einen kann von einem (unbekannten) Prozentsatz an Illegalen ausgegangen werden, da sich viele Menschen ohne gültige Visa weiterhin in der Stadt aufhalten. Zum anderen haben inzwischen viele Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und werden nicht mehr als „Ausländer“ geführt.
Die Anzahl melderechtlich registrierter Ausländer am Ort der Hauptwohnung in Berlin zeigt folgende Tabelle.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin
Diese Statistik weist nach, dass sich die Zahl der Ausländer und auch die Zahl der Afrikaner - abgesehen von geringfügigen Schwankungen - ständig erhöht.32 Ende 1991 waren 10381 Afrikaner in der Stadt gemeldet und Ende 2005 17612, das entspricht einer Erhöhung des Ausländeranteils an der Gesamtbevölkerung von 2,9% (1991) auf 3,8% (2005).
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Zahl der Einbürgerungen von Afrikanern seit 1991:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin
Von 1991 bis 2005 haben 4842 Afrikaner die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und werden somit nicht mehr als Ausländer geführt.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Herkunftsländer der Afrikaner in Berlin:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin
Vergleicht man die Zahlen für die einzelnen afrikanischen Länder südlich der Sahara, so stellt man fest, dass der größte Teil der Migranten aus Ghana kommt (1901), gefolgt von Kamerun (1447), Nigeria (1273), Angola (1118), Äthiopien (670), Kenia (643), und Mosambik (537).33
Zusammenfassend kann man feststellen, dass aufgrund der Einbürgerung vieler Menschen und der unbekannten Zahl von Illegalen die genaue Anzahl der Afrikaner in Berlin nicht ermittelt werden kann. Es ist jedoch seit 1991 eine Bevölkerungszunahme der melderechtlich registrierten Afrikaner von 10381 auf 17612 (am 31.12.2005) festzuhalten.34
2.3. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Aufenthalt von Ausländern in Deutschland wird geregelt durch das Zuwanderungsgesetz, das seit dem 01.01.2005 in Kraft ist und im Folgenden in groben Zügen erläutert werden soll. Vor der Einreise nach Deutschland muss der Einwanderungswillige einen Visumsantrag in der deutschen Vertretung des jeweiligen Landes stellen. Bei der Antragstellung wird geprüft, ob ein legaler Grund für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Diese Gründe werden unter „Zweck des Aufenthalts“ genannt und umfassen z.B. den Aufenthalt zum „Zweck einer Ausbildung“, worunter Studium, Sprachkurs und Schulbesuch verstanden werden. In Ausnahmefällen kann - nach Zustimmung der Arbeitsagentur - eine betriebliche Ausbildung ebenfalls als Grund akzeptiert werden. Ein Aufenthalt zum „Zweck der Erwerbstätigkeit“ kann ebenfalls nur nach Zustimmung der Arbeitsagentur erteilt werden oder „wenn an der Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht“. Auch bei einem Aufenthalt aus familiären Gründen“ ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Hierunter fällt der Familiennachzug bzw. der Ehegattennachzug zu einem deutschen oder einem ausländischen Ehepartner. Dieser muss aber jedoch einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme von staatlichen Geldern bestreiten können. Da die wirtschaftliche Lage in Deutschland zurzeit kaum ein flächendeckendes „arbeitsmarktpolitsches Interesse“ an Zuwanderung hat, kommen auf diesem Weg nur begrenzt Ausländer hierher. Studienzwecke und der Familiennachzug bleiben so in der Regel die einzigen Möglichkeiten für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Wenn man nachweislich in seinem Land politisch verfolgt wird, kann man Asyl beantragen. Das entsprechende Verfahren wird im Asylverfahrensgesetz geregelt.
Durch das Recht auf Asyl, das im Grundgesetz § 16a verankert ist, wird einem Ausländer Asyl gewährt, sofern er in seiner Heimat politisch verfolgt wird. Gleich bei der Einreise wird darüber entschieden, ob ein Antrag begründet oder als unbegründet abzulehnen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Ausländer aus einem „sicheren Drittstaat“ eingereist ist. Als „sichere Drittstaaten“ gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie diejenigen, die im Gesetz in einer besonderen Liste aufgeführt sind. Die Zusammensetzung dieser Liste ist jedoch stetigen Veränderungen unterworfen. In der mir vorliegenden Fassung des Gesetzes beinhaltet die Liste folgende Staaten: Bulgarien, Ghana, Polen, Rumänien, Senegal, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn. Das Asylverfahrensgesetz schreibt die einzelnen Schritte bei der Durchführung vor. In 90 Paragraphen wird der Aufenthalt des Asylbewerbers bis hin zu seiner Anerkennung (oder Ablehnung) geregelt. Die zentralen Vorschriften fordern die örtliche Bindung des Asylbewerbers an den Aufenthaltsort und ein Arbeitsverbot. Asylbewerber haben nicht das Recht, den Landkreis, dem sie in diesem Verfahren zugewiesen werden, ohne Genehmigung zu verlassen („Residenzpflicht“). Genehmigungen werden nur in dringenden Fällen erteilt (z.B. zur Wahrnehmung eines Termins im Zusammenhang mit dem Asylverfahren). Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern in Gemeinschaftseinrichtungen. Es besteht ein generelles Arbeitsverbot, finanzielle Hilfen werden zum größten Teil in Form von Wertmarken gewährt, die nur in bestimmten Geschäften eingelöst werden können.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland fast ausschließlich auf dem Weg der Ausbildung, der Familienzusammenführung oder eines Antrags auf Asyl erreicht werden kann. In allen Fällen - vielleicht mit Ausnahme des Falls der der Familienzusammenführung - ist eine langfristige Lebensplanung für Neuzuwanderer in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich, denn mit dem Wegfall des Aufenthaltszweckes (z.B. bei Studienabschluss) endet auch die Aufenthaltserlaubnis. Ein großer Teil der Migranten - und somit auch der Afri- kaner - hat inzwischen einen mehr oder weniger gesicherten Aufenthaltsstatus.
Einen völlig gesicherten Status hat jedoch nur derjenige, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Rest Unsicherheit bleibt immer, vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten, bestehen, da der Verlust des Arbeitsplatzes im Extremfall auch den Aufenthaltsstatus gefährden kann.
Eine Möglichkeit, diesem Gefühl der Unsicherheit entgegenzuwirken, besteht für viele Migranten darin, sich in Vereinen zu organisieren. Sie nutzen hierbei eine Organisationsform, die in Deutschland Tradition besitzt und die im Folgenden näher erläutert werden soll.35
3. Organisationsform Verein
3.1. Das Vereinswesen in Deutschland
Das Vereinswesen in Deutschland kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Bereits im 17. Jahrhundert entstanden in Hamburg Vereinigungen von Menschen, die sich für Literatur, Kunst und Wissenschaft interessierten. In der Zeit der Aufklärung war das Interesse an Bildung bei immer größeren Bevölkerungsteilen gestiegen. So entstanden z.B. 1643 das Collegium Medicum und 1690 eine Kunst- Rechnungs-liebende Societät, die sich später in Gesellschaft zur Verbreitung der Mathematischen Wissenschaft in Hamburg umbenannte. Im 18. Jahrhundert waren es vor allem die Lesegesellschaften, in denen sich wie 1787 in Bonn sowohl Angehörige des Adels, der Intelligenz und des gehobenen Bürgertums vereinigten. Die Lesegesellschaft von 1787 in Bonn nannte in ihrer Satzung als ihren Zweck folgendes: Das gemeinsame Streben gebildeter Männer, aus den engen Schranken des eigenen Bewusstseins herauszutreten und sich in geistiger Weise an dem mannigfaltigen Leben der Völker zu beteiligen, durch Lektüre und mündlichen Austausch von Ideen, um mit der einer neuen Bildung rastlos entgegeneilenden Zeit nach Kräften fortzuschreiten36.
Dass sich jedoch nicht nur Männer in Vereinen organisierten, zeigt der 1813 gegründete erste Hamburger Frauenverein. Vereine, die Einfluss auf das wirtschaftliche Leben in Deutschland nahmen, waren u.a. der 1819 gegründete Deutsche Handels- und Gewerbsverein sowie der 1825 entstandene und noch heute für seine Literaturpreise bekannte Börsenverein des deutschen Buchhandels.
In den 1840er Jahren kam der Durchbruch für das moderne Vereinswesen in Deutschland. Durch die fortschreitende Industrialisierung veränderte sich die Gesellschaft grundlegend und der Verein, damals „Assoziation“ genannt, wurde als eine Möglichkeit zur Lösung der neu entstandenen gesellschaftlichen Probleme gesehen. 1844 rief sogar der preußische König zur Gründung eines Vereins zum Wohle der arbeitenden Klasse auf. Nach der gescheiterten Revolution von 1848 begann die Entwicklung des Vereins zu einem Medium der politischen Willensbildung und Partizipation. Es gab Vereine, die beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der politischen Verhältnisse ausübten. Der 1859 gegründete Deutsche Nationalverein führte zur Gründung zweier Parteien: der Deutsche(n) Fortschrittspartei (1861) und der Nationalliberale(n) Partei (1867). Der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein, der 1864 von Ferdinand Lassalle ins Leben gerufen wurde, bildete nach der Vereinigung mit der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei 1875 die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands, die sich im Herbst 1890 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands umbenannte. Um die soziale Situation der Fabrikarbeiter und der Landbevölkerung zu verbessern, entstanden auch karitative Vereine, die als Vorläufer der heutigen Wohlfahrtsverbände zu betrachten sind. Dazu kamen Sparvereine und Darlehenskassen, Einkaufs- und Verkaufsorganisationen. Letztere wurden von Angehörigen der bürgerlichen Mittelschicht gegründet, um der drohenden Politisierung und Radikalisierung der Arbeiterschaft entgegenzutreten.37
Auch viele Frauen waren zu dieser Zeit in Vereinen organisiert, die sich sowohl politisch engagierten als auch um soziale Fürsorge kümmerten. 1865 wurde von Luise Otto-Peters der Allgemeine Deutsche Frauenverein gegründet, der verschiedene Initiativen aus ganz Deutschland vereinte.
Die Zeit nach der Gründung des Deutschen Reichs 1870/71 war gekennzeichnet durch die Entstehung zentraler Interessenverbände auf wirtschaftlicher, sozialer und politischer Ebene. So entstanden 1876 der Zentralverband Deutscher Industrieller und 1895 der Bund der Industriellen. Die Gewerkschaften teilten sich je nach politischer Ausrichtung in sozialistische, katholische und liberale Organisationen auf. Karitative Vereine schlossen sich zu großen Dachverbänden zusammen, wie z.B. den 1897 gegründeten Deutsche(n) Caritasverband. Politische Agitationsvereine wie die Kolonialgesellschaft und der Verein für das Deutschtum im Ausland wiesen auf den aufkommenden Nationalismus in Deutschland hin.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle demokratischen Organisationen und Vereine verboten oder gleichgeschaltet. Sie wurden in „Reichsbünden“ zusammengefasst (z. B. im Reichsbund der Kleingärtner oder im Reichsbund der Philatelisten). 1933 wurde die Nationalsozialistische Wohlfahrt e.V. geschaffen und ersetzte die bisher existierende Vielfalt an wohltätigen Organisationen. Nach 1949 nahmen die Vereine und Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik Deutschland ihre Tätigkeit wieder auf, während in der DDR unter anderen Vorzeichen erneut eine Gleichschaltung stattfand.38
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Geschichte des Vereinswesens in Deutschland das breite Spektrum an Personen, Inhalten und Funktionen deutlich macht, das die Organisationsform „Verein“ umfasst. Zu Beginn waren es die oberen gesellschaftlichen Schichten, der Adel und das höhere Bürgertum, die sich hauptsächlich zur Förderung ihrer eigenen Bildungsinteressen zusammenschlossen. Parallel zur gesellschaftlichen Entwicklung hin zum modernen demokratischen Staatswesen weitete sich auch die Mitgliederschaft der Vereine auf die Angehörigen aller gesellschaftlichen Schichten aus. Vereine entstanden in allen gesellschaftlichen Bereichen, wobei besonders von den politisch und wirtschaftlich orientierten Vereinen starke Impulse zur Veränderung ausgingen. Die totalitären Regime unterbanden die Tätigkeit der Vereine oder machten sie durch Gleichschaltung zu Handlangern ihrer politischen Interessen.
Aber was versteht man heute unter einem Verein und welche Funktionen erfüllt er? Das Spektrum der heute existierenden Vereine zu erforschen, ist bisher nur in wenigen Forschungsarbeiten in Angriff genommen worden.39 Dabei hatte Max Weber bereits 1910 auf dem ersten deutschen Soziologentag auf die große Bedeutung des Vereinswesens hingewiesen. Seine Erforschung sah er als wichtige Aufgabe der Soziologie. Er stellte fest,…dass es eine fundamentale Aufgabe einer jeden Gesellschaft für Soziologie ist, diejenigen Gebilde zum Gegenstand ihrer Arbeiten zu machen, welche man konventionell als „gesellschaftliche“ bezeichnet, d.h. alles das, was zwischen den politisch organisierten oder anerkannten Gewalten - Staat, Gemeinde und offizielle Kirche - auf der einen Seite und der naturgewachsenen Gemeinschaft der Familie auf der anderen Seite in der Mitte liegt.40.
Die juristische Sicht auf das Gebilde „Verein“ gibt das Rechtswörterbuch. Unter Zivilrecht/BGB Allgemeiner Teil kann man folgende Definition finden:
Ein Verein iSd §§ 21 ff. BGB ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung (Vorstand und Mitgliederversammlung als Organe), der einen Gesamtnamen führt, nach außen als Einheit auftritt und in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig ist.41
Aus dieser Definition geht hervor, dass sich der Verein durch seine auf Dauer angelegte Tätigkeit gegenüber ad hoc-Vereinigungen, wie z.B. Arbeitsgruppen und Projekten, abgrenzt. Die körperschaftliche Verfassung garantiert eine gewisse Sicherheit für die Funktionsfähigkeit eines Vereins. Durch die Kontrollfunktion der Mitgliederversammlung kann keine Person zum „Alleinherrscher“ eines Vereins werden (obwohl natürlich Lobbybildung trotzdem die Geschicke in eine bestimmte Richtung führen kann). Auch macht seine Struktur als Körperschaft den Verein unabhängig vom Wechsel der Mitglieder und ermöglicht so Kontinuität in der Arbeit. Der gemeinsame Name erhöht die Identifikation mit dem Verein und erleichtert ein gemeinsames Auftreten nach außen.
Dass die Vereine so wenig erforscht sind, liegt u.a. an der Schwierigkeit der Datenerhebung.42 Nicht eingetragene Vereine unterliegen keiner Registrierpflicht; eingetragene Vereine sind, da es kein zentrales Vereinsregister gibt, in 605 verschiedenen Amtsgerichten registriert. Diese Register sind jedoch nie auf dem aktuellen Stand, da viele Vereine sehr kurzlebig sind und diese hohe Fluktuation von der nur reaktiv tätigen Behörde kaum erfasst werden kann. Aus diesem Grund ist auch die Gesamtzahl der Vereine in der Bundesrepublik nicht bekannt. In einer Untersuchung von 1993 wird von 300 000 Vereinen ausgegangen.43 Eine Pressemitteilung des Bundesverbands deutscher Vereine und Verbände e.V. vom 06.10.05 nennt eine Zahl von 594 277 nur an eingetragenen Vereinen in Deutschland (ca. 7 auf 1000 Bundesbürger).44 Allein in Berlin sind z. Zt. 19 000 bis 0 000 Vereine registriert.45 Dies sind beachtliche Zahlen und der Einfluss der Vereine auf das Gemeinwesen allein deshalb nicht zu unterschätzen.
Welche Funktionen übernehmen die Vereine aber für die Gesellschaft? Zur Klärung wird in diesem Zusammenhang meist ein dichotomisches Modell vorgeschlagen: So wird zwischen privaten und öffentlichen, politischen und sozialen, internen und externen Funktionen unterschieden.46 Sahner schlägt eine Unterteilung in individuelle und gesellschaftliche Funktionen vor, wobei er betont, dass es Überschneidungen geben kann, da die Trennung eine rein analytische ist. Er bezieht sich in seinem Aufsatz auf Vereine und Verbände47. Auch hier sind die Übergänge fließend.
Bei den individuellen Funktionen handelt es sich nach Sahner u.a. um die Bereiche Geselligkeit, Geborgenheit und Dienstleistung. Geselligkeit sei zwar meist nicht der offizielle Grund, warum ein Verein gegründet wird, habe aber eine große Bedeutung sowohl für kleine Vereine wie Gesangsvereine als auch für große Interessenverbände wie den ADAC oder die Gewerkschaften. Durch den Austausch mit Gleichgesinnten würde dem Individuum Geborgenheit vermittelt und die eigene Identität gefestigt. Dienstleistungen spielen eine zentrale Rolle im Vereinsleben. Sie werden angeboten, um den Mitgliedern Schutz und Hilfestellung zu geben, diese mit allgemeinen Informationen zu versorgen oder ihnen eine spezielle Beratung, z.B. Rechtsberatung, anzubieten.
Bei den gesellschaftlichen Funktionen handelt es sich nach Sahner u.a. um die Bereiche „Vermittlung“, „Aggregation“, „Artikulation“, „Partizipation“ und „Integration“. Vereine und Verbände vermitteln zwischen den einzelnen Bürgern und dem politischen System. Sie seien deshalb für ein stabiles demokratisches politisches System unverzichtbar. Außerdem würden Vereine und Politik eine reziproke Beziehung kennzeichnen. Sowohl die Interessen der Bürger würden nach oben an die Politik weitergeleitet als auch Informationen durch die Vereine und Verbände nach unten zu den Bürgern gelangen. Da es in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft kaum mehr möglich ist, dem Einzelnen Gehör zu verschaffen, dienten Vereine und Verbände auch zur Bündelung (Aggregation) von Interessen, um deren Durchsetzung zu gewährleisten. In Zeiten großer politischer Apathie böten sie eine Möglichkeit der Mitwirkung (Partizipation), da sich die Mitglieder in ihren eigenen Spezialgebieten durch die Anhörung ihrer Interessen ernst genommen fühlten und dadurch eher bereit wären, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Vereine erfüllen also viele unterschiedliche Funktionen und sind somit ein bedeutender Teil des Gemeinwesens. Es gibt auch kaum einen gesellschaftlichen Bereich, der nicht von einem Verein als Tätigkeitsfeld genutzt wird und kaum eine gesellschaftliche Gruppe, die nicht in mehreren Vereinen organisiert ist. So haben sich auch Migranten aus den unterschiedlichsten Ländern der Erde in Deutschland zu Vereinen zusammengeschlossen.48
3.2. Migrantenvereine
Deutschland ist de facto ein Einwanderungsland. Migranten geben ganzen Stadtteilen ein eigenes Gesicht, sie bestimmen einen großen Teil der Gastronomie und hinterlassen ihre Spuren im kulturellen Leben. So vielfältig wie die Gruppe der Einwanderer sind auch ihre Organisationen: „Klassische“ Arbeitsmigranten, die durch Anwerbeverträge nach Deutschland kamen, gründen genauso Vereine wie Studenten, Flüchtlinge und Aussiedler. Es gibt religiöse Vereine, Sportvereine, reine Frauenvereine, Elternvereine usw., kurz: eine schier unüberschaubare Ansammlung unterschiedlicher Interessengruppen, die sich nach dem deutschen Vereinsrecht zusammenschließen. Bestanden deren Aktivitäten in der Anfangszeit, d.h. in den 1950er Jahren, hauptsächlich darin, Räumlichkeiten für die Religionsausübung zur Verfügung zu stellen oder gemeinsame Freitzeitbeschäftigung, wie z.B. Sportveranstaltungen, zu organisieren und die Festivitäten des Nationalfeiertags auszurichten, so begannen ab Anfang der 60er Jahre die bundesdeutschen Wohlfahrtsverbände sich dieser Gruppierungen anzunehmen und sie durch Sozialberatung zu unterstützen.49 In den 80er Jahren wurde der Begriff „Selbstorganisation“ in die Diskussion gebracht50, der der Tatsache Rechnung trug, dass sich die Vereine von der Unterstützung durch Wohlfahrtsverbände und Parteien lösten und eigenständige Institutionen gründeten. Das Vereinswesen ist inzwischen unter Migranten so weit verbreitet, dass heute von einer „differenzierten, von Migranten getragenen Vereinslandschaft“51 gesprochen werden kann.
[...]
1 Vgl. Kamara 2006 : 10-11.
2 Gespräch mit A. Sesay am, Generalsekretär des Council of Christian Communities of an African Approach in Europe (CCCAAE) und Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit des Rats Afrikanischer Christen in Berlin und Brandenburg e.V. (RACiBB) am 20.10.06.
3 Jüdische Korrespondenz. Online.
4 Vgl. Müller 1993, Reed-Anderson 1995, Reed-Anderson 1997, Reed-Anderson 2000 .
5 Fijalkowski 1997 .
6 Bechhaus-Gerst u. Klein-Arendt 2004, Gabgue 2002, Humbolt 2006, Lentz 2000, Lentz 2002, Mc Intyre 2004, Nolting 2002, Oguntoye 1986 .
7 Auf die Problematik bei der Nutzung dieser Quelle verweise ich auf die ausführliche Erläuterung in 3.1.
8 Ich möchte mich an dieser Stelle bei Pfarrer Botembe und George Ibeka sehr herzlich für die Interviews bedanken.
9 Vgl. Müller 1993 : 5 ; van der Heyden 2001 .
10 Reed-Anderson 2000 : 70-71.
11 Geiselberger 1972 : 15-17.
12 Eine Analyse von Presseberichten über Ausländer in Nordrhein-Westfalen von 1966-1969 ergab: „31% aller Berichte waren sexuelle oder kriminelle Sensationsartikel, 27% aller Berichte enthielten negative Beurteilungen“ (vgl. Geiselberger 1972 : 161).
13 Geiselberger 1972 : 162
14 Es wird für die Zeit ab 1945 von 60 Kriegen in Afrika ausgegangen. Vgl. Archiv der Universität Hamburg. Online.
15 Z.B. Ghana 1957, Guinea 1958 und 18 Länder allein im Jahr 1960.
16 Der Begriff entstand auf Anregung der afroamerikanischen Schriftstellerin Audre Lorde und wurde in dem Buch Farbe bekennen (Oguntoye 1986 ) für Menschen mit einem schwarzen und einem weißen Elternteil geprägt.
17 Ethnotrade 03/12/04.
18 Nove 2004 .
19 Ich werde mich im Folgenden auf einen Bericht beziehen, der im Auftrag der Integrationsbeauftragten des Bundes herausgegeben wurde: Müggenburg 1995 .Online.
20 Ibid.
21 Polen (1965/1971), Ungarn (1967/1973), Algerien (1974/1976), Kuba (1975/1978), Mosambik (1979), Vietnam (1973/1980), Mongolei (1982), Angola (1985) sowie China (1986).
22 Vgl. Müggenburg 1995 .
23 Ibid.
24 Ibid.
25 Krüger 1991 : 5.
26 Müggenburg 1995 .
27 Krüger 1991 : 5.
28 Z.B. die AG Ausländerfragen (1989), die Initiative für Frieden und Menschenrechte (IFM) mit regelmäßiger Beratungsarbeit für Ausländer (1989), die Projektgruppe S.U.S.I. (Solidarisch, Unabhängig, Sozial, International), die in Kooperation von ausländischen und deutschen Künstlern Kulturprojekte machte und die Vereinigung ausländischer Bürger in Deutschland (VABID) (1990). (vgl. Krüger).
29 Krüger 1991 : 23.
30 In dieser Zeit entstanden auch die Deutsch-Asiatische Gesellschaft (DASIG) e.V., die DeutschKoreanische Kulturgesellschaft e.V., die Deutsch-Chinesische Freundschaftsgesellschaft (DCF) e.V. sowie die Deutsch-Vietnamesische Gesellschaft (vgl. Krüger 1991 : 25-29).
31 Matte 2000 : 13
32 Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von 1991 bis 2006, da 1991 erstmals eine Einwohnerstatistik für Gesamtberlin erstellt wurde.
33 Bei diesen Zahlen ist der Stichtag der 30. Juni 2006.
34 In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich auf die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Online.
35 Ich beziehe mich im Folgenden hauptsächlich auf Dann 1993.
36 Dann 1993 : 127.
37 Daum 1998 : 18.
38 Ibid.: 22.
39 Z.B. Best 1993, Zimmer 1996 .
40 Weber 1924 zit. in Zimmer 1996 : 61-62.
41 Vgl. Becker. 2005. Online.
42 Vgl. Zimmer 1996 : 93.
43 Ibid.: 94.
44 Bundesverbandes deutscher Vereine und Verbände bdvv. Online.
45 Auskunft durch einen Mitarbeiter des Vereinsregisters im AG Charlottenburg am 21.06.06.
46 Vgl. Sahner 1993 . Ich werde mich auch im Folgenden hauptsächlich auf diesen Aufsatz beziehen.
47 Auf eine genaue Abgrenzung der beiden Begriffe wird hier verzichtet, da die Zahl der Definitionen wohl der Anzahl der verschiedenen Autoren entspricht und den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde (vgl. Sahner : 23).
48 Den von mir in diesem Kapitel zitierten Veröffentlichungen liegen Untersuchungen in Berlin (Fijalkowski und Gillmeister) und einer mittelgroßen süddeutschen Stadt genannt „Südstadt“ (Lehmann) zugrunde. In beiden Fällen bezieht sich die Fragestellung auf die Funktion der Vereine bei der Integration der Migranten in die Mehrheitsgesellschaft. In beiden Fällen sind afrikanische Vereine nicht unter den für die Erhebung ausgewählten Vereinen, bei Lehmann werden 3 afrikanische Vereine in „Südstadt“ zumindest erwähnt Eritreische Gemeinschaft und Ghanaian Association).
49 Fijalkowski 1997 : 111.
50 Elwert 1982 : 717-732.
51 Vgl. Lehmann 2001 : 13. (Eritreisch-Deutscher Kulturverein,
- Citar trabajo
- Andrea Baumgartner-Makemba (Autor), 2007, Organisation und Selbstdarstellung von Afrikanern in Berlin, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90666
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