Die folgende Referatsausarbeitung beschäftigt sich mit einer Annäherung an das Konstrukt des Kindeswohls, indem sie die Kinderrechte und deren Umsetzung in der Grundschule thematisiert. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schulen die bestehenden Kinderrechte achten. Laut des ersten Kinder- und Jugendreports zur UN-Berichterstattung ist dies nicht der Fall. Über die Hälfte aller Schüler*innen gaben an, dass mehrere Rechte von der Schule verletzt werden. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Spiel und Freizeit und das Recht auf Privatsphäre und Ruhe. Das verdeutlicht die Relevanz der vorliegenden Thematik für angehende Lehrkräfte. Bevor die Arbeit sich im zweiten Teil konkret mit der Umsetzung der Kinderrechte an Grundschulen befasst, wird im ersten Teil der Arbeit die Geschichte der Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention vorgestellt.
Laut Maywald (2010) kann gefragt werden, warum Kinder eigene Kinderrechte benötigen? Dies ist der Fall, da Kinder nicht immer das Standing in der Gesellschaft innehatten, welches sie heutzutage haben. Über weite Teile der Zeit waren Kinder keine vollwertigen Mitglieder der Gesellschaft. Sie sind, rein biologisch, die kleinsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft und besaßen deshalb auch die wenigsten Rechte von allen Zugehörigen. Kinder benötigen eigene Rechte und es reicht nicht aus, wenn für sie die Menschenrechte, wie für jeden anderen Menschen gelten. Sie unterscheiden sich zu sehr von Erwachsenen: „Erwachsene tragen Verantwortung für Kinder, nicht jedoch umgekehrt Kinder in gleicher Weise für Erwachsene“. Kinder befinden sich noch in ihrer Entwicklung und müssen aus diesem Grund besonders geschützt werden.
Durch die UN-Kinderrechtskonvention 1989 sollten sich erste Änderungen bezüglich der
Rechte von Kindern bemerkbar machen.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE GESCHICHTE DER KINDERRECHTE
2.1 Die UN-Kinderrechtskonvention
3. UMSETZUNG DER KINDERRECHTE IN DER GRUNDSCHULE
3.1 Kinderrechteschulen
3.2 Kinderrechte im Unterricht
4. FAZIT
5. LITERATURVERZEICHNIS
6. ANHANG
6.1 Das Haus der Kinderrechte
1. Einleitung
„Wer Kinder zu Mitgliedern der Gesellschaft erziehen will, muss sie auch so behandeln (vgl. Nowotny, 2016, S. 1.).“ Die folgende Referatsausarbeitung beschäftigt sich mit einer Annäherung an das Konstrukt des Kindeswohls, indem sie die Kinderrechte und deren Umsetzung in der Grundschule thematisiert. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schulen die bestehenden Kinderrechte achten. Laut des ersten Kinder- und Jugendreports zur UN-Berichterstattung (2010, S. 34) ist dies nicht der Fall. Über die Hälfte aller Schüler*innen gaben an, dass mehrere Rechte von der Schule verletzt werden. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Spiel und Freizeit und das Recht auf Privatsphäre und Ruhe. Das verdeutlicht die Relevanz der vorliegenden Thematik für angehende Lehrkräfte. Bevor die Arbeit sich im zweiten Teil konkret mit der Umsetzung der Kinderrechte an Grundschulen befasst, wird im ersten Teil der Arbeit die Geschichte der Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention vorgestellt. Abgeschlossen wird die Arbeit von einem kurzen zusammenfassenden Fazit.
2. Die Geschichte der Kinderrechte
2.1 Die UN-Kinderrechtskonvention
Laut Maywald (2010) kann gefragt werden, warum Kinder eigene Kinderrechte benötigen? Dies ist der Fall, da Kinder nicht immer das Standing in der Gesellschaft innehatten, welches sie heutzutage haben. Über weite Teile der Zeit waren Kinder keine vollwertigen Mitglieder der Gesellschaft. Sie sind, rein biologisch, die kleinsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft und besaßen deshalb auch die wenigsten Rechte von allen Zugehörigen. Kinder benötigen eigene Rechte und es reicht nicht aus, wenn für sie die Menschenrechte, wie für jeden anderen Menschen gelten. Sie unterscheiden sich zu sehr von Erwachsenen: „Erwachsene tragen Verantwortung für Kinder, nicht jedoch umgekehrt Kinder in gleicher Weise für Erwachsene“ (ebd. S. 9). Kinder befinden sich noch in ihrer Entwicklung und müssen aus diesem Grund besonders geschützt werden. Durch die UN-Kinderrechtskonvention 1989 sollten sich erste Änderungen bezüglich der Rechte von Kindern bemerkbar machen. Das Gebäude der Kinderrechte (vgl. Anhang I) fasst die Rechte von Kindern grafisch zusammen. Als Fundament dienen die Artikel 1 (Rechte gelten für alle Kinder), 4 (Rechte müssen verwirklicht werden), 42 (Rechte müssen bekannt gemacht werden) sowie 44 (wie die Rechte umgesetzt wurden, muss berichtet werden). Als Säulen, die auf dem Fundament stehen, werden viele Artikel unter den Oberbegriffen Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte zusammengefasst. Als Dach des Gebäudes dient der Artikel 3, der besagt, dass bei allen öffentlichen Maßnahmen die getroffen werden, das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen muss. Dieser Artikel gilt neben den Artikeln 2 (Diskriminierungsverbot), 6 (Recht auf Leben) und 12 (Wille des Kindes muss gehört werden) als wichtigster Artikel (ebd.).
Jede Schule sollte ihr individuelles Profil zu Kinderrechten entwickeln und vermitteln, um eine Achtung und Beachtung dieser zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen die Kinderrechte, die aber nur umgesetzt werden können, wenn alle Zielgruppen mit einbezogen werden. Dazu gehören Schüler*innen. Lehrer*innen, pädagogische Fachkräfte, Eltern, Schulleitung und externe Partner. Damit dies erfüllt werden können, bedarf es Zeit und Entwicklung. Die UN-Kinderrechtskonvention beschäftigte sich mit dieser Thematik und erstellte eine Kurzfassung der Kinderrechte. Im Folgenden werden zehn Kinderrechte aufgelistet.
1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
3. Kinder haben das Recht bei ihren Eltern zu leben und von ihren Eltern gut betreut zu werden.
4. Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
5. Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
6. Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, sich zu informieren, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
7. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
8. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
9. Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
10. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2014, S. 4 ff.)
Um die Kinderrechte umzusetzen, verabschiedete die Bundesregierung 2005 unter Mitarbeit der Länder und Kommunen einen Nationalen Aktionsplan. Trotz der Bemühungen, die Kinderrechte erfolgreich zu etablieren, sieht die National Coalition in zehn Punkten noch Handlungsbedarf: Der Vorrang der Kinderrechte müsse noch ausgeweitet werden und zum Beispiel durch die Aufnahme der Kinderrechte in Organisationen, die für Kinder tätig sind, gestärkt werden (vgl. ebd.). Der Kinderarmut müsse entgegengewirkt werden, in dem alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden und allen Kindern Angebote zu Bildung, Kultur und Sport zur Verfügung stehen. Die Chancengerechtigkeit in der Bildung solle durch ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden. Die Beteiligung von Kindern solle gesteigert werden, indem Informationen zu Kinderrechten in allen Einrichtungen für Kinder zugänglich sind. Das gesunde Aufwachsen müsse für alle Kinder möglich sein und durch die Förderung von Bewegung, einer gesunden Lebensweise sowie der seelischen Gesundheit vorangetrieben werden. Der Umgang mit den neuen Medien solle so geschehen, dass die Medienkompetenz gefördert wird und Risiken vermieden werden, indem verantwortungsvoller und kritischer Umgang mit Medien thematisiert wird. Außerdem müsse die Umwelt geschützt werden sowie eine Generationengerechtigkeit geschaffen werden, die die Folgen von Gesetzen für zukünftige Belange abschätzt. Des Weiteren müssen Kinder vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden. Erziehungsberechtigten sollen Informationen zu gewaltfreier Erziehung erhalten können und Prävention, Beratung und Hilfe müssten stärker vernetzt werden. Die Kinderrechte sollen weltweit umgesetzt werden, wobei selbstverständlich auch für Flüchtlingskinder gilt: Das Kindeswohl steht über allem. Eine Menschenrechtsorganisation soll als Überwacher und Bewerter der Umsetzung der UN-KRK eingesetzt und Beschwerdestellen errichtet werden, um ein Monitoring der Kinderrechte zu ermöglichen.
Wenn die Entwicklung der Kinderrechte betrachtet wird, ist schnell festzustellen, dass sich im Laufe der Zeit Vieles getan hat. Vor allem die UN-KRK hat einiges dazu beigetragen die Rechte von Kindern zu stärken. Nichtsdestotrotz, zeigt die National Coalition, dass weiterhin Bedarf besteht, die Rechte von Kindern zu verwirklichen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU 2018. Darin schreiben die Koalitionspartner nieder, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen (vgl. CDU, CSU und SPD, 2018).
3. Umsetzung der Kinderrechte in der Grundschule
3.1 Kinderrechteschulen
Die Anerkennung der aufgeführten Kinderrechte nimmt einen entscheidenden Paradigmenwechsel vor: es stellt das Kind in den Mittelpunkt und macht es zu einem aktiven Rechtsträger (vgl. Education Y Bildung). In dieser Weise kann das Kindeswohl nicht mehr nur als ein Schutz von hierarchisch überstehenden Erwachsenen angesehen werden, auf die das Kind nur passiv reagieren kann, sondern macht es zu einem aktiven Teilnehmer*in der Gesellschaft, das seine Recht einfordern kann. Nimmt man Kindeswohl und Kindesschutz in den Blick, reicht es jedoch nicht aus, die Aspekte nur im Bereich der Familie zu überprüfen. Vielmehr führt ein ganzheitlicher Überblick dazu, eine Überprüfung der ganzen Lebenswelt der Kinder durchzuführen, worunter in einem hohen Maße auch die Schule fällt (vgl. Edelstein et al. 2011, S. 117). Für eine aktive Implementierung der Kinderrechte innerhalb von Schulen spricht, dass gerade diese Institution die Rechte in einem hohen Maße zu missachten scheint. Edelstein et al. (2011) argumentieren, dass die Einführung der Schulpflicht zwar einen Weg hin zum Ausstieg der Unmündigkeit der Kinder geebnet habe, gleichzeitig aber „[…] das befreiende Potenzial der Schule widersprüchlich mit ihren Eigenschaften als Anstalt des Zwangs und der Fremdbestimmung verquickt [sei].“ (S. 119) Die Autoren sehen die Verstöße des deutschen Schulsystems gegen die Kinderrecht vor allem in dessen gegliederter, autoritär-hierarchischen Struktur, den nicht „kindgerechten“ bzw. entwicklungsfeindlichen Lernprozessen und den fehlenden partizipativen Regelungen (vgl. ebd., S. 120). Die Rechte auf Chancengleichheit, Achtung der Würde sowie das des Mitspracherechts werden auf diese Weise verletzt. Auch der erste Kinder- und Jugendreport (2010) kommt mittels Befragungen von Kindern und Jugendlichen zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl von jungen Menschen ihre Rechte auf Spiel, Erholung und Ruhe, Privatsphäre und Respekt, Demokratie, Chancengleichheit und Gleichbehandlung, der besonderen Fürsorge und Förderung von Kindern mit Einschränkungen, Schutz vor Gewalt und das der Gewährleistung der Gesundheit gefährdet sehen (S. 34).
Als (zukünftige) Lehrpersonen stehen wir also vor der wichtigen Aufgabe, die heutigen Missstände zu erkennen und den Kindern ein Schulsetting zu bieten, das auf den Kinderrechten fußt. Unterstützung gibt es hierfür bspw. vom Deutschen Kinderhilfswerk. Im Projekt Kinderrechteschulen unterstützt es Schulen ein Jahr darin, die Kinderrechte nicht nur zum Gegenstand von Unterricht zu machen, sondern auch sie innerhalb der Schule umzusetzen (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V.) Regelmäßig werden Ausschreibungen auf der Internetseite bekanntgegeben.1
Auch das buddY-Programm vom Träger Education Y bietet für Lehrkräfte Fortbildungsmöglichkeiten, in denen thematisiert wird, wie die Kinderrechte in den Blickpunkt schulischer Entwicklung gerückt werden können (vgl. Education Y). Dabei kooperieren sie eng mit UNICEF Deutschland. Auch die in unserem Vortrag gezeigte Beispielsschule GGS Düsseldorf hat an diesem Projekt teilgenommen. Sie geben ein Beispiel dafür, wie vor allem das Mitspracherecht und demokratische Verhältnisse innerhalb von Schulen umgesetzt werden können. Wie innerhalb der Gruppenarbeit zu sehen war, gibt es aber noch eine Vielzahl von Möglichkeiten und Ideen, die Kinderrechte in den Schulalltag einzubetten. „Entscheidend ist, dass diese Vorhaben nicht als Zusatztätigkeiten am Rande des Schulgeschehens gesehen werden […], sondern zum Curriculum und Profil der Schule gehören.“ (Krappmann 2016: Kinderrechte, Demokratie und Schule - Ein Manifest, S. 53)
[...]
1 https://www.youtube.com/watch?v=vULgu_9jotQ
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2018, Kinderrechte und ihre Umsetzung in der Schule. Eine Annäherung an das Konstrukt Kindeswohl, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/906181
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